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   BAG, 06.12.2000 - 7 AZR 641/99   

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BAG, 06.12.2000 - 7 AZR 641/99 (https://dejure.org/2000,10141)
BAG, Entscheidung vom 06.12.2000 - 7 AZR 641/99 (https://dejure.org/2000,10141)
BAG, Entscheidung vom 06. Dezember 2000 - 7 AZR 641/99 (https://dejure.org/2000,10141)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Befristeter Arbeitsvertrag einer beurlaubten Beamtin

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Befristeter Arbeitsvertrag mit beurlaubter Beamtin; Fortbestand des befristeten Arbeitsverhältnisses und Weiterbeschäftigungsanspruch; Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zum bisherigen Arbeitgeber und gesicherte Rückkehrmöglichkeit in das Beamtenverhältnis als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 620 (Befristeter Arbeitsvertrag)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 22.03.1985 - 7 AZR 487/84

    Ausländische Lehrkraft - Befristeter Arbeitsvertrag - Zwischenstaatliche

    Auszug aus BAG, 06.12.2000 - 7 AZR 641/99
    Auf dieser Grundlage hat der Senat bereits mehrfach insbesondere den Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses zum bisherigen Arbeitgeber und die gesicherte Rückkehrmöglichkeit des Arbeitnehmers in dieses Arbeitsverhältnis als sachlichen Befristungsgrund anerkannt (vgl. zB BAG 22. März 1985 - 7 AZR 487/84 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 89; 28. August 1996 -7 AZR 849/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 181 = EzA BGB § 620 Nr. 141; 1. Dezember 1993 - 7 AZR 59/93 - RzK I 9 a Nr. 82).
  • BAG, 26.08.1988 - 7 AZR 101/88

    Befristeter Arbeitsvertrag - Dauer der Befristung

    Auszug aus BAG, 06.12.2000 - 7 AZR 641/99
    Die Dauer muß lediglich mit dem Sachgrund der Befristung insoweit in Einklang stehen, daß sich aus ihr nicht ergibt, daß der angegebene Sachgrund in Wahrheit nicht vorliegt oder nur vorgeschoben wurde (ständige Rechtsprechung seit dem Senatsurteil vom 26. August 1988 - 7 AZR 101/88 - BAGE 59, 265 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 124).
  • LAG Köln, 25.08.1999 - 7 Sa 342/99
    Auszug aus BAG, 06.12.2000 - 7 AZR 641/99
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 25. August 1999 - 7 Sa 342/99 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 06.12.2000 - 7 AZR 641/99
    Die Befristung entspricht den Wertungsgrundsätzen der Befristungskontrolle, wie sie der Senat im Anschluß an die Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Oktober 1960 (- GS 1/59 - BAGE 10, 65 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 16) entwickelt hat.
  • BAG, 01.12.1993 - 7 AZR 59/93

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses auf Grund Befristung - Wirksamkeit einer

    Auszug aus BAG, 06.12.2000 - 7 AZR 641/99
    Auf dieser Grundlage hat der Senat bereits mehrfach insbesondere den Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses zum bisherigen Arbeitgeber und die gesicherte Rückkehrmöglichkeit des Arbeitnehmers in dieses Arbeitsverhältnis als sachlichen Befristungsgrund anerkannt (vgl. zB BAG 22. März 1985 - 7 AZR 487/84 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 89; 28. August 1996 -7 AZR 849/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 181 = EzA BGB § 620 Nr. 141; 1. Dezember 1993 - 7 AZR 59/93 - RzK I 9 a Nr. 82).
  • BAG, 28.08.1996 - 7 AZR 849/95

    Befristeter Arbeitsvertrag wegen gesicherter Rückkehrmöglichkeit in ein früheres

    Auszug aus BAG, 06.12.2000 - 7 AZR 641/99
    Auf dieser Grundlage hat der Senat bereits mehrfach insbesondere den Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses zum bisherigen Arbeitgeber und die gesicherte Rückkehrmöglichkeit des Arbeitnehmers in dieses Arbeitsverhältnis als sachlichen Befristungsgrund anerkannt (vgl. zB BAG 22. März 1985 - 7 AZR 487/84 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 89; 28. August 1996 -7 AZR 849/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 181 = EzA BGB § 620 Nr. 141; 1. Dezember 1993 - 7 AZR 59/93 - RzK I 9 a Nr. 82).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2018 - 7 Sa 112/18

    Befristung des Arbeitsvertrags einer Personaldirektorin wegen Beurlaubung im

    112 So ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und einiger Landesarbeitsgerichte sowie in der Literatur als sachlicher Befristungsgrund der Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses zum bisherigen Arbeitgeber und die gesicherte Rückkehrmöglichkeit eines Arbeitnehmers in ein Arbeits- oder Beamtenverhältnis anerkannt (BAG, Urteil vom 25. Mai 2005 - 7 AZR 402/04 - NZA 2006, 858, 860 m. w. N.; vom 5. Dezember 2000 - 7 AZR 641/99 - BeckRS 2000, 30788502; vom 28. August 1996 - 7 AZR 849/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 181; LAG München, Urteil vom 10. Mai 2017 - 11 Sa 941/16 - NZA-RR 2017, 387, 388 Rz. 27; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Juli 2005 - 4 Sa 19/05 - BeckRS 2006, 40024; BeckOK/ Fuchs/Baumgärtner , 48. Ed. 1.11.2018, BGB § 620 Rn. 36; für die gesicherte Rückkehrmöglichkeit in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis beim bisherigen Arbeitgeber: Arnold/Gräfl / Gräfl , TzBfG, 4. Aufl. 2016; § 14 TzBfG Rz. 195; Rennpferdt in: Henssler/Willemsen/Kalb , Arbeitsrecht Kommentar, 8. Aufl. 2018, § 14 TzBfG Rz. 142; zur Befristung bei Insichbeurlaubung von Beamten: Meinel/Heyn/Herms , TzBfG, 5. Aufl. 2015, § 14 Rz. 238).

    Zwar liegt dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Mai 2005 eine Beurlaubung nach § 4 Abs. 3 S. 2 PostPersRG a. F. mit den für diese geltenden Besonderheiten zugrunde, der 7. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat jedoch "zudem" darauf verwiesen, dass "als sachlicher Befristungsgrund der Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses zum bisherigen Arbeitgeber und die gesicherte Rückkehrmöglichkeit eines Arbeitnehmers in ein Arbeits- oder Beamtenverhältnis anerkannt" ist (so bereits BAG, Urteil vom 6. Dezember 2000 - 7 AZR 641/99 - BeckRS 2000, 30788502).

    Die Dauer muss lediglich mit dem Sachgrund der Befristung insoweit im Einklang stehen, dass sich aus ihr nicht ergibt, dass der angegebene Sachgrund in Wahrheit nicht vorliegt oder nur vorgeschoben wurde (st. Rspr., vgl. nur BAG, Urteil vom 29. Juli 2009 - 7 AZR 907/07 - AP TzBfG § 14 Nr. 65 Rz. 22; 5. Dezember 2000 - 7 AZR 641/99 - BeckRS 2000, 30788502; vom 26. August 1988 - 7 AZR 101/88 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 124, jeweils m. w. N.).

    Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 5. Dezember 2000 - 7 AZR 641/99 - BeckRS 2000, 30788502) ist davon ausgegangen, dass die gewählte Befristungsdauer dann auf nachvollziehbaren Erwägungen beruht, wenn die Arbeitgeberin sich an den jeweiligen Beurlaubungen der Arbeitnehmerin im Beamtenverhältnis orientiert hat, die ihrerseits jeweils auf einem entsprechenden Antrag der Arbeitnehmerin beruhten.

  • BAG, 25.05.2005 - 7 AZR 402/04

    Befristung - beurlaubter Beamter

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist zudem als sachlicher Befristungsgrund der Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses zum bisherigen Arbeitgeber und die gesicherte Rückkehrmöglichkeit des Arbeitnehmers in ein Arbeits- oder Beamtenverhältnis anerkannt (6. Dezember 2000 - 7 AZR 641/99 - ZTR 2001, 525 = EzBAT SR 2 y BAT Lehrer Nr. 26, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 14.07.2005 - 8 AZR 392/04

    Entsendevertrag - Befristung der Auslandstätigkeit - Betriebsübergang

    Auf dieser Grundlage hat das Bundesarbeitsgericht mehrfach den Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses zum bisherigen Arbeitgeber und die gesicherte Rückkehrmöglichkeit des Arbeitnehmers in dieses Arbeitsverhältnis als sachlichen Befristungsgrund anerkannt (vgl. 22. März 1985 - 7 AZR 487/84 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 89; 28. August 1996 - 7 AZR 849/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 181 = EzA BGB § 620 Nr. 141; 6. Dezember 2000 - 7 AZR 641/99 - ZTR 2001, 525: zum befristeten Einsatz einer beurlaubten beamteten Lehrerin als Angestellte im Auslandsschulwesen der Bundesrepublik Deutschland).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.12.2016 - 26 Sa 1892/15

    Auflösende Bedingung - § 4 Abs 3 Anl 1 MTV TSI - außerordentliche Kündigung

    Zudem ist als sachlicher Befristungsgrund der Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses zum bisherigen Arbeitgeber und die gesicherte Rückkehrmöglichkeit des Arbeitnehmers in ein Arbeits- oder Beamtenverhältnis anerkannt (vgl. BAG 6. Dezember 2000 - 7 AZR 641/99, zu II 2 der Gründe; 25. Mai 2005 - 7 AZR 402/04, Rn. 25).
  • LAG Baden-Württemberg, 30.01.2015 - 12 Sa 70/14

    Befristung - Schriftform - Verlängerungsklausel - beurlaubter Beamter

    Anders als in den vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fällen befristeter Arbeitsverträge von beurlaubten Beamten (Urteil vom 06.12.2000, 7 AZR 641/99; Urteil vom 25.05.2005, 7 AZR 402/04, NZA 2006, 858) gab es zum Zeitpunkt der letzten Befristungsvereinbarung der Parteien keine Anhaltspunkte dafür, dass das Land Baden-Württemberg die Beurlaubung der Klägerin als Beamtin bei Mitwirkung der Parteien nicht über den 14.09.2014 verlängern werde.

    In der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 06.12.2000 (7 AZR 641/99) war die Rückkehrmöglichkeit in das gesicherte Beamtenverhältnis nur ein Aspekt der "insgesamt" gewürdigten Tatsachen, die die Befristung des dortigen Arbeitsverhältnisses rechtfertigten.

  • LAG Hessen, 12.07.2016 - 8 Sa 186/16

    Die Bedingungsabrede in § 4 Abs. 3 der Anlage 1 des Manteltarifvertrages für die

    Die Kammer verkennt darüber hinaus nicht, dass nach der Rechtsprechung des 7. Senats als sachlicher Befristungsgrund der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zum bisherigen Arbeitgeber und die gesicherte Rückkehrmöglichkeit des Arbeitnehmers in ein Arbeits- oder Beamtenverhältnis anerkannt ist (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 7 AZR 402/04 - NZA 2006, 858 ff.; BAG 6. Dezember 2000 - 7 AZR 641/99 - ZTR 2001, 525).
  • LAG München, 25.01.2017 - 11 Sa 764/16

    Auflösende Bedingung; Beurlaubung; Beamter

    Dies gilt erst recht, wenn der beim neuen Arbeitgeber befristet Beschäftigte in einem Beamtenverhältnis steht (vgl. BAG Urteil v. 25.05.2005 - 7 AZR 402/04; Urteil v. 06.12.2000 - 7 AZR 641/99; Urteil v. 28.08.1996 - 7 AZR 849/95).
  • LAG Hamm, 09.08.2007 - 17 Sa 404/07

    Verpflichtung eines ehemaligen Arbeitgebers zur Zahlung von Besitzstandszulagen;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bedarf die Dauer der Befristung für sich allein keines Rechtfertigungsgrundes (vgl. BAG, Urteil vom 06.12.2000 - 7 AZR 641/99 - ZTR 2001, 525; Urteil vom 21.02.2001 - 7 AZR 200/00 - EzA § 620 BGB Nr. 174; KR-Lipke, a.a.O., § 14 TzBfG Rdnr. 30).
  • LAG München, 10.05.2017 - 11 Sa 941/16

    Auflösende Bedingung, Sonderurlaub, Beamtenstatus

    Dies gilt erst recht, wenn der beim neuen Arbeitgeber befristet Beschäftigte in einem Beamtenverhältnis steht (vgl. BAG Urteil v. 25.05.2005 - 7 AZR 402/04; Urteil v. 06.12.2000 - 7 AZR 641/99; Urteil v. 28.08.1996 - 7 AZR 849/95).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2005 - 4 Sa 19/05

    Insichbeurlaubung eines Beamten - befristeter Arbeitsvertrag

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist zudem als sachlicher Befristungsgrund der Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses zum bisherigen Arbeitgeber und die gesicherte Rückkehrmöglichkeit des Arbeitnehmers in ein Arbeits- oder Beamtenverhältnis anerkannt (vgl. BAG v. 06.12.2000 - 7 AZR 641/99 ).
  • ArbG Berlin, 16.11.2020 - 54 Ca 3597/20
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