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   BAG, 29.06.1988 - 7 AZR 651/87   

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BAG, 29.06.1988 - 7 AZR 651/87 (https://dejure.org/1988,1521)
BAG, Entscheidung vom 29.06.1988 - 7 AZR 651/87 (https://dejure.org/1988,1521)
BAG, Entscheidung vom 29. Juni 1988 - 7 AZR 651/87 (https://dejure.org/1988,1521)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Schweißers auf Abgeltung wegen seiner Mitgliedschaft im Personalrat während eines Manövers tatsächlich nicht geleisteter Überstunden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsentgelt: Vergütung von Überstunden nach dem Lohnausfallprinzip

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BPersVG § 24 Abs. 2 Satz 2, § 46 Abs. 2; BetrVG § 37 Abs. 2
    Vergütung von Überstunden bei Wahlvorstandsmitglied nach Lohnausfallprinzip

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1989, 315 (Ls.)
  • BB 1989, 359
  • DB 1989, 888
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 10.02.1988 - 7 AZR 36/87

    Berücksichtigung des steuerpflichtigen Teils der tariflichen Nahauslösung bei der

    Auszug aus BAG, 29.06.1988 - 7 AZR 651/87
    In diesem Zusammenhang unrichtig - im Ergebnis aber unschädlich - ist lediglich die Bezugnahme des Landesarbeitsgerichts auf § 32 Abs. 2 MTB II. Denn abgesehen davon, daß diese Vorschrift keine von § 24 Abs. 2 Satz 2 BPersVG abweichende Regelung enthält, wäre es den Tarifvertragsparteien schon wegen des Begünstigungs- und Benachteiligungsverbots des § 8 BPersVG und insbesondere wegen Fehlens einer Tariföffnungsklausel verwehrt, eine vom gesetzlichen Lohnausfallprinzip abweichende Regelung zu schaffen (vgl. hierzu z.B. Senatsurteil vom 10. Februar 1988 - 7 AZR 36/87 - zur Veröffentlichung bestimmt, zu III der Gründe).
  • BAG, 21.06.1957 - 1 AZR 465/56

    Arbeitsfreistellung von Betriebsratsmitgliedern - Tarifvertraglich typisierende

    Auszug aus BAG, 29.06.1988 - 7 AZR 651/87
    Der bei der Beklagten anscheinend entstandene Eindruck, auch die Rechtsprechung halte bei der Anwendung des gesetzlichen Lohnausfallprinzips gelegentlich nur solches Arbeitsentgelt für fortzahlungspflichtig, das der Arbeitnehmer bereits bisher regelmäßig erzielt hat bzw. das auch andere vergleichbare Arbeitnehmer erzielen (vgl. z.B. BAGE 4, 192 = AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG oder auch etwa BAGE 48, 76 = AP Nr. 3 zu § 46 BPersVG), beruht auf nicht hinreichender Trennung von Rechts- und Tatfragen.
  • BAG, 07.02.1985 - 6 AZR 72/82

    Personalratsmitglied-Entgeltschutz - Entgeltanspruch - Freigestelltes

    Auszug aus BAG, 29.06.1988 - 7 AZR 651/87
    Der bei der Beklagten anscheinend entstandene Eindruck, auch die Rechtsprechung halte bei der Anwendung des gesetzlichen Lohnausfallprinzips gelegentlich nur solches Arbeitsentgelt für fortzahlungspflichtig, das der Arbeitnehmer bereits bisher regelmäßig erzielt hat bzw. das auch andere vergleichbare Arbeitnehmer erzielen (vgl. z.B. BAGE 4, 192 = AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG oder auch etwa BAGE 48, 76 = AP Nr. 3 zu § 46 BPersVG), beruht auf nicht hinreichender Trennung von Rechts- und Tatfragen.
  • BAG, 29.04.2015 - 7 AZR 123/13

    Betriebsratsmitglied - Vergütungsfortzahlung für die Dauer erforderlicher

    a) Da es um die Feststellung eines hypothetischen Sachverhalts geht, kann diese Feststellung in der Regel nur aufgrund von Hilfstatsachen, die in Verbindung mit Erfahrungsregeln einen indiziellen Schluss auf einen bestimmten Geschehensablauf zulassen, getroffen werden (vgl. BAG 3. Dezember 1997 - 7 AZR 490/93 - zu I 2 und 3 der Gründe; 29. Juni 1988 - 7 AZR 651/87 - zu II der Gründe) .
  • BAG, 16.02.2005 - 7 AZR 95/04

    Vergütung eines freigestellten Personalratsmitglieds

    Dazu bedarf es jedoch tatsächlicher Feststellungen über die hypothetische Sachlage, die ohne Freistellung bestanden hätte, dh., ob und in welchem Umfang das Personalratsmitglied zur Leistung von Überstunden herangezogen worden wäre, wenn es gearbeitet hätte (BAG 29. Juni 1988 - 7 AZR 651/87 - AP BPersVG § 24 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 97, zu II der Gründe).
  • LAG Köln, 10.05.2016 - 12 Sa 35/16

    Zuschläge

    Für den Nachweis hypothetischer Sachverhalte genügt es, Hilfstatsachen vorzutragen, die in Verbindung mit Erfahrungsregeln einen indiziellen Schluss auf einen bestimmten Geschehensablauf zulassen (BAG 29. Juni 1988 - 7 AZR 651/87 - ; 16. August 1995 - 7 AZR 103/95 -).

    Für den Nachweis hypothetischer Sachverhalte genügt es, Hilfstatsachen vorzutragen, die in Verbindung mit Erfahrungsregeln einen indiziellen Schluss auf einen bestimmten Geschehensablauf zulassen (BAG 29. Juni 1988 - 7 AZR 651/87 - ; 16. August 1995 - 7 AZR 103/95 -) .

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2007 - 1 A 1050/06

    Mehrarbeitsvergütung für Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen -

    vgl. BAG, z.B. Urteil vom 29. Juni 1988 - 7 AZR 651/87 -, AP Nr. 1 zu § 24 BPersVG = PersR 1989, 51.

    Es gibt keinen ersichtlichen Grund, diese auch von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. Urteile vom 16. Februar 2005 - 7 AZR 95/04 -, AP Nr. 26 zu § 46 BPersVG = PersR 2005, 500 = PersV 2005, 429, und vom 29. Juni 1988 - 7 AZR 651/87 -, a.a.O., im gleichen Sinne beantwortete Frage bezogen auf die Rechtsstellung der Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen abweichend zu beurteilen.

    vgl. auch BAG, Urteil vom 29. Juni 1988 - 7 AZR 651/87 -, a.a.O.

    vgl. BAG, Urteil vom 29. Juni 1988 - 7 AZR 651/87 -, a.a.O.

  • LAG Schleswig-Holstein, 05.01.2011 - 6 Sa 487/10

    Zulage, Anspruch, Personalratsmitglied, Personalratstätigkeit, Freistellung,

    Die Klägerin hat demnach Anspruch auf das Arbeitsentgelt und die Zulagen, die sie erhalten hätte, wenn sie nicht als freigestelltes Personalratsmitglied an ihrer Arbeitsleistung gehindert gewesen wäre (vgl. BAG 29.06.1988 ­ 7 AZR 651/87 ­ AP BPersVG § 24 Nr. 1).

    Nach dieser Rechtsprechung ist nicht nur solches Arbeitsentgelt fortzahlungspflichtig, das der Arbeitnehmer bereits bisher regelmäßig erzielt hat bzw. das auch andere vergleichbare Arbeitnehmer erzielen (BAG 29.06.1988 ­ 7 AZR 651/87 ­ a. a. O.).

    Wie der 7. Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 29.06.1988 (7 AZR 651/87 ­ a. a. O.) ausgeführt hat, sind tatsächliche Feststellungen über die hypothetische Sachlage regelmäßig schwierig, eben weil es sich um die Feststellung eines hypothetischen Sachverhalts handelt.

    In den fallübergreifenden Fragen zum Lohnausfallprinzip steht die Entscheidung im Einklang mit den vom Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 29.06.1988 (7 AZR 651/87) entwickelten Rechtsgrundsätzen.

  • BAG, 13.11.1991 - 7 AZR 469/90

    Pauschalentlohnung; mehrtägige Personalratssitzungen

    a) Das den Personalratsmitgliedern nach § 46 Abs. 2 BPersVG fortzuzahlende Arbeitsentgelt richtet sich nach dem Lohnausfallprinzip, das in gleicher Weise auch § 24 Abs. 2 Satz 2 BPersVG und § 37 Abs. 2 BetrVG zugrunde liegt (vgl. BAG Urteil vom 29. Juni 1988 - 7 AZR 651/87 - AP Nr. 1 zu § 24 BPersVG , zu I der Gründe).

    1988 - 7 AZR 651/87 - AP Nr. 1 zu § 24 BPersVG , zu I der Gründe; Urteil vom 28. August 1991 - 7 AZR 137/90 - zur Veröffentlichung bestimmt, zu II 3 der Gründe; ebenso zu § 37 Abs. 2 BetrVG : BAGE 58, 1, 5 = AP Nr. 64 zu § 37 BetrVG 1972, zu III der Gründe).

    Danach kommt es auf das Arbeitsentgelt an, das der Arbeitnehmer erhalten hätte, wenn er nicht wegen seiner Personalratstätigkeit an seiner Arbeitsleistung verhindert gewesen wäre (vgl. BAG Urteil vom 29. Juni 1988 - 7 AZR 651/87 - AP Nr. 1 zu § 24 BPersVG , zu I der Gründe).

  • BAG, 26.08.2020 - 7 AZR 345/18

    Personalratsmitglied - Leistungsvergütung

    Die Berechnung der geschuldeten Vergütung nach dem Lohnausfallprinzip erfordert eine hypothetische Betrachtung, welches Arbeitsentgelt das Personalratsmitglied ohne die Arbeitsbefreiung verdient hätte (vgl. BAG 13. November 1991 - 7 AZR 469/90 - zu II 2 b der Gründe; 29. Juni 1988 - 7 AZR 651/87 - zu I der Gründe; zu § 37 Abs. 2 BetrVG: BAG 29. August 2018 - 7 AZR 206/17 - Rn. 31; 25. Oktober 2017 - 7 AZR 731/15 - Rn. 29; 29. April 2015 - 7 AZR 123/13 - Rn. 14 mwN) .
  • BAG, 03.12.1997 - 7 AZR 490/93

    Teilnahme an Betriebsratsschulung; betriebsverfassungsrechtliches

    Ihnen sollte die Befürchtung vor finanziellen Nachteilen infolge der Wahrnehmung eines betriebsverfassungsrechtlichen Mandats genommen werden (vgl. BAG Urteil vom 29. Juni 1988 - 7 AZR 651/87 - AP Nr. 1 zu § 24 BPersVG, zu II der Gründe).

    Das ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, denn für die Anwendung des Lohnausfallprinzips darf es nach der Senatsrechtsprechung (Urteil vom 29. Juni 1988, aaO), tatsächlicher Feststellungen über die hypothetische Sachlage, die ohne den Schulungsbesuch des Arbeitnehmers bestanden hätte.

  • BAG, 13.07.1994 - 7 AZR 477/93

    Antrittsgebühr als Arbeitsentgelt

    Das nach dieser Norm fortzuzahlende Arbeitsentgelt richtet sich ausschließlich nach dem gesetzlichen Lohnausfallprinzip, das in gleicher Weise in § 24 Abs. 2 Satz 2 BPersVG und in § 37 Abs. 2 BetrVG zugrunde gelegt worden ist (BAG Urteil vom 13. November 1991 - 7 AZR 469/90 - AP Nr. 17 zu § 46 BPersVG, zu II 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 29. Juni 1988 - 7 AZR 651/87 - AP Nr. 1 zu § 24 BPersVG; BAGE 58, 1, 5 [BAG 10.02.1988 - 7 AZR 36/87] = AP Nr. 64 zu § 37 BetrVG 1972, zu III der Gründe).
  • BAG, 26.08.2020 - 7 AZR 346/18

    Personalratsmitglied - Leistungsvergütung

    Die Berechnung der geschuldeten Vergütung nach dem Lohnausfallprinzip erfordert eine hypothetische Betrachtung, welches Arbeitsentgelt das Personalratsmitglied ohne die Arbeitsbefreiung verdient hätte (vgl. BAG 13. November 1991 - 7 AZR 469/90 - zu II 2 b der Gründe; 29. Juni 1988 - 7 AZR 651/87 - zu I der Gründe; zu § 37 Abs. 2 BetrVG: BAG 29. August 2018 - 7 AZR 206/17 - Rn. 31; 25. Oktober 2017 - 7 AZR 731/15 - Rn. 29; 29. April 2015 - 7 AZR 123/13 - Rn. 14 mwN) .
  • LAG Hamm, 06.06.2001 - 10 Sa 204/01

    Anspruch eines Personalratsmitglieds auf Entgeltfortzahlung während einer

  • BAG, 23.10.2002 - 7 AZR 416/01

    Entgeltfortzahlung für Personalratsmitglied

  • BAG, 16.08.1995 - 7 AZR 103/95

    Arbeitsentgelt für Zeiten einer Personalvertretungstätigkeit bei

  • LAG Köln, 04.04.2012 - 9 Sa 976/11

    Betriebliche Altersversorgung; Bemessung von Frühpensionsleistungen eines

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2008 - 3 Sa 741/07

    Zur Vergütung eines freigestellten Betriebsvertretungsmitglieds - Darlegungs- und

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2015 - 4 Sa 553/14

    Vergütung eines freigestellten Betriebsvertretungsmitglieds

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