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   BAG, 03.12.1997 - 7 AZR 651/96   

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BAG, 03.12.1997 - 7 AZR 651/96 (https://dejure.org/1997,1284)
BAG, Entscheidung vom 03.12.1997 - 7 AZR 651/96 (https://dejure.org/1997,1284)
BAG, Entscheidung vom 03. Dezember 1997 - 7 AZR 651/96 (https://dejure.org/1997,1284)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 620 (Befristeter Arbeitsvertrag)
    Befristung wegen bevorstehender Betriebs- bzw. Dienststellen-Schließung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 620, 625
    Befristung wegen bevorstehender Betriebs- bzw. Dienststellenschließung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 87, 194
  • MDR 1998, 1355
  • NZA 1998, 1000
  • BB 1998, 1693
  • DB 1998, 2371
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 24.01.1996 - 7 AZR 496/95

    Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsvertrages

    Auszug aus BAG, 03.12.1997 - 7 AZR 651/96
    Bei Vorliegen eines sachlichen Befristungsgrundes ist die nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsvertrages auch dann rechtswirksam, wenn sich der Arbeitnehmer des Bestehens eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses nicht bewußt war und deshalb auch nicht den Willen hatte, auf seinen Bestandsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz zu verzichten (im Anschluß an BAG Urteil vom 24. Januar 1996 - 7 AZR 496/95 - BAGE 82, 101 = AP Nr. 179 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

    Der erforderliche Arbeitnehmerschutz vor einer Umgehung des zwingenden gesetzlichen Kündigungsschutzrechts wird durch die Prüfung gewährleistet, ob für die Vereinbarung eines ohne Kündigung eintretenden automatischen Beendigungstatbestandes ein sachlicher Grund vorhanden ist (vgl. z.B. BAG Urteil vom 24. Januar 1996 - 7 AZR 496/95 - BAGE 82, 101 = AP Nr. 179 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

  • LAG Niedersachsen, 04.06.1996 - 12 Sa 81/96

    Wirksamkeit eines befristeten Arbeitsvertrages; Bundeswehrverwaltung;

    Auszug aus BAG, 03.12.1997 - 7 AZR 651/96
    Landesarbeitsgericht Niedersachsen - 12 Sa 81/96 -.

    hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 3. Dezember 1997 durch den Vorsitzenden Richter Dörner, den Richter Professor Dr. Steckhan und die Richterin Schmidt sowie die ehrenamtlichen Richter Haeusgen und Hökenschnieder für Recht erkannt: Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 4. Juni 1996 - 12 Sa 81/96 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

  • BAG, 08.03.1962 - 2 AZR 497/61

    Befristung - Aushilfe - Erprobung - Aushilfsarbeitsvertrag - Probezeit

    Auszug aus BAG, 03.12.1997 - 7 AZR 651/96
    Ein solcher Widerspruch kann nach ständiger Rechtsprechung auch konkludent und insbesondere bereits vor dem Ablauf des Arbeitsverhältnisses erfolgen (vgl. z.B. BAG Urteil vom 8. März 1962 - 2 AZR 497/61 - BAGE 12, 328 = AP Nr. 22 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 191/84

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 03.12.1997 - 7 AZR 651/96
    Das Landesarbeitsgericht ist in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit dem Senatsurteil vom 8. Mai 1985 (- 7 AZR 191/84 - BAGE 49, 73 = AP Nr. 97 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) zutreffend davon ausgegangen, daß es für die Rechtswirksamkeit einer vorbehaltslosen vereinbarten Befristung nur darauf ankommt, ob für diese letzte Befristung ein sachlicher Grund vorliegt.
  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 03.12.1997 - 7 AZR 651/96
    Nach den der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle zugrunde liegenden Wertungsmaßstäben (vgl. insbesondere Beschluß des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Oktober 1960 - GS 1/59 - BAGE 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) ist die Befristung eines Arbeitsvertrags nicht funktionswidrig und stellt damit auch keine unzulässige Umgehung des gesetzlichen Kündigungsschutzes dar, wenn die Vertragsparteien bereits bei Abschluß des Arbeitsvertrages aufgrund konkreter tatsächlicher Anhaltspunkte die Prognose stellen können, die Beschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer werde zu einem bestimmten Zeitpunkt mit dem Eintreten eines bestimmten Ereignisses entfallen.
  • BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 115/87

    Prüfungsmaßstab bei befristetem Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 03.12.1997 - 7 AZR 651/96
    Im Falle der vorbehaltslosen Vereinbarung eines automatischen Beendigungstatbestandes ist daher unerheblich, ob der Arbeitnehmer den Willen hatte, auf einen bestehenden Kündigungsschutz zu verzichten (vgl. insbesondere BAG Urteil vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 115/87 - BAGE 57, 13 = AP Nr. 8 zu § 119 BGB).
  • BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 51/99

    Wirksamkeit einer Befristungsverlängerung nach dem BeschFG

    Ein solcher Widerspruch kann bereits vor Ablauf des Arbeitsverhältnisses ausdrücklich oder konkludent erfolgen (BAG 3. Dezember 1997 - 7 AZR 651/96 - BAGE 87, 194 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 196, zu II 1 der Gründe mwN).

    a) Nach den der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle zugrundeliegenden Wertungsmaßstäben ist die Befristung eines Arbeitsvertrags nicht funktionswidrig und damit keine unzulässige Umgehung des gesetzlichen Kündigungsschutzes, wenn die Parteien bereits bei Abschluß des Vertrags auf Grund konkreter tatsächlicher Anhaltspunkte die Prognose stellen können, die Beschäftigungsmöglichkeit für einen Arbeitnehmer werde zu einem bestimmten Zeitpunkt mit dem Eintritt eines bestimmten Ereignisses entfallen (BAG 3. Dezember 1997 - 7 AZR 651/96 - BAGE 87, 194 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 196, zu I 1 der Gründe).

    Diese Voraussetzungen sind zB erfüllt, wenn sich der Arbeitgeber bereits bei Abschluß des Vertrags zur Schließung seines Betriebes entschlossen hat und davon ausgehen muß, daß auch eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in einem anderen Betrieb nicht möglich ist (BAG 3. Dezember 1997 - 7 AZR 651/96 - aaO).

  • BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 855/07

    Befristeter Arbeitsvertrag - Betriebsteilübergang

    Dabei kann sich der vorübergehende betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung daraus ergeben, dass für einen begrenzten Zeitraum in dem Betrieb Arbeiten anfallen, die mit dem Stammpersonal allein nicht bewältigt werden können oder daraus, dass sich der Arbeitskräftebedarf künftig verringern wird, zB wegen der Inbetriebnahme einer neuen technischen Anlage (BAG 17. Januar 2007 - 7 AZR 20/06 - BAGE 121, 18 = AP TzBfG § 14 Nr. 30 = EzA TzBfG § 14 Nr. 37) oder wegen der Stilllegung des Betriebes oder der Dienststelle (vgl. zum alten Befristungsrecht: BAG 3. Dezember 1997 - 7 AZR 651/96 - BAGE 87, 194 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 196 = EzA BGB § 620 Nr. 148).
  • BAG, 21.03.2017 - 7 AZR 222/15

    Zweckbefristung - Schließung einer Betriebsstätte

    Zwar setzte die Rechtsprechung vor Inkrafttreten des TzBfG für einen sachlichen Grund voraus, dass sich der Arbeitgeber bei Vertragsabschluss zur Schließung des Betriebs oder der Dienststelle entschlossen hat und die Prognose stellen konnte, dass auch eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in einem anderen Betrieb nicht möglich sein werde (BAG 3. Dezember 1997 - 7 AZR 651/96 - zu I 1 der Gründe, BAGE 87, 194) .
  • BAG, 20.01.1999 - 7 AZR 640/97

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung - schultypen- übergreifender

    Nach den Grundsätzen der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle ist die Befristung eines Arbeitsvertrags u. a. nicht funktionswidrig und damit auch nicht geeignet, den gesetzlichen Kündigungsschutz objektiv zu umgehen, wenn der Arbeitgeber bereits bei Abschluß des Zeitvertrags aufgrund konkreter tatsächlicher Anhaltspunkte die Prognose stellen kann, die Beschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer werde zu einem bestimmten Zeitpunkt mit dem Eintreten eines bestimmten Ereignisses entfallen (BAG Urteil vom 3. Dezember 1997 - 7 AZR 651/96 - AP Nr. 196 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, m.w.N.).
  • LAG Hamm, 22.05.2017 - 11 Sa 66/16

    Wirksamkeit der sachgrundlosen Befristung mit einer Gesamtdauer von 7 Jahren auf

    Auch kann bei zuverlässig absehbarer Stilllegung eine Sachgrundbefristung gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG bis zum Abschluss der Abwicklungsarbeiten vereinbart werden ( Sachgrund des nur vorübergehend bestehenden betrieblichen Bedarfs an der Arbeitsleistung / ErfK-Müller-Glöge, § 14 TzBfG Rn. 28 unter Hinweis auf BAG 30.10.2008 NZA 2009, 723; BAG 03.12.1997 AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 196 ).
  • BAG, 20.02.2002 - 7 AZR 662/00

    Fiktion eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses

    Dies kann ausdrücklich oder konkludent geschehen (BAG 3. Dezember 1997 - 7 AZR 651/96 - BAGE 87, 194 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 196, zu II 1 der Gründe; 26. Juli 2000 - 7 AZR 256/99 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 3 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 16, zu B IV 1 der Gründe).
  • LAG Köln, 09.12.2005 - 9 (8) Sa 392/05

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses, Sachgrund, vorübergehender betrieblicher

    Dies kann darauf beruhen, dass in Fällen von Rationalisierungsmaßnahmen Arbeitnehmer nur noch für eine Übergangszeit bis zur vollständigen Verwirklichung des Vorhabens benötigt werden, oder wenn sich der Arbeitgeber bereits bei Vertragsabschluss zur Schließung des Betriebes entschlossen hat und davon ausgehen muss, dass eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in einem anderen Betrieb nicht möglich sein wird (vgl. BAG, Urteil vom 3. Dezember 1997 - 7 AZR 651/96 -).
  • BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 256/99

    Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG

    Ein solcher Widerspruch kann bereits vor Ablauf des Arbeitsverhältnisses ausdrücklich oder konkludent erfolgen (BAG 3. Dezember 1997 - 7 AZR 651/96 - BAGE 87, 194, 196 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 196, zu II 1 der Gründe mwN).
  • LAG Niedersachsen, 08.03.2004 - 5 Sa 1393/03

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Vorübergehend bestehender

    Ein solcher absehbarer Minderbedarf kommt u. a. bei Rationalisierungen bzw. bei (Teil-)Stilllegungen in Betracht (vgl. BAG 03.12.1997 - 7 AZR 651/96 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 196; APS/Backhaus § 14 TzBfG Rn. 142 f.; KR/Lipke § 14 TzBfG Rn. 82; Dörner a.a.O. Rn. 282 sowie Rn. 296 mit weiteren Nachweisen).
  • ArbG Hamburg, 07.11.2011 - 22 Ca 168/11

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nach Schließung einer Betriebskrankenkasse

    Eine nachträgliche Befristung des Arbeitsverhältnisses mit Sachgrund ist selbst dann zulässig, wenn sich der Arbeitnehmer des Bestehens eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses nicht bewusst war und deshalb auch nicht den Willen hatte, auf seinen Bestandsschutz nach dem KSchG zu verzichten (BAG 3, 12.1997,7 AZR 651/96, juris, LS 2).

    Ein sachlicher Grund für die Befristung des Arbeitsvertrages kann darin begründet sein, dass sich der Arbeitgeber bei Vertragsabschluss zur Schließung des Betriebs oder der Dienststelle entschlossen hat, wenn er die Prognose stellen kann, dass auch eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in einem anderen Betrieb bzw. einer anderen Dienststelle nicht möglich sein wird (BAG 3, 12.1997, 7 AZR 651/96, juris, LS 1).

  • LAG Hamm, 14.02.2019 - 11 Sa 576/18

    Wirksamkeit der Befristung von Arbeitsverhältnissen im Steinkohlenbergbau

  • LAG Hamm, 14.02.2019 - 11 Sa 530/18

    Wirksamkeit der Befristung von Arbeitsverhältnissen im Steinkohlenbergbau

  • LAG Hamm, 14.02.2019 - 11 Sa 577/18
  • LAG Hamm, 11.07.2019 - 11 Sa 18/19

    Unwirksamkeit der sachgrundlosen Befristung für sieben Jahre im Tarifvertrag

  • LAG Hamm, 14.02.2019 - 11 Sa 948/18
  • LAG Hamm, 14.02.2019 - 11 Sa 537/18

    Zweijahresgrenze bei befristeten Arbeitsverhältnissen ohne Sachgrund

  • LAG Hessen, 28.08.2012 - 15 Sa 1710/11

    Anfechtung einer Aufhebungsvereinbarung wegen Verletzung von

  • LAG Hamm, 11.07.2019 - 11 Sa 19/19
  • LAG Hamm, 14.02.2019 - 11 Sa 630/18
  • BAG, 23.02.2000 - 7 AZR 555/98

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung - Schultypübergreifender

  • LAG Köln, 23.05.2014 - 4 Sa 69/14

    Kündigung; Betriebsratsanhörung

  • BAG, 09.06.1999 - 7 AZR 35/98

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung - Schultypenübergreifender

  • BAG, 03.03.1999 - 7 AZR 608/97
  • BAG, 20.01.1999 - 7 AZR 674/97
  • BAG, 10.02.1999 - 7 AZR 673/97
  • BAG, 10.02.1999 - 7 AZR 709/97
  • ArbG Rheine, 06.12.2018 - 4 Ca 520/18
  • ArbG Rheine, 26.04.2018 - 4 Ca 1637/17

    Befristung Arbeitsverhältnis - Wirksamkeit

  • ArbG Rheine, 06.12.2018 - 4 Ca 1027/18
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