Rechtsprechung
   BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 700/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,329
BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 700/96 (https://dejure.org/1998,329)
BAG, Entscheidung vom 11.03.1998 - 7 AZR 700/96 (https://dejure.org/1998,329)
BAG, Entscheidung vom 11. März 1998 - 7 AZR 700/96 (https://dejure.org/1998,329)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,329) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • archive.org
  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 9 Abs. 3; ; SGB VI § 41 Abs. 4 Satz 3; ; Manteltarifvertrag Nr. 4 für das Cockpitpersonal der DLH (MTV Nr. 4 Cockpitpersonal) § 19 Abs. 1 und Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifliche Altersgrenze von 55 Jahren

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Manteltarifvertrag Nr. 4 für das Cockpitpersonal der DLH (MTV Nr. 4 Cockpitpersonal) § 19 Abs. 1 und Abs. 2
    II. Abweichende tarifliche Altersgrenze von 55 Jahren mit Verlängerungsoption bis zum vollendeten 60. Lebensjahr für Flugzeugführer - Billigkeitskontrolle der Verlängerungsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 88, 162
  • NJW 1999, 2133 (Ls.)
  • NZA 1998, 716
  • BB 1998, 1488
  • DB 1998, 1422
  • JR 1998, 396
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (76)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 11.06.1997 - 7 AZR 186/96

    Wirksame Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des 65. Lebensjahres

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 700/96
    Endet das Arbeitsverhältnis wie im Streitfall aufgrund einer individual- oder kollektivrechtlichen Altersgrenzenregelung nach diesem Zeitpunkt, gilt nunmehr § 41 Abs. 4 Satz 3 in der Fassung des SGB-Änderungsgesetzes (SGB-ÄndG, BGBl. 1194 1, 1797), mit der der Gesetzgeber die vor dem 1. Januar 1992 geltende Rechtslage wieder hergestellt hat (BAG Urteil vom 11. Juni 1997 - 7 AZR 186/96 - AP Nr. 7 zu § 41 SGB VI).

    Nach der Rechtsprechung des Senats dient das im Rahmen der Befristungskontrolle zu berücksichtigende Bestandsschutzinteresse des Arbeitnehmers nicht nur wirtschaftlichen, sondern auch ideellen Anliegen (BAG Urteil vom 11. Juni 1997, aaO, zu II 3 c der Gründe).

    Dazu zählen auch Normen, die einen Sachgrund für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ohne Ausspruch einer Kündigung regeln (BAG Urteil vom 11. Juni 1997, aaO) und damit eine von § 620 BGB zugelassene Gestaltungsmöglichkeit von Arbeitsverhältnissen konkretisieren.

    Nichts anderes gilt für die Befristung von Arbeitsverhältnissen, bei der die arbeitsgerichtliche Befristungskontrolle die Funktion des Kündigungsschutzes übernimmt (BAG Urteil vom 11. Juni 1997, aaO).

  • BAG, 25.02.1998 - 7 AZR 641/96

    Einzel- oder kollektivvertragliche Altersgrenzenregelung von 60 Jahren bei

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 700/96
    Sie erfaßt nach ihrem Zweckgedanken keine Beendigungsregelungen, die nichts mit einem Anspruch auf eine sozialversicherungsrechtliche Rente wegen Alters zu tun haben, weil sie etwa auf besondere Anforderungen der beruflichen Tätigkeit oder andere Umstände abstellen (Senatsurteil vom 25. Februar 1998 - 7 AZR 641/96 -, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu 1 der Gründe; Urteil vom 14. Oktober 1997 - 7 AZR 660/96 - BB 1998, 321).

    Tarifregelungen für die Mitglieder des Bordpersonals in anderen deutschen Luftfahrtunternehmen sehen ebenfalls eine Altersgrenze von 60 Jahren vor (vgl. BAG Urteile vom 25. Februar 1998 - 7 AZR 641/96 - zur Veröffentlichung bestimmt; vom 20. Dezember 1984, aaO, zu B II 2 b bb, m.w.N.).

    Sie ist von denjenigen Arbeitsvertragsparteien hinzunehmen, die sich dem Tarifrecht unterworfen haben (BAG Urteil vom 25. Februar 1998 - 7 AZR 641/96 -, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

  • BAG, 06.03.1986 - 2 AZR 262/85

    Umfang der Tarifautonomie - Wirksamkeit einer tariflichen Altersgrenze für

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 700/96
    § 19 Abs. 1 und Abs. 2 MTV Nr. 4 Cockpitpersonal berücksichtigen die berufsspezifischen Leistungsanforderungen des Cockpitpersonals und sollen den mit zunehmendem Lebensalter steigenden Gefahren von Leistungsausfällen und den daraus resultierenden Risiken für Leben und Gesundheit des Flugpersonals und der Flugpassagiere entgegenwirken (BAG Urteil vom 6. März 1986 - 2 AZR 262/85 - AP Nr. 1 zu § 620 BGB Altersgrenze, m.w.N.).

    1.a) Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine Altersgrenze wie die vorliegende für Flugzeugführer als Sachgrund nicht zu beanstanden (BAG Urteil vom 20. Dezember 1984 - 2 AZR 3/84 - AP Nr. 9 zu § 620 BGB Bedingung mit Anm. Belling; BAG Urteil vom 6. März 1986, aaO).

    Die Beklagte ist nämlich gehalten, auf die Belange der Cockpitmitarbeiter Rücksicht zu nehmen und deren berechtigtes Interesse an der Fortführung ihrer beruflichen Tätigkeit nur dann nicht zu entsprechen, wenn persönliche Eignungsdefizite feststehen oder besonders gewichtige betriebliche Belange einer vollzeitigen Weiterbeschäftigung der Cockpitmitarbeiter entgegenstehen (BAG Urteile vom 6. März 1986, aaO; 20. Dezember 1984, aaO).

  • BAG, 20.12.1984 - 2 AZR 3/84

    Altersgrenze in einem Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 700/96
    1.a) Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine Altersgrenze wie die vorliegende für Flugzeugführer als Sachgrund nicht zu beanstanden (BAG Urteil vom 20. Dezember 1984 - 2 AZR 3/84 - AP Nr. 9 zu § 620 BGB Bedingung mit Anm. Belling; BAG Urteil vom 6. März 1986, aaO).

    Tarifregelungen für die Mitglieder des Bordpersonals in anderen deutschen Luftfahrtunternehmen sehen ebenfalls eine Altersgrenze von 60 Jahren vor (vgl. BAG Urteile vom 25. Februar 1998 - 7 AZR 641/96 - zur Veröffentlichung bestimmt; vom 20. Dezember 1984, aaO, zu B II 2 b bb, m.w.N.).

    Die Beklagte ist nämlich gehalten, auf die Belange der Cockpitmitarbeiter Rücksicht zu nehmen und deren berechtigtes Interesse an der Fortführung ihrer beruflichen Tätigkeit nur dann nicht zu entsprechen, wenn persönliche Eignungsdefizite feststehen oder besonders gewichtige betriebliche Belange einer vollzeitigen Weiterbeschäftigung der Cockpitmitarbeiter entgegenstehen (BAG Urteile vom 6. März 1986, aaO; 20. Dezember 1984, aaO).

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 700/96
    Einen umittelbaren Schutz gegen den Verlust eines Arbeitsplatzes aufgrund privater Dispositionen gewährt das Grundrecht dagegen nicht (BVerfG Urteil vom 24. April 1991 - 1 BvR 1341/90 - AP Nr. 70 zu Art. 12 GG).

    Denn für den Bereich der Beendigung von Arbeitsverhältnissen hat der Gesetzgeber einer aus Art. 12 Abs. 1 GG folgenden Schutzpflicht durch den Erlaß von Kündigungsschutzvorschriften genügt (BVerfG Urteil vom 24. April 1991, aaO) und damit ein bestimmtes Maß an Arbeitsplatzschutz vorgegeben.

  • BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 811/96

    Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 700/96
    Diese Erwägungen treffen auf den Bezug einer vom Arbeitgeber finanzierten Übergangsversorgung oder Altersversorgung nicht zu (BAG Urteil vom 14. Oktober 1997, aaO).

    Sie beruhen auf kollektiv ausgeübter Privatautonomie (BAG Urteil vom 14. Oktober 1997 - 7 AZR 811/96 -, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt), nachdem die Tarifvertragsparteien ihr Grundrecht aus Art. 9 Abs. 3 GG wahrgenommen und Regelungen zu bestimmten Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen geschaffen haben.

  • BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 984/93

    Altersgrenze bei Zusage beamtenrechtlicher Versorgung

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 700/96
    Durch die von § 41 Abs. 4 Satz 3 SGB VI a.F. auf unbestimmte und durch § 41 Abs. 4 Satz 3 SGB VI zumindest auf das Erreichen des 65. Lebensjahres bezweckte Verlängerung der Lebensarbeitszeit wollte der Gesetzgeber das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Rentenbeziehern und Beitragszahlern verbessern, um damit die demographisch bedingten Belastungen der Rentenversicherung zu mindern (BAG Urteil vom 26. April 1995 - 7 AZR 984/93 - AP Nr. 6 zu § 41 SGB VI).

    Sie schützt nicht die Entscheidungsfreiheit des Arbeitnehmers, über die Fortsetzung seines Arbeitsverhältnisses selbst zu befinden (BAG Urteil vom 26. April 1995, aaO).

  • LAG Hessen, 03.07.1996 - 2 Sa 908/95

    Arbeitsverhältnis: Beendigung aufgrund einer tariflichen Regelung

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 700/96
    Hessisches Landesarbeitsgericht - 2 Sa 908/95 -.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 3. Juli 1996 - 2 Sa 908/95 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 700/96
    Das folgt aus der vom Bundesverfassungsgericht anerkannten Schutzpflichtfunktion der Grundrechte (BVerfGE 39, 1, 42; 88, 203, 254; Canaris, AcP, Band 184 (1984), 201, 227), die staatliche Grundrechtsadressaten dazu verpflichten, einzelne Grundrechtsträger vor einer unverhältnismäßigen Beschränkung ihrer Grundrechte durch privatautonome Regelungen zu bewahren.
  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 700/96
    Das folgt aus der vom Bundesverfassungsgericht anerkannten Schutzpflichtfunktion der Grundrechte (BVerfGE 39, 1, 42; 88, 203, 254; Canaris, AcP, Band 184 (1984), 201, 227), die staatliche Grundrechtsadressaten dazu verpflichten, einzelne Grundrechtsträger vor einer unverhältnismäßigen Beschränkung ihrer Grundrechte durch privatautonome Regelungen zu bewahren.
  • BAG, 01.12.1993 - 7 AZR 428/93

    Wirksamkeit tarifvertraglicher Altersgrenzenregelungen

  • BAG, 12.02.1992 - 7 AZR 100/91

    Altersgrenze für Angehörige des Cockpitpersonals

  • BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 660/96

    Wirksame Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des 65. Lebensjahres

  • BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 21/03

    Videoüberwachung am Arbeitsplatz - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

    Er muss die einzelnen Grundrechtsträger auch vor einer unverhältnismäßigen Beschränkung ihrer Grundrechte durch privatautonome Regelungen bewahren (BAG 11. März 1998 - 7 AZR 700/96 - BAGE 88, 162 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Luftfahrt Nr. 12 = EzA BGB § 620 Altersgrenze Nr. 8, zu III 2 b der Gründe; 31. Juli 2002 - 7 AZR 140/01 - BAGE 102, 65, 69 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Luftfahrt Nr. 14 = EzA GG Art. 9 Nr. 78, zu B I3 b der Gründe).
  • BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 181/01

    Rahmenvereinbarung mit Tagesaushilfen

    aa) Allerdings sind die Gerichte als staatliche Grundrechtsadressaten verpflichtet, einzelne Grundrechtsträger vor einer unverhältnismäßigen Beschränkung ihrer Grundrechte durch privatautonome Regelungen zu bewahren (BAG 11. März 1998 - 7 AZR 700/96 - BAGE 88, 162 ff. = AP TVG § 1 Tarifverträge: Luftfahrt Nr. 12, zu III 2 b der Gründe).
  • BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 140/01

    Tarifvertragliche Altersgrenze

    Regelungen über die Befristung von Arbeitsverträgen und über auflösende Bedingungen gehören zu den materiellen Arbeitsbedingungen, welche die Tarifvertragsparteien in Tarifverträgen regeln können (vgl. BVerfG 24. April 1996 - 1 BvR 712/86 - BVerfGE 94, 268 = AP HRG § 57 a Nr. 2, zu C I 1 der Gründe; BAG 11. März 1998 - 7 AZR 700/96 - BAGE 88, 162 ff. = AP TVG § 1 Tarifverträge: Luftfahrt Nr. 12, zu III 2 a der Gründe).

    Zugleich sind Tarifverträge Ergebnis kollektiv ausgeübter Privatautonomie (BAG 11. März 1998 - 7 AZR 700/96 - aaO, zu III 2 a der Gründe mwN).

    Das folgt aus der dem Staat obliegenden Schutzpflichtfunktion der Grundrechte, die staatliche Grundrechtsadressaten dazu verpflichten, einzelne Grundrechtsträger vor einer unverhältnismäßigen Beschränkung ihrer Grundrechte durch privatautonome Regelungen zu bewahren (BAG 11. März 1998 - 7 AZR 700/96 - BAGE 88, 162 ff. = AP TVG § 1 Tarifverträge: Luftfahrt Nr. 12, zu III 2 b der Gründe mwN).

    Ihre Aufgabe ist es, den Arbeitnehmer vor einem grundlosen, den staatlichen Kündigungsschutz umgehenden Verlust des Arbeitsplatzes zu schützen und einen angemessenen Ausgleich der kollidierenden Grundrechtspositionen der Arbeitsvertragsparteien zu finden (BAG 11. März 1998 - 7 AZR 700/96 - BAGE 88, 162 ff. = AP TVG § 1 Tarifverträge: Luftfahrt Nr. 12, zu III 2 b der Gründe; 20. Februar 2002 - 7 AZR 748/00 - zVv., zu B II 3 b dd der Gründe).

    Diese Regelung ist nicht vergleichbar mit dem sich aus § 19 Abs. 2 Manteltarifvertrag Nr. 4 Cockpitpersonal der Deutschen Lufthansa ergebenden Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zur Vollendung des 60. Lebensjahrs, der den Senat veranlaßte, die in § 19 Abs. 1 Manteltarifvertrag Nr. 4 Cockpitpersonal der Deutschen Lufthansa normierte - im Ergebnis flexible - tarifliche Altersgrenze von 55 Jahren bei Flugzeugführern anzuerkennen (BAG 11. März 1998 - 7 AZR 700/96 - BAGE 88, 162 ff. = AP TVG § 1Tarifverträge: Luftfahrt Nr. 12, zu III 1 c der Gründe).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht