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   BAG, 25.10.2017 - 7 AZR 712/15   

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BAG, 25.10.2017 - 7 AZR 712/15 (https://dejure.org/2017,53886)
BAG, Entscheidung vom 25.10.2017 - 7 AZR 712/15 (https://dejure.org/2017,53886)
BAG, Entscheidung vom 25. Oktober 2017 - 7 AZR 712/15 (https://dejure.org/2017,53886)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 TzBfG, § ... 1 KSchG, § 622 Abs. 3 BGB, Art. 12 Abs. 1 GG, § 14 TzBfG, § 22 Abs. 1 TzBfG, Art. 5 Abs. 3 GG, Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG, § 162 BGB, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO, § 286 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Erprobung als Befristungsgrund; Bedeutung von Vorbeschäftigungszeiten für die Erprobung als Befristungsgrund

  • Betriebs-Berater

    Befristung der Probezeit eines Orchestermusikers

  • bag-urteil.com

    Befristung - Erprobung - Orchestermusiker

  • rewis.io

    Befristung - Erprobung - Orchestermusiker

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristung; Erprobung; Orchestermusiker

  • rechtsportal.de

    Erprobung als Befristungsgrund

  • datenbank.nwb.de

    Befristung - Erprobung - Orchestermusiker

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befristung zur Erprobung - und die Erprobungsdauer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befristung, Erprobung - Orchestermusiker

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2018, 435
  • NZA-RR 2018, 180
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 85/09

    Sachgrund der Erprobung iSv. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 TzBfG

    Auszug aus BAG, 25.10.2017 - 7 AZR 712/15
    Aus der vereinbarten Vertragsdauer darf sich nicht ergeben, dass der Sachgrund tatsächlich nicht besteht oder nur vorgeschoben ist (BAG 2. Juni 2010 - 7 AZR 85/09 - Rn. 16; 29. Juli 2009 - 7 AZR 907/07 - Rn. 29; 26. August 1988 - 7 AZR 101/88 - zu III der Gründe mwN, BAGE 59, 265) .

    Einschlägige Tarifverträge können Anhaltspunkte geben, welche Probezeit angemessen ist (BAG 2. Juni 2010 - 7 AZR 85/09 - Rn. 16; 15. März 1978 - 5 AZR 831/76 - zu I 2 b der Gründe) .

    Längere Befristungen zur Erprobung aufgrund besonderer Einzelfallumstände sind aber - vorbehaltlich entgegenstehender einschlägiger und für das Arbeitsverhältnis geltender Tarifvorschriften - möglich (BAG 2. Juni 2010 - 7 AZR 85/09 - Rn. 16) .

    An einem sachlichen Grund der Erprobung fehlt es hingegen, wenn der Arbeitnehmer bereits ausreichende Zeit bei dem Arbeitgeber mit den von ihm zu erfüllenden Aufgaben beschäftigt war und der Arbeitgeber die Fähigkeiten des Arbeitnehmers hinreichend beurteilen kann (BAG 2. Juni 2010 - 7 AZR 85/09 - Rn. 16; 23. Juni 2004 - 7 AZR 636/03 - zu II 3 a der Gründe; 31. August 1994 - 7 AZR 983/93 - zu IV der Gründe; 12. Februar 1981 - 2 AZR 1108/78 - zu B IV 2 b der Gründe) .

    Ein vorheriges befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis, in dem der Arbeitnehmer mit den gleichen Arbeitsaufgaben betraut war, spricht daher regelmäßig gegen den Sachgrund der Erprobung (BAG 2. Juni 2010 - 7 AZR 85/09 - Rn. 16) .

  • BAG, 12.02.1981 - 2 AZR 1108/78

    Befristeter Arbeitsvertrag - ABM

    Auszug aus BAG, 25.10.2017 - 7 AZR 712/15
    An einem sachlichen Grund der Erprobung fehlt es hingegen, wenn der Arbeitnehmer bereits ausreichende Zeit bei dem Arbeitgeber mit den von ihm zu erfüllenden Aufgaben beschäftigt war und der Arbeitgeber die Fähigkeiten des Arbeitnehmers hinreichend beurteilen kann (BAG 2. Juni 2010 - 7 AZR 85/09 - Rn. 16; 23. Juni 2004 - 7 AZR 636/03 - zu II 3 a der Gründe; 31. August 1994 - 7 AZR 983/93 - zu IV der Gründe; 12. Februar 1981 - 2 AZR 1108/78 - zu B IV 2 b der Gründe) .

    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn die zu erprobende Tätigkeit höherwertiger ist als die frühere (BAG 23. Juni 2004 - 7 AZR 636/03 - zu II 3 a der Gründe; vgl. auch BAG 12. Februar 1981 - 2 AZR 1108/78 - zu B IV 2 b der Gründe) , andere Anforderungen stellt oder wenn das frühere Arbeitsverhältnis längere Zeit zurückliegt (vgl. etwa Dörner Der befristete Arbeitsvertrag 2. Aufl. Rn. 174; ErfK/Müller-Glöge 17. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 50) .

  • BAG, 23.06.2004 - 7 AZR 636/03

    Befristetes Probearbeitsverhältnis - Schriftform

    Auszug aus BAG, 25.10.2017 - 7 AZR 712/15
    An einem sachlichen Grund der Erprobung fehlt es hingegen, wenn der Arbeitnehmer bereits ausreichende Zeit bei dem Arbeitgeber mit den von ihm zu erfüllenden Aufgaben beschäftigt war und der Arbeitgeber die Fähigkeiten des Arbeitnehmers hinreichend beurteilen kann (BAG 2. Juni 2010 - 7 AZR 85/09 - Rn. 16; 23. Juni 2004 - 7 AZR 636/03 - zu II 3 a der Gründe; 31. August 1994 - 7 AZR 983/93 - zu IV der Gründe; 12. Februar 1981 - 2 AZR 1108/78 - zu B IV 2 b der Gründe) .

    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn die zu erprobende Tätigkeit höherwertiger ist als die frühere (BAG 23. Juni 2004 - 7 AZR 636/03 - zu II 3 a der Gründe; vgl. auch BAG 12. Februar 1981 - 2 AZR 1108/78 - zu B IV 2 b der Gründe) , andere Anforderungen stellt oder wenn das frühere Arbeitsverhältnis längere Zeit zurückliegt (vgl. etwa Dörner Der befristete Arbeitsvertrag 2. Aufl. Rn. 174; ErfK/Müller-Glöge 17. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 50) .

  • BAG, 07.10.2015 - 7 AZR 945/13

    Befristete Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit - 1. (Solo-) Fagottistin -

    Auszug aus BAG, 25.10.2017 - 7 AZR 712/15
    Für die Frage der Eignung und Befähigung eines Orchestermusikers spielen neben dessen fachlicher Qualifikation auch die - durch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG geschützten - subjektiven künstlerischen Vorstellungen des Orchesterträgers bzw. -leiters sowie die Befähigung zur Zusammenarbeit mit den anderen Orchestermitgliedern eine nicht unerhebliche Rolle (vgl. BAG 7. Oktober 2015 - 7 AZR 945/13 - Rn. 49; 15. August 1984 - 7 AZR 228/82 - zu II 5 b der Gründe, BAGE 46, 163) .

    Die Beachtung der Meinungsbildung des Orchesters bei der Stellenbesetzung und dessen Beteiligung im Rahmen des Probespiels entspricht auch einer ständigen, allgemein üblichen Vorgehensweise in Orchestern (BAG 7. Oktober 2015 - 7 AZR 945/13 - Rn. 49) .

  • BAG, 12.09.1996 - 7 AZR 31/96

    Befristeter Arbeitsvertrag eines Konzertmeisters zur Erprobung

    Auszug aus BAG, 25.10.2017 - 7 AZR 712/15
    Vielmehr soll dadurch auch dem Arbeitnehmer Gelegenheit gegeben werden, in die Zusammenarbeit mit dem übrigen Orchester hineinzuwachsen, da ein künstlerischer Eingliederungs- und Bewährungsprozess ein sich im Zusammenspiel mit dem gesamten Klangkörper vollziehender Entwicklungsprozess ist, für den ausreichend Zeit gegeben werden soll (BAG 12. September 1996 - 7 AZR 31/96 - zu I 3 der Gründe - zu § 5 des Manteltarifvertrags für die Orchester- und Chormitglieder des Westdeutschen Rundfunks Köln vom 15. Dezember 1969 in der geänderten Fassung vom 19. Dezember 1984) .

    Die Regelung schließt den Abschluss mehrerer befristeter Probearbeitsverhältnisse im Rahmen der Höchstbefristungsdauer nicht aus (BAG 12. September 1996 - 7 AZR 31/96 - zu I 1 der Gründe) .

  • BAG, 07.05.1980 - 5 AZR 593/78

    Arbeitnehmerstatus von Orchestermusikern - Rundfunkorchester

    Auszug aus BAG, 25.10.2017 - 7 AZR 712/15
    Er kann sich in entsprechender Anwendung des § 162 BGB nicht auf die fehlende Zustimmung des Orchesters zur unbefristeten Einstellung des Orchestermusikers berufen, wenn er eine Abstimmung im zeitlich zulässigen Rahmen nicht abhält (vgl. dazu auch BAG 7. Mai 1980 - 5 AZR 593/78 - zu II 3 a der Gründe - zu einem unter einer auflösenden Bedingung vereinbarten Probearbeitsverhältnis) .
  • BAG, 31.08.1994 - 7 AZR 983/93

    Befristeter Arbeitsvertrag vor Übernahme als Beamter

    Auszug aus BAG, 25.10.2017 - 7 AZR 712/15
    An einem sachlichen Grund der Erprobung fehlt es hingegen, wenn der Arbeitnehmer bereits ausreichende Zeit bei dem Arbeitgeber mit den von ihm zu erfüllenden Aufgaben beschäftigt war und der Arbeitgeber die Fähigkeiten des Arbeitnehmers hinreichend beurteilen kann (BAG 2. Juni 2010 - 7 AZR 85/09 - Rn. 16; 23. Juni 2004 - 7 AZR 636/03 - zu II 3 a der Gründe; 31. August 1994 - 7 AZR 983/93 - zu IV der Gründe; 12. Februar 1981 - 2 AZR 1108/78 - zu B IV 2 b der Gründe) .
  • BAG, 21.02.2017 - 1 AZR 292/15

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Übergangsregelung

    Auszug aus BAG, 25.10.2017 - 7 AZR 712/15
    Von den zwingenden Regelungen in § 14 TzBfG kann nach § 22 Abs. 1 TzBfG nicht zuungunsten der Arbeitnehmer abgewichen werden (BAG 21. Februar 2017 - 1 AZR 292/15 - Rn. 18; 8. Dezember 2010 - 7 AZR 438/09 - Rn. 29, BAGE 136, 270) .
  • BAG, 21.10.2014 - 3 AZR 1027/12

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung einer Betriebsrente -

    Auszug aus BAG, 25.10.2017 - 7 AZR 712/15
    Es muss genau angegeben werden, aufgrund welchen Vortrags das Berufungsgericht zu welchen Tatsachenfeststellungen hätte gelangen müssen und dass das Urteil auf dem Verfahrensfehler beruht, also bei richtigem Verfahren möglicherweise anders entschieden worden wäre (vgl. BAG 21. Oktober 2014 - 3 AZR 1027/12 - Rn. 42) .
  • BAG, 24.02.2016 - 7 AZR 253/14

    Befristete Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit - AGB-Kontrolle -

    Auszug aus BAG, 25.10.2017 - 7 AZR 712/15
    (1) Das ergibt sich schon aus dem Wortlaut der Tarifnorm, von dem bei der Auslegung eines Tarifvertrags vorrangig auszugehen ist (vgl. etwa BAG 24. Februar 2016 - 7 AZR 253/14 - Rn. 51) .
  • BAG, 08.12.2010 - 7 AZR 438/09

    Tarifvertragliche Altersgrenze

  • BAG, 29.07.2009 - 7 AZR 907/07

    Befristeter Arbeitsvertrag - vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung -

  • BAG, 26.08.1988 - 7 AZR 101/88

    Befristeter Arbeitsvertrag - Dauer der Befristung

  • BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 831/76

    Arbeitnehmer - Erprobung der Eignung - Abschluß eines befristeten

  • BAG, 15.08.1984 - 7 AZR 228/82

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Verspätete Zustellung eines Urteils -

  • LAG München, 22.10.2015 - 4 Sa 370/15

    Befristeter Arbeitsvertrag

  • BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 564/17

    Tarifbegriff "wegen Erreichung der Altersgrenze"

    bb) Der Wortlaut der Bestimmung, auf den es für die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags zunächst ankommt (vgl. BAG 25. Oktober 2017 - 7 AZR 712/15 - Rn. 17) , hat - für sich betrachtet - keinen hinreichend konkreten Regelungsgehalt.
  • BAG, 15.06.2021 - 9 AZR 413/19

    Abmahnung eines Redakteurs - Anzeigepflicht Nebentätigkeit

    bb) Der Kläger hat entgegen den Anforderungen von § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO (vgl. hierzu statt vieler BAG 25. Oktober 2017 - 7 AZR 712/15 - Rn. 23 f.; 21. Oktober 2014 - 3 AZR 1027/12 - Rn. 42; 28. August 2013 - 10 AZR 323/12 - Rn. 19) die Entscheidungserheblichkeit seines Vortrags nicht aufgezeigt.
  • BAG, 19.11.2019 - 7 AZR 311/18

    Befristung - Erprobung - Führungsposition

    Aus der vereinbarten Vertragsdauer darf sich nicht ergeben, dass der Sachgrund tatsächlich nicht besteht oder nur vorgeschoben ist (BAG 25. Oktober 2017 - 7 AZR 712/15 - Rn. 12 mwN) .

    Einschlägige Tarifverträge können Anhaltspunkte geben, welche Probezeit angemessen ist ( BAG 25. Oktober 2017 - 7 AZR 712/15 - Rn. 12; 2. Juni 2010 - 7 AZR 85/09  - Rn. 16 ; 15. März 1978 -  5 AZR 831/76  - zu I 2 b der Gründe) .

    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn die zu erprobende Tätigkeit höherwertiger ist als die frühere ( BAG 23. Juni 2004 - 7 AZR 636/03  - zu II 3 a der Gründe; vgl. auch BAG 12. Februar 1981 - 2 AZR 1108/78  - zu B IV 2 b der Gründe) , andere Anforderungen stellt oder wenn das frühere Arbeitsverhältnis längere Zeit zurückliegt (BAG 25. Oktober 2017 - 7 AZR 712/15 - Rn. 12 mwN; ErfK/Müller-Glöge 20. Aufl. TzBfG § 14 Rn. 50) .

  • BAG, 21.03.2018 - 5 AZR 862/16

    Leiharbeitnehmer - Branchenzuschläge

    Der Wortlaut der Bestimmung, auf den es für die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags zunächst ankommt (vgl. BAG 25. Oktober 2017 - 7 AZR 712/15 - Rn. 17) , hat - für sich betrachtet - keinen hinreichend konkreten Regelungsgehalt.
  • BAG, 25.04.2018 - 7 AZR 181/16

    Befristung nach dem WissZeitVG - Höchstbefristungsdauer - Verlängerung -

    Nur bei einer Sachgrundbefristung muss sich die Vertragslaufzeit am Sachgrund der Befristung orientieren und so mit ihm im Einklang stehen, dass sie nicht gegen das Vorliegen des Sachgrunds spricht (vgl. etwa BAG 25. Oktober 2017 - 7 AZR 712/15 - Rn. 12) .
  • BAG, 24.02.2021 - 10 AZR 130/19

    Feiertagszuschläge für Ostersonntag und Pfingstsonntag

    a) Das ergibt sich aus dem Wortlaut der Tarifnorm, von dem bei der Auslegung eines Tarifvertrags vorrangig auszugehen ist (vgl. etwa BAG 25. Oktober 2017 - 7 AZR 712/15 - Rn. 17; 24. Februar 2016 - 7 AZR 253/14 - Rn. 51) .
  • BAG, 24.02.2021 - 10 AZR 236/19

    Feiertagszuschläge für Ostersonntag und Pfingstsonntag

    a) Das ergibt sich aus dem Wortlaut der Tarifnorm, von dem bei der Auslegung eines Tarifvertrags vorrangig auszugehen ist (vgl. etwa BAG 25. Oktober 2017 - 7 AZR 712/15 - Rn. 17; 24. Februar 2016 - 7 AZR 253/14 - Rn. 51) .
  • LAG München, 17.02.2022 - 3 Sa 613/21

    Dienstzeit, Tarifauslegung

    Die hiergegen eingelegte Berufung und Revision des Beklagten blieben erfolglos (vgl. LAG München, Urteil vom 22.10.2015 - 4 Sa 370/15 - und BAG, Urteil vom 25.10.2017 - 7 AZR 712/15 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2021 - 5 Sa 99/20

    Versetzung - befristete Übertragung einer Stelle zur Erprobung

    Einschlägige Tarifverträge können Anhaltspunkte geben, welche Probezeit angemessen ist (vgl. BAG 25.10.2017 - 7 AZR 712/15 - Rn. 12 mwN).
  • ArbG München, 04.08.2021 - 35 Ca 15754/20

    Anrechnung von Dienstzeiten iSv § 15 Abs. 1 TVK - Tarifauslegung

    Mit Urteil vom 25. Oktober 2017 (7 AZR 712/15) wies das Bundesarbeitsgericht die Revision des Beklagten zurück.
  • ArbG Herne, 14.02.2018 - 1 Ca 2161/17

    Stufenzuordnung eines Arbeitnehmers in der Entgeltgruppe 9c der Entgeltordnung

  • ArbG Hamburg, 17.08.2021 - 3 Ca 32/21

    Berücksichtigung freier Tage bei der Berechnung des Arbeitsentgelts im

  • ArbG Bonn, 20.05.2022 - 6 Ca 2162/21
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