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   BAG, 12.09.1996 - 7 AZR 790/95   

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BAG, 12.09.1996 - 7 AZR 790/95 (https://dejure.org/1996,196)
BAG, Entscheidung vom 12.09.1996 - 7 AZR 790/95 (https://dejure.org/1996,196)
BAG, Entscheidung vom 12. September 1996 - 7 AZR 790/95 (https://dejure.org/1996,196)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristung von Arbeitsverhältnissen wegen eines vorübergehenden Mehrbedarfs an Arbeitskräften

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 620; KSchG 1969 § 1 Abs. 1 und Abs. 2; Tarifvertrag für die Arbeiter der Deutschen Bundespost (TV Arb) vom 6.1.1955 i.d.F. vom 7.5.1992 § 2, § 5 Abs. 2
    Befristung von Arbeitsverhältnissen bei vorübergehendem Arbeitskräftebedarf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zeitvertrag nur mit ausführlicher Begründung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitsvertrag - Befristung - Mehrbedarf - Vorübergehender Mehrbedarf - Rechtfertigung einer Befristung - Erwartung - Prognose - Offenlegung - Art und Umfang des Mehrbedarfs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1029 (Ls.)
  • NZA 1997, 313
  • BB 1996, 2045
  • BB 1997, 371
  • DB 1997, 232
 
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Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 10.06.1992 - 7 AZR 346/91

    Vorliegen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses - Befristung eines

    Auszug aus BAG, 12.09.1996 - 7 AZR 790/95
    Eine bloße Unsicherheit über die künftige Entwicklung des Arbeitskräftebedarfs reicht für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses nicht aus (Urteil vom 13. Mai 1982, BAGE 39, 38 = AP Nr. 68 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteil vom 10. Juni 1992 - 7 AZR 346/91 - EzA § 620 BGB Nr. 116; Urteil vom 31. März 1993 - 7 AZR 536/92 -, n.v.).

    Dazu sind die Grundlagen dieses Wahrscheinlichkeitsurteils auszuweisen (BAG Urteil vom 10. Juni 1992, aaO, zu III 2 a der Gründe).

  • BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 191/84

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 12.09.1996 - 7 AZR 790/95
    a) Seit der Entscheidung vom 8. Mai 1985 (BAGE 49, 73 = AP Nr. 97 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) geht der Senat zwar in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß bei mehreren aufeinander folgenden Arbeitsverhältnissen im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle in der Regel nur die Befristung des letzten Arbeitsvertrages auf ihre sachliche Rechtfertigung hin zu prüfen ist.
  • BAG, 04.04.1990 - 7 AZR 259/89

    Befristetes Arbeitsverhältnis mit Studenten

    Auszug aus BAG, 12.09.1996 - 7 AZR 790/95
    Auf die Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG sind jedoch die Zeiten eines früheren Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber anzurechnen, wenn das neue Arbeitsverhältnis in einem engen rechtlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem früheren Arbeitsverhältnis steht (BAG Urteil vom 10. Mai 1989, BAGE 62, 48, 53 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit, zu II c aa der Gründe; BAG Urteil vom 4. April 1990, BAGE 65, 86, 94 = AP Nr. 136 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu A II 2 der Gründe).
  • BAG, 10.05.1989 - 7 AZR 450/88

    Mögliche Anrechnung des Zeitraums einer früheren Beschäftigung beim selben

    Auszug aus BAG, 12.09.1996 - 7 AZR 790/95
    Auf die Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG sind jedoch die Zeiten eines früheren Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber anzurechnen, wenn das neue Arbeitsverhältnis in einem engen rechtlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem früheren Arbeitsverhältnis steht (BAG Urteil vom 10. Mai 1989, BAGE 62, 48, 53 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit, zu II c aa der Gründe; BAG Urteil vom 4. April 1990, BAGE 65, 86, 94 = AP Nr. 136 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu A II 2 der Gründe).
  • BAG, 08.04.1992 - 7 AZR 135/91

    Befristeter Arbeitsvertrag; Hauptschulabschlußkurse

    Auszug aus BAG, 12.09.1996 - 7 AZR 790/95
    Daher ist auch in Fällen, in denen sich zwei Arbeitsverträge zu einer Vollzeitbeschäftigung ergänzen, auf die beiden letzten nebeneinander laufenden Verträge abzustellen (BAG Urteil vom 8. April 1992 - 7 AZR 135/91 - AP Nr. 146 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 31.03.1993 - 7 AZR 536/92

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses wegen geplanter

    Auszug aus BAG, 12.09.1996 - 7 AZR 790/95
    Eine bloße Unsicherheit über die künftige Entwicklung des Arbeitskräftebedarfs reicht für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses nicht aus (Urteil vom 13. Mai 1982, BAGE 39, 38 = AP Nr. 68 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteil vom 10. Juni 1992 - 7 AZR 346/91 - EzA § 620 BGB Nr. 116; Urteil vom 31. März 1993 - 7 AZR 536/92 -, n.v.).
  • BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 254/81

    Erwerbsquelle - Lehrauftrag - Schutzbedürftigkeit - Teilzeitbeschäftigte Lehrer -

    Auszug aus BAG, 12.09.1996 - 7 AZR 790/95
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein zusätzlicher, aber vorübergehender Arbeitskräftebedarf die Befristung eines Arbeitsverhältnisses rechtfertigen (Urteil vom 14. Januar 1982, BAGE 37, 305, 317 f. = AP Nr. 65 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu B III 2 a der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 15.11.1989 - 7 AZR 529/88

    Arbeitsverhältnis: Befristung - sachliche Rechtfertigung - Nachprüfbarkeit -

    Auszug aus BAG, 12.09.1996 - 7 AZR 790/95
    Vielmehr muß sich die Zahl der befristet eingestellten Arbeitnehmer im Rahmen des vorübergehenden Mehrbedarfs halten und darf diesen nicht überschreiten (BAG Urteil vom 18. April 1986 - 7 AZR 583/84 -, n.v.; BAG Urteil vom 15. November 1989 - 7 AZR 529/88 -, n.v.).
  • BAG, 18.04.1986 - 7 AZR 583/84
    Auszug aus BAG, 12.09.1996 - 7 AZR 790/95
    Vielmehr muß sich die Zahl der befristet eingestellten Arbeitnehmer im Rahmen des vorübergehenden Mehrbedarfs halten und darf diesen nicht überschreiten (BAG Urteil vom 18. April 1986 - 7 AZR 583/84 -, n.v.; BAG Urteil vom 15. November 1989 - 7 AZR 529/88 -, n.v.).
  • BAG, 21.10.1954 - 2 AZR 25/53

    Arbeitsverhältnis: Befristung

    Auszug aus BAG, 12.09.1996 - 7 AZR 790/95
    Auf die Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG sind jedoch die Zeiten eines früheren Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber anzurechnen, wenn das neue Arbeitsverhältnis in einem engen rechtlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem früheren Arbeitsverhältnis steht (BAG Urteil vom 10. Mai 1989, BAGE 62, 48, 53 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit, zu II c aa der Gründe; BAG Urteil vom 4. April 1990, BAGE 65, 86, 94 = AP Nr. 136 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu A II 2 der Gründe).
  • BAG, 13.05.1982 - 2 AZR 87/80

    Befristeter Arbeitsvertrag

  • BAG, 12.01.2000 - 7 AZR 863/98

    Befristung eines Arbeitsvertrags für die Dauer der Aufenthaltserlaubnis

    Hat sich dagegen die Prognose nicht bestätigt, muß der Arbeitgeber die Tatsachen vortragen, die ihm jedenfalls zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses den hinreichend sicheren Schluß darauf erlaubten, daß nach Ablauf der Befristung die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers wegen Fehlens einer gültigen Aufenthaltserlaubnis nicht mehr möglich sein werde (BAG 12. September 1996 - 7 AZR 790/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 182 = EzA BGB § 620 Nr. 142 zu II 4 der Gründe).
  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 48/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl

    Für den ähnlich liegenden Fall prognosegeprägter Befristungsgründe entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass die spätere Entwicklung ein wichtiger Hinweis auf die Stichhaltigkeit der Prognose sein kann (BAG 3. November 1999 - 7 AZR 846/98 - aaO; 12. September 1996 - 7 AZR 790/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 182 = EzA BGB § 620 Nr. 142).
  • BAG, 05.06.2002 - 7 AZR 241/01

    Rechtfertigung einer Befristung nach dem BeschFG

    Die tatsächlichen Grundlagen der Prognose hat der Arbeitgeber im Prozeß darzulegen, damit der Arbeitnehmer die Möglichkeit erhält, deren Richtigkeit zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu überprüfen (BAG 28. März 2001 - 7 AZR 701/99 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 227 = EzA BGB § 620 Nr. 175, zu B II 1 der Gründe; 12. September 1996 - 7 AZR 790/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 182 = EzA BGB § 620 Nr. 142, zu II 3 b, 4 der Gründe).
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