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   BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 850/94   

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https://dejure.org/1995,679
BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 850/94 (https://dejure.org/1995,679)
BAG, Entscheidung vom 26.04.1995 - 7 AZR 850/94 (https://dejure.org/1995,679)
BAG, Entscheidung vom 26. April 1995 - 7 AZR 850/94 (https://dejure.org/1995,679)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • ArgeLandentwicklung

    Arbeitnehmerüberlassung; Arbeitsvertrag mit Messgehilfen; Messgehilfe; Teilnehmergemeinschaft

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • Wolters Kluwer

    Arbeitnehmerüberlassung - Abgrenzung zum Werkvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitnehmerüberlassung im Flurbereinigungsverfahren

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    AÜG Art. 1 §§ 1, 13; Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) §§ 1, 2, 10, 16
    Arbeitnehmerüberlassung: Voraussetzung eines (auch konkludent zustande gekommenen) Vertrags zwischen Verleiher und Entleiher

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 80, 46
  • NZA 1996, 92
  • BB 1995, 2380
  • DB 1995, 2427
  • JR 1996, 176
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 22.06.1994 - 7 AZR 286/93

    Arbeitnehmerüberlassung - Weisungsrecht

    Auszug aus BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 850/94
    Das Bestehen von Weisungsrechten des Dritten und die Eingliederung des Arbeitnehmers in dessen Betriebsorganisation werden erst für die Frage erheblich, ob die Vereinbarung zwischen dem Vertragsarbeitgeber und dem Dritten als Arbeitnehmerüberlassungsvertrag oder als eine sonstige Vertragsform des drittbezogenen Personaleinsatzes (insbesondere als Werkvertrag) anzusehen ist (im Anschluß an Senatsurteil vom 22. Juni 1994 - 7 AZR 286/93 - AP Nr. 16 zu § 1 AÜG).«.

    Dementsprechend hat der Senat im Urteil vom 22. Juni 1994 (- 7 AZR 286/93 - AP Nr. 16 zu § 1 AÜG, zu IV 2 b der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) entschieden, für die Annahme einer Arbeitnehmerüberlassung sei zumindest erforderlich, daß der Arbeitnehmer aufgrund einer vertraglichen Verpflichtung seines Arbeitgebers gegenüber dem Dritten zur Förderung von dessen Betriebszwecken tätig wird.

  • BAG, 21.03.1990 - 7 AZR 198/89

    Langfristige nichtgewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 850/94
    Die im Bereich der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung unwiderlegliche Vermutung (Senatsurteil vom 23. November 1988 - 7 AZR 34/88 - BAGE 60, 205 = AP Nr. 14 zu § 1 AÜG) ist allerdings im Bereich der nicht gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung als widerlegbar anzusehen (Senatsurteile vom 21. März 1990 - 7 AZR 198/89 - BAGE 65, 43 = AP Nr. 15 zu § 1 AÜG und vom 1. Juni 1994 - 7 AZR 7/93 -, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Diese Regelung dient nicht nur dem Arbeitsentgeltschutz, sondern führt im Zusammenhang mit Art. 1 § 1 Abs. 2 AÜG auch zur Annahme eines gesetzlich fingierten Arbeitsverhältnisses mit dem beschäftigenden Arbeitgeber und ergänzt insoweit die Regelung des Art. 1 § 10 AÜG (vgl. BAG Beschluß vom 10. Februar 1977 - 2 ABR 80/76 - AP Nr. 9 zu § 103 BetrVG 1972; Senatsurteil vom 21. März 1990, aaO.; Schüren, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz 1994, § 13 Rz 3).

  • BAG, 01.06.1994 - 7 AZR 7/93

    Arbeitnehmerüberlassung - Zivildienstschulen

    Auszug aus BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 850/94
    Die im Bereich der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung unwiderlegliche Vermutung (Senatsurteil vom 23. November 1988 - 7 AZR 34/88 - BAGE 60, 205 = AP Nr. 14 zu § 1 AÜG) ist allerdings im Bereich der nicht gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung als widerlegbar anzusehen (Senatsurteile vom 21. März 1990 - 7 AZR 198/89 - BAGE 65, 43 = AP Nr. 15 zu § 1 AÜG und vom 1. Juni 1994 - 7 AZR 7/93 -, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 23.11.1988 - 7 AZR 34/88

    Vermutung der Arbeitsvermittlung durch den Entleiher bei Übersteigen der

    Auszug aus BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 850/94
    Die im Bereich der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung unwiderlegliche Vermutung (Senatsurteil vom 23. November 1988 - 7 AZR 34/88 - BAGE 60, 205 = AP Nr. 14 zu § 1 AÜG) ist allerdings im Bereich der nicht gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung als widerlegbar anzusehen (Senatsurteile vom 21. März 1990 - 7 AZR 198/89 - BAGE 65, 43 = AP Nr. 15 zu § 1 AÜG und vom 1. Juni 1994 - 7 AZR 7/93 -, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 10.02.1977 - 2 ABR 80/76

    Betriebsrat - Ersetzung der Zustimmung - Fristlose Entlassung -

    Auszug aus BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 850/94
    Diese Regelung dient nicht nur dem Arbeitsentgeltschutz, sondern führt im Zusammenhang mit Art. 1 § 1 Abs. 2 AÜG auch zur Annahme eines gesetzlich fingierten Arbeitsverhältnisses mit dem beschäftigenden Arbeitgeber und ergänzt insoweit die Regelung des Art. 1 § 10 AÜG (vgl. BAG Beschluß vom 10. Februar 1977 - 2 ABR 80/76 - AP Nr. 9 zu § 103 BetrVG 1972; Senatsurteil vom 21. März 1990, aaO.; Schüren, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz 1994, § 13 Rz 3).
  • BAG, 03.12.1997 - 7 AZR 764/96

    Arbeitnehmerüberlassung im Konzern

    Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des AÜG setzt das Vorliegen einer Vereinbarung zwischen dem Vertragsarbeitgeber und dem Dritten voraus, wonach der Arbeitnehmer aufgrund der damit eingegangenen Verpflichtung seines Arbeitgebers bei dem Dritten zur Förderung von dessen Betriebszwecken tätig wird (Bestätigung der Senatsrechtsprechung im Urteil vom 26. April 1995 - 7 AZR 850/94 - BAGE 80, 46 = AP Nr. 19 zu § 1 AÜG).

    Notwendiger Inhalt dieses Vertrages ist die Verpflichtung des Verleihers gegenüber dem Entleiher, ihm zur Förderung seiner Betriebszwecke Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen (BAG Urteile vom 22. Juni 1994 - 7 AZR 286/93 - BAGE 77, 102, 111 = AP Nr. 16 zu § 1 AÜG, zu IV 2 b der Gründe; und vom 26. April 1995 - 7 AZR 850/94 - BAGE 80, 46, 52 = AP Nr. 19 zu § 1 AÜG, zu II 2 a der Gründe).

  • BFH, 30.08.2017 - II R 46/15

    Spielerüberlassung als freigebige Zuwendung an Fußballverein

    Die Arbeitnehmerüberlassung setzt eine --zumindest konkludente-- Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Dritten voraus, nach der der Arbeitnehmer für den Dritten tätig werden soll (vgl. BAG-Urteil vom 26. April 1995  7 AZR 850/94, BAGE 80, 46, unter II.2.).
  • BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 487/99

    Entstehen eines Arbeitsverhältnisses durch Arbeitnehmerüberlassung

    Dementsprechend liegt keine Arbeitnehmerüberlassung vor, wenn die Arbeitnehmer in einen Gemeinschaftsbetrieb entsandt werden, zu dessen gemeinsamer Führung sich ihr Vertragsarbeitgeber und ein Dritter rechtlich verbunden haben (vgl. BAG 3. Dezember 1997 - 7 AZR 764/96 - BAGE 87, 186 ff. = AP AÜG § 1 Nr. 24, zu I 3 b der Gründe) oder wenn sie für ihren Vertragsarbeitgeber bei der Erfüllung von dessen gesetzlichen Aufgaben tätig werden (vgl. BAG 26. April 1995 - 7 AZR 850/94 - BAGE 80, 46 = AP AÜG § 1 Nr. 19, zu II 2 b der Gründe).
  • BGH, 09.12.2004 - 4 StR 294/04

    BGH bestätigt Freispruch eines ehemaligen Oberbürgermeisters der Stadt Schwerin

    Auch wenn die Überlassung des Arbeitnehmers A. an die Stadt S. seitens der Stadt W. nicht gewerbsmäßig im Sinne des Art. 1 § 1 Abs. 1 AÜG aF erfolgt war, lag jedenfalls eine vertraglich unbefristete, tatsächlich mehrjährige Überlassung zur Arbeitsleistung in der Betriebsorganisation der Stadt S. unter ihrem ausschließlichen Weisungsrecht vor (vgl. BAGE 29, 7, 10, 12 f.; 80, 46, 51 f. = AP Nr. 19 zu § 1 AÜG), die die Sechs- bzw. Neunmonatsfrist des Art. 1 § 1 Abs. 2 Alt. 3, § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG aF bei weitem überschritt.
  • BAG, 15.04.1999 - 7 AZR 437/97

    Arbeitnehmerüberlassung - Befristeter Arbeitsvertrag

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts konnte bei einer als unerlaubte Arbeitsvermittlung anzusehenden Überlassung nach § 1 Abs. 2 AÜG ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und dem Deutschen Kanu-Verband entstanden sein (Beschluß vom 10. Februar 1977 - 2 ABR 80/76 - BAGE 29, 7 = AP Nr. 9 zu § 103 BetrVG 1972; Urteil vom 23. November 1988 - 7 AZR 34/88 - BAGE 60, 205 = AP Nr. 14 zu § 1 AÜG; Urteil vom 1. Juni 1994 - 7 AZR 7/93 - AP Nr. 11 zu § 10 AÜG; Urteil vom 26. April 1995 - 7 AZR 850/94 - BAGE 80, 46 = AP Nr. 19 zu § 1 AÜG).
  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 100/99

    Entstehen eines Arbeitsverhältnisses wegen vermuteter Arbeitsvermittlung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts war § 13 AÜG (aF) eine § 10 Abs. 1 AÜG (aF) ergänzende Regelung, durch die bei einer als unerlaubte Arbeitsvermittlung anzusehenden Überlassung nach § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis mit dem Beschäftigungsunternehmen begründet wurde (BAG 10. Februar 1977 - 2 ABR 80/76 - BAGE 29, 7 ff. = AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 9, zu II 2 b der Gründe; BAG 23. November 1988 - 7 AZR 34/88 - BAGE 60, 205 = AP AÜG § 1 Nr. 14, zu II 1 der Gründe mwN; BAG 21. März 1990 - 7 AZR 198/89 - BAGE 65, 43 = AP AÜG § 1 Nr. 15, zu I 3 a der Gründe; BAG 1. Juni 1994 - 7 AZR 7/93 - AP AÜG § 10 Nr. 11, zu I 1 der Gründe; BAG 26. April 1995 - 7 AZR 850/94 - BAGE 80, 46 = AP AÜG § 1 Nr. 19, zu I der Gründe; BAG 15. April 1999 - 7 AZR 437/97 - AP AÜG § 13 Nr. 1 = EzA BGB § 620 Nr. 164, zu II 2 der Gründe; ebenso Schüren AÜG § 13 Rn. 33 ff. Kasseler Handbuch/Düwell 2. Aufl. 4.5 Rn. 297; Ulber AÜG § 13 Rn. 5).
  • BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 160/02

    Betriebliche Altersversorgung bei vermuteter Arbeitsvermittlung/unerlaubter

    Sie diente der Ergänzung der Regelung des Art. 1 § 10 AÜG aF: Während hiernach, im Falle gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung ohne Erlaubnis, die Verträge zwischen Verleiher und Entleiher und zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer unwirksam sind und ein Arbeitsverhältnis zum Entleiher fingiert wird, war der Schutz des Arbeitnehmers im Falle illegaler Arbeitsvermittlung durch die Fiktion eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher gewährleistet (BT-Drucks. VI/2303 S. 15; hierzu Schüren AÜG § 13 Rn. 40; ErfK/Wank 3. Aufl. § 13 AÜG Rn. 2; ebenso BAG 21. März 1990 - 7 AZR 198/89 - BAGE 65, 43; 26. April 1995 - 7 AZR 850/94 - BAGE 80, 46; 15. April 1999 - 7 AZR 437/97 - BAGE 91, 200, zu II 2 der Gründe; 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - BAGE 95, 165, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 13.12.2006 - 10 AZR 674/05

    Sozialkassenverfahren - Arbeitnehmerüberlassung

    § 13 AÜG aF wurde als eine § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG ergänzende Regelung verstanden, durch die bei einer als unerlaubte Arbeitsvermittlung anzusehenden Überlassung nach § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG (in den bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassungen) kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher begründet wurde (vgl. BAG 10. Februar 1977 - 2 ABR 80/76 - BAGE 29, 7, 12 f.; 23. November 1988 - 7 AZR 34/88 - BAGE 60, 205, 211; 21. März 1990 - 7 AZR 198/89 - BAGE 65, 43, 55; 1. Juni 1994 - 7 AZR 7/93 - BAGE 77, 52; 26. April 1995 - 7 AZR 850/94 - BAGE 80, 46, 50; 19. März 2003 - 7 AZR 267/02 - BAGE 105, 317, 321; 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 -), wobei das Arbeitsverhältnis mit dem Verleiher bestehen blieb (BAG 15. April 1999 - 7 AZR 437/97 - BAGE 91, 200; 22. März 2000 - 7 AZR 758/98 - BAGE 94, 130, 137).
  • BAG, 19.03.2003 - 7 AZR 267/02

    Arbeitnehmerüberlassung - vermutete Arbeitsvermittlung

    Diese Bestimmung enthielt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, an der der Senat festhält und auf die zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird, eine § 10 Abs. 1 AÜG ergänzende Regelung, durch die bei einer als unerlaubte Arbeitsvermittlung anzusehenden Überlassung nach § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG ein Arbeitsverhältnis mit dem Beschäftigungsunternehmen begründet wurde (10. Februar 1977 - 2 ABR 80/76 -BAGE 29, 7 = AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 9 = EzA BetrVG 1972 § 103 Nr. 18, zu II 2 b der Gründe; 23. November 1988 - 7 AZR 34/88 - BAGE 60, 205 = AP AÜG § 1 Nr. 14 = EzA AÜG § 3 Nr. 1, zu II 1 der Gründe; 21. März 1990 - 7 AZR 198/89 - BAGE 65, 43 = AP AÜG § 1 Nr. 15 = EzA AÜG § 1 Nr. 2, zu I 3 a der Gründe; 1. Juni 1994 - 7 AZR 7/93 - BAGE 77, 52 = AP AÜG § 10 Nr. 11 = EzA AÜG § 1 Nr. 3, zu I 1 der Gründe; 26. April 1995 - 7 AZR 850/94 - BAGE 80, 46 = AP AÜG § 1 Nr. 19 = EzA AÜG § 1 Nr. 6, zu I der Gründe; 15. April 1999 - 7 AZR 437/97 - BAGE 91, 200 = AP AÜG § 13 Nr. 1 = EzA BGB § 620 Nr. 164, zu II 2 der Gründe; 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - BAGE 95, 165 = AP AÜG § 13 Nr. 3 = EzA AÜG § 1 Nr. 10, zu II 1 der Gründe mwN).
  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 45/99

    Entstehen eines Arbeitsverhältnisses wegen vermuteter Arbeitsvermittlung

    Nach dieser für die alte Gesetzesfassung geltenden ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt BAG 26. April 1995 - 7 AZR 850/94 - BAGE 80, 46 = AP AÜG § 1 Nr. 19; BAG 3. Dezember 1997 - 7 AZR 764/96 - BAGE 87, 186 = AP AÜG § 1 Nr. 24; BAG 15. April 1999 - 7 AZR 437/97 - AP AÜG § 13 Nr. 1, jeweils mit weiteren Nachweisen) entsteht gemäß § 1 Abs. 2 AÜG iVm. § 13 AÜG auch bei nicht gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung ein Arbeitsverhältnis zum Entleiher, wenn die in § 1 Abs. 2 AÜG bestimmten Voraussetzungen für die Vermutung der Arbeitsvermittlung vorliegen und diese Vermutung nicht widerlegt wird.

    Die Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des AÜG erfordert nach ständiger Rechtsprechung zunächst das Vorliegen eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags, das heißt einer Vereinbarung zwischen dem Vertragsarbeitgeber und dem Dritten, wonach der Arbeitnehmer aufgrund der damit eingegangenen Verpflichtung seines Arbeitgebers bei dem Dritten zur Förderung von dessen Betriebszwecken tätig wird (BAG 3. Dezember 1997 - 7 AZR 764/96 - BAGE 87, 186 = AP AÜG § 1 Nr. 24; BAG 26. April 1995 - 7 AZR 850/94 - BAGE 80, 46 = AP AÜG § 1 Nr. 19).

  • BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 162/99

    Betriebsübergang

  • BAG, 08.07.1998 - 10 AZR 274/97

    Beitragspflicht des Entleihers illegal überlassener Arbeitnehmer zu den

  • BAG, 11.06.1997 - 7 AZR 487/96

    Arbeitnehmerüberlassung - Jugendhilfe nach dem SGB VIII

  • BAG, 19.01.2000 - 7 AZR 6/99

    Arbeitnehmerüberlassung - Begründung eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes

  • BAG, 05.03.1997 - 7 AZR 357/96

    Keine Arbeitnehmerüberlassung bei Abordnung nach dem Asylverfahrensgesetz

  • BAG, 19.03.2003 - 7 AZR 269/02

    Arbeitnehmerüberlassung - vermutete Arbeitsvermittlung

  • BAG, 03.12.1997 - 7 AZR 727/96

    Arbeitnehmerüberlassung im Konzern

  • BAG, 19.01.2000 - 7 AZR 11/99

    Arbeitnehmerüberlassung - Begründung eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes

  • BAG, 06.08.2003 - 7 AZR 27/03

    Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Entleiher und dem

  • BAG, 06.08.2003 - 7 AZR 98/03

    Entstehung eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes nach den Bestimmungen des

  • LAG Baden-Württemberg, 26.06.2003 - 3 Sa 16/03

    Verlagerung einer Gemeindeaufgabe auf eine Nachbargemeinde durch

  • BAG, 19.03.2003 - 7 AZR 513/02

    Arbeitnehmerüberlassung - vermutete Arbeitsvermittlung

  • BAG, 19.03.2003 - 7 AZR 514/02

    Entstehung eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes - Beendigung durch Ausübung

  • LAG Hamburg, 25.03.2002 - 5 Sa 75/01

    Nichtbestehen eines Doppelarbeitsverhältnis; Wahlrecht des Arbeitnehmers, ob ein

  • BAG, 22.10.1998 - 8 AZR 458/97
  • ArbG Köln, 07.03.1996 - 17 Ca 6257/95

    Übergang eines Arbeitsverhältnisses auf einen anderen Arbeitgeber; Zuweisung

  • BayObLG, 18.12.1995 - 3 ObOWi 108/95

    Arbeitnehmerüberlassung - welche Weisungen sind schädlich?

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