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   BAG, 16.01.2008 - 7 AZR 887/06   

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BAG, 16.01.2008 - 7 AZR 887/06 (https://dejure.org/2008,1021)
BAG, Entscheidung vom 16.01.2008 - 7 AZR 887/06 (https://dejure.org/2008,1021)
BAG, Entscheidung vom 16. Januar 2008 - 7 AZR 887/06 (https://dejure.org/2008,1021)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Einordnung der Gewährung von Aktienoptionen an ein Betriebsratsmitglied durch eine andere Konzerngesellschaft als Arbeitsentgelt; Anforderungen an die Bemessung des Arbeitsentgelts von Betriebsratsmitgliedern; Umfang der Rechte bei Einräumung von ...

  • br-wiki.de (Volltext/Leitsatz)

    Betriebsverfassungsrecht - Betriebsratsmitglied; Entgeltsicherung; Aktienoptionen

  • hensche.de

    Aktienoption, Betriebsratsmitglied, Gleichbehandlung, Lohn und Gehalt

  • Judicialis

    BetrVG § 37 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 37 Abs. 4
    Betriebsverfassungsrecht - Betriebsratsmitglied; Entgeltsicherung; Aktienoptionen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vereinbarung über Gewährung von Aktienoptionen (hier: an Betriebsratsmitglied) mit anderem Konzernunternehmen ? Anspruch gegen Arbeitgeber nur, wenn Teilnahme an Optionsprogramm konkludent oder ausdrücklich vereinbart

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Aktienoptionen für Betriebsratsmitglieder

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bundesarbeitsgericht zu Aktienoptionen für Betriebsratsmitglieder

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 1496
  • NZA 2008, 836
  • NZA 2009, 66
  • DB 2009, 794
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 17.08.2005 - 7 AZR 528/04

    Betriebsratsmitglied - Entgeltsicherung - betriebsübliche berufliche Entwicklung

    Auszug aus BAG, 16.01.2008 - 7 AZR 887/06
    Sofern die Einbeziehung des Klägers in das Aktienoptionsprogramm von Einschätzungen oder vergleichbaren Handlungen der Beklagten gegenüber der E oder anderen konzernangehörigen Unternehmen abhängig war, könnte als Anspruchsgrundlage das Benachteiligungsverbot des § 78 Satz 2 BetrVG in Betracht kommen (dazu: BAG 18. August 2005 - 7 AZR 528/04 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 142 = EzA BetrVG 2001 § 37 Nr. 5, zu 2 a der Gründe mwN).
  • BAG, 17.05.1977 - 1 AZR 458/74

    Arbeitsentgelt eines freigestellten Betriebsratsmitglieds - Durchschnittslohn

    Auszug aus BAG, 16.01.2008 - 7 AZR 887/06
    Dadurch soll sichergestellt werden, dass Mitglieder des Betriebsrats weder in wirtschaftlicher noch in beruflicher Hinsicht gegenüber vergleichbaren Arbeitnehmern mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung Nachteile erleiden (BAG 13. November 1987 - 7 AZR 550/86 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 61 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 88, zu III 2 der Gründe; 17. Mai 1977 - 1 AZR 458/74 -AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 28 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 54, zu 2 der Gründe).
  • BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 299/02

    Betriebsübergang - Aktienoptionsplan

    Auszug aus BAG, 16.01.2008 - 7 AZR 887/06
    Der Vertrag über die Gewährung von Aktienoptionen steht rechtlich selbständig neben dem Vertrag des Arbeitnehmers mit der Tochtergesellschaft (BAG 12. Februar 2003 - 10 AZR 299/02 - BAGE 104, 324 = AP BGB § 613a Nr. 243 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 3, zu II 2 c der Gründe mwN; BFH 4. April 2006 - VI R 11/03 - BFHE 212, 568, zu II b der Gründe), der regelmäßig nur das Motiv für den Abschluss eines Optionsgewährungsvertrags darstellt (BAG 12. Februar 2003 - 10 AZR 299/02 - aaO, zu II 2 d cc der Gründe).
  • BFH, 04.04.2006 - VI R 11/03

    Einräumung von Aktien-Optionsrechten durch die Konzernmutter beinhaltet nicht

    Auszug aus BAG, 16.01.2008 - 7 AZR 887/06
    Der Vertrag über die Gewährung von Aktienoptionen steht rechtlich selbständig neben dem Vertrag des Arbeitnehmers mit der Tochtergesellschaft (BAG 12. Februar 2003 - 10 AZR 299/02 - BAGE 104, 324 = AP BGB § 613a Nr. 243 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 3, zu II 2 c der Gründe mwN; BFH 4. April 2006 - VI R 11/03 - BFHE 212, 568, zu II b der Gründe), der regelmäßig nur das Motiv für den Abschluss eines Optionsgewährungsvertrags darstellt (BAG 12. Februar 2003 - 10 AZR 299/02 - aaO, zu II 2 d cc der Gründe).
  • BAG, 19.01.2005 - 7 AZR 208/04

    Betriebsratsmitglied - Auskunftsanspruch über Gehaltsentwicklung vergleichbarer

    Auszug aus BAG, 16.01.2008 - 7 AZR 887/06
    § 37 Abs. 4 BetrVG regelt nur die Gleichstellung des Betriebsratsmitglieds in Bezug auf das vom Arbeitgeber auf Grund des Arbeitsvertrags geleistete Arbeitsentgelt gem. § 611 Abs. 1 BGB (BAG 19. Januar 2005 - 7 AZR 208/04 -, zu IV 1 a der Gründe).
  • LAG Hessen, 31.07.2006 - 2 Sa 1544/05

    Kein Anspruch eines freigestellten Betriebsratsmitglieds auf Verschaffung von

    Auszug aus BAG, 16.01.2008 - 7 AZR 887/06
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 31. Juli 2006 - 7/2 Sa 1544/05 - aufgehoben.
  • BAG, 13.11.1987 - 7 AZR 550/86

    Ausnahmen von der Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber der

    Auszug aus BAG, 16.01.2008 - 7 AZR 887/06
    Dadurch soll sichergestellt werden, dass Mitglieder des Betriebsrats weder in wirtschaftlicher noch in beruflicher Hinsicht gegenüber vergleichbaren Arbeitnehmern mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung Nachteile erleiden (BAG 13. November 1987 - 7 AZR 550/86 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 61 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 88, zu III 2 der Gründe; 17. Mai 1977 - 1 AZR 458/74 -AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 28 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 54, zu 2 der Gründe).
  • BAG, 28.06.1995 - 7 AZR 1001/94

    Trinkgelder als Arbeitsentgelt

    Auszug aus BAG, 16.01.2008 - 7 AZR 887/06
    Die Vorschrift erfasst nur das vom Arbeitgeber auf Grund des Arbeitsvertrags erbrachte Arbeitsentgelt (zu § 37 Abs. 2 BetrVG: BAG 28. Juni 1995 - 7 AZR 1001/94 - BAGE 80, 230 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 112 = EzA BUrlG § 11 Nr. 38, zu III 2 der Gründe).
  • BAG, 26.04.2006 - 7 AZR 190/05

    Wiedereinstellung - Baugewerbe

    Auszug aus BAG, 16.01.2008 - 7 AZR 887/06
    Ein zu Unrecht enttäuschtes Vertrauen führt regelmäßig nicht zu einer vertraglichen Bindung, sondern nur zu einer auf Ersatz des Vertrauensschadens gerichteten Einstandspflicht desjenigen, der den Vertrauenstatbestand geschaffen hat (BAG 26. April 2006 - 7 AZR 190/05 - Rn. 17, AP BGB § 611 Wiedereinstellung Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 611 Einstellungsanspruch Nr. 2).
  • BAG, 18.01.2017 - 7 AZR 205/15

    Anpassung der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern

    § 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG soll sicherstellen, dass Mitglieder des Betriebsrats weder in wirtschaftlicher noch in beruflicher Hinsicht gegenüber vergleichbaren Arbeitnehmern mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung Nachteile erleiden (BAG 14. Juli 2010 - 7 AZR 359/09 - Rn. 30; 16. Januar 2008 - 7 AZR 887/06 - Rn. 15; 19. Januar 2005 - 7 AZR 208/04 - zu I 2 a der Gründe) .
  • BAG, 25.08.2022 - 8 AZR 453/21

    Karenzentschädigung - Einbeziehung von Leistungen Dritter

    Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitsvertrag - wie üblich - Motiv für die Gewährung der RSUs durch die Obergesellschaft ist (vgl. BAG 16. Januar 2008 - 7 AZR 887/06 - Rn. 17 mwN zur Behandlung von seitens einer Konzernobergesellschaft an Arbeitnehmer eines anderen Konzernunternehmens gewährter Aktienoptionen als Arbeitsentgelt iSv. § 37 BetrVG; 12. Februar 2003 - 10 AZR 299/02 - zu II 2 c der Gründe mwN, BAGE 104, 324 zum Eintritt eines Betriebserwerbers nach § 613a BGB in Verpflichtungen aus einem Aktienoptionsplan, wenn die Vereinbarung über die Optionsgewährung nicht mit dem Betriebsveräußerer, sondern mit einem Dritten geschlossen wurde; im Ergebnis ebenso bspw. Annuß/Lembke BB 2003, 2230, 2231; Naber/Seeger GWR 2016, 117, 118; Willemsen FS Wiedemann 2002 S. 645, 654 ff.; Broer Die arbeitsrechtliche Behandlung von Aktienoptionen als Vergütungsbestandteil S. 291 f., 294 ff.; Franken Die Vergütung mittels Aktienoptionen aus arbeitsrechtlicher Sicht S. 218 ff.; aA etwa Bauer/Diller Wettbewerbsverbote 9. Aufl. Rn. 375; Lipinski/Melms BB 2003, 150, 152) .

    bb) Die von einem Dritten im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis versprochenen (beschränkten) Aktienerwerbsrechte können deshalb allenfalls dann Teil der "vertragsmäßigen Leistungen" iSv. § 74 Abs. 2 HGB sein, wenn der Vertragsarbeitgeber im Hinblick auf die Gewährung solcher Leistungen durch die Obergesellschaft eine - wie auch immer geartete - eigene (Mit-)Verpflichtung eingegangen ist (vgl. BAG 16. Januar 2008 - 7 AZR 887/06 - Rn. 16, 17; 12. Februar 2003 - 10 AZR 299/02 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 104, 324) .

    Dabei kann eine solche Einbeziehung im Einzelfall anzunehmen sein, wenn die Arbeitsvertragsparteien die Teilhabe des Arbeitnehmers an einem Aktienerwerbs-Programm der Obergesellschaft explizit oder konkludent vereinbaren (vgl. BAG 16. Januar 2008 - 7 AZR 887/06 - aaO; 12. Februar 2003 - 10 AZR 299/02 - zu II 2 d bb der Gründe, aaO; zu möglichen Anknüpfungspunkten einer konkludenten Einbeziehung von seitens einer Konzernmutter gewährten Aktienoptionen in das mit einer Tochtergesellschaft bestehende Arbeitsverhältnis vgl. Willemsen FS Wiedemann 2002 S. 645, 656 f.; ausführlich auch Franken Die Vergütung mittels Aktienoptionen aus arbeitsrechtlicher Sicht S. 221 ff.) .

    Unabhängig von ihrer Einordnung als Realakt, rechtsgeschäftsähnliche Handlung oder als Willenserklärung lag in der Erstellung von Leistungsbeurteilungen jedenfalls kein an den Kläger gerichtetes Angebot der Beklagten bzw. ihrer Rechtsvorgängerinnen, im Hinblick auf die Gewährung von RSUs eine eigene (Mit-)Verpflichtung zu begründen (vgl. auch BAG 16. Januar 2008 - 7 AZR 887/06 - Rn. 23) .

    Tatsächliche Umstände, die zu der Annahme führen könnten, die Beklagte habe sich durch treuwidriges Verhalten eine für sie günstige Rechtsstellung verschafft (zu den Voraussetzungen vgl. BAG 11. August 2016 - 8 AZR 4/15 - Rn. 44 mwN, BAGE 156, 71) oder verhalte sich widersprüchlich (vgl. dazu bspw. BAG 16. Januar 2008 - 7 AZR 887/06 - Rn. 22 mwN) , liegen nicht vor.

  • BAG, 22.01.2020 - 7 AZR 222/19

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Vergütung

    Diese Vorschrift soll sicherstellen, dass Mitglieder des Betriebsrats weder in wirtschaftlicher noch in beruflicher Hinsicht gegenüber vergleichbaren Arbeitnehmern mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung Nachteile erleiden (BAG 21. Februar 2018 - 7 AZR 496/16 - Rn. 16; 18. Januar 2017 - 7 AZR 205/15 - Rn. 15; 14. Juli 2010 - 7 AZR 359/09 - Rn. 30; 16. Januar 2008 - 7 AZR 887/06 - Rn. 15; 19. Januar 2005 - 7 AZR 208/04 - zu I 2 a der Gründe) .
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