Weitere Entscheidung unten: BAG, 20.01.1999

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   BAG, 20.01.1999 - 7 AZR 715/97, 7 AZR 93/98   

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BAG, 20.01.1999 - 7 AZR 715/97, 7 AZR 93/98 (https://dejure.org/1999,396)
BAG, Entscheidung vom 20.01.1999 - 7 AZR 715/97, 7 AZR 93/98 (https://dejure.org/1999,396)
BAG, Entscheidung vom 20. Januar 1999 - 7 AZR 715/97, 7 AZR 93/98 (https://dejure.org/1999,396)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Beschäftigungsförderungsgesetz in der Fassung des Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetzes vom 25. September 1996 § 1 Abs. 5; KSchG § 7
    Klagefrist nach dem Beschäftigungsförderungsgesetz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beginn der Klagefrist - Befristetes Arbeitsverhältnis - Fiktionswirkung

  • Judicialis

    Beschäftigungsförderungsgesetz in der Fassung des Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetzes vom 25. September 1996 § 1 Abs. 5; ; KSchG § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klagefrist nach dem Beschäftigungsförderungsgesetz

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anwendung der Klagefrist des § 1 Abs. 5 BeschFG auf Altfälle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Anwendung der Klagefrist des § 1 Abs. 5 BeschFG auf Altfälle

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anwendung der Klagefrist des § 1 Abs. 5 BeschFG auf Altfälle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 90, 348
  • NJW 1999, 2836
  • NJW 1999, 2837
  • MDR 1999, 874
  • NZA 1999, 671
  • BB 1999, 1608
  • BB 1999, 322
  • DB 1999, 233
  • DB 1999, 967
  • JR 2000, 396
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Berlin, 22.10.1997 - 8 Sa 92/97

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Befristete Anstellung als

    Auszug aus BAG, 20.01.1999 - 7 AZR 715/97
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 22. Oktober 1997 - 8 Sa 92/97 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
  • BAG, 09.02.2006 - 6 AZR 283/05

    § 4 KSchG nF bei Kündigungszugang vor dem 1. Januar 2004

    aa) Das Landesarbeitsgericht hat mit Recht auf die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Januar 1999 - 7 AZR 715/97 - (BAGE 90, 348) und vom 11. Dezember 2003 - 6 AZR 64/03 - (BAGE 109, 110) verwiesen.

    (1) In der Entscheidung vom 20. Januar 1999 (- 7 AZR 715/97 - aaO) ging es darum, ob die im Arbeitsvertrag vereinbarte Befristung bis zum 3. August 1996 gem. § 7 KSchG iVm. § 1 Abs. 5 BeschFG als wirksam galt, weil die Klägerin ihre Klage nicht innerhalb der gesetzlichen Frist des § 1 Abs. 5 BeschFG in der Fassung vom 25. September 1996 (BGBl. I S. 1476), der am 1. Oktober 1996 in Kraft trat, erhoben hatte, sondern ihre Klage erst am 8. November 1996 beim Arbeitsgericht eingegangen war.

  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 828/98

    Anrechnung einer Vorbeschäftigung auf die Wartezeit - Beteiligung des

    § 1 Abs. 5 BeschFG gilt für alle Befristungen, nicht nur für solche nach dem BeschFG, und zwar unabhängig davon, ob sie vor oder nach Inkrafttreten der Regelung von § 1 Abs. 5 BeschFG am 1. Oktober 1996 vereinbart wurden (BAG 20. Januar 1999 - 7 AZR 715/97 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 21 = EzA BeschFG 1985 § 1 Klagefrist Nr. 1 zu II 1, 2 der Gründe; KR-Lipke 5. Aufl. § 1 BeschFG 1996 Rn 171, 178; ErfK/Müller-Glöge § 1 BeschFG Rn 69, 70).

    Bei Arbeitsverhältnissen, die gemäß der vereinbarten Befristung bis einschließlich 30. September 1996 enden sollten, endete die Frist mit Ablauf des 21. Oktober 1996 (BAG 20. Januar 1999 aaO zu II 3 der Gründe; KR-Lipke aaO Rn. 178; ErfK/Müller-Glöge aaO Rn 70).

  • BAG, 09.02.2000 - 7 AZR 730/98

    Befristeter Arbeitsvertrag - Klagefrist - enger sachlicher Zusammenhang zwischen

    Die Klagefrist des § 1 Abs. 5 Satz 1 BeschFG gilt auch bei Arbeitsverträgen, die nicht nach den Bestimmungen des BeschFG befristet sind (BAG 20. Januar 1999 - 7 AZR 715/97 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 21, zu II 1 der Gründe).

    Die Vorschrift findet ferner auch auf die vor ihrem Inkrafttreten abgeschlossenen Verträge Anwendung, bei denen das vereinbarte Fristende vor dem 1. Oktober 1996 lag, aber erst nach diesem Zeitpunkt zur gerichtlichen Überprüfung gestellt wurde (BAG 20. Januar 1999 aaO, zu II 2 der Gründe).

    Die Fiktionswirkung des § 1 Abs. 5 Satz 2 BeschFG iVm. § 7 KSchG trat folglich mit Ablauf des 21. Oktober 1996 ein (BAG 20. Januar 1999 aaO, zu II 3 der Gründe).

    Da die Klagefrist des § 1 Abs. 5 Satz 1 BeschFG für alle Klagen gilt, mit denen die Unwirksamkeit einer Befristung geltend gemacht wird (BAG 20. Januar 1999 aaO, zu II 1 b der Gründe), werden mit ihrer Versäumung alle Voraussetzungen einer rechtswirksamen Befristung fingiert (KR-Lipke 5. Aufl. § 1 BeschFG 1996 Rn. 171).

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Rechtsprechung
   BAG, 20.01.1999 - 7 AZR 93/98   

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https://dejure.org/1999,10688
BAG, 20.01.1999 - 7 AZR 93/98 (https://dejure.org/1999,10688)
BAG, Entscheidung vom 20.01.1999 - 7 AZR 93/98 (https://dejure.org/1999,10688)
BAG, Entscheidung vom 20. Januar 1999 - 7 AZR 93/98 (https://dejure.org/1999,10688)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1999, 322
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Berlin, 05.11.1997 - 18 Sa 56/97

    Anwendbarkeit der Klagefrist; Wirksamkeit einer Vertragsbefristung; Keine

    Auszug aus BAG, 20.01.1999 - 7 AZR 93/98
    November 1997 - 18 Sa 56/97 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
  • BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 936/94

    Arbeitsbeschaffungsmaßnahme und befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 20.01.1999 - 7 AZR 93/98
    Nach der Senatsrechtsprechung zur Übernahme eines Arbeitnehmers in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach Beendigung eines wirksam befristeten Arbeitsvertrags (vgl. Ur teil vom 26. April 1995 - 7 AZR 936/94 - AP Nr. 4 zu § 91 AFG, zu II 2 der Gründe) genügt es nicht, daß der Arbeitnehmer subjektiv erwartet, der Arbeitgeber werde ihn nach Fristablauf weiterbeschäftigen.
  • BAG, 21.09.2011 - 7 AZR 150/10

    Befristung und Maßregelungsverbot

    Der Arbeitgeber sei dann durch Verschulden beim Vertragsschluss zum Schadensersatz und damit zum Abschluss eines weiteren Arbeitsvertrags verpflichtet (vgl. etwa BAG 20. Januar 1999 - 7 AZR 93/98 - zu II 3 der Gründe; 26. April 1995 - 7 AZR 936/94 - zu II 2 der Gründe, AP AFG § 91 Nr. 4 = EzA BGB § 620 Nr. 144) .
  • BAG, 13.08.2008 - 7 AZR 513/07

    Vertragsverlängerung - Gleichbehandlung

    Dies könnte lediglich einen Anspruch der Klägerin auf Abschluss eines weiteren befristeten Arbeitsvertrags begründen (vgl. hierzu etwa BAG 25. April 2001 - 7 AZR 113/00 - EzA BGB § 620 Nr. 177; 20. Januar 1999 - 7 AZR 93/98 - 26. April 1995 - 7 AZR 936/94 - AP AFG § 91 Nr. 4), den sie mit dem Klageantrag zu 2 geltend macht.

    Dann sei der Arbeitgeber nach Maßgabe des Verschuldens bei Vertragsschluss zum Schadensersatz und damit zum Abschluss eines weiteren Arbeitsvertrags verpflichtet (vgl. etwa BAG 20. Januar 1999 - 7 AZR 93/98 -, zu II 3 der Gründe; 26. April 1995 - 7 AZR 936/94 - AP AFG § 91 Nr. 4 = EzA BGB § 620 Nr. 144, zu II 2 der Gründe; 29. Januar 1987 - 2 AZR 109/86 - AP BGB § 620 Saisonarbeit Nr. 1 = EzA BGB § 620 Nr. 87, zu C III 2 der Gründe; 15. März 1984 - 2 AZR 24/83 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 2 = EzA BGB § 611 Einstellungsanspruch Nr. 2, zu I 2 a der Gründe).

  • BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 749/05

    Befristeter Arbeitsvertrag - Anschlussverbot - Rechtsmissbrauch

    Es kann dahinstehen, ob der Kläger auf Grund der Erklärungen oder des Verhaltens der E Kundenservice GmbH oder ihrer Rechtsvorgängerin darauf vertrauen durfte, nach dem Ablauf der Vertragslaufzeit am 31. August 2002 in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen zu werden und ob ein derartiges vertrauensbegründendes Verhalten des Arbeitgebers dazu führt, dass die Berufung des Arbeitgebers auf die Befristung rechtsmissbräuchlich und die Befristung deshalb unwirksam ist (BAG 13. Dezember 1962 - 2 AZR 38/62 - BAGE 14, 11 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 24; 28. November 1963 - 2 AZR 140/63 -BAGE 15, 132 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 26 = EzA BGB § 620 Nr. 5, zu 3 der Gründe; 16. März 1989 - 2 AZR 325/88 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 8 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 7, zu II 3 a, b und c der Gründe) oder ob der Arbeitnehmer lediglich einen Anspruch auf Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags erwirbt, der mit einer Leistungsklage auf Abgabe einer Willenserklärung geltend zu machen ist (vgl. hierzu BAG 26. April 1995 - 7 AZR 936/94 - AP AFG § 91 Nr. 4 = EzA BGB § 620 Nr. 144, zu II 2 der Gründe; 20. Januar 1999 - 7 AZR 93/98 -).
  • LAG Hamm, 23.03.2000 - 4 Sa 1554/99

    Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses und Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung

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  • LAG Düsseldorf, 18.09.2003 - 15 Sa 103/03

    Befristung, Schriftform, Erprobung

    Von daher kam es dann auch nicht auf das Vorliegen der von der Rechtsprechung diesbezüglich aufgestellten Voraussetzungen an (vgl. so etwa: BAG vom 26.08.1998 ­ 7 AZR 450/97 ­ NZA 1999, 149 ff; BAG vom 20.01.1999 ­ 7 AZR 93/98 ­ n.v.).
  • BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 751/05

    Befristeter Arbeitsvertrag - Anschlussverbot - Rechtsmissbrauch

    Es kann dahinstehen, ob die Klägerin auf Grund der Erklärungen oder des Verhaltens der E Kundenservice GmbH oder ihrer Rechtsvorgängerin darauf vertrauen durfte, nach dem Ablauf der Vertragslaufzeit am 31. Dezember 2002 in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen zu werden und ob ein derartiges vertrauensbegründendes Verhalten des Arbeitgebers dazu führt, dass die Berufung des Arbeitgebers auf die Befristung rechtsmissbräuchlich und die Befristung deshalb unwirksam ist (BAG 13. Dezember 1962 - 2 AZR 38/62 - BAGE 14, 11 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 24; 28. November 1963 - 2 AZR 140/63 -BAGE 15, 132 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 26 = EzA BGB § 620 Nr. 5, zu 3 der Gründe; 16. März 1989 - 2 AZR 325/88 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 8 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 7, zu II 3 a, b und c der Gründe) oder ob der Arbeitnehmer lediglich einen Anspruch auf Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags erwirbt, der mit einer Leistungsklage auf Abgabe einer Willenserklärung geltend zu machen ist (vgl. hierzu BAG 26. April 1995 - 7 AZR 936/94 - AP AFG § 91 Nr. 4 = EzA BGB § 620 Nr. 144, zu II 2 der Gründe; 20. Januar 1999 - 7 AZR 93/98 -).
  • LAG Baden-Württemberg, 11.07.2022 - 1 Sa 39/21

    Aussetzung wegen eines Vorabentscheidungsersuchens

    aa) Nach der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 20. Januar 1999 - 7 AZR 93/98 - Rn 17; BAG 26. April 1995 - 7 AZR 936/94 - Rn 24) konnte ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses im Anschluss an die Laufzeit eines wirksam befristeten Arbeitsvertrages darauf stützen, dass der Arbeitgeber durch sein Verhalten beim Vertragsschluss oder während der Vertragslaufzeit einen Vertrauenstatbestand geschaffen habe, aufgrund dessen der Arbeitnehmer berechtigterweise erwarten durfte, nach dem Ende der Vertragslaufzeit weiterbeschäftigt zu werden.
  • LAG Hessen, 06.07.2007 - 12 Sa 1348/06

    Befristung mit Sachgrund - Tarifvertrag - Auslegung

    Auch ist denkbar, dass im Unternehmen eine bestimmte verbindliche Ordnung besteht, nach der zunächst befristete Arbeitsverhältnisse in unbefristete umgewandelt werden und der Arbeitnehmer geltend machen kann, dass diese Ordnung in seinem Fall nicht beachtet wurde (BAG Urt. vom 19.8.1992 - 7 AZR 560/91 NZA 1993, 311; Urt. v. 20.1.1999 - 7 AZR 93/98 - juris).

    Weckt oder bestärkt der Arbeitgeber durch sein Verhalten bei Vertragsschluss oder später die Erwartung des Arbeitnehmers auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis und erfüllt er später diese selbst gesetzte Verpflichtung nicht, ist er nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Urt. v. 25.4.2001 - 7 AZR 113/00 - juris; Urt. v. 20.1.1999 - 7 AZR 93/98 - juris) dem Arbeitnehmer nach Maßgabe des Verschuldens bei Vertragsschluss zum Schadensersatz verpflichtet und hat deshalb mit dem Arbeitnehmer einen unbefristeten Arbeitsvertrag abzuschließen.

  • LAG Hamm, 23.03.2000 - 4 Sa 910/99

    Wirksames Zustandekommen eines Interessenausgleichs - Keine Einbeziehung von

    Dem hier gewonnenen Ergebnis steht auch die höchstrichterliche Befristungsrechtsprechung ( BAG v. 20.01.1999 - 7 AZR 715/97, BB 1999, 1608 = DB 1999, 967; BAG v. 20.01.1999 - 7 AZR 93/98, ARST 1999, 119 = AuA 1999, 175 = DB 1999, 322 = FA 1999, 95) nicht entgegen.
  • BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 31/04

    Rückwirkende Erweiterung der Versicherungspflicht

    Im vorliegenden Fall kann offen bleiben, ob die dreiwöchige Klagefrist des § 1 Abs. 5 BeschFG idF des Arbeitsrechtlichen BeschFG vom 25. September 1996 (BGBl. I S. 1476) am 21. Oktober 1996 auch für die Klägerin abgelaufen war (vgl. dazu BAG 20. Januar 1999 - 7 AZR 93/98 - BB 1999, 322 f., zu II 2 der Gründe) und deshalb nach § 7 KSchG iVm. § 1 Abs. 5 BeschFG 1996 die Wirksamkeit der Befristung fingiert wird.
  • LAG Hamm, 16.03.2000 - 4 Sa 905/99

    Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses und Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung

  • LAG Hamm, 16.03.2000 - 4 Sa 747/99

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Zur Frage, welche

  • LAG Hessen, 28.05.2014 - 19 Sa 1357/13

    Wirksame sachgrundlose Befristung

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