Rechtsprechung
   BAG, 16.02.2005 - 7 AZR 95/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2742
BAG, 16.02.2005 - 7 AZR 95/04 (https://dejure.org/2005,2742)
BAG, Entscheidung vom 16.02.2005 - 7 AZR 95/04 (https://dejure.org/2005,2742)
BAG, Entscheidung vom 16. Februar 2005 - 7 AZR 95/04 (https://dejure.org/2005,2742)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,2742) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Höhe der Vergütung als freigestelltes Personalratsmitglied; Vergütungsanspruch eines Personalratsmitgliedes für die Zeit einer Personalratstätigkeit; Voraussetzungen für das Vorliegen einer unzulässigen Begünstigung eines Personalratsmitglieds; Nichtigkeit von ...

  • Judicialis

    BPersVG § 46 Abs. 1; ; BPersVG § 46 Abs. 2; ; BPersVG § 8; ; BGB § 134; ; ZPO § 139

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BPersVG § 46 Abs. 1, 2 § 8; BGB § 134; ZPO § 139
    Betriebsverfassungsrecht - Vergütung eines freigestellten Personalratsmitglieds

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 1263 (Ls.)
  • NZA-RR 2005, 556
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 22.05.1986 - 6 AZR 557/85

    Personalvertretung - Personalrat - Personalratsmitglied - Anspruch auf

    Auszug aus BAG, 16.02.2005 - 7 AZR 95/04
    Das folgt aus der Unentgeltlichkeit und Ehrenamtlichkeit der Personalratstätigkeit (§ 46 Abs. 1 BPersVG), deren Wahrnehmung keine zu vergütende Arbeit darstellt (BAG 22. Mai 1986 - 6 AZR 557/85 - AP BPersVG § 46 Nr. 6, zu 2 der Gründe; 13. November 1991 - 7 AZR 469/90 - AP BPersVG § 46 Nr. 17, zu II 2 c der Gründe).

    Die Gewährung einer zusätzlichen Vergütung für die außerhalb der persönlichen Arbeitszeit aufgewendete Freizeit zur Durchführung von Personalratsaufgaben ist nach § 8, § 46 Abs. 1 BPersVG unzulässig (BAG 22. Mai 1986 - 6 AZR 557/85 - AP BPersVG § 46 Nr. 6, zu 4 der Gründe; Altvater/Hamer/Ohnesorg/Peiseler BPersVG 5. Aufl. § 46 Rn. 5 und 38; Lorenzen/Etzel/Gerhold/Schlatmann/Rehak/Faber BPersVG Stand März 2005 § 46 Rn. 12).

    Das Bundespersonalvertretungsgesetz sieht jedoch im Gegensatz zu der für Betriebsratsmitglieder geltenden Regelung in § 37 Abs. 3 Satz 3 BetrVG nicht vor, dass den betroffenen Personalratsmitgliedern die über die persönliche Arbeitszeit hinaus für Personalratsangelegenheiten aufgewandte Zeit wie Mehrarbeit vergütet wird (BAG 22. Mai 1986 - 6 AZR 557/85 - AP BPersVG § 46 Nr. 6, zu 3 a der Gründe).

    Diese von § 37 Abs. 3 BetrVG abweichende Regelung in § 46 BPersVG steht in Übereinstimmung mit dem in § 46 Abs. 1 BPersVG aufgestellten Grundsatz, dass Personalratsmitglieder ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt führen (BAG 22. Mai 1986 - 6 AZR 557/85 - aaO, zu 4 der Gründe).

  • BAG, 13.11.1991 - 7 AZR 469/90

    Pauschalentlohnung; mehrtägige Personalratssitzungen

    Auszug aus BAG, 16.02.2005 - 7 AZR 95/04
    Die fortzuzahlende Vergütung bemisst sich nach dem Lohnausfallprinzip (BAG 13. November 1991 - 7 AZR 469/90 -AP BPersVG § 46 Nr. 17, zu II 2 b der Gründe).

    Das folgt aus der Unentgeltlichkeit und Ehrenamtlichkeit der Personalratstätigkeit (§ 46 Abs. 1 BPersVG), deren Wahrnehmung keine zu vergütende Arbeit darstellt (BAG 22. Mai 1986 - 6 AZR 557/85 - AP BPersVG § 46 Nr. 6, zu 2 der Gründe; 13. November 1991 - 7 AZR 469/90 - AP BPersVG § 46 Nr. 17, zu II 2 c der Gründe).

    Denn auf Grund des Begünstigungs- und Benachteiligungsverbots des § 8 BPersVG ist es unzulässig, eine vom gesetzlichen Lohnausfallprinzip abweichende Regelung zu vereinbaren (vgl. BAG 13. November 1991 - 7 AZR 469/90 - AP BPersVG § 46 Nr. 17, zu II 2 a der Gründe mwN).

    Im Streitfall kann dahingestellt bleiben, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen eine pauschale Regelung des Lohnausfalls nach Durchschnittswerten für bestimmte Tätigkeiten oder Vergütungsbestandteile auf Grund besonderer tatsächlicher Berechnungsschwierigkeiten zulässig sein kann (vgl. hierzu auch BAG 13. November 1991 - 7 AZR 469/90 - AP BPersVG § 46 Nr. 17, zu II 2 a der Gründe).

  • BAG, 20.10.1993 - 7 AZR 581/92

    Teilnahme an Schulungsveranstaltung; mittelbare Diskriminierung

    Auszug aus BAG, 16.02.2005 - 7 AZR 95/04
    Könnten diese mit Hilfe ihres Personalratsamts die zu vergütende Arbeitszeit erhöhen, erhielten sie gegenüber den anderen Arbeitnehmern, die ihre Arbeitszeit nicht ausdehnen und keine zusätzliche Vergütung erlangen können, einen Sondervorteil (vgl. zum BetrVG: BAG 20. Oktober 1993 - 7 AZR 581/92 (A) - BAGE 74, 351 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 90 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 115, zu B III 4 d der Gründe).

    Das Ehrenamtsprinzip dient ebenso wie das Begünstigungs- und Benachteiligungsverbot der inneren und äußeren Unabhängigkeit der Personalratsmitglieder (vgl. BAG 5. März 1997 - 7 AZR 581/92 - BAGE 85, 224 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 123 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 136, zu II 4 b bb der Gründe).

  • BAG, 05.07.1979 - 3 AZR 197/78

    Versprechen - Zusage - Betriebliche Versorgungsleistung - Leistung -

    Auszug aus BAG, 16.02.2005 - 7 AZR 95/04
    Nur so kann das Revisionsgericht feststellen, ob die gerügte Verletzung möglicherweise für das Urteil kausal war (vgl. BAG 5. Juli 1979 - 3 AZR 197/78 - BAGE 32, 56 = AP BGB § 242 Ruhegehalt- Unterstützungskassen Nr. 9 = EzA BGB § 242 Ruhegeld Nr. 78, zu II 1 b der Gründe).
  • BAG, 05.03.1997 - 7 AZR 581/92

    Kein Freizeitausgleich für teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder nach dem

    Auszug aus BAG, 16.02.2005 - 7 AZR 95/04
    Das Ehrenamtsprinzip dient ebenso wie das Begünstigungs- und Benachteiligungsverbot der inneren und äußeren Unabhängigkeit der Personalratsmitglieder (vgl. BAG 5. März 1997 - 7 AZR 581/92 - BAGE 85, 224 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 123 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 136, zu II 4 b bb der Gründe).
  • BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02

    Anforderungen an Revisionsbegründung

    Auszug aus BAG, 16.02.2005 - 7 AZR 95/04
    Es muss vielmehr im Einzelnen vorgetragen werden, welchen konkreten Hinweis das Landesarbeitsgericht dem Revisionskläger auf Grund welcher Tatsachen hätte erteilen müssen, und welche weiteren erheblichen Tatsachen der Revisionskläger dann in der Berufungsinstanz vorgebracht hätte (vgl. BAG 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - AP ArbGG 1979 § 74 Nr. 11 = EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 1, zu II 3 e aa der Gründe).
  • BAG, 29.06.1988 - 7 AZR 651/87

    Arbeitsentgelt: Vergütung von Überstunden nach dem Lohnausfallprinzip

    Auszug aus BAG, 16.02.2005 - 7 AZR 95/04
    Dazu bedarf es jedoch tatsächlicher Feststellungen über die hypothetische Sachlage, die ohne Freistellung bestanden hätte, dh., ob und in welchem Umfang das Personalratsmitglied zur Leistung von Überstunden herangezogen worden wäre, wenn es gearbeitet hätte (BAG 29. Juni 1988 - 7 AZR 651/87 - AP BPersVG § 24 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 97, zu II der Gründe).
  • BVerwG, 14.06.1990 - 6 P 18.88

    Höhe der Aufwandsentschädigung für teilzeitbeschäftigtes Personalratsmitglied

    Auszug aus BAG, 16.02.2005 - 7 AZR 95/04
    Ein freigestelltes Personalratsmitglied, das teilzeitbeschäftigt ist, kann daher nur im Umfang seiner Teilzeitbeschäftigung mit Personalratstätigkeiten betraut werden (BVerwG 14. Juni 1990 - 6 P 18.88 - AP BPersVG § 46 Nr. 13).
  • LAG Baden-Württemberg, 22.01.2004 - 3 Sa 43/03

    Vergütung der Arbeitszeit eines teilzeitbeschäftigten freigestellten

    Auszug aus BAG, 16.02.2005 - 7 AZR 95/04
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 22. Januar 2004 - 3 Sa 43/03 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 08.11.2017 - 5 AZR 11/17

    Entgeltfortzahlung - Urlaubsentgelt - Betriebsratsarbeit

    Betriebsratsmitglieder erhielten andernfalls einen Sondervorteil gegenüber anderen Arbeitnehmern, die keine Verdiensterhöhung erlangen können (vgl. BAG 16. Februar 2005 - 7 AZR 95/04 - zu I 1 der Gründe) .

    Vereinbarungen, die gegen das Begünstigungsverbot des § 78 Satz 2 BetrVG verstoßen, sind gemäß § 134 BGB nichtig (vgl. BAG 16. Februar 2005 - 7 AZR 95/04 - zu I 1 der Gründe) , was ohne Rüge einer Partei von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. BGH 20. Mai 1992 - VIII ZR 240/91 - zu II 4 der Gründe; 28. April 2015 - XI ZR 378/13 - Rn. 63, BGHZ 205, 117) .

    Es genügt die objektive Besserstellung gegenüber Nichtbetriebsratsmitgliedern (vgl. BAG 16. Februar 2005 - 7 AZR 95/04 - zu I 1 der Gründe) .

  • BAG, 22.01.2009 - 6 AZR 78/08

    Ehrenamtliche Richter - Vergütung bei Gleitzeit

    Das Personalratsmitglied ist lediglich von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung befreit, um in dieser Zeit statt zu arbeiten, Personalratsaufgaben zu erledigen (BAG 16. Februar 2005 - 7 AZR 95/04 - AP BPersVG § 46 Nr. 26 = EzA BPersVG § 46 Nr. 3).
  • BAG, 21.03.2018 - 7 AZR 590/16

    Aufhebungsvertrag - Begünstigung eines Betriebsratsmitglieds

    Vereinbarungen, die gegen das Begünstigungs- oder Benachteiligungsverbot verstoßen, sind nach § 134 BGB nichtig (BAG 20. Januar 2010 - 7 ABR 68/08 - Rn. 10; 16. Februar 2005 - 7 AZR 95/04 - zu I 1 der Gründe) .
  • BAG, 29.08.2018 - 7 AZR 206/17

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - pauschale Zulage - Begünstigung

    Für eine Begünstigung iSd. Vorschrift genügt die objektive Besserstellung gegenüber Nichtbetriebsratsmitgliedern (vgl. BAG 16. Februar 2005 - 7 AZR 95/04 - zu I 1 der Gründe) .

    Betriebsratsmitglieder erhielten andernfalls einen Sondervorteil gegenüber anderen Arbeitnehmern, die keine Verdiensterhöhung erlangen können (vgl. etwa zu einer pauschalen Stundenvergütung zur Abgeltung von Betriebsratstätigkeit BAG 8. November 2017 - 5 AZR 11/17 - Rn. 31; 16. Februar 2005 - 7 AZR 95/04 - zu I 1 der Gründe) .

    Arbeitsvertragliche Vereinbarungen, die gegen das Begünstigungs- oder Benachteiligungsverbot verstoßen, sind nach § 134 BGB nichtig (BAG 21. März 2018 - 7 AZR 590/16 - Rn. 16; 8. November 2017 - 5 AZR 11/17 - Rn. 31; 20. Januar 2010 - 7 ABR 68/08 - Rn. 10; 16. Februar 2005 - 7 AZR 95/04 - zu I 1 der Gründe) .

    Eine Begünstigungsabsicht ist nicht erforderlich (vgl. BAG 16. Februar 2005 - 7 AZR 95/04 - zu I 1 der Gründe) .

  • BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 13.05

    Beförderung freigestellter Personalratsmitglieder; Benachteiligungsverbot für -;

    Das Benachteiligungsverbot dient ebenso wie das Ehrenamtsprinzip und das Begünstigungsverbot der inneren und äußeren Unabhängigkeit der Personalratsmitglieder (so BAG, Urteile vom 31. Oktober 1985 - 6 AZR 129/83 - PersV 1988, 406, vom 29. Oktober 1998 - 7 AZR 676/96 - BAGE 90, 106, vom 27. Juni 2001 - 7 AZR 496/99 - BAGE 98, 164 und vom 16. Februar 2005 - 7 AZR 95/04 - PersV 2005, 429).
  • BAG, 26.05.2021 - 7 AZR 248/20

    Personalratsmitglied - Arbeitszeitkonto - Stundengutschrift - Begünstigung

    Das Verbot einer Besserstellung dient der inneren und äußeren Unabhängigkeit der Personalratsmitglieder (vgl. BAG 26. August 2020 - 7 AZR 345/18 - aaO; 16. November 2011 - 7 AZR 458/10 - Rn. 14; 7. November 2007 - 7 AZR 820/06 - Rn. 24, aaO; 16. Februar 2005 - 7 AZR 95/04 - zu I 1 der Gründe) .

    Arbeitsvertragliche Vereinbarungen, die gegen das Begünstigungsverbot verstoßen, sind nach § 134 BGB nichtig (BAG 16. Februar 2005 - 7 AZR 95/04 - aaO zu § 8 BPersVG; 29. August 2008 - 7 AZR 206/17 - Rn. 34 zu § 78 BetrVG) .

    a) Die Gewährung einer zusätzlichen Vergütung für die außerhalb der persönlichen Arbeitszeit aufgewendete Freizeit zur Durchführung von Personalratsaufgaben ist nach § 107 BPersVG, § 42 PersVG Berlin unzulässig (vgl. zu § 46 Abs. 1 BPersVG BAG 16. Februar 2005 - 7 AZR 95/04 - zu I 2 der Gründe; 22. Mai 1986 - 6 AZR 557/85 - zu 4 der Gründe) .

    Durch die Freistellung ändert sich nichts an Umfang und Dauer der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit (BAG 16. Februar 2005 - 7 AZR 95/04 - zu I 2 b der Gründe) .

    Diese von § 37 Abs. 3 BetrVG abweichende Regelung steht in Übereinstimmung mit dem in § 42 Abs. 1 PersVG Berlin aufgestellten Grundsatz, dass Personalratsmitglieder ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt führen (vgl. zu § 46 BPersVG BAG 16. Februar 2005 - 7 AZR 95/04 - aaO) und dem Gebot, dass Personalratstätigkeit grundsätzlich während der Dienstzeit zu erledigen ist.

    Ein Personalratsmitglied kann grundsätzlich nur im Umfang seiner persönlichen Arbeitszeit mit Personalratstätigkeiten betraut werden (vgl. zu einem teilzeitbeschäftigten Personalratsmitglied: BAG 16. Februar 2005 - 7 AZR 95/04 - zu I 2 b der Gründe; BVerwG 14. Juni 1990 - 6 P 18.88 -) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.10.2019 - 17 Sa 2297/18

    Unzulässige Begünstigung von Personalratsmitgliedern durch zu hohe Eingruppierung

    Das Ehrenamtsprinzip und das Begünstigungs- und Benachteiligungsverbot dienen der inneren und äußeren Unabhängigkeit der Personalratsmitglieder (BAG, Urteil vom 16.02.2005 - 7 AZR 95/04 - AP Nr. 26 zu § 46 BPersVG m.w.N.).

    Eine derartige Erhöhung der Sollarbeitszeit haben die Parteien jedoch nicht vereinbart, sondern dem Kläger wurden auf der Grundlage der tariflichen Arbeitszeit pauschal Stunden gutgeschrieben; ob eine Erhöhung der Arbeitszeit zum Zwecke der Ausübung von Personalratstätigkeiten überhaupt zulässig ist (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 16.02.2005 - 7 AZR 95/04 - AP Nr. 26 zu § 46 BPersVG, Rdnr. 15), kann deshalb dahinstehen.

  • BAG, 08.11.2017 - 5 AZR 613/16

    Entgeltfortzahlung - Urlaubsentgelt - Betriebsratsarbeit

    Betriebsratsmitglieder erhielten andernfalls einen Sondervorteil gegenüber anderen Arbeitnehmern, die keine Verdiensterhöhung erlangen können (vgl. BAG 16. Februar 2005 - 7 AZR 95/04 - zu I 1 der Gründe) .

    Vereinbarungen, die gegen das Begünstigungsverbot des § 78 Satz 2 BetrVG verstoßen, sind gemäß § 134 BGB nichtig (vgl. BAG 16. Februar 2005 - 7 AZR 95/04 - zu I 1 der Gründe) , was ohne Rüge einer Partei von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. BGH 20. Mai 1992 - VIII ZR 240/91 - zu II 4 der Gründe; 28. April 2015 - XI ZR 378/13 - Rn. 63, BGHZ 205, 117) .

    Es genügt die objektive Besserstellung gegenüber Nichtbetriebsratsmitgliedern (vgl. BAG 16. Februar 2005 - 7 AZR 95/04 - zu I 1 der Gründe) .

  • BAG, 28.05.2014 - 7 AZR 404/12

    Betriebsratstätigkeit - Abgeltung

    Anders als § 37 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 2 BetrVG sieht § 96 Abs. 6 SGB IX einen finanziellen Abgeltungsanspruch für Fälle, in denen der Freizeitausgleich für außerhalb der Arbeitszeit erbrachte Tätigkeit als Schwerbehindertenvertreter nicht möglich ist, nicht vor (vgl. zu § 46 Abs. 2 BPersVG, der für solche Fälle ebenfalls keinen Abgeltungsanspruch begründet, BAG 16. Februar 2005 - 7 AZR 95/04 - zu I 2 b der Gründe) .

    Es handelt sich insoweit auch nicht um eine planwidrige gesetzliche Regelungslücke, die im Wege der Analogie zu füllen wäre, sondern, wie die entsprechende Regelung in § 46 Abs. 2 BPersVG deutlich macht, um eine ersichtlich wegen des Ehrenamtsprinzips getroffene gesetzgeberische Entscheidung (vgl. auch hierzu BAG 16. Februar 2005 - 7 AZR 95/04 - aaO) .

  • BAG, 07.11.2007 - 7 AZR 820/06

    Personalratsmitglied - Zusatzurlaub für Wechselschicht

    Auf eine Begünstigungs- oder Benachteiligungsabsicht kommt es nicht an (vgl. zu § 8 BPersVG: BAG 16. Februar 2005 - 7 AZR 95/04 - AP BPersVG § 46 Nr. 26 = EzA BPersVG § 46 Nr. 3, zu I 1 der Gründe mwN).
  • BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 68/08

    Betriebsratsmitglied - Rechtsanwaltskosten - Benachteiligungsverbot

  • BAG, 26.08.2020 - 7 AZR 345/18

    Personalratsmitglied - Leistungsvergütung

  • BAG, 16.11.2011 - 7 AZR 458/10

    Vergütung eines freigestellten Personalratsmitglieds

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.09.2007 - 26 Sa 577/07

    Vergütung ehrenamtlicher Richter während des Sitzungsdienstes bei

  • LAG Baden-Württemberg, 17.09.2019 - 19 Sa 15/19

    Betriebsratsfreistellung - Schichtzuschläge - Schichtpauschale - Alterssicherung

  • BVerwG, 08.09.2020 - 2 WD 18.19

    Ruhegehaltskürzung wegen Vorteilsgewährung durch Soldatenvertreter im Personalrat

  • BAG, 26.08.2020 - 7 AZR 346/18

    Personalratsmitglied - Leistungsvergütung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.02.2020 - 7 Sa 997/19

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Begünstigungsverbot - Dienstwagen - private

  • BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 568/12

    Berechnung von Frühpensionsleistungen - Vergütungsausgleich für Mehrarbeit eines

  • BAG, 25.02.2009 - 7 AZR 954/07

    Betriebsratsmitglied - Nutzung eines Firmenfahrzeugs zur Wahrnehmung von

  • OVG Saarland, 18.04.2007 - 1 R 19/05

    Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung;Laufbahnnachzeichnung bei

  • BAG, 24.06.2020 - 6 AZR 10/19

    Bundesagentur für Arbeit - Stufenzuordnung - § 8 SVG

  • BVerwG, 01.02.2010 - 6 PB 36.09

    Benachteiligungsverbot; kausale Verknüpfung zwischen Schlechterstellung und

  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.08.2019 - 21 Sa 1386/18

    Begünstigungsverbot - Ehrenamtsprinzip - Personalratstätigkeit außerhalb der

  • BAG, 20.01.2010 - 10 AZR 952/08

    Zuschlag pro Einsatztag - Laderaumsaugbagger

  • LAG München, 25.09.2008 - 4 Sa 347/08

    Betriebsratsmitglied, Reisezeiten außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit

  • LAG Niedersachsen, 10.10.2007 - 17 Sa 14/07

    Beachtung der Regeln bei der Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages;

  • ArbG Bielefeld, 11.05.2011 - 3 Ca 2633/10

    Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern Hier: (Kein) Anspruch eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2007 - 1 A 1050/06

    Mehrarbeitsvergütung für Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen -

  • ArbG Bielefeld, 11.05.2011 - 3 Ca 2383/10

    Begünstigung eines Betriebsratsmitgliedes Hier: (Kein) Anspruch auf Zahlung eines

  • LAG Schleswig-Holstein, 11.04.2014 - 1 Sa 14/14

    Prozesskostenhilfe, Versagung, keine hinreichenden Erfolgsaussichten,

  • ArbG Essen, 03.12.2010 - 5 Ca 2260/10

    Altersteilzeit-Vereinbarung ist wegen einer Betriebsratsbegünstigung unwirksam;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht