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   BAG, 24.09.2014 - 7 AZR 987/12   

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https://dejure.org/2014,43958
BAG, 24.09.2014 - 7 AZR 987/12 (https://dejure.org/2014,43958)
BAG, Entscheidung vom 24.09.2014 - 7 AZR 987/12 (https://dejure.org/2014,43958)
BAG, Entscheidung vom 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 (https://dejure.org/2014,43958)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Befristungskontrolle - vorübergehender Beschäftigungsbedarf - Universität

  • openjur.de

    Befristungskontrolle; vorübergehender Beschäftigungsbedarf; Universität; Rechtsmissbrauch

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Befristungskontrolle - vorübergehender Beschäftigungsbedarf - Universität - Rechtsmissbrauch

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 1 S 2 Nr 1 TzBfG, § 14 Abs 1 S 1 TzBfG, § 14 Abs 2 S 1 TzBfG, § 242 BGB, SR 2y Nr 1 BAT
    Befristungskontrolle - vorübergehender Beschäftigungsbedarf - Universität - Rechtsmissbrauch

  • IWW

    § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG, § ... 17 Satz 2 TzBfG, § 7 Halbs. 1 KSchG, § 17 Satz 1 TzBfG, § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG, § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG, § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG, §§ 139, 286 ZPO, § 613a BGB, § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB, § 242 BGB, § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG, Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 3 GG, § 14 Abs. 1 TzBfG, § 14 Abs. 4 TzBfG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Begriff des sachlichen Grundes für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses i.S. von § 14 Abs. 1 S. 1 TzBfG

  • Betriebs-Berater

    Befristungskontrolle bei vorübergehendem Beschäftigungsbedarf

  • bag-urteil.com

    Befristungskontrolle - vorübergehender Beschäftigungsbedarf - Universität

  • rewis.io

    Befristungskontrolle - vorübergehender Beschäftigungsbedarf - Universität - Rechtsmissbrauch

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1
    Befristungskontrolle; vorübergehender Beschäftigungsbedarf; Universität

  • rechtsportal.de

    Begriff des sachlichen Grundes für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses i.S. von § 14 Abs. 1 S. 1 TzBfG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Befristungskontrolle bei Projektbefristungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der nur vorübergehende Beschäftigungsbedarf einer universitären Forschungsgruppe

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Befristungskontrolle - vorübergehender Beschäftigungsbedarf - Beschäftigung im Rahmen von zwei unterschiedlichen Projekten an der Universität - Rechtsmissbrauchskontrolle bei einer Gesamtdauer von über elf Jahren im Rahmen von drei befristeten Verträgen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 345
  • NZA 2015, 301
  • BB 2015, 308
  • DB 2015, 444
  • JR 2016, 555
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 19.02.2014 - 7 AZR 260/12

    Sachgrundbefristung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus BAG, 24.09.2014 - 7 AZR 987/12
    Diese zusätzliche Prüfung ist im deutschen Recht nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) vorzunehmen (grundlegend BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 40, BAGE 142, 308 und - 7 AZR 783/10 - Rn. 33; vgl. ferner 13. Februar 2013 - 7 AZR 225/11 - Rn. 36; 19. Februar 2014 - 7 AZR 260/12 - Rn. 35 mwN) .

    Bei zunehmender Anzahl und Dauer der jeweils befristeten Beschäftigung eines Arbeitnehmers kann es eine missbräuchliche Ausnutzung der dem Arbeitgeber an sich rechtlich eröffneten Befristungsmöglichkeit darstellen, wenn er gegenüber einem bereits langjährig beschäftigten Arbeitnehmer trotz der tatsächlich vorhandenen Möglichkeit einer dauerhaften Einstellung immer wieder auf befristete Verträge zurückgreift (BAG 19. Februar 2014 - 7 AZR 260/12 - Rn. 36 mwN) .

    Wird trotz eines tatsächlich zu erwartenden langen Beschäftigungsbedarfs in rascher Folge mit demselben Arbeitnehmer eine Vielzahl kurzfristiger Arbeitsverhältnisse vereinbart, liegt die Gefahr des Gestaltungsmissbrauchs näher, als wenn die vereinbarte Befristungsdauer zeitlich nicht hinter dem prognostizierten Beschäftigungsbedarf zurückbleibt (vgl. so für den Sachgrund der Vertretung § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG: BAG 19. Februar 2014 - 7 AZR 260/12 - Rn. 36 mwN) .

    Dies gilt insbesondere für die in Art. 5 Abs. 1 GG gewährleistete Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film, aber auch für die in Art. 5 Abs. 3 GG garantierte Freiheit von Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre (BAG 19. Februar 2014 - 7 AZR 260/12 - Rn. 36 mwN) .

    Hier hat der Senat bei einer Dauer von insgesamt sieben Jahren und neun Monaten bei vier befristeten Arbeitsverhältnissen sowie keinen weiteren - vom Arbeitnehmer vorzutragenden - Umständen keine Anhaltspunkte für einen Missbrauch gesehen, während er bei einer Gesamtdauer von mehr als elf Jahren und einer Anzahl von 13 Befristungen sowie einer gleichbleibenden Beschäftigung zur Deckung eines ständigen Vertretungsbedarfs davon ausgegangen ist, die rechtsmissbräuchliche Ausnutzung der an sich eröffneten Möglichkeit der Vertretungsbefristung sei indiziert, könne aber vom Arbeitgeber noch widerlegt werden (BAG 19. Februar 2014 - 7 AZR 260/12 - Rn. 38 mwN) .

    Eine solche Vertragsgestaltung stellt auch keine Umgehung der Protokollnotiz Nr. 2 zu Nr. 1 SR 2y BAT dar (vgl. BAG 19. Februar 2014 - 7 AZR 260/12 - Rn. 24 f.) .

    bb) Die Höchstbefristungsgrenze von fünf Jahren ist mit der in dem Vertrag vom 12. November/2. Dezember 2003 vereinbarten Dauer der Weiterbeschäftigung der Klägerin vom 1. Januar 2004 längstens bis zum 31. Dezember 2008 eingehalten (vgl. BAG 19. Februar 2014 - 7 AZR 260/12 - Rn. 25) .

    Dieser Normzweck hat zur Folge, dass der Arbeitgeber sich zur Rechtfertigung einer Befristung nicht auf Sachgründe berufen kann, die zu einer im Arbeitsvertrag nicht vereinbarten Befristungsgrundform gehören (vgl. BAG 19. Februar 2014 - 7 AZR 260/12 - Rn. 32 mwN) .

  • BAG, 07.11.2007 - 7 AZR 484/06

    Projektbefristung

    Auszug aus BAG, 24.09.2014 - 7 AZR 987/12
    bb) Auch der nur vorübergehende projektbedingte personelle Mehrbedarf kann danach einen Sachgrund für die Befristung des Arbeitsvertrags mit einem projektbezogen beschäftigten Arbeitnehmer für die Dauer des Projekts darstellen (vgl. BAG 7. November 2007 - 7 AZR 484/06 - Rn. 19) .

    Die Beurteilung, ob der Arbeitnehmer in einem Projekt oder im Rahmen von Daueraufgaben des Arbeitgebers beschäftigt werden soll, obliegt den Tatsachengerichten, die den Sachverhalt vollständig und widerspruchsfrei zu würdigen haben (BAG 7. November 2007 - 7 AZR 484/06 - Rn. 20) .

    Insoweit unterscheiden sich die Prognoseanforderungen von denen der anderen Fallgruppen des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG, bei denen im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit hinreichender Sicherheit zu erwarten sein muss, dass für die Beschäftigung des Arbeitnehmers über das vereinbarte Vertragsende hinaus beim Arbeitgeber kein Bedarf besteht (vgl. BAG 7. November 2007 - 7 AZR 484/06 - Rn. 21) .

    Dies ist erst dann der Fall, wenn die Vertragslaufzeit derart hinter der voraussichtlichen Dauer des Befristungsgrundes zurückbleibt, dass eine sinnvolle, dem Sachgrund der Befristung entsprechende Mitarbeit des Arbeitnehmers nicht mehr möglich erscheint (vgl. BAG 7. November 2007 - 7 AZR 484/06 - Rn. 21) .

  • BAG, 07.05.2008 - 7 AZR 146/07

    Projektbefristung

    Auszug aus BAG, 24.09.2014 - 7 AZR 987/12
    Ist hingegen bereits bei Vertragsschluss absehbar, dass die Beschäftigung des Arbeitnehmers mit projektbezogenen Aufgaben nicht den wesentlichen Teil der Arbeitszeit in Anspruch nehmen wird, besteht kein anerkennenswertes Interesse des Arbeitgebers am Abschluss eines nur befristeten Arbeitsvertrags (im Anschluss an BAG 7. Mai 2008 - 7 AZR 146/07 - Rn. 16, 23 mwN) .

    Es ist dann Sache des Arbeitnehmers, Tatsachen vorzutragen, nach denen zumindest im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses diese Prognose nicht gerechtfertigt war oder die nachfolgende Entwicklung mit der Prognose des Arbeitgebers in keinem Zusammenhang steht (BAG 7. Mai 2008 - 7 AZR 146/07 - Rn. 17) .

  • BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 718/12

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einer sog. Optionskommune

    Auszug aus BAG, 24.09.2014 - 7 AZR 987/12
    Es reicht demnach nicht aus, dass sich lediglich unbestimmt abzeichnet, aufgrund welcher Abläufe eine Tätigkeit des Arbeitnehmers in der Zukunft entbehrlich sein könnte (BAG 19. März 2014 - 7 AZR 718/12 - Rn. 26 mwN) .

    Die tatsächlichen Grundlagen für die Prognose hat der Arbeitgeber im Prozess darzulegen, damit der Arbeitnehmer die Möglichkeit erhält, die Richtigkeit der Prognose zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu überprüfen (BAG 19. März 2014 - 7 AZR 718/12 - Rn. 25 mwN) .

  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus BAG, 24.09.2014 - 7 AZR 987/12
    Diese zusätzliche Prüfung ist im deutschen Recht nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) vorzunehmen (grundlegend BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 40, BAGE 142, 308 und - 7 AZR 783/10 - Rn. 33; vgl. ferner 13. Februar 2013 - 7 AZR 225/11 - Rn. 36; 19. Februar 2014 - 7 AZR 260/12 - Rn. 35 mwN) .
  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 783/10

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus BAG, 24.09.2014 - 7 AZR 987/12
    Diese zusätzliche Prüfung ist im deutschen Recht nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) vorzunehmen (grundlegend BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 40, BAGE 142, 308 und - 7 AZR 783/10 - Rn. 33; vgl. ferner 13. Februar 2013 - 7 AZR 225/11 - Rn. 36; 19. Februar 2014 - 7 AZR 260/12 - Rn. 35 mwN) .
  • BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 225/11

    Befristung - Haushalt und Vertretung - aufeinanderfolgende befristete

    Auszug aus BAG, 24.09.2014 - 7 AZR 987/12
    Diese zusätzliche Prüfung ist im deutschen Recht nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) vorzunehmen (grundlegend BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 40, BAGE 142, 308 und - 7 AZR 783/10 - Rn. 33; vgl. ferner 13. Februar 2013 - 7 AZR 225/11 - Rn. 36; 19. Februar 2014 - 7 AZR 260/12 - Rn. 35 mwN) .
  • BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 855/07

    Befristeter Arbeitsvertrag - Betriebsteilübergang

    Auszug aus BAG, 24.09.2014 - 7 AZR 987/12
    Nach der Wertung des § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB hat der Betriebs(teil-)übergang außer der Auswechslung der Person des Arbeitgebers keine Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis (BAG 30. Oktober 2008 - 8 AZR 855/07 - Rn. 40 mwN) .
  • LAG Nürnberg, 11.07.2012 - 4 Sa 82/12

    Mehrfache Befristung - kein Missbrauch bei drei Verträgen über insgesamt 11 Jahre

    Auszug aus BAG, 24.09.2014 - 7 AZR 987/12
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 11. Juli 2012 - 4 Sa 82/12 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 26.10.2016 - 7 AZR 135/15

    Befristung - institutioneller Rechtsmissbrauch

    Grundrechtlich gewährleistete Freiheiten können ebenso von Bedeutung sein (BAG 29. April 2015 - 7 AZR 310/13 - Rn. 25; 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - Rn. 38; 19. Februar 2014 - 7 AZR 260/12 - Rn. 36; 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 47, aaO) wie besondere Anforderungen der in Rede stehenden Branchen und/oder Arbeitnehmerkategorien zu berücksichtigen sind, sofern dies objektiv gerechtfertigt ist (EuGH 26. Februar 2015 - C-238/14 - Rn. 40; BAG 7. Oktober 2015 - 7 AZR 944/13 - Rn. 15) .
  • BAG, 08.06.2016 - 7 AZR 259/14

    Befristung - Hochschule - Drittmittel - Rechtsmissbrauch

    Daneben können grundrechtlich gewährleistete Freiheiten von Bedeutung sein (BAG 29. April 2015 - 7 AZR 310/13 - Rn. 25; 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - Rn. 38; 19. Februar 2014 - 7 AZR 260/12 - Rn. 36; 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 47, aaO) .

    Auch die Mitwirkung des Arbeitnehmers an einem vorübergehend anfallenden Projekt kann die Befristung des mit ihm abgeschlossenen Arbeitsvertrags rechtfertigen (BAG 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - Rn. 16; 13. Februar 2013 - 7 AZR 284/11 - Rn. 36; 29. Juli 2009 - 7 AZR 907/07 - Rn. 19 mwN) .

    Für eine solche Prognose müssen ausreichend konkrete Anhaltspunkte vorliegen (vgl. BAG 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - Rn. 18; 13. Februar 2013 - 7 AZR 284/11 - Rn. 36) .

    Ist hingegen bereits bei Vertragsschluss absehbar, dass die Beschäftigung des Arbeitnehmers mit projektbezogenen Aufgaben nicht den wesentlichen Teil der Arbeitszeit in Anspruch nehmen wird, besteht kein anerkennenswertes Interesse des Arbeitgebers am Abschluss eines nur befristeten Arbeitsvertrags (BAG 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - Rn. 21; 7. Mai 2008 - 7 AZR 146/07 - Rn. 16, 23 mwN) .

  • BAG, 21.03.2017 - 7 AZR 369/15

    Befristung - gerichtlicher Vergleich - Rechtsmissbrauch

    Grundrechtlich gewährleistete Freiheiten können ebenso von Bedeutung sein (BAG 29. April 2015 - 7 AZR 310/13 - Rn. 25; 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - Rn. 38; 19. Februar 2014 - 7 AZR 260/12 - Rn. 36; 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 47, aaO) wie besondere Anforderungen der in Rede stehenden Branchen und/oder Arbeitnehmerkategorien, sofern dies objektiv gerechtfertigt ist (EuGH 26. Februar 2015 - C-238/14 - [Kommission/Luxemburg] Rn. 40; BAG 7. Oktober 2015 - 7 AZR 944/13 - Rn. 15) .
  • BAG, 27.07.2016 - 7 AZR 545/14

    Befristung - vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung

    Die Beurteilung, ob der Arbeitnehmer in einem Projekt oder im Rahmen von Daueraufgaben des Arbeitgebers beschäftigt werden soll, obliegt den Tatsachengerichten, die den Sachverhalt vollständig und widerspruchsfrei zu würdigen haben (BAG 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - Rn. 17; 7. Mai 2008 - 7 AZR 146/07 - Rn. 14; 7. November 2007 - 7 AZR 484/06 - Rn. 20) .

    Für eine solche Prognose des Arbeitgebers bedarf es ausreichend konkreter Anhaltspunkte (BAG 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - Rn. 18; 7. Mai 2008 - 7 AZR 146/07 - Rn. 15) .

    Unerheblich ist es, ob der befristet beschäftigte Arbeitnehmer nach Fristablauf aufgrund seiner Qualifikation auf einem freien Arbeitsplatz außerhalb des Projekts befristet oder unbefristet beschäftigt werden könnte (vgl. BAG 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - Rn. 19; 7. November 2007 - 7 AZR 484/06 - Rn. 21) .

    Dies ist erst dann der Fall, wenn die Vertragslaufzeit derart hinter der bei Vertragsschluss voraussehbaren Dauer des vorübergehenden Bedarfs zurückbleibt, dass eine sinnvolle, dem Sachgrund der Befristung entsprechende Mitarbeit des Arbeitnehmers nicht mehr möglich erscheint (vgl. BAG 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - Rn. 20; 17. März 2010 - 7 AZR 640/08 - Rn. 14, aaO; 7. November 2007 - 7 AZR 484/06 - Rn. 21) .

  • LAG Hessen, 09.12.2016 - 3 Sa 294/16

    Auch wenn der Zweck einer privatrechtlich organisierten Gesellschaft im

    Dabei muss bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit dem Arbeitnehmer, der für die Mitwirkung an einem Projekt befristet eingestellt wird, zu erwarten sein, dass die im Rahmen des Projekts durchgeführten Aufgaben nicht dauerhaft anfallen, im Anschluss an BAG 7 AZR 987/12.

    Ein solcher vorübergehender betrieblicher Bedarf an der Arbeitsleistung ist dann gegeben, wenn im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist, dass nach dem vorgesehenen Vertragsende für die Beschäftigung des befristet eingestellten Arbeitnehmers in dem Betrieb kein (dauerhafter) Bedarf mehr besteht (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vgl. z.B. BAG 27. Juli 2016 - 7 AZR 545/14 - Rn. 17, NJW 2016, 3388 [BAG 27.07.2016 - 7 AZR 545/14] ; BAG 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - Rn. 15, NZA 2014, 301, [BAG 26.09.2013 - 8 AZR 1026/12] jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Die tatsächlichen Grundlagen für die Prognose hat der Arbeitgeber im Prozess darzulegen, damit der Arbeitnehmer die Möglichkeit erhält, die Richtigkeit der Prognose im Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu überprüfen (vgl. z.B. BAG 15. Oktober 2014 - 7 AZR 893/12 - Rn. 14, NZA 2015, 362 [BAG 15.10.2014 - 7 AZR 893/12] ; BAG 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - Rn. 15, NZA 2015, 301, [BAG 24.09.2014 - 7 AZR 987/12] jeweils mit weiteren Nachweisen).

    In diesem Punkt unterscheiden sich die Prognoseanforderungen von denen der anderen Fallgruppen des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG, bei denen im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit hinreichender Sicherheit zu erwarten sein muss, dass für die Beschäftigung des Arbeitnehmers über das vereinbarte Vertragsende hinaus beim Arbeitgeber kein Bedarf besteht (vgl. BAG 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - Rn. 19, NZA 2015, 301 [BAG 24.09.2014 - 7 AZR 987/12] ; BAG 7. November 2007 - 7 AZR 484/06 - Rn. 21, NJW 2008, 1688 [BAG 07.11.2007 - 7 AZR 484/06] ; BAG 27. Juli 2016 - 7 AZR 545/14 - Rn. 17, NJW 2016, 3388, [BAG 27.07.2016 - 7 AZR 545/14] jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Das bloße Zurückbleiben der Vertragslaufzeit hinter der voraussichtlichen Dauer des Projekts ist nicht stets und ohne weiteres geeignet, den sachlichen Grund für die Befristung in Frage zu stellen (vgl. z.B. BAG 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - Rd.-Nr. 20, NZA 2015, 301 ff [BAG 24.09.2014 - 7 AZR 987/12] ).

    Es ist dann Sache des Arbeitnehmers, Tatsachen vorzutragen, nach denen zumindest im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses diese Prognose nicht gerechtfertigt war oder die nachfolgende Entwicklung mit der Prognose des Arbeitgebers in keinem Zusammenhang steht (z.B. BAG 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - Rn. 22, NZA 2015, 301 [BAG 24.09.2014 - 7 AZR 987/12] mit weiteren Nachweisen).

    Ist hingegen bereits bei Vertragsschluss absehbar, dass die Beschäftigung des Arbeitnehmers mit projektbezogenen Aufgaben nicht den wesentlichen Teil der Arbeitszeit in Anspruch nehmen wird, besteht kein anerkennenswerte Interesse des Arbeitgebers am Abschluss eines nur befristeten Arbeitsvertrags (BAG 8. Juni 2016 - 7 AZR 259/14 - Rn. 48, NZA 2016, 1463 [BAG 08.06.2016 - 7 AZR 259/14] ; BAG 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - Rdn. 21, NZA 2015, 301, [BAG 24.09.2014 - 7 AZR 987/12] jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Für das Vorliegen eines Projekts spricht regelmäßig, wenn dem Arbeitgeber für die Durchführung der im Projekt verfolgten Tätigkeiten von einem Dritten finanzielle Mittel oder sonstige Sachleistungen zur Verfügung gestellt werden (vgl. z.B. BAG 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - Rn. 17, NZA 2015, 301 [BAG 24.09.2014 - 7 AZR 987/12] ; BAG 15. Februar 2006 - 7 AZR 241/05 - Rn. 11 ff, ZTR 2006, 509, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Im Übrigen hat das Bundesarbeitsgericht diese Rechtsprechung in ähnlich gelagerten Fällen bestätigt (z.B. BAG vom 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - vom 07. November 2007 - 7 AZR 484/06 - und vom 15. Februar 2006 - 7 AZR 241/05 -).

    Es ist dann Sache des Arbeitnehmers, Tatsachen vorzutragen, nach denen zumindest im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses diese Prognose nicht gerechtfertigt war oder die nachfolgende Entwicklung mit der Prognose des Arbeitgebers in keinem Zusammenhang steht (vgl. z.B. BAG 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - Rn. 21 f, NZA 2015, 301 [BAG 24.09.2014 - 7 AZR 987/12] ).

    Bei zunehmender Anzahl befristeter Verträge und Dauer der befristeten Beschäftigung eines Arbeitnehmers kann es eine missbräuchliche Ausnutzung der dem Arbeitgeber an sich rechtlich eröffneten Befristungsmöglichkeit darstellen, wenn er gegenüber einem bereits langjährig beschäftigten Arbeitnehmer trotz der tatsächlich vorhandenen Möglichkeit einer dauerhaften Einstellung immer wieder auf befristete Verträge zurückgreift (vgl. z.B. BAG 26. Oktober 2016 - 7 AZR 135/15 - Rn. 23ff, zur Veröffentlichung in BAGE vorgesehen; BAG 8. Juni 2016 - 7 AZR 259/14 - Rn. 33, ebenfalls zur Veröffentlichung in BAGE vorgesehen, BB 2016, 1523; BAG 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - Rn. 34 ff, NZA 2015).

  • BAG, 29.04.2015 - 7 AZR 310/13

    Befristung - Vertretung - Rechtsmissbrauch

    Auch können bei der Gesamtbeurteilung grundrechtlich gewährleistete Freiheiten von Bedeutung sein (BAG 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - Rn. 38; 19. Februar 2014 - 7 AZR 260/12 - Rn. 36) .
  • BAG, 24.02.2016 - 7 AZR 253/14

    Befristete Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit - AGB-Kontrolle -

    Die von der Klägerin behauptete Benachteiligung bei der Entscheidung, ihren Einsatz als Kassiererin nicht über den 28. Februar 2013 hinaus zu verlängern, führt unabhängig von der Motivation der Beklagten nicht zur Unwirksamkeit der am 10. September 2012 vereinbarten Befristung, da für die Wirksamkeit der Befristung die Umstände im Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgebend sind (vgl. BAG 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - Rn. 22) .
  • BAG, 07.10.2015 - 7 AZR 944/13

    Befristung - Sachgrund der Vertretung - Schule - Rechtsmissbrauch

    Daneben können grundrechtlich gewährleistete Freiheiten von Bedeutung sein (BAG 29. April 2015 - 7 AZR 310/13 - Rn. 25; 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - Rn. 38; 19. Februar 2014 - 7 AZR 260/12 - Rn. 36; 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 47, aaO) .
  • BAG, 21.11.2018 - 7 AZR 234/17

    Befristung - vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung - Projekt

    Es ist dann Sache des Arbeitnehmers, Tatsachen vorzutragen, nach denen im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses diese Prognose nicht gerechtfertigt war oder die nachfolgende Entwicklung mit der Prognose des Arbeitgebers in keinem Zusammenhang steht (BAG 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - Rn. 22) .

    Für eine solche Prognose des Arbeitgebers bedarf es ausreichend konkreter Anhaltspunkte (BAG 16. Januar 2018 - 7 AZR 21/16 - Rn. 17; 27. Juli 2016 - 7 AZR 545/14 - Rn. 19; 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - Rn. 18; 7. Mai 2008 - 7 AZR 146/07 - Rn. 15; 7. April 2004 - 7 AZR 441/03 - zu II 2 a aa der Gründe) .

    Es ist unerheblich, ob der befristet beschäftigte Arbeitnehmer nach Fristablauf aufgrund seiner Qualifikation auf einem freien Arbeitsplatz außerhalb des Projekts befristet oder unbefristet beschäftigt werden könnte (vgl. BAG 27. Juli 2016 - 7 AZR 545/14 - Rn. 19; 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - Rn. 19; 7. November 2007 - 7 AZR 484/06 - Rn. 21) .

    Die Beurteilung, ob der Arbeitnehmer in einem Projekt oder im Rahmen von Daueraufgaben des Arbeitgebers beschäftigt werden sollte, obliegt den Tatsachengerichten, die den Sachverhalt vollständig und widerspruchsfrei zu würdigen haben (BAG 27. Juli 2016 - 7 AZR 545/14 - Rn. 18; 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - Rn. 17) .

  • BAG, 21.08.2019 - 7 AZR 572/17

    Befristung - vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung - Projekt

    Für eine solche Prognose des Arbeitgebers bedarf es ausreichend konkreter Anhaltspunkte (BAG 16. Januar 2018 - 7 AZR 21/16 - Rn. 17; 27. Juli 2016 - 7 AZR 545/14 - Rn. 19; 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - Rn. 18; 7. Mai 2008 - 7 AZR 146/07 - Rn. 15; 7. April 2004 - 7 AZR 441/03 - zu II 2 a aa der Gründe) .

    Es ist unerheblich, ob der befristet beschäftigte Arbeitnehmer nach Fristablauf aufgrund seiner Qualifikation auf einem freien Arbeitsplatz außerhalb des Projekts befristet oder unbefristet beschäftigt werden könnte (vgl. BAG 27. Juli 2016 - 7 AZR 545/14 - Rn. 19; 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - Rn. 19; 7. November 2007 - 7 AZR 484/06 - Rn. 21) .

  • ArbG Münster, 25.03.2021 - 3 Ca 391/20

    Schmerzensgeld wegen Fotoveröffentlichung

  • BAG, 24.02.2021 - 7 AZR 108/20

    Sachgrundlose Befristung - Verlängerung - Arbeitszeitreduzierung

  • BAG, 23.01.2019 - 7 AZR 212/17

    Befristung - vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung

  • BAG, 24.08.2016 - 7 AZR 41/15

    Befristung - Sachgrund der Vertretung - institutioneller Rechtsmissbrauch

  • LAG Hessen, 16.12.2016 - 14 Sa 978/15

    Voraussetzungen der Befristung eines Arbeitsverhältnisses wegen nur

  • LAG Hessen, 05.08.2015 - 2 Sa 1210/14

    Drittmittel iSd. § 2 Abs. 2 Satz 1 WissZeitVG können auch unmittelbar vom Träger

  • BAG, 16.01.2018 - 7 AZR 21/16

    Befristung - vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung - Projekt- Drittmittel

  • ArbG Frankfurt/Main, 20.01.2016 - 23 Ca 6088/15

    Befristung

  • LAG Hessen, 09.01.2015 - 14 Sa 229/14

    Befristung; Sachgrund; unmittelbare Vertretung; institutioneller Rechtsmissbrauch

  • LAG Baden-Württemberg, 11.09.2015 - 1 Sa 5/15

    Befristung - Arzt in Weiterbildung - Facharztausbildung

  • BAG, 23.01.2019 - 7 AZR 243/17

    Befristung - vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung

  • LAG Hessen, 23.01.2017 - 16 Sa 703/16

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses wegen vorübergehenden betrieblichen Bedarfs

  • ArbG Passau, 21.10.2015 - 5 Ca 939/14

    Sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrags

  • BAG, 23.01.2019 - 7 AZR 236/17

    Befristung - vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung - Projekt

  • LAG Hamm, 06.07.2017 - 17 Sa 172/17

    Wirksamkeit der auf vorübergehend erhöhten Bedarf an Studienberatung gestützten

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2017 - 7 Sa 360/16

    Befristung - Sprachförderlehrerin in einer Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende

  • ArbG Frankfurt/Main, 16.06.2015 - 10 Ca 444/15

    Befristung, Sachgrund, Projekt

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2017 - 5 Sa 82/16

    Befristung - vorübergehender Beschäftigungsbedarf - Projektbefristung

  • ArbG Köln, 25.06.2021 - 19 Ca 7500/20
  • BAG, 16.01.2018 - 7 AZR 22/16

    Befristung - vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung - Projekt

  • LAG Köln, 09.09.2015 - 11 Sa 506/15

    Zulässigkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses einer Mitarbeiterin der

  • ArbG Essen, 28.05.2015 - 1 Ca 3578/14

    Enden des Arbeitsverhältnisses eines angestellten Lehrers aufgrund wirksamer

  • LAG München, 11.05.2016 - 8 Sa 541/15

    Befristung, Schauspieler, Fernseh-Serie

  • LAG Sachsen-Anhalt, 05.12.2022 - 8 Sa 425/20

    Befristung - wissenschaftlicher Mitarbeiter - Drittmittelfinanzierung -

  • LAG Bremen, 14.12.2017 - 2 Sa 40/17

    Wirksamkeit Befristung; Weiterbeschäftigungsanspruch

  • LAG Bremen, 19.12.2017 - 1 Sa 72/17

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses wegen Vertretung

  • LAG Sachsen-Anhalt, 14.12.2015 - 6 Sa 135/14

    Befristungskontrolle - Rechtsmissbrauch

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2015 - 10 Sa 1299/15

    Wirksamkeit einer Befristung - institutioneller Rechtsmissbrauch

  • LAG Hamburg, 16.11.2016 - 5 Sa 35/16

    Befristungskontrollklage - Projektbefristung - missbräuchliche Ausnutzung der

  • LAG Hessen, 20.05.2015 - 2 Sa 573/14

    Zulässigkeit wiederholter Befristung der Arbeitsverhältnisse einer angestellten

  • LAG Hessen, 20.05.2015 - 2 Sa 572/14

    Einzelfall einer wirksamen (mittelbaren) Vertretungsbefristung im Schulbereich,

  • ArbG Köln, 24.03.2015 - 14 Ca 6837/14

    Projektbefristung als Sachgrund für die Befristung des Arbeitsvertrags

  • LAG Köln, 04.03.2015 - 11 Sa 751/14

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund Vergütung aus

  • LAG Köln, 04.03.2015 - 11 Sa 752/14

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund Vergütung aus

  • LAG Hessen, 05.11.2014 - 2 Sa 783/14

    Anspruch eines Aushilfslehrers auf vorläufige Weiterbeschäftigung

  • LAG Köln, 13.12.2017 - 5 Sa 206/17

    Zulässigkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.12.2016 - 5 Sa 998/16

    Projektbefristung

  • LAG Hessen, 01.10.2014 - 2 Sa 287/14

    Berücksichtigung von allen zwischen den Arbeitsvertragsparteien geschlossenen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.02.2015 - 7 Sa 2009/14

    Befristung - Eigenart der Arbeitsleistung - wissenschaftliche Tätigkeit

  • LAG Hessen, 05.11.2014 - 2 Sa 460/14

    Rechtswirksame Elternzeitvertretung im Schulbereich und abgelehnter

  • LAG Hessen, 05.11.2014 - 2 Sa 794/14

    Wirksamkeit einer unmittelbaren Vertretungsbefristung im Schulbereich im Rahmen

  • ArbG Gießen, 08.07.2016 - 9 Ca 111/16

    Eine Befristung zur Vertretung anderer Arbeitnehmer über einen Zeitraum von acht

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