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   BVerwG, 12.04.1977 - VII B 109.76   

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https://dejure.org/1977,1999
BVerwG, 12.04.1977 - VII B 109.76 (https://dejure.org/1977,1999)
BVerwG, Entscheidung vom 12.04.1977 - VII B 109.76 (https://dejure.org/1977,1999)
BVerwG, Entscheidung vom 12. April 1977 - VII B 109.76 (https://dejure.org/1977,1999)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorschlagsrecht der Fakultät zur Ernennung eines Professors - Anspruch eines Privatdozenten auf Ausübung des Vorschlagsrechts zu seinen Gunsten - Verpflichtung des Gerichts zur Anregung eines Neubescheidungsantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1977 - 7 B 109.76
    Der Kläger meint, die Auffassung, daß die Beklagte das Recht habe, auch bei Vorliegen der Voraussetzungen den Vorschlag zum außerplanmäßigen Professor nach Belieben, d.h. willkürlich, vorzunehmen oder zu versagen, verletze Grundrechte, verstoße gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichte vom 29. Mai 1973 (BVerfGE 35, 79) und zerstöre geordnete Forschung und Lehre.
  • BVerwG, 19.02.1998 - 2 C 14.97

    Verwaltungsakt, Rufangebot an den Bewerber um eine Professorenstelle;; Zusage,

    In Anwendung der im vorliegenden Verfahren nicht revisiblen Vorschriften des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg (vgl. BVerwGE 52, 313 ; BVerwG, Beschluß vom 12. April 1977 - BVerwG 7 B 109.76 - ) hat das Berufungsgericht entschieden, daß diese keine Rechtsgrundlage dafür enthalten, durch einseitige Regelung mit Außenwirkung einen verbindlichen, rechtsgestaltenden Auswahlakt als Zwischenschritt im Berufungsverfahren zu setzen.
  • BVerwG, 18.05.1981 - 7 B 116.81

    Verpflichtung einer Hochschule zur Entrichtung eines Vorschlags für die Ernennung

    Die Verleihung eines akademischen Titels (hier: außerplanmäßiger Professor) ohne beamtenrechtliche Folgen gehört nicht zum über BRRG § 127 revisiblen Landesbeamtenrecht, sondern zum Hochschulrecht (Vergleiche, BVerwG, 12.04.1977, VII B 109.76; Vergleiche, BVerwG, 27.02.1976, VII C 44.74, BVerwGE 50, 255-265).

    Diese Auslegung ist - da sie sich auf Landesrecht bezieht und § 127 BRRG nicht eingreift, weil der geltend gemachte Anspruch auf Verleihung der Bezeichnung "außerplanmäßiger Professor" als Anspruch auf Verleihung eines akademischen Titels ohne beamtenrechtliche Folgen dem Hochschul- und nicht dem Beamtenrecht zuzuordnen ist (vgl. auch Beschluß des Senats vom 12. April 1977 - BVerwG 7 B 109.76 -, S. 3 sowie ferner BVerwGE 50, 255 [258]) - revisionsgerichtlich nicht überprüfbar.

    Die angebliche Abweichung des Berufungsurteils von den erwähnten Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster rechtfertigt die Zulassung der Revision ebenfalls nicht; denn die Divergenzrüge hinsichtlich der Entscheidungen anderer Oberverwaltungsgerichte gilt gemäß § 127 BRRG nur für Streitigkeiten aus dem Beamtenverhältnis, während hier eine Streitigkeit auf dem Gebiet des Hochschulrechtes vorliegt (vgl. BVerwGE 21, 119 [126] sowie Beschluß des Senats vom 12. April 1977 - BVerwG 7 B 109.76 -, S. 3).

  • VG Münster, 29.08.2006 - 4 K 724/04
    In Anwendung der im vorliegenden Verfahren nicht revisiblen Vorschriften des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg (vgl. BVerwGE 52, 313 (317); BVerwG, Beschluss vom 12. April 1977 - BVerwG 7 B 109.76 - (Buchholz 421.2 Nr. 53)) hat das Berufungsgericht entschieden, dass diese keine Rechtsgrundlage dafür enthalten, durch einseitige Regelung mit Außenwirkung einen verbindlichen, rechtsgestaltenden Auswahlakt als Zwischenschritt im Berufungsverfahren zu setzen.
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