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   BVerwG, 21.12.1977 - VII B 109.77   

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https://dejure.org/1977,44
BVerwG, 21.12.1977 - VII B 109.77 (https://dejure.org/1977,44)
BVerwG, Entscheidung vom 21.12.1977 - VII B 109.77 (https://dejure.org/1977,44)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Dezember 1977 - VII B 109.77 (https://dejure.org/1977,44)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulassung der Revision - Auslaufendes Recht - Ausgelaufenes Recht - Grundsätzliche Bedeutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (186)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 29.01.1975 - IV B 60.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ermächtigung der Gemeinden

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1977 - 7 B 109.77
    Gründe für eine Ausnahme von der Regel, wie sie das Bundesverwaltungsgericht (Beschluß vom 29. Januar 1975 - BVerwG 4 B 60.74 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 129) in einem Fall angenommen hat, in dem die Fassung des aufgehobenen Gesetzes für die auf ihrer Grundlage erlassenen gemeindlichen Gebührensatzungen unverändert von Bedeutung blieb, liegen hier nicht vor.

    Auch die Rechtseinheit, der die Zulassung der Revision neben der Weiterentwicklung des Rechts zu dienen hat (BVerwG, Beschluß vom 29. Januar 1975, a.a.O.), ist im vorliegenden Fall nicht gefährdet, weil für die möglicherweise noch zu erwartenden Streitverfahren ausschließlich das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in zweiter Instanz zuständig wäre.

  • BFH, 19.06.1973 - VII B 32/72

    Rechtsfrage - Grundsätzliche Bedeutung - Rechtsnorm außer Kraft - Fragliche

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1977 - 7 B 109.77
    Es kann in diesem Zusammenhang offenbleiben, ob eine Ausnahme dann zu bejahen ist, wenn noch eine erhebliche Anzahl von Fällen zu entscheiden wäre (so Beschluß des BSG vom 28. November 1975 in HFR 1976, 438; vgl. weiter Beschluß des BFH vom 19. Juni 1973 in BFHE 109, 425; Eyermann-Fröhler, Komm. zur VwGO, 7. Aufl., 1977, § 132 RdNr. 14 a).
  • BVerwG, 17.02.1976 - 7 B 81.75

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Heranziehung zu

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1977 - 7 B 109.77
    Das Bundesverwaltungsgericht vertritt in ständiger Rechtsprechung (Beschluß vom 27. Mai 1975 - BVerwG 7 B 36/37.75 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 132; Beschluß vom 17. Februar 1976 - BVerwG 7 B 81.75 - Buchholz 401.82 Schl Viehm GebG Nr. 17) die Auffassung, daß auslaufendem und ausgelaufenem Recht eine grundsätzliche Bedeutung regelmäßig nicht zukomme.
  • BVerwG, 23.09.1975 - 3 ER 207.75

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1977 - 7 B 109.77
    Es kann in diesem Zusammenhang offenbleiben, ob eine Ausnahme dann zu bejahen ist, wenn noch eine erhebliche Anzahl von Fällen zu entscheiden wäre (so Beschluß des BSG vom 28. November 1975 in HFR 1976, 438; vgl. weiter Beschluß des BFH vom 19. Juni 1973 in BFHE 109, 425; Eyermann-Fröhler, Komm. zur VwGO, 7. Aufl., 1977, § 132 RdNr. 14 a).
  • BVerwG, 17.07.2008 - 9 B 15.08

    Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Abweichung

    Dass hier ausnahmsweise etwas anderes gelten könnte (vgl. dazu z.B. Beschlüsse vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 160 sowie vom 21. Juni 1993 und vom 13. August 1993 - BVerwG 11 B 65.93 - MDR 1994, 319, 320), hat die Beschwerde nicht dargelegt.
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Für das Vorliegen einer solchen Sachlage ist der Beschwerdeführer darlegungspflichtig (vgl. Beschlüsse vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 160 sowie vom 21. Juni und vom 13. August 1993 - BVerwG 11 B 65.93 - MDR 1994, 319, 320).
  • BVerwG, 11.08.1999 - 11 B 61.98

    Zulassung der Revision; grundsätzliche Bedeutung; Zusammenführung von Boden- und

    Das Vorliegen einer solchen Sachlage muß in der Beschwerdebegründung genau und im einzelnen dargelegt werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - , vom 21. Juni 1993 - BVerwG 11 B 65.93 - und vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - ).
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