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   OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.2005 - 7 B 10956/05   

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OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.2005 - 7 B 10956/05 (https://dejure.org/2005,30957)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.08.2005 - 7 B 10956/05 (https://dejure.org/2005,30957)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. August 2005 - 7 B 10956/05 (https://dejure.org/2005,30957)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.2005 - 7 B 10956/05
    Sie widerspricht im Ergebnis dem in § 28 FeV normierten Anerkennungsprinzip, so wie es die Europäische Führerscheinrichtlinie (91/439 EWG des Rates vom 29. Juli 1991, Amtsbl. Nr. L 237 S. 1 ff.) - nachfolgend: Führerschein-Richtlinie - in der Auslegung, die sie durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil Kapper vom 29. April 2004, C-476/01 = NZV 2004, 372) erhalten hat, vorsieht.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.08.2005 - 7 B 11021/05

    Ausländische Fahrerlaubnis wegen Europarecht gültig

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.2005 - 7 B 10956/05
    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 15. August 2005 - 7 B 11021/05.OVG - dementsprechend entschieden, dass die Regelungen des § 28 Abs. 5 FeV i.V.m. § 28 Abs. 4 FeV jedenfalls dann voraussichtlich unanwendbar sind, wenn ihre Anwendung im Ergebnis der oben genannten Führerschein-Richtlinie widerspricht.
  • VG Stade, 16.08.2006 - 1 A 2642/05

    Aberkennung des Rechts zur Gebrauchmachung von einer tschechischen Fahrerlaubnis

    Es ist in Rechtsprechung und Literatur (vgl. etwa OLG Saarbrücken, Beschluss v. 04.11.2004 - Ss 16/04 -, zit. n. juris; OVG Koblenz, Beschluss v. 29.08.2005 - 7 B 10956/05 - VG Gießen, Beschluss v. 17.10.2005 - GG 2144/05 -, zit. n. juris; Otte/Kühner, Führerscheintourismus ohne Grenzen?, NZV 2004, 321, 328) unbestritten, dass die Mitgliedstaaten durch Art. 8 Abs. 2 der Führerscheinrichtlinie ermächtigt werden, ihre nationalen Eignungsüberprüfungs- und Entzugsvorschriften auf diejenigen Fahrzeugführer anzuwenden, die nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis (erneut) im Inland auffällig werden und dadurch Bedenken im Hinblick auf ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen.

    Es stellt sich aber die weitere Frage, ob eine der Erteilung der EU-Fahrerlaubnis nachfolgende Eignungsüberprüfungs- bzw. Entzugsentscheidung nach mitgliedstaatlichem Recht auch ergänzend oder sogar ausschließlich auf solche Sachverhalte gestützt werden kann, die zeitlich vor der Erteilung der EU-Fahrerlaubnis eingetreten sind (ablehnend z.B.: OVG Koblenz, Beschluss v. 29.08.2005 - 7 B 10956/05 - VG Karlsruhe, Beschluss v. 06.09.2005 - 11 K 1167/05 - bejahend etwa VG Gießen, Beschluss v. 17.10.2005 - GG 2144/05 -, zit. n. juris).

  • VG Hamburg, 31.07.2006 - 5 E 864/06
    9.5.2005 - 10 K 1173/05 - VG Freiburg, Beschl.v. 28.6.2005 - 4 K 1163/05 - VG München, Beschl.v. 13.1.2005-M 6b S 04.5543 - VG Neustadt, Beschl.v. 11.03.2005-4 L 389/05.NW; a.A.: VG Karlsruhe, Beschl.v. 18.8.2004 - 11 K 4476/03 - und Beschl.v 6.9.2005 - 11 K 1167/05 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 29.8.2005 - 7 B 10956/05 - und Beschl.v. 15.8.2005 - 7 B 11021/05 - und Beschl. v. 4.5.2005 - 7 B 10431/05 - VG Frankfurt am Main, Beschl. v. 15.9.2005 - 6 G 2485/05 -).
  • VG Berlin, 12.10.2005 - 11 A 690.05

    "Führerscheintourismus" von Fahruntüchtigen auf dem Prüfstand

    Soweit dem gegenüber das OVG Rheinland-Pfalz in seiner ständigen Rechtsprechung (vgl. Beschl. v. 4. Mai 2005 - 7 B 10431/05 OVG -, Beschl. v. 15. August 2005 - 7 B 11021/05 OVG und Beschl. v. 29. August 2005 - 7 B 10956/05 OVG; ebenso VG Frankfurt am Main - 6. Kammer - 6 G 2485/05, Beschl. v. 15. September 2005; VG Neustadt (Weinstraße) - 3. Kammer - 3 L 1031/05, Beschl. v. 4. Juli 2005; VG Karlsruhe -11. Kammer - 11 K 1167/05, Beschl. v. 6. September 2005; Becker, 43. VGT 2005, DAR 2005, 154; Lempp, Der Verkehrsjurist 2004 Nr. 3 S. 1; Brenner, DAR 2005, 363, 364; Otte/Kühner NZV 2004, 321, 327) von einer Europarechtswidrigkeit bei Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörden des Heimatstaats ausgeht und der Auffassung ist, dass der Heimatstaat als Anerkennungsstaat keine Überprüfungsbefugnis im Hinblick auf die durch das Wohnsitzprinzip begründete Zuständigkeit des Ausstellungsstaates hat, vermag die Kammer dieser Auffassung aus mehreren Gründen nicht zu folgen.
  • VG Düsseldorf, 01.12.2005 - 6 L 2130/05
    Das OVG Rheinland Pfalz hatte diese Auffassung zunächst auch vertreten, vgl. OVG Rheinland Pfalz, Beschluss vom 4. Mai 2005 - 7 B 10465/05.OVG - siehe auch Ludovisy, DAR 2005, 7, 12, aber seine Auffassung ersichtlich geändert, vgl. Beschlüsse vom 15. August 2005 - 7 B 11021/05.A - und vom 29. August 2005 - 7 B 10956/05.A -.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.2006 - 10 B 10013/06
    Wie sich insoweit aus den vom Antragsteller damit im Zusammenhang angeführten Beschlüssen des 7. Senates des beschließenden Gerichts vom 15. und 29. August 2005 - 7 B 11021/05.OVG bzw. 7 B 10956/05.OVG - ergibt, verbietet es die Europäische Führerscheinrichtlinie 91/439 EWG des Rates gemäß der Auslegung des EuGH allenfalls, im EU-Ausland erworbenen Fahrerlaubnissen allein deshalb die Anerkennung zu versagen bzw. diese wieder zu entziehen, weil vor deren Erteilung aufgetretene Bedenken gegen die Fahreignung des Betreffenden auf Grund nationaler Bestimmungen fort gelten bzw. Grund zu der Annahme besteht, dass im EU-Ausland kein ordnungsgemäßes Eignungsüberprüfungs- oder Verwaltungsverfahren durchgeführt worden ist.
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