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   OVG Rheinland-Pfalz, 10.10.2003 - 7 B 11392/03.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 10.10.2003 - 7 B 11392/03.OVG (https://dejure.org/2003,9332)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.10.2003 - 7 B 11392/03.OVG (https://dejure.org/2003,9332)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. Oktober 2003 - 7 B 11392/03.OVG (https://dejure.org/2003,9332)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweilige Anordnung zur Sicherung der Durchführung eines Bürgerentscheids; Rechtsnatur und Passivgegner hinsichtlich eines Feststellungsstreits um die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens; Formelle und inhaltliche Anforderungen an ein Bürgerbegehren; Begriff der ...

  • uni-speyer.de PDF

    Aussetzung eines Stadtratsbeschlusses und Unterlassung

  • Judicialis

    GemO § 17 a Abs. 1; ; GemO § 17 a Abs. 1 Nr. 1; ; GemO § 17 a Abs. 3 Nr. 2; ; VwGO § 123 Abs. 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bürgerbegehren gegen öffentliche Einrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.1997 - 7 A 12417/96

    Bürgerbegehren; Bürgerentscheidfähige öffentliche Einrichtung ; Öffentliche

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.10.2003 - 7 B 11392/03
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 25. November 1997 - 7 A 12417/96 - Umdruck S. 13; AS 26, 419), die mit der des VGH Baden-Württemberg übereinstimmt (VGH BaWÜ, VwBl BaWü 1981, 157 = DVBl 1981, 220) ist der Begriff der öffentlichen Einrichtung in diesem Zusammenhang weit auszulegen.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.1980 - I 3895/78

    Bürgerbegehren gegen den Ausbau eines Flugplatzes; Flugplatz als öffentliche

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.10.2003 - 7 B 11392/03
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 25. November 1997 - 7 A 12417/96 - Umdruck S. 13; AS 26, 419), die mit der des VGH Baden-Württemberg übereinstimmt (VGH BaWÜ, VwBl BaWü 1981, 157 = DVBl 1981, 220) ist der Begriff der öffentlichen Einrichtung in diesem Zusammenhang weit auszulegen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.12.1994 - 7 B 12954/94

    Einwohnerantrag; Einstweilige Anordnung; Bürgermeister; Sicherungsanordnung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.10.2003 - 7 B 11392/03
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 1. Dezember 1994 - 7 B 12954/94.OVG - NVwZ 1995, 411 = AS 25, 79) kann das Recht auf Durchführung eines Einwohnerantrags - entsprechendes muss hier auch für die Durchführung eines Bürgerbegehrens gelten - dadurch gesichert werden, dass im Wege der einstweiligen Anordnung dem Vollzugsorgan der Gemeinde aufgegeben wird, einstweilen die Durchführung von Gemeinderatsbeschlüssen zu unterlassen, um die Durchführung des eingeleiteten Verfahrens nicht durch Schaffung vollendeter Tatsachen obsolet werden zu lassen.
  • VG Meiningen, 13.06.1994 - 8 K 343/93
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.10.2003 - 7 B 11392/03
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 1. Dezember 1994 - 7 B 12954/94.OVG - NVwZ 1995, 411 = AS 25, 79) kann das Recht auf Durchführung eines Einwohnerantrags - entsprechendes muss hier auch für die Durchführung eines Bürgerbegehrens gelten - dadurch gesichert werden, dass im Wege der einstweiligen Anordnung dem Vollzugsorgan der Gemeinde aufgegeben wird, einstweilen die Durchführung von Gemeinderatsbeschlüssen zu unterlassen, um die Durchführung des eingeleiteten Verfahrens nicht durch Schaffung vollendeter Tatsachen obsolet werden zu lassen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.1996 - 7 A 12861/95

    Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens; Feststellungsklage ;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.10.2003 - 7 B 11392/03
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 6. Februar 1996 - 7 A 12861/95.OVG - Umdruck S. 11) handelt es sich bei dem Feststellungsstreit um die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens um einen sog. Innenrechtsstreit zwischen kommunalen Organen bzw. kommunalen Organen und dem "Quasi-Organ" Bürgerbegehren um die Rechte und Zuständigkeiten, bei dem im Rechtsstreit dem Bürgerbegehren als Kontrastorgan der Gemeinderat im Hinblick auf die zu treffende Zulässigkeitsentscheidung, der Bürgermeister als Vollzugsorgan der Beschlüsse des Gemeinderats im Hinblick auf die Vollziehung des Beschlusses gegenüberstehen.
  • BVerfG, 22.02.2019 - 2 BvR 2203/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Zulässigkeit eines

    Seine Vertrauensleute nehmen insoweit eine organschaftliche Funktion wahr (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 2. März 2004 - 1 B 79/04 -, NVwZ-RR 2005, S. 54 , zu Art. 87 Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen und dem Gesetz über das Verfahren beim Bürgerantrag ; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 8. Dezember 1997 - 10 M 5396/97 -, juris, Rn. 2, zu § 22b Niedersächsische Gemeindeordnung a.F.; Urteil vom 15. Februar 2011 - 10 LB 79/10 -, juris, Rn. 30, zu § 22b Niedersächsische Gemeindeordnung a.F.; OVG NRW, Beschluss vom 19. März 2004 - 15 B 522/04 -, juris, zu § 26 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 1. Dezember 1994 - 7 B 12954/94 -, juris, Rn. 16; Urteil vom 6. Februar 1996 - 7 A 12861/95 -, juris, Rn. 32; Beschluss vom 10. Oktober 2003 - 7 B 11392/03 -, juris, Rn. 8 ; OVG Saarland, Urteil vom 12. Juni 2008 - 1 A 3/08 -, juris, Rn. 77, zu § 21a Abs. 2 Satz 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetz ; Sächsisches OVG, Beschluss vom 6. Februar 1997 - 3 S 680/96 -, NVwZ-RR 1998, S. 253 , zu § 24 f. Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen a.F.).
  • VG Magdeburg, 30.10.2012 - 9 A 235/11

    Kommunalrecht: Voraussetzungen eines Bürgerbegehrens

    b. b.) Vertritt man mit Teilen der Rechtsprechung die Auffassung, dass die in einigen Gemeindeordnungen der Bundesländer vorgesehene gesetzliche Ausschlussfrist (§ 25 Abs. 2 Satz 5 GO LSA) - über den Wortlauf hinaus - nicht nur dann eingreift, wenn sich ein Bürgerbegehren ausdrücklich auf einen Gemeinderatsbeschluss bezieht, sondern bereits dann, wenn es seinem Inhalt nach auf die Korrektur eines Gemeinderatsbeschlusses gerichtet ist bzw. auf die Änderung eines Ratsbeschlusses in wesentlichen Punkten zielt (OVG LSA, Beschl. v. 02.06.2009, 4 L 231/07; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.06.1990, 1 F 657/90; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 10.10.2003, 7 B 11392/03; alle juris), führt dies zu keinem anderen Ergebnis.

    Die Regelung dient damit der Effektivität und Sparsamkeit der Gemeindeverwaltung und ist zugleich Ausdruck eines Vorrangs der Entscheidungsbefugnis des Gemeinderates im System der repräsentativen Demokratie (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 14.11.1983, 1 S 1204/83; OVG Rheinl.-Pfalz, Beschl. v. 10.10.2003, 7 B 11392/03; VGH Hessen, Urt. v. 02.04.2004, 8 UE 2529/03; juris).

    Und schließlich führen das OVG Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 10.10.2003, 7 B 11392/03; juris) sowie der Hessische VGH (Urteil vom 02.04.2004, 8 UE 2529/03; juris) aus, dass die Frist auch gilt, wenn der Beschluss innerhalb der Frist noch nicht umgesetzt ist, die Bestandskraft des Gemeinderatsbeschlusses also nicht erforderlich ist.

  • OVG Sachsen, 29.09.2008 - 4 B 209/08

    Keine einstweilige Anordnung zur vorläufigen Zulassung eines Bürgerbegehrens

    Für ein solches Rechtsschutzbegehren kommt ein Anordnungsanspruch (§ 123 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 VwGO i. V. m. § 920 Abs. 2 ZPO) nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn schon im Eilverfahren mit überwiegender Wahrscheinlichkeit festgestellt werden kann, dass das Bürgerbegehren insgesamt zulässig ist und dem jeweiligen Antragsteller ein nicht mehr wieder gutzumachender, unzumutbarer Nachteil droht (siehe BayVGH, Beschl. v. 6.11.2000, BayVBl. 2001, 500; NdsOVG, Beschl. v. 24.3.2000 - 10 M 986/00 -, juris; OVG NRW, Beschl. v. 15.7.1997, NVwZ-RR 1999, 140 f.; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 10.10.2003 - 7 B 11392/03 -, juris Rn. 10).

    Mit Blick auf die von § 25 Abs. 2 Satz 3 SächsGemO bezweckte Rechtssicherheit und den Vorrang der Entscheidungsbefugnis des Gemeinderats im System der repräsentativen Demokratie (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 14.7.2008 a. a. O.; ablehnend Jung, SächsVBl. 2007, 173, 178) dürfte ein Bürgerbegehren nicht nur dann als kassatorisch anzusehen sein, wenn es ausdrücklich die Aufhebung eines Gemeinderatsbeschlusses zum Gegenstand hat, sondern auch dann, wenn es auf die Änderung eines Ratsbeschlusses in wesentlichen Punkten zielt (zu vergleichbaren Fristenregelungen siehe OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 10.10.2003 a. a. O. Rn. 18 sowie VG Gießen, Urt. v. 11.6.2008 - 8 E 2131/07 -, juris Rn. 24 m. w. N.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.01.2022 - 10 B 11526/21

    Eilantrag zum Bürgerbegehren "Rettet das Freibad Wittlich" erfolglos

    Vielmehr beruht er auf der Rechtsprechung des früher für das Kommunalrecht zuständigen 7. Senats des beschließenden Gerichts (vgl. OVG RP, Beschluss vom 10. Oktober 2003 - 7 B 11392/03.OVG -, juris Rn. 10) und ist nicht grob fehlerhaft.

    Der Antragsteller hat keinen Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht, weil im Eilverfahren nicht mit einiger Wahrscheinlichkeit (vgl. OVG RP, Beschluss vom 10. Oktober 2003 - 7 B 11392/03.OVG -, juris Rn. 10) festgestellt werden kann, dass er im Hauptsacheverfahren - 10 A 11312/21.OVG -, welches auf die Feststellung der Zulässigkeit des in Rede stehenden Bürgerbegehrens gerichtet ist, Erfolg haben wird.

  • VG Trier, 12.09.2023 - 7 K 1271/23

    Bürgerbegehren "eXhaus bleibt!" unzulässig

    Beteiligte sind hierbei auf der Aktivseite das Bürgerbegehren als gemeindliches "Quasi-Organ" sowie auf der Passivseite der die Zulässigkeit verneinende Stadtrat als "Kontrastorgan" (OVG RP, Urteil vom 6. Februar 1996 - 7 A 12861/95 -, juris, Rn. 32 ff.; Beschluss vom 10. Oktober 2003 - 7 B 11392/03 -, juris, Rn. 8).

    Daher darf es sich weder um Beschlüsse handeln, die auch nach Auffassung des Stadt- bzw. Gemeinderates bereits überholt sind noch um solche, die noch keine maßgebliche Grundlage für einen Vollzug sein sollen (vgl. OVG RP, Beschluss vom 10. Oktober 2003 - 7 B 11392/03 -, juris, Rn. 18).

  • OVG Sachsen, 28.04.2009 - 4 B 300/09

    Vollzugsaussetzung; Bürgerbegehren

    Den Antragstellern dürfte es möglich gewesen sein, wegen der Zulässigkeit des auf eine Verhinderung der in Rede stehenden Eingliederung gerichteten Bürgerbegehrens (§ 25 SächsGemO) mit einem Antrag nach § 123 VwGO um Rechtsschutz nachzusuchen, um Maßnahmen zu verhindern, welche die Durchführung eines entsprechenden Bürgerentscheids (§ 24 SächsGemO) unterlaufen (sh. hierzu SächsOVG, Beschl. v. 6.2.1997 - 3 S 680/96 - zit. nach juris, und OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 10.10 2003 - 7 B 11392/03 - zit. nach juris).
  • VG Trier, 15.10.2019 - 7 N 4075/19

    Vollstreckung der in Organstreit entstandenen Kosten eines obsiegenden

    Zugleich gingen mit der "quasi-organschaftlichen" Rechtsstellung der Bürgerinitiative nicht nur prozessuale Besonderheiten im Hinblick auf die statthafte Klageart (Feststellungsklage) einher, sondern die Bürgerinitiative war als "Quasi-Organ" Inhaberin materieller Rechtspositionen und hätte, wenn die Voraussetzungen zur Zulassung des Bürgerbegehrens vorgelegen hätten, diesbezüglich einen sicherungsfähigen Anspruch gehabt (vgl. OVG RP, Beschluss vom 10. Oktober 2003 - 7 B 11392/03.OVG -, Rn. 10, juris).
  • OVG Sachsen, 27.01.2010 - 4 B 300/09

    Eingliederungsvereinbarung, Bürgerbegehren, Antragsbefugnis

    Der Senat weist hier nochmals darauf hin, dass es den Antragstellern möglich gewesen sein dürfte, wegen der Zulässigkeit des auf eine Verhinderung der in Rede stehenden Eingliederung gerichteten Bürgerbegehrens (§ 25 SächsGemO) mit einem Antrag nach § 123 VwGO um Rechtsschutz nachzusuchen, um Maßnahmen zu verhindern, welche die Durchführung eines entsprechenden Bürgerentscheids (§ 24 SächsGemO) unterlaufen (sh. hierzu SächsOVG, Beschl. v. 6.2.1997 - 3 S 680/96 - zit. nach juris, und OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 10.10 2003 - 7 B 11392/03 - zit. nach juris).
  • VG Trier, 19.12.2006 - 1 L 930/06

    Bürgerbegehren "In der Träf" und "Auf der Buhs" unzulässig

    Der Antrag, der sinngemäß darauf gerichtet ist, den Antragsgegnern im Wege einer einstweiligen Anordnung aufzugeben, bis zur endgültigen Entscheidung über die von der Antragstellerin erhobenen Klage auf Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens "***" und "***" keine Maßnahmen zur Umsetzung der Beschlüsse des Ortsgemeinderates *** vom 13. Juli 2006 bezüglich des Ausbaus der Straßen "***" und "***" zu ergreifen, bzw. darauf hinzuwirken, dass vorläufig keine solche Maßnahmen ergriffen werden, ist zulässig (vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. Oktober 2003 - 7 B 11392/03.OVG - AS 31, 27; juris, mit weiteren Nachweisen), hat aber in der Sache keinen Erfolg.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.06.2009 - 4 L 231/07

    Zur Fristbestimmung für Bürgerbegehren

    Ohne Erfolg wenden die Kläger dagegen ein, aus der Begründung des Bürgerbegehrens, "die Stadt W. könne sich in selbständiger Eigenverantwortung ihren Zukunftsaufgaben besser stellen", ergebe sich, dass das Bürgerbegehren nicht auf eine Änderung der Beschlüsse des Stadtrates der Beklagten gerichtet sei, sondern auf den Austritt aus dem abgeschlossenen Gebietsänderungsvertrag vom 29. September 2005; denn - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausführt - greift die Ausschlussfrist nicht nur dann ein, wenn sich ein Bürgerbehren ausdrücklich auf einen Gemeinderatsbeschluss bezieht, sondern bereits dann, wenn es seinem Inhalt nach auf die Korrektur eines Gemeinderatsbeschlusses gerichtet ist (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.06.1990 - 1 F 657/90 -, VBlBW 1990, 460 f.) bzw. auf die Änderung eines Ratsbeschlusses in wesentlichen Punkten zielt (OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 10.10.2003 - 7 B 11392/03 -, zit. nach juris).
  • VG Trier, 05.10.2021 - 7 K 1530/21

    Bürgerbegehren "Rettet das Freibad Wittlich" ist unzulässig

  • VG Trier, 26.06.2018 - 7 K 1010/18

    Bürgerbegehren gegen Ausbau der Ortsdurchfahrt Kordel (B422) ist unzulässig

  • VG Koblenz, 01.03.2006 - 6 L 125/06

    Bürgerbegehren "Rettet die Linden" unzulässig

  • VG Weimar, 16.12.2014 - 3 E 1333/14

    Sperrwirkung eines Bürgerbegehrens

  • VG Koblenz, 02.03.2010 - 1 L 71/10

    Bürgerbegehren unzulässig

  • VG Gelsenkirchen, 12.04.2006 - 15 L 382/06

    Kein Stopp für geplanten Abriß des Hans-Sachs-Hauses in Gelsenkirchen

  • VG Koblenz, 02.09.2004 - 6 K 1833/04

    Zurückweisung des Bürgerbegehrens rechtmäßig

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