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   BVerwG, 20.06.1995 - 7 B 117.95   

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BVerwG, 20.06.1995 - 7 B 117.95 (https://dejure.org/1995,1296)
BVerwG, Entscheidung vom 20.06.1995 - 7 B 117.95 (https://dejure.org/1995,1296)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juni 1995 - 7 B 117.95 (https://dejure.org/1995,1296)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vermögensrecht - Aufhebung der Grundstücksverkehrsgenehmigung - Rückübertragungsverfahren - Redlicher Erwerb

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; redlicher Erwerb; Erwerb unter Verletzung erwerbshindernder Vorschriften; Aufhebung der Grundstücksverkehrsgenehmigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVO § 7; VermG § 4 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.01.1995 - 7 B 192.94

    Vermögensrecht - Redlicher Erwerb - RestitutionsbefangenesGrundstück -

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1995 - 7 B 117.95
    Da sich der Rechtserwerb durch die Beigeladenen erst am 16. November 1990 durch Eintragung in das Grundbuch vollendet hat, können diese sich auf die Vorschrift des § 4 Abs. 2 VermG schon aus diesem Grunde nicht berufen (zur Maßgeblichkeit der Grundbucheintragung vgl. zuletzt BVerwG, Beschluß vom 23. Januar 1995 - BVerwG 7 B 192.94 - VIZ 1995, 291 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.11.1993 - 7 C 7.93

    Vermögensfragen - Stichtagsregelung - Änderungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1995 - 7 B 117.95
    Geschützt werden sollen Bürger der DDR (vgl. auch Eckwert 3 b der Gemeinsamen Erklärung der beiden deutschen Regierungen vom 15. Juni 1990), die im Vertrauen auf die seinerzeit in der DDR bestehende Rechtslage manipulationsfrei Vermögenswerte erworben haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. November 1993 - BVerwG 7 C 7.93 - BVerwGE 94, 279 [285]; Urteil vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - NJW 1995, 1506).
  • BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93

    Restitution bei Treuhandübertragung

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1995 - 7 B 117.95
    Geschützt werden sollen Bürger der DDR (vgl. auch Eckwert 3 b der Gemeinsamen Erklärung der beiden deutschen Regierungen vom 15. Juni 1990), die im Vertrauen auf die seinerzeit in der DDR bestehende Rechtslage manipulationsfrei Vermögenswerte erworben haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. November 1993 - BVerwG 7 C 7.93 - BVerwGE 94, 279 [285]; Urteil vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - NJW 1995, 1506).
  • BVerwG, 27.02.2002 - 8 C 1.01

    Ausschluss der Rückübertragung; Widmung zum Gemeingebrauch; Sachen im

    Danach ist ein zum Ausschluss der Rückübereignung führender redlicher Erwerb nach In-Kraft-Treten des Vermögensgesetzes nicht mehr möglich (Beschluss vom 20. Juni 1995 - BVerwG 7 B 117.95 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 19 S. 45 ).
  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 63.96

    Veräußerung vor Bestandskraft des Restitutionsbeschieds

    Der Rückübertragungsanspruch der Kläger kann aber durch redlichen Erwerb schon deswegen nicht ausgeschlossen sein, weil die Beigeladenen das Grundstück erst nach Inkrafttreten des Vermögensgesetzes erworben haben, so daß ein restitutionsausschließender redlicher Erwerb mangels fortbestehender Vertrauensgrundlage nicht mehr möglich war (vgl. Urteile vom 12. November 1993 - BVerwG 7 C 7.93 - BVerwGE 94, 279 (285) [BVerwG 12.11.1993 - 7 C 7/93] und vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - BVerwGE 97, 286 (292 f.) [BVerwG 19.01.1995 - 7 C 42/93]; Beschluß vom 20. Juni 1995 - BVerwG 7 B 117.95 - Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 19).
  • BVerwG, 16.04.1998 - 7 C 32.97

    Planfeststellung; Eisenbahnausbaustrecke Zapfendorf - Ebensfeld;

    Doch konnte die in einem solchen Antrag zu sehende Anbahnung den Stichtag schon deswegen nicht überwinden, weil die Rechtsvorgängerin der Beigeladenen das Grundstückseigentum, dessen Erwerb sie erstrebte, vor Inkrafttreten des Vermögensgesetzes nicht erworben hat und nach diesem Zeitpunkt ein zum Restitutionsausschluß führender redlicher Erwerb nicht mehr möglich war (vgl. Beschluß vom 20. Juni 1995 - BVerwG 7 B 117.95 - Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 19).
  • BVerwG, 02.05.2005 - 8 B 6.05

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche

    Der in § 4 Abs. 2 VermG vorgesehene Schutz des redlichen Erwerbs bezieht sich nur auf Vermögenswerte, die bei Inkrafttreten des Vermögensgesetzes am 29. September 1990 als redlich erworben anzusehen waren (Beschluss vom 20. Juni 1995 BVerwG 7 B 117.95 Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 19).

    6 2. Unabhängig davon, ob der Zulassungsgrund der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) greift, würde sich in einem Revisionsverfahren die von der Beschwerde geltend gemachte Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschluss vom 18. Mai 1995 1 BvR 590/95 , NJW 1995, 2281 f.) und des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 20. Juni 1995 BVerwG 7 B 117.95 a.a.O.) wegen der Bestandskraft der Grundstücksverkehrsgenehmigung und des Erwerbs durch die Beigeladene erst nach dem Inkrafttreten des Vermögensgesetzes nicht entscheidungserheblich auswirken.

  • BVerwG, 10.06.1998 - 7 C 27.97

    Verwendung eines Grundstücks im komplexen Siedlungsbau; Bau von

    Dieser Widerspruch kann mangels eines redlichen Erwerbs der Beigeladenen zu 4 und 5 (vgl. Beschluß vom 20. Juni 1995 - BVerwG 7 B 117.95 - Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 19) gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 der derzeit geltenden Grundstücksverkehrsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Dezember 1993 (BGBl I S. 2182, 2221) - GVO - zum Wiederaufleben des erloschenen Restitutionsanspruchs führen.
  • BVerwG, 06.11.2007 - 8 B 56.07

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem

    Die Rüge des Inhalts, dass das angefochtene Urteil von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Juni 1995 - BVerwG 7 B 117.95 - (Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 19) abweiche, ist unbegründet.

    Für den erst nach dem Inkrafttreten des Vermögensgesetzes - mit der Eintragung im Grundbuch am 3. Mai 1991 - vollendeten Rechtserwerb kann sich die Klägerin nicht auf den Redlichkeitsschutz berufen (Beschluss vom 20. Juni 1995 a.a.O.).

  • BVerwG, 27.01.2000 - 7 C 2.99

    Redlicher Erwerb; volkseigenes Grundstück; volkseigenes Gut; Erholungsgrundstück;

    Ein solcher Erwerb ist nach Inkrafttreten des Vermögensgesetzes nicht mehr möglich, weil der Restitutionsausschluß nach § 4 Abs. 2 VermG zum Zweck eines sozialverträglichen Ausgleichs das berechtigte Vertrauen des Erwerbers auf den Bestand der früheren Rechtslage schützen soll und eine Fortdauer dieses Schutzes unter der Geltung des Vermögensgesetzes das Restitutionsinteresse des Berechtigten über Gebühr beeinträchtigt hätte (Beschluß vom 20. Juni 1995 - BVerwG 7 B 117.95 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 19; Urteil vom 31. Juli 1997 - BVerwG 7 C 28.96 - a.a.O.).
  • BVerwG, 25.04.2003 - 7 B 22.03

    Redlicher Erwerb eines Grundstückes durch Eintragung im Grundbuch vor

    Die Vollendung des Erwerbes durch die Eintragung im Grundbuch muss dabei vor dem In-Kraft-Treten des Vermögensgesetzes am 29. September 1990 erfolgt sein (Urteil vom 31. Juli 1997 - BVerwG 7 C 28.96 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 44 S. 98 f.; Beschluss vom 20. Juni 1995 - BVerwG 7 B 117.95 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 19).

    Für die Annahme eines Erwerbs des Grundstücks im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG reicht es danach nicht aus, wenn zwar die Grundstücksverkehrsgenehmigung vor In-Kraft-Treten des Vermögensgesetzes erteilt worden war, die Eintragung in das Grundbuch aber - wie hier - erst nach dem 29. September 1990 vorgenommen wurde (vgl. Beschluss vom 20. Juni 1995 - BVerwG 7 B 117.95 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 19).

  • BVerwG, 15.11.2000 - 8 C 27.99

    Auskehrung des Erlöses aus der Zwangsversteigerung; Berechtigter;

    Dasselbe gilt für den Erwerb durch die Klägerin, der im Übrigen erst nach In-Kraft-Treten des Vermögensgesetzes erfolgte und schon deshalb nicht berücksichtigungsfähig ist (Beschluss vom 20. Juni 1995 - BVerwG 7 B 117.95 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 19).
  • BVerwG, 31.07.1997 - 7 C 28.96

    Redlicher Erwerb - Stichtag - Anbahnung - Grundstücksverkehrsgenehmigung -

    Die Vollendung des Erwerbs durch die Eintragung im Grundbuch muß noch vor Inkrafttreten des Vermögensgesetzes am 29. September 1990 erfolgt sein (vgl. BVerwG, Beschluß vom 20. Juni 1995 - BVerwG 7 B 117.95 - Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 19 = VIZ 1995, 527 = ZOV 1995, 374).
  • BVerwG, 03.01.1996 - 7 B 356.95

    Rückübertragung eines landwirtschaftlichen Anwesens nach den Vorschriften des

  • BVerwG, 26.05.2004 - 7 B 30.04

    Klage auf Rückübertragung eines Hausgrundstücks nach den Vorschriften des

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.09.2003 - 3 L 172/01

    Rechtmäßigkeit einer Grundstücksverkehrsgenehmigung; Einhaltung der

  • BVerwG, 26.07.2002 - 8 B 80.02

    Voraussetzungen für die Bejahung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

  • VG Frankfurt/Oder, 08.10.2008 - 4 K 64/06

    Redlicher Erwerb und Rückübertragung einer Grundstücksteilfläche

  • BVerwG, 04.12.1997 - 7 B 317.97

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 14.08.1997 - 7 B 260.97

    Gerichtliche Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Zulassung der

  • BVerwG, 23.08.1996 - 7 B 138.96

    Klärungsbedürftigkeit der Frage des die Eintragung ins Grundbuch voraussetzenden

  • BVerwG, 11.10.1995 - 7 B 365.95

    Klage gegen die Rückübertragung eines Grundstücks - Ausschluss der

  • BVerwG, 31.10.1996 - 7 B 326.96

    Rechtsgrundsätzliche Bedeutung von Fragen zur Verfassungsmäßigkeit der

  • VG Gera, 21.06.2000 - 2 K 160/96

    Anspruch auf Rückübertragung des Eigentums an einem Grundstück auf dem Gebiet der

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