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   BVerwG, 12.02.1988 - 7 B 123.87   

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BVerwG, 12.02.1988 - 7 B 123.87 (https://dejure.org/1988,3362)
BVerwG, Entscheidung vom 12.02.1988 - 7 B 123.87 (https://dejure.org/1988,3362)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Februar 1988 - 7 B 123.87 (https://dejure.org/1988,3362)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kommunalrecht - Ratssitzung - Aufrechterhaltung der Ordnung - Freie Meinungsäußerung - Tragen von Aufklebern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2686 (Ls.)
  • NVwZ 1988, 837
  • VBlBW 1989, 15
  • DVBl 1988, 792
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 11.07.1985 - 7 C 64.83

    Verwaltungsrechtsweg bei einer Klage des Mitgliedes des Abgeordnetenhauses von

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1988 - 7 B 123.87
    Demgemäß nimmt das Ratsmitglied, wenn es sich in der Ratssitzung zu einem Gegenstand der Tagesordnung zu Wort meldet, nicht seine im Grundgesetz verbürgten Freiheitsrechte gegenüber dem Staat, sondern organschaftliche Befugnisse in Anrspruch, die ihm als Teil eines Gemeindeorgans verliehen sind (vgl. zum Rederecht des Abgeordneten im Bundes- bzw. Landtag BVerfGE 60, 374 [BVerfG 08.06.1982 - 2 BvE 2/82]; Urteil des beschließenden Senats vom 11. Juli 1985 - BVerwG 7 C 64.83 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 214 ).
  • BVerfG, 08.06.1982 - 2 BvE 2/82

    Anfechtung einer durch den Präsidenten des Bundestages erteilten Rüge

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1988 - 7 B 123.87
    Demgemäß nimmt das Ratsmitglied, wenn es sich in der Ratssitzung zu einem Gegenstand der Tagesordnung zu Wort meldet, nicht seine im Grundgesetz verbürgten Freiheitsrechte gegenüber dem Staat, sondern organschaftliche Befugnisse in Anrspruch, die ihm als Teil eines Gemeindeorgans verliehen sind (vgl. zum Rederecht des Abgeordneten im Bundes- bzw. Landtag BVerfGE 60, 374 [BVerfG 08.06.1982 - 2 BvE 2/82]; Urteil des beschließenden Senats vom 11. Juli 1985 - BVerwG 7 C 64.83 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 214 ).
  • BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82

    Anti-Atomkraftplakette

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1988 - 7 B 123.87
    Andererseits wird durch das ebenfalls dem Anwendungsbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG unterfallende (BVerfGE 71, 108 [BVerfG 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82]) Tragen von Anstecknadeln und Plaketten o.ä., die Sitzungsordnung häufig nicht oder nur so geringfügig beeinträchtigt sein, daß mit Blick auf den hohen Rang des Grundrechts der freien Meinungsäußerung die Verhängung von Ordnungsmaßnahmen nicht gerechtfertigt erscheint.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2015 - 15 A 1961/13

    Ausstattung der Ratsmitglieder mit einem freien Mandat; Recht eines Ratsmitglieds

    vgl. zu alledem BVerwG, Beschlüsse vom 12. Februar 1988 - 7 B 123.87 -, DVBl. 1988, 792 = juris Rn. 4 ff., und vom 7. Februar 1956 - I B 40.55 -, BVerwGE 3, 127 = NJW 1956, 965 = juris Rn. 9; OVG NRW Beschluss vom 16. Mai 2013 - 15 A 785/12 -, juris Rn. 56, Urteil vom 5. Februar 2002 - 15 A 2604/99 -, NWVBl. 2002, 381 = juris Rn. 36 ff.; Bay. VGH, Beschluss vom 20. April 2015 - 4 CS 15.381 -, NVwZ-RR 2015, 627 = juris Rn. 25; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11. Oktober 2000 - 1 S 2624/99 -, NVwZ-RR 2001, 262 = juris Rn. 27; Held/Winkel/Wansleben, Kommunalverfassungsrecht NRW, Band I, Loseblatt, Stand Juli 2015, § 43 GO Erl.

    vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Beschlüsse vom 12. Juni 1989 - 7 B 123.88 -, NVwZ 1989, 975 = juris Rn. 3 f., und vom 12. Februar 1988 - 7 B 123.87 -, DVBl. 1988, 792 = jurisRn.

  • BVerwG, 03.08.1990 - 7 C 14.90

    Abwehr von Tonaufnahmen in Ratssitzungen

    Dementsprechend ist das Rederecht des Ratsmitglieds als ein aus seiner mitgliedschaftlichen Stellung in der Gemeindevertretung fließendes Organrecht anzusehen (Senatsbeschluß vom 12.02.1988 - BVerwG 7 B 123.87 - DVBl. 1988, 792 = Buchholz 415.1 AllgKommR Nr. 72).
  • VG Freiburg, 25.03.2021 - 4 K 3145/20

    Grenzen der Äußerungsbefugnis eines Bürgermeisters in einer öffentlichen

    Dass dies nicht gleichermaßen für Redebeiträge eines Bürgermeisters in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung gelten kann, liegt im Hinblick darauf, dass es gerade Aufgabe des Gemeinderats als Kollegialorgan ist, die divergierenden Vorstellungen seiner Mitglieder im Wege der Rede und Gegenrede und der nachfolgenden Abstimmung zu einem einheitlichen Gemeindewillen zusammenzuführen, der Widerstreit der unterschiedlichen politischen Positionen also naturgemäß dazugehört (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.02.1988 - 7 B 123/87 -, juris Rn. 6; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.30.1993 - 1 S 2349/92 -, juris Rn. 15; VG Köln, Urt. v. 08.02.2012 - 4 K 7487/10 -, juris Rn. 53 f. m.w.N.), auf der Hand.

    Das organschaftliche Rederecht besteht vielmehr nur in den Grenzen der gemeindlichen Aufgabenzuständigkeit und nur nach Maßgabe der den Ablauf der Ratssitzungen regelnden Verfahrensbestimmungen der Gemeindeordnung und der jeweiligen Geschäftsordnung des Gemeinderats (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.02.1988 - 7 B 123/87 -, juris Rn. 6).

    Da Ratssitzungen der Willensbildung der Gemeinde dienen, muss jedes Ratsmitglied Einschränkungen seines (organschaftlichen) Rechts auf freie Meinungsäußerung (vgl. hierzu Aker, in: ders./Hafner/Notheis, a.a.O., § 32 Rn. 5 m.w.N.: Das Recht auf freie Meinungsäußerung stehe dem einzelnen Gemeinderat als organschaftliches Recht zu, nicht als Grundrecht; abweichend BVerwG, Beschl. v. 12.02.1988 - 7 B 123/87 -, juris Rn. 4 und VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.30.1993 - 1 S 2349/92 -, juris Rn. 15) um der Funktionsfähigkeit der gemeindlichen Selbstverwaltung willen hinnehmen (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerwG, Beschl. v. 12.02.1988 - 7 B 123/87 -, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.30.1993 - 1 S 2349/92 -, a.a.O; VG Köln, Urt. v. 08.02.2012 - 4 K 7487/10 -, juris Rn. 45).

  • VG Gera, 20.02.2013 - 2 K 267/12

    Verbot des Tragens von Kleidung der Marke "Thor Steinar" durch einen Stadtrat

    Die entsprechenden Vorschriften der Gemeindeordnung sind ein allgemeines Gesetz im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG, das die Meinungsfreiheit der Sitzungsteilnehmer wirksam einschränkt (BVerwG, Beschluss vom 12. Februar 1988 - 7 B 123/87 - DVBl. 1988, 792 = NVwZ 1988, 837; zitiert nach juris).

    Vielmehr übt es in erster Linie organschaftliche Befugnisse aus, die ihm als Teil eines Gemeindeorgans verliehen sind (BVerwG, Beschluss vom 12. Februar 1988 - 7 B 123/87 - a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2017 - 15 A 2785/15

    Bedeutung des Rederechts eines Ratsmitglieds für die Demokratie und die

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 16. Mai 2013 - 15 A 785/12 -, juris Rn. 29, und vom 16. Mai 2013 - 15 A 784/12 - zu den sich insofern je nach Lage des einzelnen Falls ggf. stellenden Abgrenzungsfragen siehe OVG NRW, Urteil vom 15. September 2015 - 15 A 1961/13 -, juris Rn. 47 ff., mit Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 12. Februar 1988 - 7 B 123.87 -, juris Rn. 4 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.1990 - 15 A 460/88

    Umfang des Hausrechts an einem im Verwaltungsgebrauch stehenden Rathausgebäude;

    Sie ist weder einem geordneten Verwaltungsbetrieb hinderlich - vgl. aber BVerwG, Beschluß vom 12. Februar 1988 - 7 B 123.87 -, NVwZ 1988, 837, zur möglichen Störung der Sitzungsordnung durch einen auffälligen Aufkleber auf der Kleidung eines Ratsmitglieds - noch vermittelt sie von dessen Art und Weise ein einseitiges und nicht hinnehmbares Bild.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.2022 - 1 S 2686/21

    Äußerung in einer Gemeinderatssitzung; politische Gegenrede des Bürgermeisters;

    Denn das organschaftliche Rederecht besteht nur in den Grenzen der gemeindlichen Aufgabenzuständigkeit und nur nach Maßgabe der den Ablauf der Ratssitzungen regelnden Verfahrensbestimmungen der Gemeindeordnung und der jeweiligen Geschäftsordnung des Gemeinderats (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.02.1988 - 7 B 123.87-, juris Rn. 6).
  • VG Darmstadt, 26.09.2003 - 3 E 2482/02

    Kreuz im Sitzungssaal muss entfernt werden

    Der Klägerin stehen nicht nur als Person im staatsfreien Raum, sondern auch als ehrenamtlich tätiges Kreistagsmitglied Grundrechte zu, soweit deren Inanspruchnahme den ordnungsgemäßen Ablauf der Sitzungen des Kreistags nicht stört (vgl. hierzu: BVerwG, NVwZ 1988, 837 f.; a.A. OVG Münster, a.a.O.; offengelassen: VGH Kassel, NJW 2003, 2471 ff.).

    Pflichtsubjekt des Klageanspruchs ist der Beklagte, da ihm durch § 32 S. 2 HKO i. V. m. § 58 Abs. 4 S. 1 HGO die Sitzungsleitung im Kreistag übertragen ist und ihm damit die erforderlichen Leitungsbefugnisse zukommen, um den ordnungsgemäßen Ablauf der Sitzungen des Kreistags unter Achtung der Rechte der Kreistagsabgeordneten zu gewährleisten (vgl. hierzu BVerwG, NVwZ 1988, 837).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2011 - 2 L 126/09

    Stadt Naumburg darf Wochenmarkt weiter selbst betreiben

    Ebenso wie eine zeitliche Beschränkung des Zulassungsanspruchs (vgl. hierzu BayVGH, Beschl. v. 21.01.1988 - 4 Nr. CE 87.03883 -, BayVBl 1988, 407 [409]) begegnet auch dieser Vorbehalt, (in besonderen Fällen) Marktzeiten verlegen zu können, keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1993 - 1 S 2349/92

    Verweis eines Gemeinderatsmitgliedes aus dem Sitzungssaal wegen grober Ungebühr

    Dabei ist zu berücksichtigen, daß der Gemeinderat zwar kein Forum zur Äußerung und Verbreitung privater Meinungen, aber ein Organ der Gemeinde ist, das die Aufgabe hat, die divergierenden Vorstellungen seiner Mitglieder in den Grenzen der gemeindlichen Aufgabenzuständigkeit im Wege der Rede und Gegenrede und der nachfolgenden Abstimmung zu einem einheitlichen Gemeindewillen zusammenzuführen (BVerwG, Beschl. v. 12.2.1988, VBlBW 1989, 15).
  • VG Darmstadt, 26.11.2002 - 3 G 2481/02

    Entfernung eines Kreuzes aus dem Sitzungssaal des Kreistags; Sicherstellung der

  • VG Schwerin, 15.09.2021 - 3 B 1551/21

    Rechtmäßigkeit der 3G-Regel hinsichtlich des Zugangs zu einer Kreistagssitzung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.11.2018 - 4 K 24/17

    Grenzen der Redezeitbegrenzung in der Gemeindevertretung

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2021 - 3 MB 9/21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Verbreitung von Äußerungen eines

  • VG Saarlouis, 15.11.2019 - 3 L 1793/19

    Anfechtung von Beschlüssen des Gemeinderates durch ein Ratsmitglied; Rechte der

  • VG Gelsenkirchen, 25.07.2018 - 15 K 5577/15

    Organstreitverfahren, Feststellungsklage, Feststellungsinteresse, tiefgreifender

  • BVerwG, 17.04.2014 - 8 B 44.13

    Berücksichtigung eines Beurteilungsspielraums bei der richterlichen Überprüfung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2013 - 15 A 784/12
  • VG Köln, 08.02.2012 - 4 K 7486/10

    Zulässigkeit eines Ordnungsrufs des Oberbürgermeisters der Stadt Köln gegen ein

  • VG Köln, 08.02.2012 - 4 K 7487/10

    Rechtmäßigkeit von Ordnungsrufen des Oberbürgermeisters in einer Ratssitzung;

  • VerfGH Bayern, 14.02.2023 - 10-VII-22

    Unzulässige Popularklage gegen Bestimmungen der Geschäftsordnung des Stadtrates

  • BVerwG, 03.08.1990 - 7 C 15.90

    Zulässigkeit der Verwendung von im Rahmen einer Ratssitzung mitgeschnittenen

  • OLG Oldenburg, 13.07.2023 - 2 ORbs 108/23

    Ratsherr; Ratsfrau; Verschwiegenheit; Ratssitzung

  • Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN, 09.02.2023 - KVVG II 10/21
  • VG Hannover, 05.04.2000 - 1 A 3570/99
  • VG München, 21.11.2012 - M 7 K 12.1189
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