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   BVerwG, 02.02.2000 - 7 B 154.99   

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BVerwG, 02.02.2000 - 7 B 154.99 (https://dejure.org/2000,15087)
BVerwG, Entscheidung vom 02.02.2000 - 7 B 154.99 (https://dejure.org/2000,15087)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Februar 2000 - 7 B 154.99 (https://dejure.org/2000,15087)
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 02.02.2000 - 7 B 154.99
    Sollte nämlich der Verwaltungsgerichtshof berechtigten Anlaß zu Zweifeln an der Verläßlichkeit der Beschwerdebegründung gehabt haben, hätte er aufgrund seiner nachwirkenden prozessualen Fürsorgepflicht dem Prozeßbevollmächtigten der Klägerin Gelegenheit zur Behebung des Unterschriftsmangels geben müssen; da er dies unterlassen hat, ist die etwaige Versäumung der Begründungsfrist nicht der Klägerin, sondern ihm zuzurechnen (vgl. BVerfGE 93, 99 [114 ff.]).
  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 40.87

    Klageerhebung - Wirksamkeit der Klageerhebung - Urheberschaft der Klage

    Auszug aus BVerwG, 02.02.2000 - 7 B 154.99
    Es spricht bereits vieles dafür, daß der Schriftsatz trotz der fehlenden Unterschrift dem gesetzlichen Erfordernis der Schriftlichkeit genügt, weil sich aus zahlreichen anderen Anhaltspunkten eine der Unterzeichnung vergleichbare Gewähr für die Urheberschaft des Prozeßbevollmächtigten und seinen Willen ergibt, den Schriftsatz in den Rechtsverkehr zu bringen (vgl. BVerwGE 81, 32 ).
  • BVerwG, 27.01.2003 - 1 B 92.02

    Nichtzulassungsbeschwerde; Schriftform; Begründungsschrift; Unterschrift,

    Aus Gründen der Rechtssicherheit kann dabei nur auf die dem Gericht bei Eingang des Schriftsatzes erkennbaren oder bis zum Ablauf der Frist - hier der Beschwerdebegründungsfrist - bekannt gewordenen Umstände (vgl. Beschluss vom 2. Februar 2000 - BVerwG 7 B 154.99 - VwRR BY 2000, 235) abgestellt werden.

    Dem von ihr in diesem Zusammenhang angeführten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Februar 2000 (a.a.O.) lag insoweit eine andere Fallgestaltung zugrunde.

  • BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 10/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Wiedereinsetzung - Versäumung der Berufungsfrist

    Dementsprechend ist Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn die Fristversäumnis auch auf Fehlern beruht, die im Verantwortungsbereich des Gerichts bei Wahrnehmung seiner Fürsorgepflicht liegen (vgl BVerfG Beschluss vom 20. Juni 1995 - 1 BvR 166/93 - BVerfGE 93, 99, 115 - zur Wiedereinsetzung bei nicht rechtzeitiger Weiterleitung eines Rechtsmittels durch das angegangene Gericht; vgl auch BVerwG Beschluss vom 2. Februar 2000 - 7 B 154/99 - VwRR BY 2000, 235 sowie die zusammenfassende Darstellung von Wüllenkemper in DStZ 2000, 366, 369; Müller, NJW 2000, 322, 326 f).
  • OVG Bremen, 12.02.2020 - 1 LB 276/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Übersendung eines elektronischen

    In solchen Fällen tritt ein in der eigenen Sphäre des Beteiligten liegendes Verschulden hinter das staatliche Verschulden zurück (vgl. BSG , Beschl. v. 09.05.2018 - B 12 KR 26/18 B, juris Rn. 10 m.w.N.; BVerwG, Beschl. v. 02.02.2000 - 7 B 154.99, juris Rn. 1).

    Unterbleibt ein danach gebotener Hinweis, ist deshalb Wiedereinsetzung in eine versäumte Frist nur zu gewähren, wenn der Hinweis bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang so rechtzeitig hätte erfolgen müssen, dass eine Fristwahrung noch möglich gewesen wäre ( BSG , Beschl. v. 09.05.2018 - B 12 KR 26/18 B, juris Rn. 11 m.w.N.; BVerwG, Beschl. v. 02.02.2000 - 7 B 154.99, juris Rn. 1).

  • VGH Bayern, 23.06.2021 - 21 B 19.33586

    Asylrecht (Syrien), Elektronische Übermittlung einer Berufungsbegründung, Keine

    Unterbleibt ein solcher im Hinblick auf die prozessuale Fürsorgepflicht gebotener Hinweis, ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unabhängig von einem etwaigen Verschulden zu gewähren (vgl. BVerwG, B.v. 2.2.2000 - 7 B 154.99 - juris Rn. 1, BAG, B.v. 5.6.2020 - 10 AZN 53.20 - juris Rn. 35 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2023 - 8 A 813/23

    Elektronisches Dokument; Einfache; Signatur Formwirksamkeit; Wiedereinsetzung;

    vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 2. Februar 2000 - 7 B 154.99 -, juris Rn. 1; BGH, Beschluss vom 19. Januar 2023 - V ZB 28/22 -, juris Rn. 18; BSG, Beschluss vom 18. November 2020 - B 1 KR 1/20 B -, juris Rn. 18 ff.; BAG, Beschluss vom 5. Juni 2020 - 10 AZN 53/20 -, juris Rn. 38 f.
  • OVG Bremen, 20.05.2020 - 2 B 34/20
    In solchen Fällen tritt ein in der eigenen Sphäre des Beteiligten liegendes Verschulden hinter das Verschulden des Gerichts zurück (vgl. BSG , Beschl. v. 09.05.2018 - B 12 KR 26/18 B, juris Rn. 10 m.w.N.; BVerwG, Beschl. v. 02.02.2000 - 7 B 154.99, juris Rn. 1).

    Unterbleibt ein solcher Hinweis, ist Wiedereinsetzung in eine versäumte Frist zu gewähren, wenn bei rechtzeitiger Erteilung des Hinweises eine Fristwahrung noch möglich gewesen wäre (vgl. BSG , Beschl. v. 09.05.2018 - B 12 KR 26/18 B, juris Rn. 11 m.w.N.; BVerwG, Beschl. v. 02.02.2000 - 7 B 154.99, juris Rn. 1).

  • OVG Sachsen, 16.12.2019 - 4 A 1158/19

    Signatur; Behördenpostfach, ; Identifizierungsverfahren; Wiedereinsetzung

    Das gilt nicht nur für offenkundige Mängel der Schriftform, sondern auch für Mängel bei der elektronischen Übermittlung, sofern der Mangel dem Transfervermerk, Prüfprotokoll oder nunmehr dem Prüfvermerk ohne weiteres entnommen werden kann (vgl. zu einer fehlenden Unterschrift: BVerwG, Beschl. v. 2. Februar 2000 - 7 B 154.99 -, juris Rn. 1; zu einer unzulässigen Container-Signatur: BSG, Beschl. v. 9. Mai 2018 - B 12 KR 26/18 B -, juris Rn. 10/11, und BAG, Beschl. v. 15. August 2018 - 2 AZN 269/18 -, juris Rn. 11; allgemein zur prozessualen Fürsorgepflicht in diesem Sinne: BVerfG, Beschlüsse v. 17. Januar 2006 - 1 BvR 2558/05 -, juris Rn. 8 ff., und v. 20. Juni 1995 - 1 BvR 166/93 -, juris Rn. 43 ff., sowie BT-Drs.
  • OVG Bremen, 22.04.2020 - 2 LA 317/19

    BeBPo; EGVP; elektronische Form; elektronischer Rechtsverkehr; Hinweispflicht des

    In solchen Fällen tritt ein in der eigenen Sphäre des Beteiligten liegendes Verschulden hinter das Verschulden des Gerichts zurück (vgl. BSG , Beschl. v. 09.05.2018 - B 12 KR 26/18 B, juris Rn. 10 m.w.N.; BVerwG, Beschl. v. 02.02.2000 - 7 B 154.99, juris Rn. 1).

    (vgl. BSG , Beschl. v. 09.05.2018 - B 12 KR 26/18 B, juris Rn. 11 m.w.N.; BVerwG, Beschl. v. 02.02.2000 - 7 B 154.99, juris Rn. 1).

  • OVG Niedersachsen, 31.03.2020 - 9 LA 440/19

    BeBPo; EGVP; elektronisches Dokument; Organisationsverschulden; prozessuale

    Das gilt nicht nur für offenkundige Mängel der Schriftform, sondern auch für Mängel bei der elektronischen Übermittlung, sofern der Mangel dem Transfervermerk, Prüfprotokoll oder nunmehr dem Prüfvermerk ohne weiteres entnommen werden kann (vgl. zu einer fehlenden Unterschrift: BVerwG, Beschl. v. 2. Februar 2000 - 7 B 154.99 -, juris Rn. 1; zu einer unzulässigen Container-Signatur: BSG, Beschl. v. 9. Mai 2018 - B 12 KR 26/18 B -, juris Rn. 10/11, und BAG, Beschl. v. 15. August 2018 - 2 AZN 269/18 -, juris Rn. 11; allgemein zur prozessualen Fürsorgepflicht in diesem Sinne: BVerfG, Beschlüsse v. 17. Januar 2006 - 1 BvR 2558/05 -, juris Rn. 8 ff., und v. 20. Juni 1995 - 1 BvR 166/93 -, juris Rn. 43 ff., sowie BT-Drs.
  • VG Berlin, 23.11.2023 - 29 K 23.22

    Eine Gefährdung des Gemeinwohls durch die (prognostizierte) Tätigkeit einer

    Dementsprechend ist Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn das Fristversäumnis auch auf Fehlern beruht, die im Verantwortungsbereich des Gerichts bei Wahrnehmung seiner Fürsorgepflicht liegen, da in solchen Fällen ein in der eigenen Sphäre des Beteiligten liegendes Verschulden hinter das Verschulden des Gerichts zurücktritt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 1995 -, 1 BvR 166/93 -, juris Rn. 46 ff.; BSG, Beschluss vom 9. Mai 2018 - B 12 KR 26/18 B -, juris Rn. 10; BVerwG, Beschluss vom 2. Februar 2000 - BVerwG 7 B 154.99 -, juris Rn. 1).
  • VGH Bayern, 01.07.2021 - 21 B 19.33586

    Keine Flüchtlingseigenschaft für syrischen Staatsangehörigen wegen Entziehung vom

  • OVG Niedersachsen, 06.05.2020 - 2 LA 722/19

    Ausgangskontrolle; beBPo; EGVP; einfache Signatur; Elektronisches

  • BVerwG, 25.07.2007 - 2 WDB 1.07

    Berufungsfrist; Wiedereinsetzung; Fehler des Gerichts; fehlerhafte Auskunft.

  • OVG Sachsen, 20.12.2019 - 5 A 1048/19

    Elektronisches Dokument; sicherer Übermittlungsweg; Elektronisches Gerichts- und

  • VGH Bayern, 20.04.2022 - 23 ZB 19.2287

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Sorgfaltspflichten bei der

  • VGH Bayern, 20.04.2022 - 23 ZB 19.2288

    Anwaltliche Sorgfaltspflichten bei der Übermittlung elektronischer Dokumente

  • VGH Bayern, 23.02.2021 - 21 ZB 19.33891

    Übermittlung der Berufungszulassungsschrift als elektronisches Dokument

  • VGH Hessen, 26.02.2020 - 4 A 2387/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nutzung des besonderen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2023 - 10 A 881/23

    Begründen des Antrags auf Zulassung der Berufung innerhalb der Frist; Gewährung

  • VGH Bayern, 15.10.2020 - 21 B 19.33749

    Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

  • OVG Sachsen, 14.01.2022 - 6 A 838/20

    Asylrecht; Russische Föderation; Tschetschenien, ; Versäumung der Antragsfrist;

  • VGH Bayern, 29.09.2021 - 21 B 19.33743

    Syrien: Berufung der Beklagten erfolgreich; keine Flüchtlingseigenschaft bei

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