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   BVerwG, 17.11.1988 - 7 B 169.88   

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https://dejure.org/1988,2555
BVerwG, 17.11.1988 - 7 B 169.88 (https://dejure.org/1988,2555)
BVerwG, Entscheidung vom 17.11.1988 - 7 B 169.88 (https://dejure.org/1988,2555)
BVerwG, Entscheidung vom 17. November 1988 - 7 B 169.88 (https://dejure.org/1988,2555)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kommunalwahl - Chancengleichheit - Rechtswidrige Öffentlichkeitsarbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1989, 471 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1989, 262
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1988 - 7 B 169.88
    Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 44, 125 [BVerfG 02.03.1977 - 2 BvE 1/76]) und der Verfassungsgerichtshöfe der Bundesländer, auf die sich die Beschwerde beruft, haben sich mit dem genannten Kriterium nur im Zusammenhang mit der objektiven Rechtswidrigkeit befaßt; schon deswegen kann nicht davon gesprochen werden, das Berufungsurteil weiche von ihnen ab in einer Weise, die eine grundsätzliche Bedeutung nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO begründen könnte.
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96

    Unzulässige Wahlwerbung durch Bürgermeister

    Zulässige amtliche Öffentlichkeitsarbeit findet ihre Grenze dort, wo offene oder versteckte Wahlwerbung beginnt (vgl. BVerfGE 44, 124 ; 63, 230 ; BVerwG, Beschluß vom 17. November 1988 - BVerwG 7 B 169.88 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 31 S. 3 ).

    Das Landes- und Kommunalwahlrecht darf auch zweifellos die gleichen Anforderungen an die Kausalität eines Wahlfehlers für das Wahlergebnis stellen (vgl. BVerfGE 29, 154 ; 34, 81 ; BVerwG, Beschluß vom 17. November 1988, a.a.O.. S. 5).

  • VGH Hessen, 22.09.2005 - 8 UE 609/05

    Oberbürgermeister; Direktwahl; Anfechtung; Gestaltungsklage; Presseerklärungen;

    Auch dass er während des Wahlkampfes eine amtliche Presseerklärung des Magistrats veranlasst und zugelassen hat, dass er darin mit eigenen Äußerungen zu seiner amtlichen Tätigkeit zitiert wird, ist an sich nicht zu beanstanden, denn es ist anerkannt, dass die gemeindliche Öffentlichkeitsarbeit in der Gestalt von Presseerklärungen oder Pressegesprächen auch in der Vorwahlzeit grundsätzlich keinen Einschränkungen unterliegt (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. August 1988 - 15 A 924/86 -, NVwZ-RR 1989, 149, unter Hinweis auf Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 2. März 1977 - 2 BvE 1/76 -, BVerfGE 44, 125; die OVG-Entscheidung wurde bestätigt durch das Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 17. November 1988 - 7 B 169.88 -, Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 31 = NVwZ-RR 1989, 262).
  • VG Karlsruhe, 19.10.2018 - 14 K 3350/18

    Anfechtung der Wahl des Oberbürgermeisters

    Zulässige amtliche Öffentlichkeitsarbeit findet danach ihre Grenze dort, wo offene oder versteckte Wahlwerbung beginnt (BVerwG, Urteil vom 18.04.1997, a.a.O., Beschluss vom 17.11.1988 - 7 B 169.88 -, Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 31 S. 3 f.).
  • BVerwG, 30.03.1992 - 7 B 29.92

    Bürgermeister - Bürgermeisteramt - Wahlempfehlung

    Die von der Beschwerde schließlich aufgeworfene Frage, "ob die vom BVerfG entwickelten Grundsätze ... auch auf die Bürgermeisterwahl angewandt werden können", ist - ohne daß es insoweit der Durchführung eines Revisionsverfahrens bedürfte - dahin zu beantworten, daß auch für die Gemeinden und ihre Organe eine Neutralitätspflicht im Kommunalwahlkampf besteht und dementsprechend Wahlempfehlungen eines Bürgermeisters in amtlicher Eigenschaft unzulässig sind (vgl. Beschluß vom 29. Mai 1973 - BVerwG 7 B 27.73 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 9 = DÖV 1974, 388; vgl. auch Beschluß vom 17. November 1988 - BVerwG 7 B 169.88 - Buchholz a.a.O. Nr. 31).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 22.02.1996 - LVG 8/95

    Staatliche Öffentlichkeitsarbeit außerhalb von Wahlkampfzeiten - Finanzreport

    Eine Vermutung dafür, dass eine "Grenzüberschreitung" in einer "wahlkampffreien" Zeit den politischen Opponenten gleichwohl "chancenungleich" trifft, ist anzunehmen, wenn der Beitrag beispielsweise den Gegner herabsetzt, mit ihm abrechnet oder als Teil einer Serie anzusehen ist, die insgesamt die Grenze zur Massivität überschreitet (vgl. zu diesem Einfluss auf die Rechtsverletzung auch: Murswiek, Der Umfang der verfassungsgerichtlichen Kontrolle staatlicher Öffentlichkeitsarbeit, in DÖV 1982, 529 [530, 531, 535 f]: danach ist die "Grenzüberschreitung" nur verfassungswidrig, wenn sie "ins Gewicht fällt" [a. a. O., S. 537 l. Sp.]; vgl. auch den Ansatz bei: BVerwG, Beschl. v. 17.11.1988 - BVerwG 7 B 169.88 -, NVwZ-RR 1989, 262 [263]).
  • BVerwG, 24.06.1997 - 8 B 92.97

    Voraussetzungen für die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die

    Wegen des überwiegend objektiven Charakters des Wahlprüfungsverfahrens und der Notwendigkeit einer möglichst schnell wirksamen Wahlentscheidung dürfen jedoch die gleichen Anforderungen an die Kausalität eines Wahlfehlers für das Wahlergebnis zweifellos auch vom Landes- und Kommunalwahlrecht gestellt werden (vgl. BVerfGE 29, 154 [BVerfG 06.10.1970 - 2 BvR 225/70]; 34, 81 ; BVerwG, Beschluß vom 17. November 1988 - BVerwG 7 B 169.88 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 31 S. 3 ; Urteil vom 18. April 1997 - BVerwG 8 C 5.96 - amtl. Umdruck S. 10).
  • VGH Hessen, 10.10.1991 - 6 UE 2578/90

    Unzulässige Werbung von Amtsträgern im Kommunalwahlkampf

    Dieser Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts haben sich zahlreiche andere Gerichte, insbesondere auch der Hessische Staatsgerichtshof angeschlossen (vgl. Saarl.VerfGH, Urteil vom 26. März 1980 - Lv 1/80 - NJW 1980, 2181 ff.; Bad.-Württ.StGH, Urteil vom 27. Februar 1981 -GR 1/80- ESVGH 31, 81 ff., 84 ff.; BremStGH, Entscheidung vom 30. November 1983 - St 1/83 - NVwZ 1985, 649 ff.; NRWVerfGH, Urteil vom 15. Februar 1985 - VerfGH 8/84 - NVwZ 1986, 463 f.; Hess.StGH, Urteil vom 11. Januar 1991 - P.St. 1114 - ESVGH 41, 1 ff., 3 ff., BVerwG, Beschluß vom 17. November 1988 - 7 B 169/88 - NVwZ-RR 1989, 262 f.; VGH Bad.- Württ., Urteil vom 7. November 1983 - 1 S 1311/83 - DVBl. 1985, 170 ff.; OVG Münster, Urteil vom 19. August 1988 - 15 A 924/88 - NVwZ-RR 1989, 149 ff.; dasselbe, Urteil vom 22. Februar 1991 - 15 A 1518/90 - NVwZ-RR 1991, 420 ff. = NWVBl. 1991, 234 ff.).
  • BVerwG, 26.06.1997 - 8 B 102.97

    Angriffe auf die materielle Rechtsauffassung der Vorinstanz im Rahmen der

    Zulässige amtliche Öffentlichkeitsarbeit findet ihre Grenze dort, wo offene oder versteckte Wahlwerbung beginnt (vgl. BVerfGE 44, 124 ; 63, 230 <243 f. [BVerfG 23.02.1983 - 2 BvR 1765/82]>; BVerwG, Beschluß vom 17. November 1988 - BVerwG 7 B 169.88 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 31 S. 3 ).
  • VG Stuttgart, 27.08.2004 - 4 K 5035/03

    Unzulässige Wahlbeeinflussung bei Wahl zum örtlichen Ärzteschaftsvorstand

    Zulässige amtliche Öffentlichkeitsarbeit findet ihre Grenze dort, wo offene oder versteckte Wahlwerbung beginnt (vgl. BVerfGE 44, 124, 147 ff.; 63, 230, 243 f.; BVerwG, Beschluss vom 17. November 1988      - BVerwG 7 B 169.88 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 31 S. 3, 4 f.).
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