Rechtsprechung
   BVerwG, 20.07.1992 - 7 B 186.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2556
BVerwG, 20.07.1992 - 7 B 186.91 (https://dejure.org/1992,2556)
BVerwG, Entscheidung vom 20.07.1992 - 7 B 186.91 (https://dejure.org/1992,2556)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juli 1992 - 7 B 186.91 (https://dejure.org/1992,2556)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,2556) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wasserrecht - Heilquelle - Anerkennung - Heilbad

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 14; VwGO § 42 Abs. 2; WassG BaWü § 39

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1993, 63
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 34.77

    Kommunalisierung der Müllabfuhr ist kein enteignungsgleicher Eingriff

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1992 - 7 B 186.91
    Zwar unterfällt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb als tatsächliche Zusammenfassung der zum Vermögen eines Unternehmens gehörenden Sachen und Rechte seinerseits der Gewährleistung des Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. neben dem bereits genannten Urteil vom 26. Juli 1989 - BVerwG 4 C 35.88 - [a.a.O. S. 251] z.B. BVerwGE 62, 224 [226]; 80, 270 [280]).

    Nicht dem geschützten Bestand des Unternehmens zugeordnet sind bloße tatsächliche Gegebenheiten, aus denen der Unternehmer Vorteile zu ziehen vermag, ohne sich auf ihren Fortbestand verlassen zu können (vgl. BVerfGE 68, 193 [223]; 81, 208 [227 f.]; BVerwGE 62, 224 [226]).

  • BVerwG, 26.07.1989 - 4 C 35.88

    Luftverkehr - Flugschule - Charterunternehmen - Beschränkung durch

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1992 - 7 B 186.91
    Entgegen den Ausführungen der Beschwerde weicht das Berufungsurteil nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juli 1989 - BVerwG 4 C 35.88 - (BVerwGE 82, 246) ab.

    Zwar unterfällt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb als tatsächliche Zusammenfassung der zum Vermögen eines Unternehmens gehörenden Sachen und Rechte seinerseits der Gewährleistung des Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. neben dem bereits genannten Urteil vom 26. Juli 1989 - BVerwG 4 C 35.88 - [a.a.O. S. 251] z.B. BVerwGE 62, 224 [226]; 80, 270 [280]).

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1992 - 7 B 186.91
    Nicht dem geschützten Bestand des Unternehmens zugeordnet sind bloße tatsächliche Gegebenheiten, aus denen der Unternehmer Vorteile zu ziehen vermag, ohne sich auf ihren Fortbestand verlassen zu können (vgl. BVerfGE 68, 193 [223]; 81, 208 [227 f.]; BVerwGE 62, 224 [226]).
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 99/85

    Wohnungsfürsorge

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1992 - 7 B 186.91
    Die staatliche Anerkennung einer Heilquelle beruht auf Vorschriften des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Rechtspositionen sind nur ausnahmsweise, nämlich dann in den Schutz der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG einbezogen, wenn sie eine Rechtsstellung begründen, die der eines Eigentümers entspricht (vgl. BVerfGE 72, 175 [193]).
  • BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86

    Kontrolldichte

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1992 - 7 B 186.91
    Dieser Annahme der Beschwerde ist auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zuzustimmen (vgl. BVerwGE 80, 355 [369] m.w.N.).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1992 - 7 B 186.91
    Nicht dem geschützten Bestand des Unternehmens zugeordnet sind bloße tatsächliche Gegebenheiten, aus denen der Unternehmer Vorteile zu ziehen vermag, ohne sich auf ihren Fortbestand verlassen zu können (vgl. BVerfGE 68, 193 [223]; 81, 208 [227 f.]; BVerwGE 62, 224 [226]).
  • BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 65.87

    Güterfernverkehr - Genehmigung - Auswahlverfahren - Bewerberauswahl -

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1992 - 7 B 186.91
    Zwar unterfällt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb als tatsächliche Zusammenfassung der zum Vermögen eines Unternehmens gehörenden Sachen und Rechte seinerseits der Gewährleistung des Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. neben dem bereits genannten Urteil vom 26. Juli 1989 - BVerwG 4 C 35.88 - [a.a.O. S. 251] z.B. BVerwGE 62, 224 [226]; 80, 270 [280]).
  • BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 33.80

    Kosten der Gerichtsvollzieher - Rückzahlung bzw. Verrechnung von Schreibauslagen

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1992 - 7 B 186.91
    Der Hinweis der Beschwerde auf das Urteil vom 29. April 1982 - BVerwG 2 C 33.80 - (BVerwGE 65, 260) beruht - da dieses Urteil bereits von vornherein jeden Bezug auf den Streitfall vermissen läßt - offenkundig auf einem Irrtum.
  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1992 - 7 B 186.91
    In seinen Urteilen vom 18. März 1983 - BVerwG 4 C 80.79 - (BVerwGE 67, 74) und vom 21. März 1986 - BVerwG 4 C 48.82 - (BVerwGE 74, 109) hat sich das Bundesverwaltungsgericht über die Möglichkeiten eines Grundstückseigentümers zur Abwehr einer Enteignung im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG geäußert; um diese Problematik geht es im vorliegenden Verfahren nicht.
  • BVerwG, 21.03.1986 - 4 C 48.82

    Anspruch des betroffenen Grundstückseigentümers auf hinreichende Beachtung

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1992 - 7 B 186.91
    In seinen Urteilen vom 18. März 1983 - BVerwG 4 C 80.79 - (BVerwGE 67, 74) und vom 21. März 1986 - BVerwG 4 C 48.82 - (BVerwGE 74, 109) hat sich das Bundesverwaltungsgericht über die Möglichkeiten eines Grundstückseigentümers zur Abwehr einer Enteignung im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG geäußert; um diese Problematik geht es im vorliegenden Verfahren nicht.
  • BVerwG, 01.12.1982 - 7 C 111.81

    Gewässerschutz - Einleitung von Dünnsäure - Drittschutz - Klagebefugnis des

  • BVerwG, 26.07.1979 - 8 B 28.79

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache - Voraussetzungen der

  • BVerwG, 24.08.1989 - 6 B 9.89
  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    Es bedarf daher weiterhin keiner Entscheidung, ob und inwieweit im Einzelnen das im Fachrecht als sonstiges Recht gemäß § 823 Abs. 1 BGB anerkannte (vgl. etwa BGHZ 23, 157 ; 45, 150 ; 48, 58 ; 133, 265 ; BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 1983 - BVerwG 8 B 91.82 -, NJW 1983, S. 1810 ; Beschluss vom 20. Juli 1992 - BVerwG 7 B 186.91 -, NVwZ 1993, S. 63 ; BVerwGE 121, 382 ; 143, 249 ) Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb auch Eigentumsschutz nach Art. 14 Abs. 1 GG genießt (vgl. dazu BVerfGE 17, 232 ; 51, 193 ; 58, 300 ; 66, 116 ; 68, 193 ; 84, 212 ; 87, 363 ; 96, 375 ; 105, 252 ; 123, 186 ).
  • BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 29.92

    Mietrecht - Kündigung - Beiladung - Zweckentfremdung - Klagebefugnis -

    Der Kläger kann deshalb auch unter dem Blickwinkel des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb nur dann Erfolg haben, wenn der Bestand seiner Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei durch die Versagung der begehrten Zweckentfremdungsgenehmigung ernsthaft gefährdet würde (vgl. Urteile vom 11. November 1970 - BVerwGE 36, 248 (251), vom 1. Dezember 1982, a.a.O. S. 309 und vom 26. Juli 1989 - BVerwG 4 C 35.88 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 22 S. 17 (22); Beschluß vom 20. Juli 1992 - BVerwG 7 B 186.91 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 184 S. 34 (35)).
  • OLG Hamm, 05.05.2022 - 24 U 199/19

    Von Windenergieanlagen ausgehender Infraschall

    Vor dem Hintergrund aber, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für die Voraussetzungen der Klagebefugnis die Untersuchungsmaxime des § 86 VwGO nicht (uneingeschränkt) gilt, vielmehr der Kläger im Verwaltungsprozess seine Klagebefugnis im Einzelnen darlegen muss und die Klageabweisung erfolgt, wenn sich dem Klägervortrag nicht mit hinreichender Substanz entnehmen lässt, dass eine Rechtsverletzung möglich erscheint (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.07.1992 - 7 B 186/91, NVwZ 1993, 63; Schmidt-Kötters in BeckOK VwGO, Stand: 01.10.2019, § 42 Rn. 210 ff.; Breunig in BeckOK VwGO, Stand: 01.01.2022, § 86 Rn. 29; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl., § 42 Rn. 119; vgl. zu den vertretenen Positionen hinsichtlich des Maßes der erforderlichen Substantiierung Wahl/Schütz in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand: 41. EL Juli 2021, § 42 Abs. 2 VwGO Rn. 65 ff.), lässt sich eine verwaltungsgerichtliche Prozessabweisung wegen fehlender Klagebefugnis aus zivilprozessualer Sicht als Sachabweisung wegen fehlender Schlüssigkeit des Klagevortrags deuten.
  • BVerwG, 26.10.1993 - 7 B 53.93

    Eigentumsgarantie - Wassernutzung - Widerruf der wasserrechtlichen Erlaubnis

    Denn der Schutz, den Art. 14 Abs. 1 GG dem Gewerbetreibenden gewährt, erstreckt sich nur auf den konkreten Bestand der in dem jeweiligen Gewerbebetrieb zusammengefaßten Rechte und Güter, wie diese von der Rechtsordnung ausgestaltet sind (Beschluß vom 20. Juli 1992 - BVerwG 7 B 186.91 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 184).

    Allerdings kommt nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Schutz der Eigentumsgarantie dann in Betracht, wenn ein im berechtigten Vertrauen auf den Fortbestand eines Verwaltungsakts aufgebauter Gewerbebetrieb durch dessen Aufhebung in seiner Existenz ernsthaft gefährdet, der Gewerbetreibende also in seinem Eigentum am Betrieb schwerwiegend getroffen wird (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1974 - BVerwG 4 C 74.71 - Buchholz 445.4 § 15 WHG Nr. 5; Beschluß vom 20. Juli 1992 - BVerwG 7 B 186.91 - a.a.O.).

  • OLG Hamm, 05.05.2022 - 24 U 1/20

    Von Windenergieanlagen ausgehender Infraschall

    Vor dem Hintergrund aber, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für die Voraussetzungen der Klagebefugnis die Untersuchungsmaxime des § 86 VwGO nicht (uneingeschränkt) gilt, vielmehr der Kläger im Verwaltungsprozess seine Klagebefugnis im Einzelnen darlegen muss und die Klageabweisung erfolgt, wenn sich dem Klägervortrag nicht mit hinreichender Substanz entnehmen lässt, dass eine Rechtsverletzung möglich erscheint (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.07.1992 - 7 B 186/91, NVwZ 1993, 63; Schmidt-Kötters in BeckOK VwGO, Stand: 01.10.2019, § 42 Rn. 210 ff.; Breunig in BeckOK VwGO, Stand: 01.01.2022, § 86 Rn. 29; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl., § 42 Rn. 119; vgl. zu den vertretenen Positionen hinsichtlich des Maßes der erforderlichen Substantiierung Wahl/Schütz in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand: 41. EL Juli 2021, § 42 Abs. 2 VwGO Rn. 65 ff.), lässt sich eine verwaltungsgerichtliche Prozessabweisung wegen fehlender Klagebefugnis aus zivilprozessualer Sicht als Sachabweisung wegen fehlender Schlüssigkeit des Klagevortrags deuten.
  • VG München, 17.09.2020 - M 30 K 20.2325

    "Kreuzerlass", Neutralitätsgebot, Ungleichbehandlung, Religionsfreiheit

    (BVerwG, B.v. 20.7.1992 - 7 B 186/91 - NVwZ 1993, 63; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019 § 42 Rn. 119).
  • VG Düsseldorf, 26.08.2016 - 17 K 5099/15

    Subjektives Recht eines Dritten auf einen fehlerfreien Verwaltungsvollzug der

    Einnahmeausfälle und Aufwendungen, die mittelbar durch ein hoheitliches Handeln entstehen und die Existenz des Betriebes als solchen nicht bedrohen, betreffen den Unternehmer allenfalls in seinem eigentumsrechtlich als solchem nicht geschützten Vermögen, vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10. Juni 2009 - 1 BvR 198/08 -, juris Rn. 22; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 26. April 2010 - 2 BvR 2179/04 -, juris Rn. 32; BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. Oktober 1991 - 1 BvR 314/90 -, juris Rn. 2; BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 1977 - 2 BvR 499/74, 2 BvR 1042/75 -, juris Rn. 81; BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 1992 - 7 B 186.91 -, juris Rn. 10; VG Düsseldorf, Urteil vom 3. Februar 2010 - 16 K 4421/08 -, juris Rn. 22 ff.; VG Osnabrück, Urteil vom 24. Februar 2009 - 1 A 28/07 -, juris Rn. 58.
  • VG Stuttgart, 07.01.2003 - A 5 K 11226/01

    Zum unverzüglichen Widerruf der Asylberechtigung; Jahresfrist

    Vom sachlichen Schutzbereich des Art. 2 Abs. 1 GG werden nicht nur Fälle unmittelbar auferlegter Verhaltenspflichten erfasst - etwa eine Geldleistungspflicht oder die gegenüber einem Ausländer verfügte Ausweisung mit der Folge seiner Ausreisepflicht -, sondern auch Fälle sonstiger Belastung, wie hier der Widerruf einer Rechtsposition, die auf einer dem Individualschutz dienenden Norm beruht (vgl. Lorenz, Verwaltungsprozessrecht, 1. Aufl. 2000, § 18 RdNr. 38; vgl. zu Beispielen für die Auffang-Funktion des Art. 2 Abs. 1 GG aus der Rspr. des BVerfG auch Hochhuth, a.a.O., S. 748 ff.; vgl. dagegen zum Widerruf eines keine individuelle Rechtsposition begründenden Verwaltungsakts BVerwG, Beschl. v. 20.07.1992 - 7 B 186/91 -, NVwZ 1993, 63: Widerruf der staatlichen Anerkennung einer Heilquelle nach § 39 Bad.-Württ. WassG mit bloßer tatsächlicher Betroffenheit des Unternehmers eines Heilbads).
  • VG Berlin, 17.05.1993 - 11 A 440.92

    Anfechtungsklage; Zustimmungsbescheid; Technische Prüfstelle; Zulassung;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VG München, 25.01.2001 - M 29 K 99.2118

    Klagebefugnis aus dem möglichen Anspruch auf Zugang zur Verbraucherinsolvenz;

    Für die entscheidende Frage, ob aus dieser gesetzlichen Regelung trotz des insoweit nicht eindeutigen Wortlauts für die davon betroffenen Schuldner eine subjektiv-öffentliche Berechtigung abzuleiten ist oder es sich um eine bloße Reflexwirkung des objektiven Rechts handelt, kommt es auf eine Auslegung des Rechtssatzes an (vgl. BVerfG, NVwZ 1993, 63 f).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.1996 - 23 D 43/93

    Klagebefugnis Zwangsvollstreckung Zuschlagsbeschluß Nichtigkeit Restitutionsklage

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht