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   BVerwG, 19.03.1986 - 7 B 19.86   

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BVerwG, 19.03.1986 - 7 B 19.86 (https://dejure.org/1986,936)
BVerwG, Entscheidung vom 19.03.1986 - 7 B 19.86 (https://dejure.org/1986,936)
BVerwG, Entscheidung vom 19. März 1986 - 7 B 19.86 (https://dejure.org/1986,936)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Ablehnung der Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

  • Wolters Kluwer

    Fahrgastbeförderung - Fahrerlaubnis - Zuverlässigkeit - Straftaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2779
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 01.09.1970 - VII B 60.70

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1986 - 7 B 19.86
    Er hat ausgeführt, daß die Zuverlässigkeit im Sinne dieser Vorschrift eine persönliche Charaktereigenschaft sei, die die Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen kennzeichne (Beschluß vom 1. September 1970 - BVerwG 7 B 60.70 - in Buchholz 242.16 § 15 e StVZO Nr. 1 = VerkMitt 1970, 89).

    Das gilt um so mehr, als für diese Prüfung wesentlich darauf abzustellen ist, ob der Antragsteller sich des Vertrauens, er werde die Beförderung von Fahrgästen ordentlich ausführen, würdig zeigt oder nicht (Beschluß vom 1. September 1970 a.a.O.).

  • BVerwG, 13.01.1961 - VII C 233.59

    Sonstige Straftaten und charakterliche Fahreignung

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1986 - 7 B 19.86
    Der Senat hat weiterhin für die Fälle der Versagung (oder Entziehung) der allgemeinen Fahrerlaubnis wegen mangelnder Eignung infolge charakterlicher Mängel darauf hingewiesen, daß es insbesondere auf die Gesamtpersönlichkeit des Fahrzeugführers ankomme und daß dabei auch Straftaten nichtverkehrsrechtlicher Art bedeutsam sein könnten, wenn die Art und Weise der Straftaten charakterliche Anlagen erkennen lasse, die die Allgemeinheit gefährdeten, wenn sie sich im Straßenverkehr auswirkten (BVerwGE 11, 334, 335 [BVerwG 13.01.1961 - VII C 233/59]; ebenso Urteil vom 17. Februar 1981 - BVerwG 7 C 55.79 -).
  • BVerwG, 17.02.1981 - 7 C 55.79

    Erschließung - Verkehrsfläche - Zuteilung - Verteilungsmasse - Wert

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1986 - 7 B 19.86
    Der Senat hat weiterhin für die Fälle der Versagung (oder Entziehung) der allgemeinen Fahrerlaubnis wegen mangelnder Eignung infolge charakterlicher Mängel darauf hingewiesen, daß es insbesondere auf die Gesamtpersönlichkeit des Fahrzeugführers ankomme und daß dabei auch Straftaten nichtverkehrsrechtlicher Art bedeutsam sein könnten, wenn die Art und Weise der Straftaten charakterliche Anlagen erkennen lasse, die die Allgemeinheit gefährdeten, wenn sie sich im Straßenverkehr auswirkten (BVerwGE 11, 334, 335 [BVerwG 13.01.1961 - VII C 233/59]; ebenso Urteil vom 17. Februar 1981 - BVerwG 7 C 55.79 -).
  • BGH, 13.05.2004 - 1 ARs 31/03

    Anfrageverfahren; Entziehung der Fahrerlaubnis (Ungeeignetheit; spezifischer

    In Betracht kommt überdies, daß die Art und Weise der Tat charakterliche Anlagen erkennen läßt, die die Allgemeinheit gefährden würden, wenn sie sich im Straßenverkehr auswirkten (vgl. BVerwG VM 1981, S. 50; NJW 1986, 2779; siehe ferner BVerwGE 99, 249, 252).

    In BVerwG NJW 1986, 2779 (zu § 15e Abs. 1 Nr. 2 StVZO aF) heißt es: "Der Senat hat weiterhin für die Fälle der Versagung (oder Entziehung) der allgemeinen Fahrerlaubnis wegen mangelnder Eignung infolge charakterlicher Mängel darauf hingewiesen, daß es insbesondere auf die Gesamtpersönlichkeit des Fahrzeugführers ankomme und daß dabei auch Straftaten nicht verkehrsrechtlicher Art bedeutsam sein könnten, wenn die Art und Weise der Straftaten charakterliche Anlagen erkennen lasse, die die Allgemeinheit gefährdeten, wenn sie sich im Straßenverkehr auswirken." Im konkreten Ausgangsfall lagen zwei Verurteilungen wegen gefährlicher Körperverletzung vor (ähnlich auch BVerwG NJW 1987, 2246).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.1998 - 19 A 3812/98

    Straßenverkehrsrecht: Erteilung bzw. Verlängerung der Fahrerlaubnis zur

    Die persönliche Zuverlässigkeit ist nach der Rechtsprechung des BVerwG (Beschluß vom 1.9.1970 - VII B 60.70 -, Buchholz 442.16 § 15 e StVZO Nr. 1 und Beschluß vom 19.3.1986 - 7 B 19.86 -, NJW 1986, 2779 = Buchholz a.a.O. Nr. 3) und des erkennenden Senats des OVG NW (Beschluß vom 2.6.1992 - 19 B 358/92 -, NWVBl 1993, 57 = NZV 1992, 464 = VRS 83, 398 unter Bezugnahme auf das Urteil des 12. Senats vom 4.4.1979 - XII A 287/78 -, VRS 57, 476; Beschluß vom 20.11.1992 - 19 B 3526/92 - Beschluß vom 8.12.1994 - 19 B 2446/94 - Beschluß vom 15.9.1995 - 19 B 1933/95 - Beschluß vom 21.3.1997 - 19 B 172/97 - Beschluß vom 11.6.1997 - 19 B 501/97 - und Beschluß vom 18.5.1998 - 19 A 3374/97 -) eine persönliche Charaktereigenschaft, die die Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen kennzeichnet und für deren Prüfung wesentlich darauf abzustellen ist, ob der Betroffene sich des Vertrauens, er werde die Beförderung von Fahrgästen ordentlich ausführen, würdig zeigt oder nicht.

    Dem Beschluß des BVerwG vom 19.3.1986 aaO. ist entgegen der Behauptung der Beklagten keineswegs zu entnehmen, daß bei der Versagung oder Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung darauf abzustellen sei, ob die Art und Weise der - verkehrsrechtlichen und nichtverkehrsrechtlichen - Straftaten charakterliche Anlagen erkennen lassen, die die Allgemeinheit gefährden, wenn sie sich im Straßenverkehr auswirken.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2013 - 16 B 1408/12

    Erforderlichkeit der bei der Beförderung von Fahrgästen besonderen Verantwortung

    vgl. zur StVZO a. F. BVerwG, Beschlüsse vom 19. März 1986 - 7 B 19.86 -, juris, Rdnr. 3 (= NJW 1986, 2779), und vom 1. September 1970 - VII B 60.70 -, Buchholz 442.16 § 15e StVZO Nr. 1.
  • VG Mainz, 05.01.2016 - 3 L 1528/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung

    Ob der Bewerber um eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung und der Inhaber einer solchen Fahrerlaubnis die Gewähr dafür bieten, der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht zu werden, richtet sich nach einer Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Betroffenen anhand aller bekannten verwertbaren Straftaten und Ordnungswidrigkeiten verkehrsrechtlicher und nichtverkehrsrechtlicher Art sowie sonstiger aktenkundig gewordener Vorkommnisse (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. März 1986 - 7 B 19/86 -, NJW 1986, 2779 = juris Rn. 3; OVG NW, Urteil vom 21. März 2014 - 16 A 730/13 -, juris Rn. 20).
  • VG Aachen, 10.08.2018 - 2 L 977/18

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Sofortvollzug, Beziehen und Besitz von kinder- und

    Diese Prognoseentscheidung zu der Frage, ob der Bewerber um eine Fahrerlaubnis oder der Inhaber einer solchen Fahrerlaubnis die Gewähr dafür bietet, der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht zu werden, richtet sich nach einer Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Betroffenen anhand aller bekannten verwertbaren Straftaten und Ordnungswidrigkeiten verkehrsrechtlicher und nicht verkehrsrechtlicher Art sowie sonstiger aktenkundig gewordener Vorkommnisse, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 19. März 1986 - 7 B 19/86 - OVG NRW, Beschlüsse vom 25. August 1998 - 19 A 3812/98 -, vom 2. Juni 1992 - 19 B 358/92 -, vom 5. März 2004 - 19 A 832/04 - und vom 23. April 2013 - 16 B 1408/12 -, jeweils juris;.
  • OVG Niedersachsen, 28.07.2006 - 12 ME 121/06

    Anspruch auf Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; Besonderes

    Als von der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen unabhängiges Erfordernis eigener Art ist es ein Instrument sicherheits- und ordnungsrechtlicher Gefahrenabwehr; die "persönliche Zuverlässigkeit" i.S.d. § 15e Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 2. Alternative StVZO bezeichnet eine persönliche Charaktereigenschaft, die die Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen kennzeichnet und für deren Prüfung wesentlich darauf abzustellen ist, ob der Betroffene sich des Vertrauens, er werde die Beförderung von Fahrgästen ordentlich (d.h. aber auch: unter Beachtung der für alle geltenden Verkehrsvorschriften) ausführen, würdig erweist oder nicht (s. BVerwG, Beschl. v. 1. September 1970 - BVerwG VII B 60.70 -, Buchholz 442.16 § 15e StVZO Nr. 1; Beschl. v. 19. März 1986 - BVerwG 7 B 19.86 -, Buchholz 442.16 § 15e StVZO Nr. 3 = NJW 1986, 2779; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17. April 1989 - 10 S 750/89 -, NVwZ-RR 1990, 164 [165]).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.04.2009 - 1 S 172.08

    Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bei Verurteilung wegen

    Bei Verfehlungen, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Personenbeförderung stehen, kommt es darauf an, ob sie Charaktereigenschaften offenbaren, die sich auch bei der gewerblichen Beförderung zum Schaden der Fahrgäste auswirken können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. März 1986 - 7 B 19.86 -, NJW 1986, S. 2779, juris Rn. 3; VGH Mannheim, Beschluss vom 17. April 1989 - 10 S 750/89 -, juris Rn. 4; OVG Münster, Beschluss vom 25. August 1998 - 19 A 3812/98 - juris Rn. 10).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2014 - 2 O 9/14

    Erlaubnis zur Beförderung von Fahrgästen bei Verurteilung wegen sexuellen

    Bei Verfehlungen, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Personenbeförderung stehen, kommt es darauf an, ob sie Charaktereigenschaften offenbaren, die sich auch bei der gewerblichen Beförderung zum Schaden der Fahrgäste auswirken können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. März 1986 - 7 B 19.86 -, NJW 1986, S. 2779, juris Rn. 3; VGH Mannheim, Beschluss vom 17. April 1989 - 10 S 750/89 -, juris Rn. 4; OVG Münster, Beschluss vom 25. August 1998 - 19 A 3812/98 - juris Rn. 10, OVG Berlin, Beschluss vom 15. April 2009 - 1 S 172.08 - juris Rn. 6).
  • OVG Saarland, 07.08.2006 - 3 W 11/06

    Widerruf der Genehmigung einer Ersatzschule; persönliche Zuverlässigkeit des

    Bedeutung erlangt in diesem Zusammenhang vor allen Dingen sein durch die Art, Schwere und Zahl der Verstöße gegen seine beruflichen Pflichten manifest gewordener Charakter vgl. BVerwG, Urteil vom 16.9.1997 - 3 C 12/95 - E 105, 214, zu § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO; BVerwG, Beschluss vom 19.3.1986 - 7 B 19/86 - zu § 15 E Abs. 1 Nr. 2 StVZO a.F., beide zitiert nach Juris.
  • OVG Saarland, 22.06.2004 - 1 W 23/04

    Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    Sie ergeben sich in der Tat mit Gewicht aus dem vom Antragsteller am 7.3.2001 und 2.1.2002 bei - wie zu betonen ist - Ausübung seiner Tätigkeit als Taxifahrer gezeigten strafbaren Verhalten, das zur rechtskräftigen Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten und einem Fahrverbot von 2 Monaten geführt hat vgl. im einzelnen das bereits zitierte Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 26.6.2003; vgl. dazu, dass der Mangel der persönlichen Zuverlässigkeit in bezug auf die Fahrgastbeförderung selbst aus Straftaten nicht verkehrsrechtlicher Art hergeleitet werden kann, u.a. BVerwG, Beschluss vom 19.3.1986 - 7 B 19/86 -, NJW 1986, 2779 = Buchholz 442.16 § 15 e StVZO Nr. 3, sowie VGH Kassel, Urteil vom 14.3.1989 - 2 UE 2257/85 -, VRS 79, 228.
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.11.2017 - 4 MB 87/17

    Widerruf einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wegen (übersehener)

  • VGH Bayern, 23.04.2020 - 11 CE 20.870

    Einstweilige Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2004 - 19 A 832/04

    Voraussetzungen für die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung;

  • OVG Niedersachsen, 09.10.1998 - 12 M 4206/98

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahrgastbeförderung; Persönliche Zuverlässigkeit;

  • VG Mainz, 03.06.2009 - 3 K 1046/08

    Fahrerlaubnisrecht; Fahrgastbeförderung; Straftaten und Ordnungswidrigkeiten;

  • VG Saarlouis, 23.12.2016 - 5 L 2591/16

    Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach strafrechtlicher

  • VG Mainz, 16.06.2009 - 3 K 1046/08

    Verlust der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung wegen privater

  • VG Braunschweig, 30.03.2004 - 6 B 185/04

    Besondere Verantwortung; Fahrerlaubnis; Fahrgastbeförderung; Gutachten;

  • VG Aachen, 27.03.2012 - 2 K 2341/10

    Persönliche Zuverlässigkeit als Voraussetzung der Erteilung einer Fahrerlaubnis

  • VG Aachen, 28.06.2011 - 2 K 1952/10

    Kein Taxischein für Steuerhinterzieher

  • VG Oldenburg, 07.04.2003 - 7 B 1115/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wegen pädophiler Neigung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.1999 - 19 A 5466/98

    Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ; Nachweis der

  • ArbG Mönchengladbach, 12.11.2021 - 5 Ca 1138/21
  • VG München, 25.02.2014 - M 1 K 13.4022

    Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; Überprüfung der besonderen Verantwortung;

  • VGH Hessen, 14.03.1989 - 2 UE 2257/85

    Herbeiführung der Spruchreife durch das Gericht - Nichterteilung der

  • VG Köln, 31.07.2019 - 23 K 4203/17
  • VG Hamburg, 12.03.2012 - 15 E 518/12

    Zur Rechtmäßigkeit der Entziehung eines Taxischeins nach wiederholter

  • VG Ansbach, 12.06.2009 - AN 10 E 09.00776

    Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klasse D; Gewähr für besondere Verantwortung

  • VG Osnabrück, 25.11.2003 - 2 B 62/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wegen erheblicher

  • VG Osnabrück, 08.10.2003 - 2 B 59/03

    Allgemeinheit; Entziehung; Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung;

  • VG Gelsenkirchen, 28.07.2020 - 9 K 1616/20

    Fahrgastbeförderung; Verlängerung, Straftat

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.1997 - 19 B 501/97

    Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.1997 - 19 B 172/97

    Rechtmäßgikeit der Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

  • VG Saarlouis, 03.05.2007 - 1 K 35/06

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Genehmigung zum Betrieb einer privaten

  • OVG Niedersachsen, 20.10.1994 - 12 L 5545/94

    Fahrerlaubnisentziehung: charakterliche Mängel;; Alkohol; Charaktermangel;

  • VG Köln, 28.11.2022 - 23 L 1780/22
  • VG Regensburg, 11.10.2010 - RO 8 K 10.1487

    Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wegen Nichteignung zum

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