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   BVerwG, 01.02.1990 - 7 B 19.90   

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https://dejure.org/1990,100
BVerwG, 01.02.1990 - 7 B 19.90 (https://dejure.org/1990,100)
BVerwG, Entscheidung vom 01.02.1990 - 7 B 19.90 (https://dejure.org/1990,100)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Februar 1990 - 7 B 19.90 (https://dejure.org/1990,100)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Doppelte Begründung des Berufungsurteils in je selbstständig tragender Weise - Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Streitverfahrens - Versagung des rechtlichen Gehörs als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurücktreten der Frage nach der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage bei doppelter Begründetheit in jeweeils selbständig tragender Weise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (151)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 03.07.1973 - IV B 92.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1990 - 7 B 19.90
    Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision greift für den - hier gegebenen - Fall, daß das vorinstanzliche Urteil in je selbständig tragender Weise doppelt begründet ist, jedoch nur durch, falls im Hinblick auf jeden der beiden Begründungsteile ein Zulassungsgrund vorgetragen worden ist (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - vgl. Beschluß vom 3. Juli 1973 - BVerwG 4 B 92.73 - ).
  • OVG Niedersachsen, 05.09.2017 - 13 LA 129/17

    Gesetzlicher Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Erteilung einer

    Das hierauf bezogene Zulassungsvorbringen ist mithin von vorneherein nicht geeignet, ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung zu begründen (vgl. zum Maßstab der Ergebnisrichtigkeit: BVerwG, Beschl. v. 1.2.1990 - BVerwG 7 B 19.90 -, Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 22; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 17.5.2016 - 8 LA 40/16 -, juris Rn. 22).
  • BVerwG, 27.10.1993 - 4 B 175.93

    Prozessvergleich - Rechtsnatur - Geschäftsgrundlage - Außergerichtlicher

    Ist ein Berufungsurteil in je selbständig tragender Weise mehrfach begründet, so kann die Revision nur dann zugelassen werden, wenn gegen jede dieser Begründungsalternativen ein durchgreifender Zulassungsgrund geltend gemacht wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 1. Februar 1990 - BVerwG 7 B 19.90 -, vom 10. Mai 1990 - BVerwG 5 B 31.90 - und vom 15. Juni 1990 - BVerwG 1 B 92.90 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nrn. 279, 284 und 287).
  • BVerwG, 06.03.2002 - 4 BN 7.02

    Normenkontrollverfahren; Bebauungsplan; Bestimmtheitsgebot; Unwirksamkeit;

    Zwar entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung, dass die Revision gegen ein auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestütztes Urteil nur zugelassen werden kann, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Zulassungsgrund dargelegt wird und vorliegt (vgl. Beschlüsse vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4 und vom 1. Februar 1990 -BVerwG 7 B 19.90 - Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 22).
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