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   BVerwG, 16.07.1982 - 7 B 190.81   

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https://dejure.org/1982,1018
BVerwG, 16.07.1982 - 7 B 190.81 (https://dejure.org/1982,1018)
BVerwG, Entscheidung vom 16.07.1982 - 7 B 190.81 (https://dejure.org/1982,1018)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juli 1982 - 7 B 190.81 (https://dejure.org/1982,1018)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulbuchzulassung - Widerruf bei Änderung der Lerninhalte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abgabenordnung - Auslegung - Revision - Schulbuchgenehmigung - Widerruf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1984, 101
  • NVwZ 1984, 102
  • DVBl 1982, 1004
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 22.03.1979 - VII C 8.73

    Vereinbarkeit der in § 5 Hamburgisches Schulgesetz (Hamb. SchulG) und in den

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1982 - 7 B 190.81
    Diese Frage ist allerdings in der bisherigen Rspr. zum Gesetzesvorbehalt im Schulwesen (vgl. BVerfGE 47, 46 und BVerwGE 57, 360 betr. Sexualerziehung; zuletzt BVerfGE 58, 257 betr. Versetzung/Entlassung eines Schülers und Urteil des Senats vom 13.01.1982 7 C 95.80 betr. Pflichtfremdsprache in Bremer Orientierungsstufe [DÖV 1982, 362 = NJW 1982, 1410 = JZ 1982, 245]) noch nicht eindeutig geklärt.

    Der beschließende Senat hat in seinem Urteil vom 22.03.1979 zur Sexualerziehung (BVerwGE 57, 360 [364]) ausgesprochen, daß die Bestimmungen der Lehr- und Stoffpläne zur Konkretisierung der in den Grundzügen durch Gesetz und ergänzend ggf. durch RechtsVO festgelegten Erziehungsziele und die Einzelheiten der Unterrichtsmethoden bei entsprechender gesetzlicher Ermächtigung durch Verwaltungsvorschriften (Richtlinien) der Schulbehörde geregelt werden können.

  • BVerwG, 13.03.1973 - VII B 107.71

    Befugnis der Länder bei der Auswahl von Schulbücher für den Unterrichtsgebrauch

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1982 - 7 B 190.81
    Diese Frage ist indessen durch den Beschluß des Senats vom 13.03.1973 7 B 107.71 (Buchholz 11 Art. 7 Abs. 1 GG Nr. 15 = VerwRspr. 25, 400), auf den das Berufungsurteil Bezug nimmt, hinreichend geklärt.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1982 - 7 B 190.81
    Auf die Frage, ob und in welcher Beziehung von der Revision ein solcher Erfolg zu erwarten ist, muß im Rahmen der Darlegungspflicht wenigstens durch Bezeichnung der konkreten Rechtsfrage und einen Hinweis auf den Grund, der ihre Anerkennung rechtfertigen soll, eingegangen werden (vgl. BVerwGE 13, 90 f.).
  • BVerwG, 13.01.1982 - 7 C 95.80

    Pflichtfremdsprache - Bremer Orientierungsstufe - Elterliches Erziehungsrecht -

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1982 - 7 B 190.81
    Diese Frage ist allerdings in der bisherigen Rspr. zum Gesetzesvorbehalt im Schulwesen (vgl. BVerfGE 47, 46 und BVerwGE 57, 360 betr. Sexualerziehung; zuletzt BVerfGE 58, 257 betr. Versetzung/Entlassung eines Schülers und Urteil des Senats vom 13.01.1982 7 C 95.80 betr. Pflichtfremdsprache in Bremer Orientierungsstufe [DÖV 1982, 362 = NJW 1982, 1410 = JZ 1982, 245]) noch nicht eindeutig geklärt.
  • BVerwG, 14.07.1978 - 7 C 11.76

    Berliner Versetzungsordnung - Gesetzesvorbehalt, Art. 12 GG, Art. 2 GG i.V.m.

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1982 - 7 B 190.81
    Die Zulässigkeit einer derartigen Übergangslösung ist durch die Rspr. hinreichend geklärt (vgl. BVerwGE 56, 155 [161] m. w. N.).
  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1982 - 7 B 190.81
    Diese Frage ist allerdings in der bisherigen Rspr. zum Gesetzesvorbehalt im Schulwesen (vgl. BVerfGE 47, 46 und BVerwGE 57, 360 betr. Sexualerziehung; zuletzt BVerfGE 58, 257 betr. Versetzung/Entlassung eines Schülers und Urteil des Senats vom 13.01.1982 7 C 95.80 betr. Pflichtfremdsprache in Bremer Orientierungsstufe [DÖV 1982, 362 = NJW 1982, 1410 = JZ 1982, 245]) noch nicht eindeutig geklärt.
  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1982 - 7 B 190.81
    Diese Frage ist allerdings in der bisherigen Rspr. zum Gesetzesvorbehalt im Schulwesen (vgl. BVerfGE 47, 46 und BVerwGE 57, 360 betr. Sexualerziehung; zuletzt BVerfGE 58, 257 betr. Versetzung/Entlassung eines Schülers und Urteil des Senats vom 13.01.1982 7 C 95.80 betr. Pflichtfremdsprache in Bremer Orientierungsstufe [DÖV 1982, 362 = NJW 1982, 1410 = JZ 1982, 245]) noch nicht eindeutig geklärt.
  • BVerwG, 19.09.2018 - 8 C 16.17

    Analogie; Aufstellungsort; Bistrobereich; Geeignetheitsbestätigung;

    Der Ausnahmefall einer Neubewertung aufgrund naturwissenschaftlicher Erkenntnisfortschritte, die nachträglich zur Erkennbarkeit bestimmter bei Erlass des Verwaltungsakts noch nicht feststellbarer Umstände führten (BVerwG, Beschluss vom 16. Juli 1982 - 7 B 190.81 - Buchholz 421 Kulturwesen und Schulwesen Nr. 80 S. 24 f.), liegt hier nicht vor.
  • BGH, 12.06.2018 - KVR 38/17

    Zur Wiederaufnahme eines durch Verpflichtungszusagen beendeten

    Allerdings kann, worauf das Beschwerdegericht zutreffend hinweist, die geänderte Bewertung von Sachverhalten eine Änderung von Tatsachen im Sinne von § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwVfG sein, wenn sie auf neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht (BVerwG, NVwZ 1984, 102, 103; NVwZ 2016, 323 Rn. 11 f.; BVerwGE 155, 81 Rn. 36).

    Insoweit verhält es sich ähnlich wie bei einer geänderten Bewertung objektiv unveränderter Sachverhalte, die auf neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht und der Behörde erst durch diesen, von ihr nicht beeinflussbaren Erkenntnisfortschritt zugänglich gemacht wurde (vgl. hierzu BVerwG, NVwZ 1984, 102, 103; NVwZ 2016, 323 Rn. 11 f.; BVerwGE 155, 81 Rn. 36).

  • BVerwG, 24.01.1992 - 7 C 38.90

    Verwaltungsakt - Bekanntgabe gegenüber Ehegatten - Anschluß- und Benutzungszwang

    Erforderlich ist vielmehr, daß der Widerruf zur Abwehr einer Gefährdung des öffentlichen Interesses, d.h. zur Beseitigung oder Verhinderung eines sonst drohenden Schadens für wichtige Gemeinschaftsgüter geboten ist (vgl. u.a. Beschluß vom 16. Juli 1982 - BVerwG 7 B 190.81 - Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 80 = DVBl. 1982, 1004 [1005]; Kopp, VwVfG , 5. Aufl. 1991, § 49 Rdnr. 39 m.w.N.).
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