Rechtsprechung
   BVerwG, 12.05.2000 - 7 B 22.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3956
BVerwG, 12.05.2000 - 7 B 22.00 (https://dejure.org/2000,3956)
BVerwG, Entscheidung vom 12.05.2000 - 7 B 22.00 (https://dejure.org/2000,3956)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Mai 2000 - 7 B 22.00 (https://dejure.org/2000,3956)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,3956) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Unternehmensrestitution; Vermögensgegenstand, weggeschwommener; Schädigungsmaßnahme, gesonderte; Enteignung Unternehmen; Rechtsträger, verschiedene; Überzeugungsgrundsatz

  • Wolters Kluwer

    Unternehmensrestitution - Vermögensgegenstand - Schädigungsmaßnahme - Rechtsträger

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unternehmensrestitutipn; weggeschwommene Vermögenswerte; Einheitlichkeit des Enteignungsvorgangs

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2000 - 7 B 22.00
    Übergeht das Tatsachengericht wesentliche Umstände, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen, fehlt es an einer tragfähigen Grundlage für die innere Überzeugungsbildung des Gerichts sowie für die Überprüfung seiner Entscheidung darauf, ob die Grenze einer objektiv willkürfreien, die Natur- und Denkgesetze sowie allgemeine Erfahrungssätze beachtenden Würdigung überschritten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2000 - 7 B 22.00
    Eine Verletzung des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung im Bereich des Indizienbeweises ist als Verfahrensfehler anzusehen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 ).
  • BVerwG, 18.05.1990 - 7 C 3.90

    Wasserrechtliche Planfeststellungsbehörde - Ausbauvorhaben - Zwingender

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2000 - 7 B 22.00
    Das Gebot der freien Beweiswürdigung verpflichtet unter anderem dazu, bei Bildung der Überzeugung von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt auszugehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1990 - BVerwG 7 C 3.90 - BVerwGE 85, 155 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.06.2006 - 5 B 4.06

    Anforderungen an die Darlegung des Verfahrensmangels gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3

    2 1. Diese Verfahrensrüge, die in dem abstrakt heranzuziehenden Maßstab allerdings an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (s. über das in der Beschwerdeschrift herangezogene Urteil vom 5. Juli 1994 BVerwG 9 C 158.94 BVerwGE 96, 200 hinaus etwa Beschluss vom 12. Mai 2000 BVerwG 7 B 22.00 ZOV 2000, 409) anknüpft, genügt schon nicht den Anforderungen an die Darlegung dieses Verfahrensmangels (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO).

    Er setzt einen zweifelsfreien, also ohne weitere Beweiserhebung offensichtlichen Widerspruch zwischen den Feststellungen der Vorinstanz und dem Akteninhalt voraus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Oktober 2001 BVerwG 9 BN 2.01 a.a.O.; Beschluss vom 12. Mai 2000 BVerwG 7 B 22.00 ZOV 2000, 409; Beschluss vom 19. November 1997 BVerwG 4 B 182.97 Buchholz 406.11 § 153 BauGB Nr. 1 m.w.N.).

  • BVerwG, 07.01.2010 - 5 B 67.09

    Ausgleichsleistung; Missbrauch einer Stellung im Sinne von § 1 Abs. 4

    Er setzt einen zweifelsfreien, also ohne weitere Beweiserhebung offensichtlichen Widerspruch zwischen den Feststellungen der Vorinstanz und dem Akteninhalt voraus (vgl. Beschlüsse vom 10. Oktober 2001 - BVerwG 9 BN 2.01 - a.a.O., vom 12. Mai 2000 - BVerwG 7 B 22.00 - ZOV 2000, 409 und vom 19. November 1997 - BVerwG 4 B 182.97 - Buchholz 406.11 § 153 BauGB Nr. 1 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.10.2009 - 5 B 51.09

    Staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder

    Er setzt einen zweifelsfreien, also ohne weitere Beweiserhebung offensichtlichen Widerspruch zwischen den Feststellungen der Vorinstanz und dem Akteninhalt voraus (vgl. Beschlüsse vom 10. Oktober 2001 BVerwG 9 BN 2.01 a.a.O., vom 12. Mai 2000 BVerwG 7 B 22.00 ZOV 2000, 409 und vom 19. November 1997 BVerwG 4 B 182.97 Buchholz 406.11 § 153 BauGB Nr. 1 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 24.00

    Gebäudeeigentum, selbständiges -; Klagebefugnis des Grundeigentümers gegen

    Dies entspricht dem Beschluss des erkennenden Senats vom 11. Mai 2000 - BVerwG 3 B 24.00 - (VIZ 2000, 663 = ZOV 2000, 409), in dem es heißt:.
  • BVerwG, 24.11.2017 - 3 B 33.16

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung wegen Enteignung von Grundstücken

    a) Das Gericht verstößt gegen das Gebot des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO, seiner Überzeugungsbildung das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde zu legen, wenn es von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, insbesondere Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Mai 2000 - 7 B 22.00 - ZOV 2000, 409 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.05.2010 - 8 B 97.09

    Anforderungen an die Substanziierung einer Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes

    Etwas anderes kommt nur bei einer aktenwidrigen oder gegen die Denkgesetze verstoßenden, objektiv willkürlichen Sachverhaltswürdigung in Betracht, sofern sie allein die Tatsachenfeststellung betrifft, also etwa im Rahmen des Indizienbeweises bei der Schlussfolgerung von Hilfs- auf Haupttatsachen (Urteil vom 19.Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - a.a.O. S. ; Beschlüsse vom 12. Mai 2000 - BVerwG 7 B 22.00 - VIZ 2000, 600 und vom 10. Dezember 2003 - BVerwG 8 B 154.03 - a.a.O.; vgl. Beschluss vom 12. Februar 2008 - BVerwG 9 B 70.07 - a.a.O.).
  • BVerwG, 05.02.2007 - 4 BN 4.07

    Auslegung einer im Zusammenhang mit der Veränderungssperre gefassten

    Wenn ein Tatsachengericht wesentliche Umstände, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen, übergeht, fehlt es an einer tragfähigen Grundlage für die innere Überzeugungsbildung des Gerichts sowie für die Überprüfung seiner Entscheidung darauf, ob die Grenze einer objektiv willkürfreien, die Natur- und Denkgesetze sowie allgemeine Erfahrungssätze beachtenden Würdigung überschritten ist (vgl. Beschluss vom 12. Mai 2000 - BVerwG 7 B 22.00).
  • OVG Niedersachsen, 25.08.2014 - 8 LA 60/14

    Abgrenzung eines Verfahrensmangels i.R.e. Abschiebungsverbots nach Montenegro

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass ein Verstoß gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung nach § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO ausnahmsweise dann einen Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO zu begründen vermag, wenn die die angegriffene Entscheidung tragende Sachverhalts- und Beweiswürdigung aktenwidrig ist, gegen Natur- und Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt oder sonst von objektiver Willkür geprägt ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.10.2009, a.a.O., Rn. 24; Beschl. v. 5.2.2007 - BVerwG 4 BN 4.07 -, juris Rn. 4; Beschl. v. 12.05.2000 - BVerwG 7 B 22.00 -, juris Rn. 2 f.).
  • BVerwG, 05.02.2007 - 4 BN 3.07

    Beschränkung der Bauhöhe von im Übrigen zulässigen Windenergieanlagen in einem

    Wenn ein Tatsachengericht wesentliche Umstände, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen, übergeht, fehlt es an einer tragfähigen Grundlage für die innere Überzeugungsbildung des Gerichts sowie für die Überprüfung seiner Entscheidung darauf, ob die Grenze einer objektiv willkürfreien, die Natur- und Denkgesetze sowie allgemeine Erfahrungssätze beachtenden Würdigung überschritten ist (vgl. Beschluss vom 12. Mai 2000 BVerwG 7 B 22.00).
  • BVerwG, 06.12.2005 - 3 B 73.05

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und

    In seinem Urteil vom 5. April 2001 - BVerwG 3 C 24.00 - (Buchholz 115 Sonstiges Wiedervereinigungsrecht Nr. 37) hat der Senat nach erneuter Überprüfung seiner Rechtsprechung (vgl. u.a. Urteil vom 21. Mai 1997 - BVerwG 3 C 31.96 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 13 und Beschluss vom 11. Mai 2000 - BVerwG 3 B 24.00 - VIZ 2000, 63 = ZOV 2000, 409) daran festgehalten, dass es in den genannten Fällen an der Sachurteilsvoraussetzung des § 42 Abs. 2 VwGO fehlt.
  • BVerwG, 09.08.2004 - 7 B 49.04

    Vorliegen einer eigenständigen, zielgerichteten Schädigung einzelner

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht