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   BVerwG, 15.10.1998 - 7 B 239.98   

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https://dejure.org/1998,6616
BVerwG, 15.10.1998 - 7 B 239.98 (https://dejure.org/1998,6616)
BVerwG, Entscheidung vom 15.10.1998 - 7 B 239.98 (https://dejure.org/1998,6616)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Oktober 1998 - 7 B 239.98 (https://dejure.org/1998,6616)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung der Überschuldungslage - Wiederherstellung eines ordentlichen Bauzustandes - Anwendung des Restitutionstatbestandes - Enteignungszweck - Unlautere Machenschaft - Gleichsetzung mit Schäden - Kostendeckende Mieten - Subsumtionsfehler - Sachaufklärungsmangel

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 2; ; VermG § ... 1 Abs. 3; ; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 2; ; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; ; VwGO § 108 Abs. 2; ; VwGO § 154 Abs. 2; ; VwGO § 162 Abs. 3; ; GKG § 14 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 14 Abs. 3; ; GKG § 13 Abs. 1 Satz 1

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 41.93

    Voraussetzungen hinsichtlich der Beurteilung einer Enteignung nach dem

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1998 - 7 B 239.98
    b) Die weitere von der Klägerin aufgeworfene Frage, ob der Restitutionstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG auch dann Anwendung findet, wenn sich die staatlichen Stellen der DDR ihrer Verpflichtung zur Wiederherstellung des ordentlichen Bauzustandes eines militärisch genutzten Grundstücks durch Enteignung entzogen haben, rechtfertigt schon deswegen nicht die Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, weil sie in einem solchen Verfahren nicht beantwortet werden müßte; denn die Frage unterstellt einen verdeckt verfolgten Enteignungszweck und geht damit von einem Sachverhalt aus, der nach der Rechtsprechung des Senats als unlautere Machenschaft nach § 1 Abs. 3 VermG anzusehen wäre (Urteil vom 28. Juli 1994 BVerwG 7 C 41.93 Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 28) und es daher entbehrlich machen würde, auf die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 VermG einzugehen.
  • BVerwG, 15.11.1999 - 8 B 164.99

    Nutzung des Grundstücks durch die Rote Armee; Mietersatzleistungen;

    Sie versäumt es, einen abstrakten Rechtssatz in der angefochtenen Entscheidung aufzuzeigen, der im Widerspruch zu der von ihr angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Oktober 1998 (BVerwG 7 B 239.98 - OV spezial 1999, 139) stehen soll.
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