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   BVerwG, 22.08.1997 - 7 B 266.97   

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https://dejure.org/1997,12304
BVerwG, 22.08.1997 - 7 B 266.97 (https://dejure.org/1997,12304)
BVerwG, Entscheidung vom 22.08.1997 - 7 B 266.97 (https://dejure.org/1997,12304)
BVerwG, Entscheidung vom 22. August 1997 - 7 B 266.97 (https://dejure.org/1997,12304)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Feststellung eines Ursachenzusammenhang zwischen nicht kostendeckenden Mieten und einer Überschuldung im Rahmen des Vermögensgesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 15.05.1997 - 7 C 50.96

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1997 - 7 B 266.97
    Hiernach ist - wie das Verwaltungsgericht zutreffend entschieden hat - für § 1 Abs. 2 VermG ein Ursachenzusammenhang zwischen nicht kostendeckenden Mieten und einer Überschuldung erforderlich; er ist nicht gegeben, wenn die Überschuldung auch ohne Berücksichtigung der erzielten niedrigen Mieten eingetreten war oder unmittelbar bevorstand (vgl. zuletzt das Urteil des Senats vom 15. Mai 1997 - BVerwG 7 C 50.96 - VIZ 1997, 475 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.02.1999 - 7 C 4.98

    Eigentumsverzicht; Überschuldung; nicht kostendeckende Mieten; Verbindlichkeiten

    c) Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Überschuldung und den nicht kostendeckenden Mieten scheidet auch aus, wenn der Anteil der Altbelastungen so hoch war, daß das Grundstück bereits bei Gründung der DDR überschuldet war; denn unter dieser Voraussetzung ist es ebenfalls ausgeschlossen, daß die Überschuldung auf der Niedrigmietenpolitik der DDR beruht (vgl. Beschluß vom 22. August 1997 - BVerwG 7 B 266.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 117).
  • BVerwG, 02.02.2000 - 8 C 25.99

    Eigentumsverzicht wegen Überschuldung des Grundstücks; nicht kostendeckende

    Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Überschuldung und den nicht kostendeckenden Mieten scheidet auch aus, wenn der Anteil der Altbelastungen so hoch war, daß das Grundstück bereits bei Gründung der DDR überschuldet war; denn unter dieser Voraussetzung ist es ebenfalls ausgeschlossen, daß die Überschuldung auf der Niedrigmietenpolitik der DDR beruht (vgl. Beschluß vom 22. August 1997 - BVerwG 7 B 266.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 117).
  • BVerwG, 11.02.1999 - 7 C 23.98

    Anspruch auf Rückübertragung eines mit einem Wohnhaus und Geschäftshaus bebauten

    Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Überschuldung und den nicht kostendeckenden Mieten scheidet auch aus, wenn der Anteil der Altbelastungen so hoch war, daß das Grundstück bereits bei Gründung der DDR überschuldet war; denn unter dieser Voraussetzung ist es ebenfalls ausgeschlossen, daß die Überschuldung auf der Niedrigmietenpolitik der DDR beruht (vgl. Beschluß vom 22. August 1997 - BVerwG 7 B 266.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 117).
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