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   BVerwG, 03.02.2010 - 7 B 35.09   

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https://dejure.org/2010,6210
BVerwG, 03.02.2010 - 7 B 35.09 (https://dejure.org/2010,6210)
BVerwG, Entscheidung vom 03.02.2010 - 7 B 35.09 (https://dejure.org/2010,6210)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Februar 2010 - 7 B 35.09 (https://dejure.org/2010,6210)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 98 VwGO, § 412 Abs 1 ZPO, § 86 Abs 1 VwGO, § 108 Abs 1 VwGO, § 5 Abs 1 S 1 Nr 1 BImSchG
    Aufklärungspflicht des Gerichts; Gutachten

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Ungeeignetheit eines Gutachtens oder einer fachtechnischen Stellungnahme zur Begründung eines Verfahrensmangels in Form eines Verstoßes gegen die Aufklärungspflicht; Verletzung des Rechts auf Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen

  • rewis.io

    Aufklärungspflicht des Gerichts; Gutachten

  • ra.de
  • rewis.io

    Aufklärungspflicht des Gerichts; Gutachten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Ungeeignetheit eines Gutachtens oder einer fachtechnischen Stellungnahme zur Begründung eines Verfahrensmangels in Form eines Verstoßes gegen die Aufklärungspflicht; Verletzung des Rechts auf Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (84)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 05.12.2008 - 9 B 28.08

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel; Aufklärungspflicht;

    Auszug aus BVerwG, 03.02.2010 - 7 B 35.09
    Sofern - was allerdings weder in den Beweisanträgen noch in der Beschwerdeschrift explizit zum Ausdruck kommt - der Kläger meint, der Verwaltungsgerichtshof hätte zur Beurteilung der Frage, ob von dem Vorhaben schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen, zusätzlich zur Immissionsprognose und dem Gutachten S. noch ein weiteres Gutachten einholen müssen, hätte er darlegen müssen, warum auch das von ihm vorgelegte Gutachten S. nicht geeignet ist, diese Frage abschließend zu klären (vgl. Beschluss 5. Dezember 2008 - BVerwG 9 B 28.08 - Buchholz 406.25 § 50 BImSchG Nr. 6, Rn. 5).

    Eine Ausnahme hiervon kommt bei einer aktenwidrigen, gegen die Denkgesetze verstoßenden oder sonst von objektiver Willkür geprägten Sachverhaltswürdigung in Betracht (Beschluss vom 5. Dezember 2008 a.a.O. Rn. 6).

    Eine Divergenzrüge ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (Beschluss vom 5. Dezember 2008 a.a.O. Rn. 10).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 03.02.2010 - 7 B 35.09
    Ist eine Entscheidung - wie hier - auf mehrere, jeweils für sich selbständig tragende Gründe gestützt, kann eine Beschwerde nach § 132 Abs. 2 VwGO nur Erfolg haben, wenn für jeden der Urteilsgründe ein Zulassungsgrund zulässig vorgetragen ist und vorliegt (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 25.08.1999 - 4 B 55.99
    Auszug aus BVerwG, 03.02.2010 - 7 B 35.09
    Die Beschwerde rügt eine Abweichung von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. August 1999 - BVerwG 4 B 55.99 - (juris Rn. 9).
  • BVerwG, 30.12.1997 - 11 B 3.97

    Zwischenlager Gorleben; Direktstrahlung; Dosisgrenzwert; Restrisiko; Drittschutz;

    Auszug aus BVerwG, 03.02.2010 - 7 B 35.09
    Das Tatsachengericht kann sich dabei ohne Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht auf Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen, die von einer Behörde im Verwaltungsverfahren eingeholt wurden, stützen (Beschluss vom 30. Dezember 1997 - BVerwG 11 B 3.97 - Buchholz 451.171 § 6 AtG Nr. 1 m.w.N).
  • BVerwG, 27.05.2008 - 4 B 42.07

    Zulassung einer Revision wegen unrichtiger Anwendung eines vom

    Auszug aus BVerwG, 03.02.2010 - 7 B 35.09
    Es ist nicht Aufgabe des Beschwerdegerichts, den Beschwerdevortrag zu sichten und zu ordnen, um das herauszusuchen, was möglicherweise - bei wohlwollender Auslegung - zur Begründung der Beschwerde geeignet sein könnte (Beschluss vom 27. Mai 2008 - BVerwG 4 B 42.07 - juris Rn. 2 und 10).
  • BVerwG, 22.06.2015 - 4 B 59.14

    Flughafen München: Klagen des Bundes Naturschutz in Bayern und mehrerer

    Eine Ausnahme hiervon kommt bei einer aktenwidrigen, gegen die Denkgesetze verstoßenden oder sonst von objektiver Willkür geprägten Sachverhaltswürdigung in Betracht (BVerwG, Beschluss vom 3. Februar 2010 - 7 B 35.09 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 28.07.2022 - 7 B 15.21

    Genehmigung Windenergieanlage

    Das Tatsachengericht kann sich dabei ohne Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht auf Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen stützen, die eine Behörde im Verwaltungsverfahren eingeholt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 1978 - 4 C 79.76 - BVerwGE 56, 110 ; Beschlüsse vom 18. Januar 1982 - 7 B 254.81 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 137, vom 30. Dezember 1997 - 11 B 3.97 - Buchholz 451.171 § 6 AtG Nr. 1 S. 5, vom 3. Februar 2010 - 7 B 35.09 - juris Rn. 12 und vom 8. März 2018 - 9 B 25.17 - Buchholz 406.403 § 44 BNatSchG 2010 Nr. 4 Rn. 32).

    Die Verpflichtung zur Ergänzung des Gutachtens folgt nicht schon daraus, dass ein Beteiligter dieses als Erkenntnisquelle für unzureichend hält (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Februar 2012 - 7 C 8.11 - Buchholz 419.01 § 26 GenTG Nr. 1 Rn. 37; Beschlüsse vom 3. Februar 2010 - 7 B 35.09 - juris Rn. 12 und vom 26. Juni 2020 - 7 BN 3.19 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 122 Rn. 6).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2020 - 20 A 1923/11

    Vorhaben, Rohrfernleitungsanlage, Transport, Kohlenmonoxid, UVPG, Klageänderung,

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Februar 2010 - 7 B 35.09 -, juris, und Urteil vom 18. Juni 2003 - 4 A 70.01 -, NVwZ 2004, 100.
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