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   BVerwG, 22.02.1996 - 7 B 36.96   

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https://dejure.org/1996,1504
BVerwG, 22.02.1996 - 7 B 36.96 (https://dejure.org/1996,1504)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.1996 - 7 B 36.96 (https://dejure.org/1996,1504)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 1996 - 7 B 36.96 (https://dejure.org/1996,1504)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offene Vermögensfragen: Verfassungsmäßigkeit der abgemilderten Stichtagsregelung für den redlichen Erwerb - § 4 Abs. 2 S. 2 VermG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1767
  • NVwZ 1996, 794 (Ls.)
  • NJ 1996, 438
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 12.11.1993 - 7 C 7.93

    Vermögensfragen - Stichtagsregelung - Änderungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1996 - 7 B 36.96
    »Die Stichtagsregelung des § 4 Abs. 2 S. 2 VermG ist auch insoweit verfassungsgemäß, als sie durch die gesetzliche Rückausnahme der aktenkundigen Anbahnung eines Erwerbs vor dem 19. Oktober 1989 zu Lasten der Restitutionsberechtigten abgemildert worden ist (im Anschluß an BVerwGE 94, 279).«.

    Danach finden die Änderungen des Vermögensgesetzes durch das Zweite Vermögensrechtsänderungsgesetz für solche Verfahren Anwendung, die am 22. Juli 1992 noch nicht durch eine das behördliche Verfahren abschließende Verwaltungsentscheidung beendet waren (Art. 14 Abs. 4 S. 1 des 2. VermRÄndG; vgl. BVerwGE 94, 279 [280 ff.]).

    Mit dieser Bewertung hält er sich innerhalb des ihm zukommenden Gestaltungsraums (vgl. BVerwGE 94, 279 [286 f.]).

    Für diese weithin durch die Eigenart eines legislatorischen "Pilotversuchs" gekennzeichnete Situation ist gerade der in Rede stehende Interessenkonflikt typisch (vgl. zu den von Erwerberseite gegen die Stichtagsregelung erhobenen Einwänden nur BVerwGE 94, 279 [284 ff.]).

    Wenn die Kläger im Vergleich zu solchen Restitutionsberechtigten, über deren Ansprüche die Behörden bei Inkrafttreten der Neuregelung bereits abschließend und stattgebend entschieden hatten, benachteiligt sind, ist dies eine unvermeidbare Folge der gesetzlichen Übergangsregelung (Art. 14 Abs. 4 S. 1 des 2. VermRÄndG), die ihrerseits auf sachgerechten Erwägungen beruht (vgl. BVerwGE 94, 279 [280 ff.]) und diese Ungleichbehandlung daher rechtfertigt.

  • BVerwG, 24.05.1995 - 7 B 51.95

    Restitution eines dinglichen Nutzungsrechts

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1996 - 7 B 36.96
    Ein nach dieser Vorschrift redlicher Erwerb des dinglichen Nutzungsrechts hat nach der Rechtsprechung des Senats auch dann Bestand, wenn der Nutzungsberechtigte das Grundstückseigentum nicht hinzuerworben hat; daraus ergibt sich zugleich, daß der spätere Erwerb des Grundstückseigentums als sog. Komplettierungskauf nicht an der Stichtagsregelung des § 4 Abs. 2 S. 2 VermG scheitert (vgl. Beschluß vom 24. Mai 1995 - BVerwG 7 B 51.95 -, Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 17).
  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/77

    Erstes Eherechtsreformgesetz

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1996 - 7 B 36.96
    Da die in § 4 Abs. 2 S. 2 Buchst. a - c VermG bestimmten Rückausnahmen von der Stichtagsregelung auf am 22. Juli 1992 bereits beendete Verwaltungsverfahren nicht anwendbar sind (vgl. Art. 14 Abs. 4. S. 1 des 2. VermRÄndG), greift die Neuregelung nicht nachträglich ändernd in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände ein, was besonderer Rechtfertigung bedürfte (vgl. BVerfGE 57, 361 [391]; 72, 200 [257]).
  • BVerwG, 26.09.1994 - 7 B 50.94

    Anspruch auf Rückgabe eines Gaststättenbetriebes nach dem Gesetz zur Regelung

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1996 - 7 B 36.96
    Dieses "akzessorische" Nutzungsrecht, das wegen seiner inneren Abhängigkeit vom Erwerb des Eigenheims das rechtliche Schicksal des Gebäudekaufs teilt (vgl. Beschluß vom 26. September 1994 - BVerwG 7 B 50.94 -, Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 9), haben die Beigeladenen im Sinne des § 4 Abs. 2 S. 1 VermG redlich erworben.
  • BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 10.94

    Investitionsbescheinigung - Abtretung des Rückübertragungsanspruchs - Anfechtung

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1996 - 7 B 36.96
    Das gilt unabhängig davon, daß Restitutionsansprüche nach der Rechtsprechung des Senats nicht durch die verfassungsrechtliche Eigentumsgarantie geschützt sind (vgl. BVerwGE 98, 147 [150 f.]).
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1996 - 7 B 36.96
    Da die in § 4 Abs. 2 S. 2 Buchst. a - c VermG bestimmten Rückausnahmen von der Stichtagsregelung auf am 22. Juli 1992 bereits beendete Verwaltungsverfahren nicht anwendbar sind (vgl. Art. 14 Abs. 4. S. 1 des 2. VermRÄndG), greift die Neuregelung nicht nachträglich ändernd in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände ein, was besonderer Rechtfertigung bedürfte (vgl. BVerfGE 57, 361 [391]; 72, 200 [257]).
  • Drs-Bund, 28.04.1992 - BT-Drs 12/2480
    Auszug aus BVerwG, 22.02.1996 - 7 B 36.96
    Die Folge der Stichtagsregelung, daß ein vor dem 19. Oktober 1989 bereits "aktenkundig angebahnter" Erwerb des Eigentums an einem volkseigenen Gebäude an Gründen scheitern konnte, auf die der Kaufinteressent keinerlei Einfluß hatte, erschien dem Gesetzgeber des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes mit Blick auf den angestrebten sozial verträglichen Ausgleich zwischen dem Rückgabeinteresse des Berechtigten und dem Bestandsschutzinteresse des redlichen Eigentumsbewerbers nicht hinnehmbar (vgl. die Begründung des Gesetzentwurfs, BTDrucks 12/2480, S. 44).
  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Diese Regelungen stellten eher einen "legislatorischen Pilotversuch" dar, der im Hinblick auf später gewonnene Erfahrungen und Einsichten latent auf Änderung, Anpassung und Umgestaltung angelegt war (vgl. BVerwG, NJW 1996, S. 1767 ).
  • BVerwG, 16.04.1998 - 7 C 32.97

    Planfeststellung; Eisenbahnausbaustrecke Zapfendorf - Ebensfeld;

    Die durch das Zweite Vermögensrechtsänderungsgesetz geschaffene und hier anwendbare Regelung sollte die starre Stichtagslösung bei solchen Erwerbsvorgängen abmildern, die durch eine besondere Schutzwürdigkeit des Erwerbers gekennzeichnet sind (vgl. Urteil vom 12. November 1993 - BVerwG 7 C 7.93 - BVerwGE 94, 279 ; Beschluß vom 22. Februar 1996 - BVerwG 7 B 36.96 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 27).
  • BVerwG, 29.04.1999 - 7 C 24.98

    Recht der offenen Vermögensfragen

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 22. Februar 1996 - BVerwG 7 B 36.96 - (Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 27) ausgeführt hat, betreffen die durch das Zweite Vermögensrechtsänderungsgesetz eingefügten Ausnahmen von der Stichtagsregelung solche Erwerbsvorgänge, die nicht durch die mißbilligte Vereitelung von Restitutionsansprüchen, sondern durch eine besondere Schutzwürdigkeit des Erwerbers gekennzeichnet sind.
  • BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 11.98

    Redlicher Erwerb; wirksamer Erwerb; unangreifbare Eigentümerstellung; Genehmigung

    Den Bedenken, die der Kläger gegen die Verfassungsmäßigkeit dieser nachträglich in das Vermögensgesetz eingefügten Bestimmung äußert, ist der Senat bereits in seinem Beschluß vom 22. Februar 1996 - BVerwG 7 B 36.96 - (Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 27) entgegengetreten.
  • VerfGH Sachsen, 17.04.1997 - 9-IV-93
    von Clemm u.a., Band II, Stand 1996, B 100, § 4 VermG Rn.115 und 149; Peters, VIZ 1996, 647; dagegen BVerwGE 98, 147 ; Uechtritz, VIZ 1995, 587 f.; Samel, NJ 1996, 10 ff.).
  • BVerwG, 26.11.2002 - 7 B 114.02

    Rückübertragung eines mit einem Mehrfamilienhaus bebauten Grundstücks nach

    In beiden Fällen durfte der Gesetzgeber eine Regelung mit echter Rückwirkung treffen" (BVerfGE 101, 239 [265 f.]; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 1995 - BVerwG 7 B 51.94 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 17; Beschluss vom 22. Februar 1996 - BVerwG 7 B 36.96 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 27).
  • BVerwG, 31.10.1996 - 7 B 326.96

    Rechtsgrundsätzliche Bedeutung von Fragen zur Verfassungsmäßigkeit der

    Der beschließende Senat hat wiederholt entschieden, daß die Stichtagsregelung keine Enteignung im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG bewirkt, als Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums mit der Eigentumsgarantie vereinbar ist und weder mit Blick auf den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) noch nach dem Maßstab des Rechtsstaatsprinzips in der Gestalt des Rückwirkungsverbots verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt (vgl. Urteil vom 12. November 1993 - BVerwG 7 C 7.93 - BVerwGE 94, 279 [BVerwG 12.11.1993 - 7 C 7/93]; Beschluß vom 23. Januar 1995 - BVerwG 7 B 192.94 - Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 13; Beschluß vom 24. Mai 1995 - BVerwG 7 B 51.95 - Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 17; Beschluß vom 20. Juni 1995 - BVerwG 7 B 117.95 - Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 19; vgl. auch Beschluß vom 22. Februar 1996 - BVerwG 7 B 36.96 - jeweils m.w.N.).
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