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   BVerwG, 25.11.1997 - 7 B 394.97   

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https://dejure.org/1997,18091
BVerwG, 25.11.1997 - 7 B 394.97 (https://dejure.org/1997,18091)
BVerwG, Entscheidung vom 25.11.1997 - 7 B 394.97 (https://dejure.org/1997,18091)
BVerwG, Entscheidung vom 25. November 1997 - 7 B 394.97 (https://dejure.org/1997,18091)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vermögensgesetz als Bestandteil des Einigungsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1997 - 7 B 394.97
    Die grundsätzliche Bedeutung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. BVerwGE 13, 90) nur dann ordnungsgemäß dargelegt, wenn eine konkrete, im Interesse der Rechtseinheit oder der Fortentwicklung des Rechts klärungsbedürftige, höchstrichterlich noch ungeklärte und für die Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts formuliert und hierzu angegeben wird, worin ihre allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besteht.
  • BVerwG, 19.10.2000 - 7 C 1.00

    Ausschluss der Entschädigung nach § 1 Abs. 3 EntschG; Gleichheitssatz; Vorlage an

    Davon abgesehen findet Art. 41 Abs. 3 des Einigungsvertrages, in dem die Bundesrepublik Deutschland sich verpflichtet hat, keine der Gemeinsamen Erklärung widersprechenden Rechtsvorschriften zu erlassen, für das gleichzeitig übergeleitete Vermögensgesetz, das in § 9 Abs. 1 Satz 2 eine wörtlich mit § 1 Abs. 3 EntschG übereinstimmende Regelung enthielt, keine Anwendung (Beschluss vom 25. November 1997 - BVerwG 7 B 394.97 - Buchholz 111 Art. 41 EV Nr. 5).

    Dies ist erst durch das Vermögensgesetz erfolgt, das die in allgemeiner Form aufgestellten Eckwerte in konkrete Regelungen umgesetzt hat (Beschluss vom 25. November 1997 - BVerwG 7 B 394.97 - a.a.O.).

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