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   BVerwG, 10.10.2017 - 7 B 4.17   

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BVerwG, 10.10.2017 - 7 B 4.17 (https://dejure.org/2017,43521)
BVerwG, Entscheidung vom 10.10.2017 - 7 B 4.17 (https://dejure.org/2017,43521)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Oktober 2017 - 7 B 4.17 (https://dejure.org/2017,43521)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Klage des Eigentümers einer Hofstelle gegen eine erteilte wasserrechtliche Bewilligung zur erhöhten Entnahme von Grundwasser für den Betrieb einer Papier- und Kartonfabrik

  • rewis.io

    Erforderlichkeit einer Rechtsverletzung für erfolgreiche Anfechtungsklage gegen wasserrechtliche Bewilligung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klage des Eigentümers einer Hofstelle gegen eine erteilte wasserrechtliche Bewilligung zur erhöhten Entnahme von Grundwasser für den Betrieb einer Papier- und Kartonfabrik

  • rechtsportal.de

    Klage des Eigentümers einer Hofstelle gegen eine erteilte wasserrechtliche Bewilligung zur erhöhten Entnahme von Grundwasser für den Betrieb einer Papier- und Kartonfabrik

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 08.11.2016 - C-243/15

    Lesoochranárske zoskupenie VLK

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2017 - 7 B 4.17
    ob die vom Berufungsgericht vorgenommene Beschränkung der Prüfung eines vom Kläger geltend gemachten Verstoßes gegen die Bewirtschaftungsziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) auf eigene Rechte des Klägers eine nach der Rechtsprechung des EuGH (Rs. C-243/15, Rn. 44) unzulässige Rechtsschutzverkürzung ist, da es nach den Ausführungen des EuGH für die gerichtliche Überprüfungsverpflichtung nicht darauf ankommt, ob die europarechtliche Vorschrift dem Schutz des Einzelnen oder dem Schutz der Umwelt dient,.

    Aus der von der Beschwerde angeführten Entscheidung vom 8. November 2016 (C-243/15) [ECLI:EU:C:2016:838] ergibt sich nichts anderes.

  • BVerwG, 17.03.2015 - 4 BN 29.14

    Umfang der Geltung des Zitiergebots für eine Landesgesetzgebung

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2017 - 7 B 4.17
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt, also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. März 2015 - 4 BN 29.14 - juris Rn. 5).
  • EuGH, 15.10.2015 - C-137/14

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2017 - 7 B 4.17
    In der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist anerkannt, dass ein Mitgliedstaat, wenn er nach den Bestimmungen der Richtlinien 2011/92 und 2010/75 die Zulässigkeit von Rechtsbehelfen Einzelner gegen Entscheidungen, Handlungen oder Unterlassungen, die in den Anwendungsbereich dieser Richtlinien fallen, von Voraussetzungen wie dem Erfordernis einer Verletzung von subjektiven Rechten abhängig machen kann, auch vorschreiben darf, dass die Aufhebung einer Verwaltungsentscheidung durch das zuständige Gericht die Verletzung eines subjektiven Rechts auf Seiten des Klägers voraussetzt (vgl. EuGH, Urteil vom 15. Oktober 2015 - C-137/14 [ECLI:EU:C:2015:683] - Rn. 32 ff.).
  • BVerwG, 28.03.2012 - 8 B 76.11

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel; Verfahrensfehler; Verfahrensrüge;

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2017 - 7 B 4.17
    Es darf demnach nicht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgehen, sondern muss die ihm vorliegenden Tatsachen umfassend würdigen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Juli 2010 - 10 B 7.10 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 66 Rn. 4, vom 17. Mai 2011 - 8 B 88.10 - juris Rn. 6, vom 28. März 2012 - 8 B 76.11 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 76 Rn. 8 und vom 11. Juni 2014 - 5 B 19.14 - juris Rn. 23 f., jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 11.06.2014 - 5 B 19.14

    Entschädigung für nicht restituierbares Grundvermögen; Feststellung des

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2017 - 7 B 4.17
    Es darf demnach nicht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgehen, sondern muss die ihm vorliegenden Tatsachen umfassend würdigen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Juli 2010 - 10 B 7.10 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 66 Rn. 4, vom 17. Mai 2011 - 8 B 88.10 - juris Rn. 6, vom 28. März 2012 - 8 B 76.11 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 76 Rn. 8 und vom 11. Juni 2014 - 5 B 19.14 - juris Rn. 23 f., jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 17.05.2011 - 8 B 88.10

    Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz als Verfahrensfehler

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2017 - 7 B 4.17
    Es darf demnach nicht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgehen, sondern muss die ihm vorliegenden Tatsachen umfassend würdigen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Juli 2010 - 10 B 7.10 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 66 Rn. 4, vom 17. Mai 2011 - 8 B 88.10 - juris Rn. 6, vom 28. März 2012 - 8 B 76.11 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 76 Rn. 8 und vom 11. Juni 2014 - 5 B 19.14 - juris Rn. 23 f., jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 12.10.2010 - 6 B 26.10

    Wehrdienstfähigkeit; sachverständiger Zeuge; Sachverständiger; zur Abgrenzung der

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2017 - 7 B 4.17
    Das ist insbesondere dann anzunehmen, wenn ein Gutachten offen erkennbare Mängel enthält, insbesondere von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht oder unlösbare Widersprüche aufweist, Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen besteht oder es um besonders schwierige Fachfragen geht, die ein spezielles Fachwissen erfordern, das bei dem bisherigen Gutachter nicht vorhanden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 1985 - 9 C 3.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 38 = juris Rn. 17, Beschlüsse vom 12. Oktober 2010 - 6 B 26.10 - Buchholz 448.0 § 8a WPflG Nr. 73 Rn. 5 und vom 15. Juli 2015 - 7 B 23.14 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 15.10.1985 - 9 C 3.85

    Einreiseverbot - Staatenloser - Gewöhnlicher Aufenthalt - Politische Verfolgung -

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2017 - 7 B 4.17
    Das ist insbesondere dann anzunehmen, wenn ein Gutachten offen erkennbare Mängel enthält, insbesondere von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht oder unlösbare Widersprüche aufweist, Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen besteht oder es um besonders schwierige Fachfragen geht, die ein spezielles Fachwissen erfordern, das bei dem bisherigen Gutachter nicht vorhanden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 1985 - 9 C 3.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 38 = juris Rn. 17, Beschlüsse vom 12. Oktober 2010 - 6 B 26.10 - Buchholz 448.0 § 8a WPflG Nr. 73 Rn. 5 und vom 15. Juli 2015 - 7 B 23.14 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 14.07.2010 - 10 B 7.10

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß, interner Schutz; Prognose;

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2017 - 7 B 4.17
    Es darf demnach nicht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgehen, sondern muss die ihm vorliegenden Tatsachen umfassend würdigen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Juli 2010 - 10 B 7.10 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 66 Rn. 4, vom 17. Mai 2011 - 8 B 88.10 - juris Rn. 6, vom 28. März 2012 - 8 B 76.11 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 76 Rn. 8 und vom 11. Juni 2014 - 5 B 19.14 - juris Rn. 23 f., jeweils m.w.N.).
  • BGH, 19.07.2019 - V ZR 177/17

    Zu Duldungspflichten privater Waldeigentümer hinsichtlich ausgewilderter Wisente

    (aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verleiht die FFH-Richtlinie einem Einzelnen - anders als anerkannten Naturschutzverbänden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 7 B 4/17, juris Rn. 9; OVG Münster, ZUR 2018, 430, 433 f.) - nicht das Recht, einen Verstoß gegen Art. 6 Abs. 2 bis 4 FFH-RL und die für den Schutz von Meldegebieten geltenden Grundsätze zu rügen.
  • VGH Bayern, 28.08.2019 - 8 N 17.523

    Wasserrecht - Wasserschutzgebiet in der Gemeinde Schwangau

    Dieses Ermessen wird nur dann fehlerhaft ausgeübt, wenn es von der Einholung eines weiteren Gutachtens absieht, obwohl sich ihm die Notwendigkeit dieser weiteren Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 10.10.2017 - 7 B 4.17 - juris Rn. 12; B.v. 13.3.1992 - 4 B 39.92 - NVwZ 1993, 268 = juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 17.5.2018 - 8 ZB 16.1977 - juris Rn. 39).

    Vielmehr muss das Tatsachengericht zu der Überzeugung gelangen, dass die Grundvoraussetzungen für die Verwertbarkeit eines vorliegenden Gutachtens nicht gegeben sind (vgl. BVerwG, B.v. 10.10.2017 - 7 B 4.17 - juris Rn. 12).

    Das ist vor allem dann anzunehmen, wenn ein Gutachten grobe, offen erkennbare Mängel enthält, insbesondere von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht oder unlösbare Widersprüche aufweist, Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen besteht, wenn ein anderer Sachverständiger über neue oder überlegene Forschungsmittel oder über größere Erfahrung verfügt oder wenn das Beweisergebnis durch substanziierten Vortrag eines Beteiligten oder durch eigene Überlegungen des Gerichts ernsthaft erschüttert wird (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 10.10.2017 - 7 B 4.17 - juris Rn. 12; B.v. 18.5.2016 - 7 B 23.15 - juris Rn. 6; BVerfG, B.v. 20.2.2008 - 1 BvR 2722/06 - NVwZ 2008, 780 = juris Rn. 10; vgl. auch Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, § 86 Rn. 79; Lang in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 98 Rn. 205 ff.).

  • BVerwG, 15.10.2020 - 7 A 9.19

    Klagen gegen den Ausbau der Eisenbahnstrecke Oldenburg - Wilhelmshaven

    Die Einholung eines solchen stünde erst inmitten, wenn der Senat zu der Überzeugung gelangt wäre, dass die Voraussetzungen für die Verwertbarkeit eines vorliegenden Gutachtens nicht gegeben sind (vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 7 B 4.17 - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 28.11.2017 - 4 Bf 24/17

    Fahrtenbuchauflage für Rechtsanwalt

    Der Zulassungsantrag muss daher erläutern, dass und inwiefern die Berufungsentscheidung zur Klärung einer bisher von der Rechtsprechung nicht beantworteten fallübergreifenden Frage führen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.7.1984, 9 C 46.84, BVerwGE 70, 24, juris Rn. 13; Beschl. v. 10.10.2017, 7 B 4.17, juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 29.10.2021 - 8 N 17.2190

    Normenkontrollantrag gegen eine Wasserschutzgebietsverordnung - Grenzen des

    Dieses Ermessen wird nur dann fehlerhaft ausgeübt, wenn es von der Einholung eines weiteren Gutachtens absieht, obwohl sich ihm die Notwendigkeit dieser weiteren Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 10.10.2017 - 7 B 4.17 - juris Rn. 12; B.v. 13.3.1992 - 4 B 39.92 - NVwZ 1993, 268 = juris Rn. 5; B.v. 26.6.2020 - 7 BN 3.19 - NVwZ-RR 2020, 1093 = juris Rn. 6; BayVGH, U.v. 28.8.2019 - 8 N 17.523 - W+B 2019, 244 = juris Rn. 98).

    Vielmehr muss das Tatsachengericht zu der Überzeugung gelangen, dass die Grundvoraussetzungen für die Verwertbarkeit eines vorliegenden Gutachtens nicht gegeben sind (vgl. BVerwG, B.v. 10.10.2017 - 7 B 4.17 - juris Rn. 12).

    Das ist vor allem dann anzunehmen, wenn ein Gutachten grobe, offen erkennbare Mängel enthält, insbesondere von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht oder unlösbare Widersprüche aufweist, Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen besteht, wenn ein anderer Sachverständiger über neue oder überlegene Forschungsmittel oder über größere Erfahrung verfügt oder wenn das Beweisergebnis durch substanziierten Vortrag eines Beteiligten oder durch eigene Überlegungen des Gerichts ernsthaft erschüttert wird (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 18.5.2016 - 7 B 23.15 - juris Rn. 6; B.v. 10.10.2017 - 7 B 4.17 - juris Rn. 12; BVerfG, B.v. 20.2.2008 - 1 BvR 2722/06 - NVwZ 2008, 780 = juris Rn. 10).

  • VGH Bayern, 08.10.2019 - 8 B 18.809

    Nachträgliche Festsetzung von Auflagen zum Schutz eines Fischereirechts

    Dieses Ermessen wird nur dann fehlerhaft ausgeübt, wenn es von der Einholung eines weiteren Gutachtens absieht, obwohl sich ihm die Notwendigkeit dieser weiteren Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 10.10.2017 - 7 B 4.17 - juris Rn. 12; B.v. 8.3.2018 - 9 B 25.17 - DVBl 2018, 1179 = juris Rn. 32; BayVGH, B.v. 17.5.2018 - 8 ZB 16.1977 - juris Rn. 39).

    Das ist vor allem dann anzunehmen, wenn ein Gutachten offen erkennbare Mängel enthält, insbesondere von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht oder unlösbare Widersprüche aufweist, Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen besteht oder es um besonders schwierige Fachfragen geht, die ein spezielles Fachwissen erfordern, das bei dem bisherigen Gutachter nicht vorhanden ist (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 10.10.2017 - 7 B 4.17 - juris Rn. 12; B.v. 18.5.2016 - 7 B 23.15 - juris Rn. 6; BVerfG, B.v. 20.2.2008 - 1 BvR 2722/06 - NVwZ 2008, 780 = juris Rn. 10; vgl. auch Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, § 86 Rn. 79; Lang in Sodan/Ziekow, VwGO, § 98 Rn. 205 ff.).

  • BVerwG, 20.12.2019 - 7 B 5.19

    Ausnahme; Bergbau; Bewirtschaftungsziele; Grundwasser; Grundwasserabsenkung;

    In der Beschwerdebegründung muss die grundsätzliche Bedeutung gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dargelegt, also näher erläutert werden (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 7 B 4.17 - juris Rn. 6).
  • OVG Hamburg, 08.06.2018 - 4 Bf 103/17

    (Kein) feststellungsfähiges Rechtsverhältnis bezüglich des intimen Kontakts einer

    Der Zulassungsantrag muss daher erläutern, dass und inwiefern die Berufungsentscheidung zur Klärung einer bisher von der Rechtsprechung nicht beantworteten fallübergreifenden Frage führen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.7.1984, 9 C 46.84, BVerwGE 70, 24, juris Rn. 13; Beschl. v. 10.10.2017, 7 B 4.17, juris Rn. 6).
  • OVG Hamburg, 29.03.2019 - 4 Bf 326/18

    Rechtsschutz gegen die polizeiliche Ingewahrsamnahme einer Person im Randbereich

    Der Zulassungsantrag muss daher erläutern, dass und inwiefern die Berufungsentscheidung zur Klärung einer bisher von der Rechtsprechung nicht beantworteten fallübergreifenden Frage führen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.7.1984, 9 C 46.84, BVerwGE 70, 24, juris Rn. 13; Beschl. v. 10.10.2017, 7 B 4.17, juris Rn. 6).
  • BVerwG, 07.01.2019 - 7 B 16.18

    Verpflichtung zum Erlass von Lärmschutzmaßnahmen an einer bewohnten Straße;

    In der Beschwerdebegründung muss die grundsätzliche Bedeutung gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dargelegt, also näher erläutert werden (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 7 B 4.17 - juris Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2019 - 16 A 447/13

    Stadt Bielefeld musste über Abschuss einer Muffelwildherde neu entscheiden

  • VGH Bayern, 02.01.2020 - 8 ZB 19.47

    Drittanfechtungsklage gegen beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.01.2018 - 11 N 27.15

    Darstellung von weichen und harten Tabuzonen in einem schlüssigen Planungskonzept

  • BVerwG, 29.06.2018 - 7 B 14.17

    Klage gegen eine erteilte Ausnahmegenehmigung für den Bau einer Ortsumfahrung in

  • VGH Bayern, 15.12.2021 - 8 ZB 21.668

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung für eine

  • VGH Bayern, 29.09.2022 - 22 ZB 20.2224

    Nachbarklage gegen Erweiterung einer Hähnchenmastanlage im Außenbereich

  • BVerwG, 19.03.2021 - 7 B 8.20

    Sperrwirkung für den Erlass einer landesrechtlichen Verordnung

  • BVerwG, 16.12.2022 - 7 B 12.22

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung Windkraftanlagen; Anforderungen an die

  • OVG Saarland, 20.06.2023 - 2 C 220/21

    Planfeststellungsbeschluss für Grubenwasseranstieg; Einleiten von Grubenwasser in

  • VG Aachen, 13.07.2018 - 6 L 857/18

    Immissionsschutzrecht, Windenergieanlage, Antragsbefugnis, Nachbar,

  • OVG Hamburg, 26.02.2021 - 5 Bf 475/19

    Zum Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis nach Schusswaffengebrauch in

  • VGH Bayern, 16.05.2023 - 22 ZB 22.1468

    Standortbescheinigung für ortsfeste Mobilfunkanlage

  • OVG Hamburg, 02.11.2021 - 4 Bf 183/20

    Förderungsfähige Fortbildungsmaßnahme an einer technischen Hochschule

  • BVerwG, 08.12.2022 - 7 B 20.22

    Fallbezogene Betrachtung im Hinblick auf die optisch bedrängende Wirkung von

  • BVerwG, 09.10.2020 - 7 B 5.20
  • VG Cottbus, 13.10.2022 - 3 K 58/21
  • BVerwG, 15.04.2021 - 7 B 13.20

    Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes betreffend

  • VG Köln, 28.11.2019 - 8 K 5686/16
  • VG Köln, 28.11.2019 - 8 K 4332/15
  • VG Köln, 28.11.2019 - 8 K 12109/16
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