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   BVerwG, 09.03.1982 - 7 B 40.82   

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https://dejure.org/1982,58
BVerwG, 09.03.1982 - 7 B 40.82 (https://dejure.org/1982,58)
BVerwG, Entscheidung vom 09.03.1982 - 7 B 40.82 (https://dejure.org/1982,58)
BVerwG, Entscheidung vom 09. März 1982 - 7 B 40.82 (https://dejure.org/1982,58)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Feststellungen zur Rechtsstellung zweier Fachschulräte - Rüge einer mangelnden Sachaufklärung - Qualifizierung als beamtenrechtliche Streitigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (245)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.06.1970 - VIII C 134.69

    Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung im Wehrpflichtrecht - Bedingte Einberufung für

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1982 - 7 B 40.82
    Entsprechendes gilt, soweit die Beschwerde rügt, das Berufungsurteil weiche in der Beurteilung der beamtenrechtlichen Natur der vorliegenden Streitigkeit von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 26, 31 und BVerwGE 35, 252 [BVerwG 11.06.1970 - VIII C 134/69] ab.
  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1982 - 7 B 40.82
    Entsprechendes gilt, soweit die Beschwerde rügt, das Berufungsurteil weiche in der Beurteilung der beamtenrechtlichen Natur der vorliegenden Streitigkeit von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 26, 31 und BVerwGE 35, 252 [BVerwG 11.06.1970 - VIII C 134/69] ab.
  • BVerwG, 12.07.2018 - 7 B 15.17

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für die Errichtung und den

    Bei einer solchen Mehrfachbegründung kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 9. März 1982 - 7 B 40.82 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 209, vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 Nr. 26, vom 11. April 2003 - 7 B 141.02 - NJW 2003, 2255 und vom 8. August 2008 - 9 B 31.08 - Buchholz 310 § 137 Abs. 1 VwGO Nr. 33).
  • BVerwG, 11.04.2003 - 7 B 141.02

    Nichtzulassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; Doppelbegründung Urteil;

    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der die Revision bei einem in je selbständiger Weise doppelt begründeten Urteil nur zugelassen werden kann, wenn hinsichtlich jeder der Begründungen ein Zulassungsgrund gegeben ist (Beschluss vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - Buchholz 310 § 132 Nr. 197; Beschluss vom 9. März 1982 - BVerwG 7 B 40.82 - Buchholz 310 § 132 Nr. 209; Beschluss vom 17. April 1985 - BVerwG 3 B 26.85 - Buchholz 451.90 Nr. 53; stRspr), ist in Fällen der vorliegenden, durch fehlende Gleichwertigkeit der Begründungen gekennzeichneten Art nicht anwendbar.
  • BVerwG, 05.10.1990 - 4 B 249.89

    Verwaltungsrechtliche Prüfung des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des

    Ist ein vorinstanzliches Urteil auf mehrere, jeweils selbständig tragfähige Begründungen gestützt, so ist eine Revision nur dann zuzulassen, wenn gegen jede dieser Begründungen ein durchgreifender Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird (vgl. BVerwG, Beschluß vom 3. Juli 1973 - BVerwG 4 B 92.73 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 109; Beschluß vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 197; Beschluß vom 9. März 1982 - BVerwG 7 B 40.82 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 209; Beschluß vom 15. Juli 1987 - BVerwG 3 B 51.86 - IFLA 1987, 132).
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