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   BVerwG, 03.04.1998 - 7 B 449.97   

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https://dejure.org/1998,13448
BVerwG, 03.04.1998 - 7 B 449.97 (https://dejure.org/1998,13448)
BVerwG, Entscheidung vom 03.04.1998 - 7 B 449.97 (https://dejure.org/1998,13448)
BVerwG, Entscheidung vom 03. April 1998 - 7 B 449.97 (https://dejure.org/1998,13448)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Eine nach den Regeln des Anscheinsbeweises zu erschütternde Vermutung für eine unlautere Machenschaft im Sinne des § 1 Abs. 3 Vermögensgesetz (VermG) - Verwaltungsgerichtliche Pflicht zur Sachaufklärung - Darlegung der Divergenz eines Urteils von einer Entscheidung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 59.94

    Offene Vermögensfragen: Vermutung unlauterer Machenschaften bei ausreisebedingten

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1998 - 7 B 449.97
    Es trifft zu, daß nach der Rechtsprechung des Senats eine nach den Regeln des Anscheinsbeweises zu erschütternde Vermutung für eine unlautere Machenschaft im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG bereits dann besteht, wenn die Veräußerung eines Grundstücks "ausreisebedingt" war (vgl. Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310 [BVerwG 29.02.1996 - 7 C 59/94]), also beispielsweise auch dann, wenn der Verkaufsentschluß in Kenntnis der staatlichen Genehmigungspraxis vor Stellung des Ausreiseantrages gefaßt wurde (Beschluß vom 20. März 1996 - BVerwG 7 B 73.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 69).
  • BVerwG, 20.03.1996 - 7 B 73.96

    Offene Vermögensfragen: Vermutung unlauterer Machenschaften bei

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1998 - 7 B 449.97
    Es trifft zu, daß nach der Rechtsprechung des Senats eine nach den Regeln des Anscheinsbeweises zu erschütternde Vermutung für eine unlautere Machenschaft im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG bereits dann besteht, wenn die Veräußerung eines Grundstücks "ausreisebedingt" war (vgl. Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310 [BVerwG 29.02.1996 - 7 C 59/94]), also beispielsweise auch dann, wenn der Verkaufsentschluß in Kenntnis der staatlichen Genehmigungspraxis vor Stellung des Ausreiseantrages gefaßt wurde (Beschluß vom 20. März 1996 - BVerwG 7 B 73.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 69).
  • BVerwG, 19.10.2000 - 7 C 1.00

    Ausschluss der Entschädigung nach § 1 Abs. 3 EntschG; Gleichheitssatz; Vorlage an

    Einen wesentlichen Anwendungsbereich dieser Vorschrift bilden die Fälle, dass Berechtigte ihr Grundstück zu veräußern hatten, bevor sie die Genehmigung zur Ausreise aus der DDR erhielten (vgl. z.B. Beschluss vom 3. April 1998 - BVerwG 7 B 449.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 148).
  • BVerwG, 26.06.2000 - 7 B 26.00

    Gartenbaubetrieb, privater; Veräußerung, ausreisebedingte; Anscheinsbeweis;

    Die Vermutung gilt also sowohl dann, wenn der Ausreisewillige in Kenntnis der staatlichen Genehmigungspraxis den Veräußerungsentschluß bereits vor Stellung des Ausreiseantrags gefaßt und den Vermögenswert nach Antragstellung veräußert hat (Beschluß vom 20. März 1996 - BVerwG 7 B 73.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 69), als auch für solche Fälle, in denen der Vermögenswert verkauft wurde, bevor der Ausreiseantrag gestellt wurde (Beschluß vom 3. April 1998 - BVerwG 7 B 449.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 148; Urteil vom 29. September 1999 - BVerwG 8 C 8.99 - Buchholz § 1 Abs. 3 VermG Nr. 4).
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