Weitere Entscheidung unten: OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.1985

Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 12.09.1985 - 7 B 69/85.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 12.09.1985 - 7 B 69/85.OVG (https://dejure.org/1985,1715)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.09.1985 - 7 B 69/85.OVG (https://dejure.org/1985,1715)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. September 1985 - 7 B 69/85.OVG (https://dejure.org/1985,1715)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch; Zulassung; Benutzung; Gemeinde; Festhalle; Halle; Öffentliche Einrichtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    GO RhPf § 14 Abs. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1986, 153
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.1980 - I 3895/78

    Bürgerbegehren gegen den Ausbau eines Flugplatzes; Flugplatz als öffentliche

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.09.1985 - 7 B 69/85
    "Öffentliche Einrichtung der Gemeinde" im Sinne des § 14 Abs. 2 GemO ist nicht nur die von der Gemeinde selbst unterhaltene, sondern auch die von einem rechtlich verselbständigten Träger betriebene öffentliche Einrichtung, sofern die Gemeinde diesen tatsächlich kontrolliert und dessen Entscheidungen bestimmt (vgl. VGH Baden-Württemberg in DVBl. 1981, 220, 221; Kopp, a.a.O.; § 40 Rn. 16).
  • BVerwG, 18.07.1969 - VII C 56.68

    Raumvergabe an politische Parteien durch Gemeinden

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.09.1985 - 7 B 69/85
    Keiner der in Betracht kommenden Ausnahmegründe (vgl. hierzu BVerwGE 31, 368, 371 f.; 32, 333, 337; OVG Rheinland-Pfalz in AS 9, 411, 413 f.; BayVGH in BayVBl. 1969, 102, 103) ist hier gegeben.
  • BVerwG, 28.03.1969 - VII C 49.67

    Überlassung gemeindlicher Räume an die NPD

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.09.1985 - 7 B 69/85
    Keiner der in Betracht kommenden Ausnahmegründe (vgl. hierzu BVerwGE 31, 368, 371 f.; 32, 333, 337; OVG Rheinland-Pfalz in AS 9, 411, 413 f.; BayVGH in BayVBl. 1969, 102, 103) ist hier gegeben.
  • VG Neustadt, 17.10.2011 - 3 L 904/11

    Ausschluss von Parteien von der Vergabe gemeindlicher Räume

    Bürgerhalle, der sich nur aus § 14 Abs. 2 Alt. 1 und Abs. 4 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz - GemO - in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Parteiengesetz - ParteiG - und Art. 21 Abs. 1 GG ergeben könnte (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12. September 1985 - 7 B 69/85.OVG - AS 20, S. 11 ff).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.09.1992 - 7 E 11459/92

    Erlaß einer einstweiligen Anordnung; Verwaltungsgerichtliches Eilverfahren;

    Dies ist insbesondere im Bereich der Vergabe öffentlicher Subventionen wie auch bei der Zulassung zu öffentlichen Einrichtungen anerkannt (vgl. BVerwG, NJW 1969, 809; Senat, DÖV 1986, 153).
  • VG Neustadt, 28.06.2023 - 3 K 961/22

    Versagung der Nutzung eines gemeindlichen Veranstaltungsraumes durch kommunale

    Denn die Beklagte ist Mehrheitsgesellschafterin dieser GmbH und aufgrund ihrer öffentlich-rechtlichen Bindungen nicht berechtigt, sich durch Verlagerung öffentlicher Einrichtungen auf private Dritte diesen Bindungen zu entziehen (i.E. ebenso: OVG RP, Beschluss vom 12. September 1985 - 7 B 69/85 - esovg).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.1996 - 7 A 10802/95

    Baugrundstücke; Öffentliche Ausschreibung; Gemeinde; Vergabeentscheidung ;

    Dies ist insbesondere im Bereich der Vergabe öffentlicher Subventionen wie auch bei der Zulassung zu öffentlichen Einrichtungen anerkannt (vgl. BVerwG, NJW 1969, 809; Senat, DÖV 1986, 153).
  • VG Bremen, 28.03.2007 - 2 V 579/07

    Nutzung der Stadthalle Bremerhaven durch die DVU

    Dementsprechend besteht in der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung Konsens, dass Parteien unabhängig von ihrer jeweiligen politischen Ausrichtung einen Anspruch auf Gleichbehandlung haben (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 28.03.1969 - VII C 49.67 in BVerwGE 31, 368, 370; OVG Koblenz, Beschluss vom 12.09.1985 - 7 B 69/85 in DÖV 1986, 153; OVG Bremen, Urteil vom 21.11.1989 - 1 BA 22/89 in NJW 1990, 931, 933; OVG Bautzen, Beschluss vom 12.04.2001 - 3 BS 10/01 in NVwZ 2002, 615; OVG Bremen, Beschluss vom 09.05.2003 - 1 B 181/03 in NordÖR 2003, 251, 252).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.1985 - 7 B 69/85   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.1985 - 7 B 69/85 (https://dejure.org/1985,6870)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.02.1985 - 7 B 69/85 (https://dejure.org/1985,6870)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. Februar 1985 - 7 B 69/85 (https://dejure.org/1985,6870)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2491
  • NVwZ 1985, 837 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • VG Köln, 14.09.2021 - 10 K 4751/19
    An einem gerichtlichen Vergleich können sich aber auch Dritte beteiligen und zur Vornahme von Handlungen verpflichten, ohne dass es vorher einer Beiladung dieser Dritten zum Verfahren bedarf, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. Februar 1985 - 7 B 69/85 -, juris.
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