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   BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 8.15   

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BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 8.15 (https://dejure.org/2016,1666)
BVerwG, Entscheidung vom 13.01.2016 - 7 B 8.15 (https://dejure.org/2016,1666)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Januar 2016 - 7 B 8.15 (https://dejure.org/2016,1666)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer Zugehörigkeit der Schmutzwasserleitung zur öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage; Bestätigung einer Übertragung von Abwasserentsorgungsanlagen auf die Gemeinden durch Inkrafttreten des Landwassergesetzes

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahme einer Zugehörigkeit der Schmutzwasserleitung zur öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage; Bestätigung einer Übertragung von Abwasserentsorgungsanlagen auf die Gemeinden durch Inkrafttreten des Landwassergesetzes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (34)

  • BVerwG, 27.02.2002 - 8 C 1.01

    Ausschluss der Rückübertragung; Widmung zum Gemeingebrauch; Sachen im

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 8.15
    Welche Folgen das Fehlen der Zustimmung des vom widmenden Verwaltungsträger verschiedenen Eigentümers bei Sachen im so genannten Anstaltsgebrauch (BVerwG, Urteile vom 30. November 1995 - 7 C 55.94 - BVerwGE 100, 70 und vom 27. Februar 2002 - 8 C 1.01 - BVerwGE 116, 67 ; Papier, a.a.O. § 39 Rn. 27 ff., 30) hat, kann hier mangels Entscheidungserheblichkeit offenbleiben (siehe zur Widmungsverfügung Papier, a.a.O. § 40 Rn. 25).

    Eine auch in dieser Hinsicht verlässliche Abgrenzung leistet jeweils die Widmung als Willensbekundung der zuständigen Stelle, die grundsätzlich an keine bestimmte Form gebunden ist und auch konkludent ergehen kann (BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2002 - 8 C 1.01 - BVerwGE 116, 67 und Beschluss vom 24. Juni 2015 - 3 B 28.15 - juris Rn. 5).

  • BVerwG, 30.06.2009 - 9 B 23.09

    Verjährung eines Zahlungsanspruchs für die Durchführung von Unterhalt und

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 8.15
    Aus den Entscheidungsgründen muss sowohl für die Beteiligten als auch für das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar sein, aus welchen Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts das Gericht dem Vortrag eines Beteiligten, soweit es sich um einen zentralen Punkt seiner Rechtsverfolgung handelt, nicht folgt (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 18. Oktober 2006 - 9 B 6.06 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 66 Rn. 24 und vom 30. Juni 2009 - 9 B 23.09 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 412.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unvollständige oder lückenhafte Entscheidungsgründe als

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 8.15
    Die Begründungspflicht ist ferner immer dann verletzt, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonst wie unbrauchbar sind und damit der in § 138 Nr. 6 VwGO vorausgesetzte grobe Verfahrensfehler vorliegt (BVerwG, Beschlüsse vom 5. Juni 1998 - 9 B 412.98 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 32 und vom 25. September 2013 - 1 B 8.13 - juris Rn. 16, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 18.10.2006 - 9 B 6.06

    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; bereits hergestellte Erschließungsanlage;

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 8.15
    Aus den Entscheidungsgründen muss sowohl für die Beteiligten als auch für das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar sein, aus welchen Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts das Gericht dem Vortrag eines Beteiligten, soweit es sich um einen zentralen Punkt seiner Rechtsverfolgung handelt, nicht folgt (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 18. Oktober 2006 - 9 B 6.06 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 66 Rn. 24 und vom 30. Juni 2009 - 9 B 23.09 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 29.02.2012 - 7 C 8.11

    Saatgut; Organismus, gentechnisch veränderter; Aussaat; Freisetzung;

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 8.15
    Das ist nicht bereits dann der Fall, wenn der Tatrichter andere Schlüsse gezogen hat, als sie nach Auffassung eines Beteiligten hätten gezogen werden müssen, selbst wenn ein anderer Schluss sogar näher liegt als der vom Gericht gezogene (BVerwG, Urteil vom 29. Februar 2012 - 7 C 8.11 - Buchholz 419.01 § 26 GenTG Nr. 1 Rn. 44 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.09.2013 - 1 B 8.13

    Gehörsrüge; Vertagungsantrag; Entscheidungsgründe

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 8.15
    Die Begründungspflicht ist ferner immer dann verletzt, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonst wie unbrauchbar sind und damit der in § 138 Nr. 6 VwGO vorausgesetzte grobe Verfahrensfehler vorliegt (BVerwG, Beschlüsse vom 5. Juni 1998 - 9 B 412.98 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 32 und vom 25. September 2013 - 1 B 8.13 - juris Rn. 16, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 26.02.2014 - 6 C 3.13

    Vorlagebeschluss; Telekommunikation; Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung;

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 8.15
    Ein rügefähiger Verfahrensfehler liegt aber nur dann vor, wenn die inkorrekte Entscheidung auf einer fehlerhaften Anwendung der prozessualen Vorschriften beruht (BVerwG, Beschlüsse vom 9. September 2013 - 7 B 2.13 u.a. - juris Rn. 19 und vom 26. Februar 2014 - 6 C 3.13 - BVerwGE 149, 94 Rn. 15, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 24.06.2015 - 3 B 28.15

    Anforderungen an den Widmungsakt staatlicher Stellen der DDR bzgl. Einstufung der

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 8.15
    Eine auch in dieser Hinsicht verlässliche Abgrenzung leistet jeweils die Widmung als Willensbekundung der zuständigen Stelle, die grundsätzlich an keine bestimmte Form gebunden ist und auch konkludent ergehen kann (BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2002 - 8 C 1.01 - BVerwGE 116, 67 und Beschluss vom 24. Juni 2015 - 3 B 28.15 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 27.05.2013 - 7 B 30.12

    Informationszugang; öffentlich-rechtlicher Rundfunk; Ausgestaltung der

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 8.15
    Denn die Rüge der Nichtbeachtung von Bundesrecht bei der Auslegung und Anwendung von Landesrecht vermag eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nur dann zu begründen, wenn die Auslegung der - gegenüber dem Landesrecht als korrigierender Maßstab angeführten - bundesrechtlichen Normen ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (siehe etwa BVerwG, Beschlüsse vom 15. Dezember 1989 - 7 B 177.89 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 277 und vom 27. Mai 2013 - 7 B 30.12 - ZUM-RD 2013, 560 Rn. 6).
  • BVerwG, 16.02.2012 - 9 B 71.11

    Berufungsbegründung; Berufungsgründe; objektive Willkür; Auslegung;

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 8.15
    Mit dem Vorwurf, dem Richter seien bei der Feststellung des sachlichen Rechts Fehler unterlaufen, kann ein Verfahrensmangel demnach nicht begründet werden; Ausnahmen hiervon sind selbst bei einem Verstoß gegen Denkgesetze oder objektiver Willkür nicht zuzulassen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1990 - 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 ; Beschlüsse vom 11. Juli 1975 - 7 B 62.74 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 133 S. 9, vom 9. Oktober 1997 - 6 B 42.97 - juris Rn. 5 und vom 16. Februar 2012 - 9 B 71.11 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 42 Rn. 8).
  • BVerwG, 28.03.2012 - 8 B 76.11

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel; Verfahrensfehler; Verfahrensrüge;

  • BVerwG, 17.05.2011 - 8 B 98.10

    Prüfung des Vorliegens eines Verfahrensmangels in einem Urteil muss auch im Falle

  • BVerwG, 02.11.2011 - 3 B 54.11

    Berufliche Rehabilitierung; Widerspruch; Versäumung der Widerspruchsfrist;

  • BVerwG, 13.02.2012 - 9 B 77.11

    Verfahrensmangel; Überzeugungsgrundsatz; Aktenwidrigkeit;

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 B 177.89

    Genehmigung zur Führung des Grades eines "Lizentiaten der Theologie" -

  • BVerwG, 06.02.1986 - 5 C 40.84

    Unanfechtbarkeit eines Wege - und Gewässerplans für den einzelnen Teilnehmern des

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.07.2008 - 3 L 336/05

    Abwasserbeseitigung: Erstattung der Kosten für die Sanierung eines

  • BVerwG, 27.01.2010 - 8 C 38.09

    Zwischenurteil; Feststellungsklage; streitiges Rechtsverhältnis;

  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

  • BVerwG, 09.10.1997 - 6 B 42.97

    Grundrechtswidrige Entziehung des gesetzlichen Richters - Anforderungen an die

  • BVerwG, 17.12.2001 - 6 B 61.01

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

  • BVerwG, 20.01.1993 - 7 B 158.92

    Klageänderung - Parteiwechsel - Auswechseln des Beklagten - Fristversäumnis -

  • BVerwG, 26.07.2007 - 8 B 19.07

    Anwendbarkeit der Restitutionsausschlussgründe des § 5 Abs. 1 des Gesetzes zur

  • BVerwG, 28.08.2007 - 8 B 31.07

    Rechtsträgernachweise als ausreichende Nachweise über das Vorhandensein eines

  • BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 2.06

    Vermögenszuordnung; Verwaltungsvermögen; kommunales Finanzvermögen; öffentliche

  • BVerwG, 30.11.1995 - 7 C 55.94

    Wann ist ein Rückübertragungsanspruch ausgeschlossen?

  • BGH, 03.06.2005 - V ZR 196/04

    Eigentum der Deutschen Telekom AG an Telefon-Hausnetzen in der ehemaligen DDR

  • BGH, 02.12.2005 - V ZR 35/05

    Wirksamkeit der Übereignung von in einem Straßengrundstück verlegten

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

  • BVerwG, 23.11.2000 - 3 C 27.00

    Sondervermögen Reichsbahn; Reichsbahn, Sondervermögen; Verwaltungsnutzung (i. S.

  • BVerwG, 04.07.1968 - VIII B 110.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Verfahrensmängel als Zulassungsgrund im

  • BVerwG, 14.07.2010 - 10 B 7.10

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß, interner Schutz; Prognose;

  • BVerwG, 09.09.2013 - 7 B 2.13

    Feststellung der Rechmäßigkeit eines Plangenehmigungsbescheids zur Verbesserung

  • BVerwG, 11.07.1975 - VII B 62.74
  • BVerwG, 30.06.2016 - 7 C 5.15

    Abfall; private Haushaltungen; Überlassungspflicht; öffentliche Interessen;

    Ein solcher liegt aber nur dann vor, wenn die inkorrekte Entscheidung auf einer fehlerhaften Anwendung der prozessualen Vorschriften beruht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Januar 2016 - 7 B 8.15 - RdL 2016, 142 = juris Rn. 18 und vom 26. Februar 2014 - 6 C 3.13 - BVerwGE 149, 94 Rn. 15, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 26.07.2016 - 7 B 28.15

    Anordnung von Sicherungsmaßnahmen in einer Tongrube; wesentlicher Bestandteil des

    Mit dem Vorwurf, dem Richter seien bei der Feststellung des sachlichen Rechts Fehler unterlaufen, kann ein Verfahrensmangel demnach nicht begründet werden; Ausnahmen hiervon sind selbst bei einem Verstoß gegen Denkgesetze oder objektiver Willkür nicht zuzulassen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1990 - 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 sowie Beschluss vom 13. Januar 2016 - 7 B 8.15 - RdL 2016, 142 m.w.N.).

    Die Grenzen der Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung sind mit der Folge des Vorliegens eines Verfahrensfehlers nur dann überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind (stRspr, siehe etwa BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 2016 - 7 B 8.15 - RdL 2016, 142 ).

  • BVerwG, 22.11.2019 - 10 B 13.19

    Informationszugang zu energiewirtschaftsrechtlichen Regulierungsentscheidungen

    Die Grenzen der Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung sind mit der Folge eines Vorliegens eines Verfahrensfehlers nur dann überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts-und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind (stRspr, siehe etwa BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 2016 - 7 B 8.15 - RdL 2016, 142 ).
  • BVerwG, 10.02.2022 - 4 B 20.21

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans; inzidente Normenkontrolle; erfolglose

    Insoweit könnte selbst ein Fall objektiver Willkür nicht zur Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO führen (BVerwG, Beschlüsse vom 16. Februar 2012 - 9 B 71.11 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 42 Rn. 8, vom 13. Januar 2016 - 7 B 8.15 - RdL 2016, 142 und vom 5. März 2019 - 4 BN 18.18 - juris Rn. 36).
  • BVerwG, 04.02.2022 - 4 B 24.21

    Revisionszulassung wegen eines Verfahrensmangels; Kontrolle des äußeren

    Unterlaufen dem Richter Fehler bei der Auslegung und Anwendung materiellen Rechts, so handelt es sich nicht, auch nicht ausnahmsweise im Falle objektiver Willkür, um Verfahrensfehler (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Februar 2012 - 9 B 71.11 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 42 Rn. 8 und vom 13. Januar 2016 - 7 B 8.15 - RdL 2016, 142 , jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 26.11.2020 - 7 B 9.20

    Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses aus § 75 Abs. 4 ThürVwVfG

    Die Grenzen der Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung sind mit der Folge des Vorliegens eines Verfahrensfehlers nur dann überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind (stRspr, siehe etwa BVerwG, Beschlüsse vom 13. Januar 2016 - 7 B 8.15 - RdL 2016, 142 = juris Rn. 22 und vom 26. Juli 2016 - 7 B 28.15 - AbfallR 2016, 252 = juris Rn. 29).
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