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   BVerwG, 15.05.2003 - 7 B 9.03   

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BVerwG, 15.05.2003 - 7 B 9.03 (https://dejure.org/2003,16769)
BVerwG, Entscheidung vom 15.05.2003 - 7 B 9.03 (https://dejure.org/2003,16769)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Mai 2003 - 7 B 9.03 (https://dejure.org/2003,16769)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Vermögensrechtliche Rückübertragung der Miteigentumshälfte eines Grundstücks; Verlust des Eigentums an einem Grundstück aus verfolgungsbedingten Gründen; Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Personenkreis der kollektiv Verfolgten; Außerhalb ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 17.01.2002 - 7 C 13.01

    Rückübertragung eines Grundstücks; verfolgungsbedingter Vermögensverlust;

    Auszug aus BVerwG, 15.05.2003 - 7 B 9.03
    Die Belastung eines Grundstücks mit der Gebäudeentschuldungsteuer ging gemäß § 11 Abs. 2 Satz 2 des Reichsbewertungsgesetzes vom 22. Mai 1931 (RGBl I S. 222) in den Einheitswert ein, soweit dieser wie bei Mietwohngrundstücken nach dem Ertragswert zu bemessen war (Urteil vom 17. Januar 2002 BVerwG 7 C 13.01 Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 12 S. 52 ); sie wurde beim Bewertungssatz berücksichtigt und zur Ermittlung des Reinertrags mit 70 % angesetzt (§ 29 i.V.m. § 21 Abs. 1 Satz 2 und 3, § 30 der Durchführungsbestimmungen vom 22. Mai 1931 ).

    Das ist hier nicht der Fall, da auf der Grundlage der entscheidungstragenden Annahme des Verwaltungsgerichts, dass der Einheitswert die unterste Grenze des Verkehrswerts bildete, ein Abzug der Gebäudeentschuldungsteuer vom Einheitswert oder ein entsprechender Zuschlag auf die Gegenleistung nicht in Betracht kam (vgl. Urteil vom 17. Januar 2002, a.a.O. S. 57 f.).

    Es durfte sich die allgemeine Erfahrungstatsache, dass der Einheitswert regelmäßig die unterste Grenze des Verkehrswerts bildete, unabhängig davon zunutze machen, ob sich der Verkehrswert noch ermitteln ließ (vgl. Urteil vom 24. August 2000 BVerwG 7 C 85.99 Buchholz 428 § 1 Abs. 6 Nr. 7 S. 25 ; Urteil vom 17. Januar 2002, a.a.O. S. 53 f.).

  • BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 15.98

    Teltow-Seehof: Urteile des VG Potsdam zu Bauparzellen aufgehoben

    Auszug aus BVerwG, 15.05.2003 - 7 B 9.03
    Nach Ansicht der Beschwerde weicht die Erwägung des Verwaltungsgerichts, dass der Kaufpreis nur angemessen gewesen wäre, wenn er den Einheitswert 1935 überstiegen hätte, von dem Urteil vom 24. Februar 1999 BVerwG 8 C 15.98 BVerwGE 108, 301 ab.

    In Bezug auf den Einheitswert heißt es in der Divergenzentscheidung, es entspreche einem allgemeinen Erfahrungssatz, "dass der Verkehrswert für ein Grundstück in der Regel höher, zumindest aber nicht niedriger als der Einheitswert gewesen ist" (Urteil vom 24. Februar 1999, a.a.O. S. 309).

  • BVerwG, 08.07.1988 - 4 B 100.88

    Richterwechsel - Beweisaufnahme - Ermessenssache - Grundstücksnachbar -

    Auszug aus BVerwG, 15.05.2003 - 7 B 9.03
    Ein Verstoß gegen die Denkgesetze liegt nicht schon dann vor, wenn das Gericht nach Meinung des Beschwerdeführers unrichtige oder fern liegende, objektiv nicht überzeugende oder sogar unwahrscheinliche Schlüsse gezogen hat, sondern erst dann, wenn die Schlussfolgerung aus Gründen der Logik schlechterdings unmöglich ist (vgl. Beschluss vom 8. Juli 1988 BVerwG 4 B 100.88 Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 34 S. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.09.2000 - 8 C 21.99

    Schädigung während der NS-Zeit; Judenverfolgung; Kollektivverfolgung;

    Auszug aus BVerwG, 15.05.2003 - 7 B 9.03
    Nach dem Urteil vom 13. September 2000 ( BVerwG 8 C 21.99 Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 8) teilte der nichtjüdische Partner einer "Mischehe", wenn und solange er an der Ehe festhielt, die Eigenschaft als kollektiv Verfolgter.
  • BVerwG, 25.11.1999 - 9 B 70.99
    Auszug aus BVerwG, 15.05.2003 - 7 B 9.03
    Darum ist der Schluss von der Nichtbehandlung eines Vorbringens in den Entscheidungsgründen auf die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur unter der Voraussetzung zulässig, dass das betreffende Vorbringen nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts entscheidungserheblich war (BVerfGE 86, 133 ; Beschluss vom 25. November 1999 BVerwG 9 B 70.99 Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 64).
  • BVerwG, 24.08.2000 - 7 C 85.99

    Zwangsverkauf; Vermutung der Verfolgungsbedingtheit; Widerlegung der Vermutung;

    Auszug aus BVerwG, 15.05.2003 - 7 B 9.03
    Es durfte sich die allgemeine Erfahrungstatsache, dass der Einheitswert regelmäßig die unterste Grenze des Verkehrswerts bildete, unabhängig davon zunutze machen, ob sich der Verkehrswert noch ermitteln ließ (vgl. Urteil vom 24. August 2000 BVerwG 7 C 85.99 Buchholz 428 § 1 Abs. 6 Nr. 7 S. 25 ; Urteil vom 17. Januar 2002, a.a.O. S. 53 f.).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 15.05.2003 - 7 B 9.03
    Darum ist der Schluss von der Nichtbehandlung eines Vorbringens in den Entscheidungsgründen auf die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur unter der Voraussetzung zulässig, dass das betreffende Vorbringen nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts entscheidungserheblich war (BVerfGE 86, 133 ; Beschluss vom 25. November 1999 BVerwG 9 B 70.99 Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 64).
  • BVerwG, 27.06.2002 - 7 C 28.01

    Zwangsversteigerung eines Grundstücks im Jahr 1941; jüdische Eigentümerin;

    Auszug aus BVerwG, 15.05.2003 - 7 B 9.03
    Aus dieser Tatsache durfte das Verwaltungsgericht folgern, dass die Vertretenen Juden waren (vgl. Urteil vom 27. Juni 2002 BVerwG 7 C 28.01 Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 16 S. 72 ).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 15.05.2003 - 7 B 9.03
    Soweit die Beschwerde bemängelt, das Verwaltungsgericht habe nicht aufgeklärt, ob die Vertragspartner des Rechtsvorgängers der Kläger bei Vertragsabschluss noch verheiratet waren, genügt das Vorbringen den gesetzlichen Anforderungen an die Darlegung dieses Verfahrensmangels nicht (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 26 S. 13 ).
  • BVerwG, 10.11.1999 - 6 C 30.98

    Beachtlichkeit einer verfahrensfehlerhaften Einzelrichterübertragung im

    Auszug aus BVerwG, 15.05.2003 - 7 B 9.03
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass ein Gehörsverstoß nicht zur Aufhebung des angefochtenen Urteils führt, wenn er eine sich als rechtlich unerheblich erweisende Tatsachenfeststellung der Vorinstanz betrifft (Urteil vom 10. November 1999 BVerwG 6 C 30.98 BVerwGE 110, 40 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.07.1999 - 7 B 52.99

    Schädigung während der NS-Zeit; Judenverfolgung; ausländische

  • VG Cottbus, 16.04.2009 - 1 K 829/02

    Rückübertragungsanspruch - Anspruch auf Auskehr des Veräußerungserlöses

    Die Alteigentümer des streitgegenständlichen Grundstücks Max und Betty M. waren ausweislich des notariellen Kaufvertrages vom 04. Oktober 1938 und weiterer, im Gerichtsverfahren vorgelegter Unterlagen "nicht - arisch" und unterlagen als Juden einer Kollektivverfolgung im Sinne von § 1 Abs. 6 Satz 1 und 2 VermG i. V. m. Art. 3 Abs. 1 b) REAO (zu den Voraussetzungen vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2003 - BVerwG 7 B 9.03 - Buchholz (Bh) 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 19; Urteil vom 23. Oktober 2003 - BVerwG 7 C 64.02 - Bh 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 22; vom 28. Juli 1999 - BVerwG 7 B 67.99 - Juris; vom 23. Juli 1999 - BVerwG 7 B 52.99 - Bh 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 4).

    Die Nebenkosten, die der Käufer üblicherweise zahlt, sind nicht dem vereinbarten Kaufpreis hinzuzurechnen und bei der Frage der Angemessenheit nicht zu berücksichtigen (Beschluss vom 15. Mai 2003 - BVerwG 7 B 9/03 - Juris).

    Aus Gründen der Vereinfachung kann in diesem Fall als Indiz auf den Einheitswert als untere Grenze des Verkehrswertes abgestellt werden (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - BVerwG 7 C 20.03; Beschluss vom 15. Mai 2003 - BVerwG 7 B 9.03; Urteil vom 19. September 2002 - BVerwG 7 C 21.01; Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 16.98 und 8 C 18.98 - Teltow-Seehof II); hiervon ist die Gebäudeentschuldungssteuer nicht abzuziehen (BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2003 - BVerwG 7 B 9/03, vom 14. Mai 2003 - BVerwG 7 B 37.03).

  • BVerwG, 04.02.2004 - 1 B 202.03

    Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Verfahrensrüge; Darlegungserfordernisse bei

    Gleichwohl kann dies der Beschwerde nicht zum Erfolg verhelfen, weil sich der Fehler nur auf eine zusätzliche, nicht entscheidungserhebliche Erwägung des Berufungsgerichts bezieht (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwGE 110, 40 m.w.N.; Beschluss vom 15. Mai 2003 BVerwG 7 B 9.03 Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 19).
  • VG Cottbus, 27.12.2019 - 1 K 148/11
    Der Verkauf der Aktien der Kohlenwerke durch die Holding an Mittelstahl am 21. Mai 1938 unterfällt der Vermutung eines verfolgungsbedingten Vermögensverlustes, weil die Kohlenwerke zur "P... -Gruppe" gehörten, die wiederum im Eigentum von seit dem 30. Januar 1933 kollektiv verfolgten Juden stand (zu den Voraussetzungen einer Kollektivverfolgung im Sinne von § 1 Abs. 6 S. 1 und 2 VermG i. V. m. Art. 3 Abs. 1 b) REAO vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 15. Mai 2003 - BVerwG 7 B 9.03 -, Buchholz (Bh) 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 19; Urt. v. 23. Oktober 2003 - BVerwG 7 C 64.02 -, Bh 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 22; v. 28. Juli 1999 - BVerwG 7 B 67.99 -, juris; v. 23. Juli 1999 - BVerwG 7 B 52.99 -, Bh 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 4).
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