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BVerwG, 01.03.2006 - 7 B 90.05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Entschädigung nach dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetzes in der Fassung vom 01.September. 2005; Revisionszulassung wegen einer Verletzung des Gebots auf rechtliches Gehör; Umfang eines zulässigen Verzichts auf mündliche Verhandlung; ...
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- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 26.07.2005 - 6 K 112/99
- BVerwG, 01.03.2006 - 7 B 90.05
Papierfundstellen
- AnwBl 2006, 214
Wird zitiert von ... (64) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 24.11.2004 - 8 C 15.03
Globalanmeldung der JCC; Mindestanforderungen an eine fristwahrende Anmeldung; …
Auszug aus BVerwG, 01.03.2006 - 7 B 90.05
Hierauf hat die Beklagte durch Schriftsatz vom 16. Februar 2005 mitgeteilt, gegen die vorgesehene Sachverständige bestünden keine Einwände, jedoch sei mit Blick auf ein inzwischen ergangenes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. November 2004 BVerwG 8 C 15.03 (BVerwGE 122, 219) zweifelhaft, ob die Klägerin ihren Anspruch mit ihrer so genannten Globalanmeldung fristgemäß geltend gemacht habe.Es hätte unter den hier obwaltenden Umständen die Klägerin ausdrücklich darauf hinweisen müssen, dass es für seine beabsichtigte Entscheidung maßgeblich darauf ankomme, ob die Klägerin ihren Anspruch nach den Maßstäben rechtzeitig angemeldet hat (§ 30a Abs. 1 Satz 1 VermG), die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 24. November 2004 BVerwG 8 C 15.03 (…a.a.O.) hierzu aufgestellt hat.
An dieser Einschätzung hat sich (möglicherweise) durch das später ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. November 2004 BVerwG 8 C 15.03 (…a.a.O.) etwas geändert.
- BVerwG, 29.12.1995 - 9 B 199.95
Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensmangels - Anforderungen an …
Auszug aus BVerwG, 01.03.2006 - 7 B 90.05
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Verzicht auf eine mündliche Verhandlung nach § 101 Abs. 2 VwGO deshalb dann nicht mehr wirksam, wenn nach diesem Verzicht ein Beweisbeschluss ergeht, den Beteiligten durch einen Auflagenbeschluss eine Stellungnahme abgefordert wird oder Akten zu Beweiszwecken beigezogen werden oder sonst neue Erkenntnismittel in den Prozess eingeführt werden (Beschluss vom 29. Dezember 1995 BVerwG 9 B 199.95 Buchholz 310 § 101 VwGO Nr. 21; Beschluss vom 17. September 1998 BVerwG 8 B 105.98 Buchholz 310 § 101 VwGO Nr. 24).Für eine Anwendung des § 128 ZPO über § 173 VwGO ist daneben kein Raum (Beschluss vom 15. Februar 1980 2 CB 19.79 NJW 1980, 1482; Beschluss vom 29. Dezember 1995 BVerwG 9 B 199.95 a.a.O.).
- BVerwG, 27.08.2003 - 6 B 32.03
Musterung; Tauglichkeit; Sachverständiger; Gutachten; mündliche Verhandlung; …
Auszug aus BVerwG, 01.03.2006 - 7 B 90.05
Das Gericht hat in diesem Zusammenhang dafür einzustehen, dass trotz der unterbleibenden mündlichen Verhandlung das rechtliche Gehör der Beteiligten nicht verletzt wird (Beschluss vom 27. August 2003 BVerwG 6 B 32.03 NVwZ-RR 2004, 77).
- BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 6.02
Revisionsverfahren; Berücksichtigung von Rechtsänderungen; Klageänderung; …
Auszug aus BVerwG, 01.03.2006 - 7 B 90.05
Hat sich nach Erlass des angefochtenen Urteils das Recht geändert, ist für die Nachprüfung des angefochtenen Urteils die Rechtslage zum Zeitpunkt der Revisionsentscheidung maßgeblich, wenn das Tatsachengericht, entschiede es jetzt, das geänderte Recht zu berücksichtigen hätte (Urteil vom 26. November 2003 BVerwG 9 C 6.02 BVerwGE 119, 245 ). - BVerwG, 23.10.2003 - 7 C 62.02
Globalanmeldungen der JCC; Mindestanforderungen an eine fristwahrende Anmeldung; …
Auszug aus BVerwG, 01.03.2006 - 7 B 90.05
Die Beteiligten durften auch nach dem Stand der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, namentlich nach dem Urteil vom 23. Oktober 2003 BVerwG 7 C 62.02 (BVerwGE 119, 145), davon ausgehen, dass die Globalanmeldung der Klägerin die Anforderungen des § 30 Abs. 1 Satz 1 und § 30a Abs. 1 Satz 1 VermG erfüllt hat. - BVerwG, 15.02.1980 - 2 CB 19.79
Zulässigkeit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - Entsprechende …
Auszug aus BVerwG, 01.03.2006 - 7 B 90.05
Für eine Anwendung des § 128 ZPO über § 173 VwGO ist daneben kein Raum (Beschluss vom 15. Februar 1980 2 CB 19.79 NJW 1980, 1482;… Beschluss vom 29. Dezember 1995 BVerwG 9 B 199.95 a.a.O.). - BVerwG, 17.09.1998 - 8 B 105.98
Verwaltungsprozeßrecht - Rechtsfolgen des Ergehens eines Beweisbeschlusses nach …
Auszug aus BVerwG, 01.03.2006 - 7 B 90.05
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Verzicht auf eine mündliche Verhandlung nach § 101 Abs. 2 VwGO deshalb dann nicht mehr wirksam, wenn nach diesem Verzicht ein Beweisbeschluss ergeht, den Beteiligten durch einen Auflagenbeschluss eine Stellungnahme abgefordert wird oder Akten zu Beweiszwecken beigezogen werden oder sonst neue Erkenntnismittel in den Prozess eingeführt werden (Beschluss vom 29. Dezember 1995 BVerwG 9 B 199.95 Buchholz 310 § 101 VwGO Nr. 21; Beschluss vom 17. September 1998 BVerwG 8 B 105.98 Buchholz 310 § 101 VwGO Nr. 24).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2017 - 15 A 687/15
Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Kanalisation; Beurteilung der …
vgl. zum Verbrauch derartiger Prozesserklärungen BVerwG, Beschlüsse vom 13. Dezember 2013 - 6 BN 3.13 -, juris Rn. 8, vom 1. März 2006 - 7 B 90.05 -, juris Rn. 13, vom 17. September 1998 - 8 B 105.98 -, juris Rn. 4, und vom 29. Dezember 1995 - 9 B 199.95 -, juris Rn. 4; Dolderer, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 101 Rn. 30 und Rn. 37 ff.; Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 101 Rn. 7; Geiger, in: Eyermann/Fröhler, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 101 Rn. 9. - BVerwG, 04.06.2014 - 5 B 11.14
Beihilfeberechtigung; Selbstbehalt; grundsätzliche Bedeutung; ausgelaufenes …
Das Einverständnis nach § 101 Abs. 2 VwGO ist eine grundsätzlich unwiderrufliche Prozesshandlung (vgl. Beschluss vom 13. Dezember 2013 a.a.O. Rn. 8 m.w.N.).Er ist deshalb dann nicht mehr wirksam, wenn nach diesem Verzicht ein Beweisbeschluss ergeht, den Beteiligten durch einen Auflagenbeschluss eine Stellungnahme abgefordert wird oder Akten zu Beweiszwecken beigezogen oder sonst neue Erkenntnismittel in den Prozess eingeführt werden (vgl. Beschluss vom 13. Dezember 2013 a.a.O.).
Eine Änderung der Prozesslage führt hingegen im Verwaltungsprozess weder von selbst zur Unwirksamkeit eines einmal erklärten Verzichts auf mündliche Verhandlung noch - wie in § 128 Abs. 2 Satz 1 ZPO vorgesehen - zu dessen Widerrufbarkeit (vgl. Beschluss vom 13. Dezember 2013 a.a.O. m.w.N.).
Danach kann etwa die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung notwendig sein, wenn ein Beteiligter geltend macht, eine wesentliche Änderung der Prozesslage erfordere unter dem Gesichtspunkt seines rechtlichen Gehörs deren Durchführung (…vgl. Beschlüsse vom 1. März 2006 a.a.O. und vom 13. Dezember 2013 - BVerwG 7 B 90.05 - juris Rn. 12).
- BVerwG, 15.05.2014 - 9 B 57.13
Zweitwohnungsteuer; Satzung; Vermögensteuer; übliche Miete; Ermessen; …
Der Verzicht auf mündliche Verhandlung ist danach eine auf die nächste Entscheidung des Gerichts bezogene, grundsätzlich unwiderrufliche Prozesshandlung (Beschlüsse vom 1. März 2006 - BVerwG 7 B 90.05 - juris Rn. 13, 16 …und vom 8. Juli 2008 - BVerwG 8 B 29.08 - juris Rn. 6 ff., jeweils m.w.N.).Allerdings steht es auch nach einem Verzicht im Ermessen des Gerichts, ob es ohne mündliche Verhandlung entscheidet (s. Beschluss vom 1. März 2006 - BVerwG 7 B 90.05 - juris Rn. 14).
- BVerwG, 16.04.2012 - 3 B 62.11
Radweg; Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht; Benutzungspflicht für Radwege; …
Auch wenn man davon ausgeht, dass ein Widerruf dieser Prozesshandlung zumindest unter engen Voraussetzungen in Betracht kommen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. März 2006 - BVerwG 7 B 90.05 - juris Rn. 13 m.w.N.), sind doch an die Erklärung des Widerrufs als "actus contrarius" schon aus Gründen der Verfahrenssicherheit dieselben formalen Anforderungen zu stellen wie an den vorangegangen Verzicht auf mündliche Verhandlung.Die Annahme des Klägers, dass der zuvor erklärte Verzicht auf mündliche Verhandlung aufgrund der Einführung weiteren Tatsachenmaterials durch den Beklagten nach diesem Verzicht von selbst, also auch ohne einen wirksamen Widerruf, entfallen sein könnte, ist unzutreffend (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. März 2006 a.a.O. Rn. 16).
- VGH Bayern, 21.01.2013 - 8 ZB 11.2030
Duldung einer Trinkwasserleitung in einem als nicht ausgebauter öffentlicher …
Die Einverständniserklärung war im Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts auch nicht durch eine andere, die Instanz nicht beendende Entscheidung verbraucht (vgl. dazu BVerwG, B.v. 1.3.2006 - 7 B 90/05 - Rn. 13;… Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl. 2012, § 101 Rn. 7).Der Verzicht auf mündliche Verhandlung nach § 101 Abs. 2 VwGO ist als Prozesshandlung mit Dauerwirkung grundsätzlich unwiderruflich (vgl. BVerwG, B.v. 1.3.2006 - 7 B 90/05 - juris Rn. 13;… U.v. 20.11.2008 - 4 C 8/07 - NVwZ 2009, 667 Rn. 11;… BayVGH, B.v. 18.8.2010 - 2 ZB 07.2052 - juris Rn. 11;… Geiger in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 101 Rn. 7).
- BVerwG, 13.12.2013 - 6 BN 3.13
Verzicht auf Entscheidung mit mündlicher Verhandlung
Der Verzicht auf eine mündliche Verhandlung ist deshalb dann nicht mehr wirksam, wenn nach diesem Verzicht ein Beweisbeschluss ergeht, den Beteiligten durch einen Auflagenbeschluss eine Stellungnahme abgefordert wird oder Akten zu Beweiszwecken beigezogen werden oder sonst neue Erkenntnismittel in den Prozess eingeführt werden (Beschluss vom 1. März 2006 - BVerwG 7 B 90.05 - juris Rn. 13).Für eine Anwendung des § 128 ZPO über § 173 VwGO ist daneben kein Raum (Beschluss vom 1. März 2006 a.a.O. Rn. 16).
Danach kann etwa die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung erforderlich sein, wenn ein Beteiligter geltend macht, eine wesentliche Änderung der Prozesslage erfordere unter dem Gesichtspunkt seines rechtlichen Gehörs deren Durchführung (Beschluss vom 1. März 2006 a.a.O. Rn. 14).
- BVerwG, 09.09.2009 - 4 BN 4.09
Vereinbarkeit eines zielgerichteten Entzugs der Nahrungsquelle eines Feldhamsters …
§ 101 Abs. 2 VwGO enthält insoweit eine abschließende Regelung, der eine zeitliche Bindung des Gerichts nach Verzicht auf (weitere) mündliche Verhandlung fremd ist (Beschlüsse vom 15. Februar 1980 BVerwG 2 CB 19.79 Buchholz 310 § 101 VwGO Nr. 9, vom 10. Juni 1994 BVerwG 6 B 45.93 Buchholz 310 § 101 VwGO Nr. 20…, vom 19. Dezember 2001 a.a.O., vom 14. Februar 2003 a.a.O. S. 7 f. und vom 1. März 2006 BVerwG 7 B 90.05 juris Rn. 16). - OVG Niedersachsen, 04.04.2008 - 2 LB 7/07
Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung der besonderen Gefährlichkeit eines …
Es steht im Ermessen des Gerichts, ob es trotz wirksamen Verzichts ohne mündliche Verhandlung entscheidet (BVerwG, Beschluss vom 1. März 2006, - BVerwG 7 B 90.05 -, www.bverwge.de).Danach kann etwa die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung erforderlich sein, wenn ein Beteiligter geltend macht, eine wesentliche Änderung der Prozesslage erfordere unter dem Gesichtspunkt seines rechtlichen Gehörs deren Durchführung (BVerwG, Beschluss vom 1. März 2006, - BVerwG 7 B 90.05 -, www.bverwge.de).
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2022 - 1 L 61/20
Verwirkung des Klagerechts gegen Pachtvergabebeschluss einer Jagdgenossenschaft
Weiter rügt die Antragsschrift, dass eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren mit Einverständnis der Beteiligten gemäß dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 1. März 2006 (- 7 B 90.05 -, juris) grundsätzlich nur möglich sei, wenn zuvor eine mündliche Verhandlung stattgefunden habe.Entgegen dem Antragsvorbringen enthält der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 1. März 2006 (a. a. O.) keine Feststellung, dass der Verzicht auf mündliche Verhandlung gemäß § 101 Abs. 2 VwGO voraussetzt, dass zuvor bereits eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat.
Im Falle eines wirksamen, nicht verbrauchten Verzichts auf mündliche Verhandlung gemäß § 101 Abs. 2 VwGO muss das Gericht im allgemeinen die Beteiligten auch nicht darauf hinweisen, wann es die ohne mündliche Verhandlung mögliche Entscheidung zu erlassen gedenkt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. März 2006, a. a. O., Rn. 19).
- BVerwG, 05.07.2016 - 4 B 21.16
Wirksamkeit des Verzichts auf mündliche Verhandlung bei Änderung der Prozesslage
Entgegen der Ansicht der Beklagten führt eine Änderung der Prozesslage nicht von selbst zu einer Unwirksamkeit eines einmal erklärten Verzichts auf eine mündliche Verhandlung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. März 2006 - 7 B 90.05 - juris Rn. 16 mit Anmerkung Neumann, jurisPR-BVerwG 11/206 Anm. 6). - BVerwG, 08.07.2008 - 8 B 29.08
Beurteilung der Verspätung des Vorbringens bei Verzicht der Beteiligten auf eine …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2023 - 10 A 3502/20
Verzicht auf mündliche Verhandlung; Widerruf; Änderung der Prozesslage; Wechsel …
- OVG Niedersachsen, 11.05.2020 - 4 LA 163/18
Biotop; Biozönose; Kartierschlüssel; Lebensgemeinschaft; Lebensraum; Moor, …
- VG Berlin, 22.09.2008 - 35 A 576.07
Prüfung der Regelung von Sportwetten in Berlin
- BVerwG, 20.11.2008 - 4 C 8.07
Berufung; Zurücknahme; mündliche Verhandlung; schriftliches Verfahren; (keine) …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2020 - 15 A 355/19
Versammlung; Versammlungsort; Verlegung; Sicherheitsinteressen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2016 - 15 A 2024/13
Verstoß gegen die Vertraulichkeitsvorschriften hinsichtlich …
- VG Köln, 15.01.2019 - 14 K 9313/16
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2018 - 15 A 907/17
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Befreiung von der Abwasserüberlassungspflicht …
- BVerwG, 06.02.2017 - 4 B 2.17
Nichtzulassungsbeschwerde; Wirksamkeit des Verzichts auf mündliche Verhandlung
- BVerwG, 20.09.2007 - 4 B 31.07
Rüge der Verletzung der richterlichen Pflicht zu Hinweisen, zur Erörterung und …
- VGH Bayern, 26.02.2024 - 9 ZB 23.502
Beseitigungsanordnung, Nutzungsuntersagung, Entscheidung ohne (weitere) mündliche …
- VG Neustadt, 16.01.2024 - 4 K 590/23
Verbrauch des Einverständnisses mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - 1 A 2175/07
Anspruch eines Zivildienstleistenden auf Erstattung der (Miet-) Kosten einer von …
- VG Trier, 25.06.2021 - 7 K 4017/20
Pakistan: Dublin Italien; Überstellung eines Dublin-Rückkehrenden rechtmäßig; …
- OVG Schleswig-Holstein, 18.04.2018 - 2 LA 367/18
Unwirksamwerden eines Verzichts auf mündliche Verhandlung
- BVerwG, 18.04.2018 - 8 C 3.17
Anmeldefrist, benennen; Anmeldung; Anteilsschädigung; Anwendungsbereich, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2010 - 1 A 1328/08
Vereinbarkeit eines rückwirkenden Ausschlusses nicht verschreibungspflichtiger …
- VGH Bayern, 07.12.2006 - 1 ZB 05.616
Zulassung der Berufung; Errichtung einer Mobilfunk-Basisstation; Befreiung von …
- BVerwG, 18.04.2018 - 8 C 5.17
Anmeldefrist, benennen; Anmeldung; Anteilsschädigung; Anwendungsbereich, …
- VGH Bayern, 24.01.2024 - 9 ZB 23.501
Baueinstellungsverfügung, Entscheidung ohne (weitere) mündliche Verhandlung.
- BFH, 05.02.2014 - XI B 7/13
Verzicht auf mündliche Verhandlung - Verbrauch der Verzichtserklärung
- BVerwG, 18.04.2018 - 8 C 1.17
Feststellung einer Bruchteilsrestitutions-Entschädigungsberechtigung für den …
- BVerwG, 17.11.2008 - 8 B 80.08
Anforderungen an die Zulassung der Revision wegen Abweichung; Rüge der Verletzung …
- BVerwG, 18.04.2018 - 8 C 4.17
Feststellungsanspruch einer Bruchteilsrestitutions-Entschädigungsberechtigung …
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2007 - 2 L 224/05
Härtebeihilfe wegen Tierseuche
- BVerwG, 19.05.2015 - 3 B 7.15
Rechtsmittel einer Gemeinde gegen den zweigleisigen Ausbau einer Eisenbahnstrecke
- VG Kassel, 14.02.2019 - 3 K 6342/17
Feststellung der fiktiven Klagerücknahme bei fehlender Begründung trotz …
- OVG Niedersachsen, 09.06.2008 - 12 LA 301/07
Rechtmäßigkeit der Schließung einer Grundstückszufahrt an einer Bundesstraße …
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.03.2007 - 3 N 197.06
Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im Asylprozess nach Einführung weiterer …
- VG Köln, 17.05.2018 - 13 K 2254/18
"Informationszugang zu Justizlaufzeiten"
- VGH Bayern, 17.12.2012 - 16a DZ 10.1943
Leitender Regierungsdirektor; Beleidigung des Vorgesetzten; Milderungsgrund der …
- VG Würzburg, 19.12.2023 - W 4 K 23.134
Genehmigung, Fällung, Rückschnitt, Baumschutz, Atypik
- VG Köln, 19.02.2021 - 14 K 3838/17
- VG Frankfurt/Oder, 19.04.2017 - 5 K 549/13
Lärmemission einer Musikschule
- VG Köln, 18.02.2021 - 14 K 3724/17
- VG Köln, 08.06.2021 - 20 K 8757/17
- VG Köln, 25.03.2021 - 14 K 7043/17
Inländische Fluchtmöglichkeit, Iran, Zwangsrekrutierung
- VG Köln, 03.03.2021 - 14 K 6161/20
- VG Köln, 18.02.2021 - 14 K 378/17
- VG Köln, 12.10.2021 - 2 K 4649/17
- VG Köln, 08.10.2021 - 20 K 3644/16
- VG Köln, 01.07.2021 - 20 K 2397/20
- VG Köln, 26.05.2021 - 20 K 11650/16
- VG Berlin, 21.11.2014 - 1 K 241.13
Erteilung eines Visums zum Nachzug zur in Hamburg lebenden Ehefrau
- VG Köln, 19.05.2021 - 20 K 6661/17
- VG Arnsberg, 06.05.2021 - 7 K 1751/19
Marokko: Dublin Italien; Keine systemischen Mängel im italienischen Asyl- und …
- VG Berlin, 12.06.2012 - 1 K 48.09
Urteil über die Kosten des Rechtsstreits
- AGH Baden-Württemberg, 30.10.2010 - AGH 3/10
Zu den Anforderungen an die Führung der Fachanwaltsbezeichnung
- VG Trier, 20.01.2022 - 9 K 3246/20
Burkina Faso: Keine drohende FGM
- VG Trier, 15.07.2021 - 10 K 3973/20
El Salvador: Subsidiärer Schutz wegen Gefahr durch Gangkriminalität
- VG Köln, 19.05.2021 - 20 K 6854/19
- VG Potsdam, 23.09.2022 - 9 K 3866/17
- VG Köln, 22.07.2021 - 20 K 3676/20