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   BVerwG, 20.02.2002 - 7 B 98.01   

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https://dejure.org/2002,29058
BVerwG, 20.02.2002 - 7 B 98.01 (https://dejure.org/2002,29058)
BVerwG, Entscheidung vom 20.02.2002 - 7 B 98.01 (https://dejure.org/2002,29058)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Februar 2002 - 7 B 98.01 (https://dejure.org/2002,29058)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der gerichtlichen Pflicht zur Sachaufklärung im Verwaltungsprozess - Voraussetzungen der Unredlichkeit einer Schwarzgeldabrede im Sinne des Vermögensgesetzes (VermG) - Anforderungen an die Begründung der Rüge des Abweichens eines Urteils von einer Entscheidung ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.05.2001 - 7 B 7.01

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache bei unredlichem

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2002 - 7 B 98.01
    Soweit der Beigeladene in diesem Zusammenhang vorträgt, dass zwischen dem Zeugen und der Rechtsvorgängerin des Klägers eine Schwarzgeldabrede getroffen worden sei, verkennt er, dass eine solche Abrede nicht zur Unredlichkeit im Sinne des § 4 Abs. 3 VermG führt, wenn die verschleierte Zahlung dazu dienen sollte, dem Verkäufer im Ergebnis ein höheres Entgelt zu verschaffen, als ihm nach den einschlägigen Preisvorschriften der DDR zugestanden hätte (vgl. Beschluss vom 6. Januar 1994 - BVerwG 7 B 200.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 5 - sowie Beschluss vom 18. Mai 2001 - BVerwG 7 B 7.01 - S. 3 des amtlichen Abdrucks).
  • BVerwG, 06.01.1994 - 7 B 200.93

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Zulassungsgrunds -

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2002 - 7 B 98.01
    Soweit der Beigeladene in diesem Zusammenhang vorträgt, dass zwischen dem Zeugen und der Rechtsvorgängerin des Klägers eine Schwarzgeldabrede getroffen worden sei, verkennt er, dass eine solche Abrede nicht zur Unredlichkeit im Sinne des § 4 Abs. 3 VermG führt, wenn die verschleierte Zahlung dazu dienen sollte, dem Verkäufer im Ergebnis ein höheres Entgelt zu verschaffen, als ihm nach den einschlägigen Preisvorschriften der DDR zugestanden hätte (vgl. Beschluss vom 6. Januar 1994 - BVerwG 7 B 200.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 5 - sowie Beschluss vom 18. Mai 2001 - BVerwG 7 B 7.01 - S. 3 des amtlichen Abdrucks).
  • BVerwG, 28.02.2001 - 8 C 10.00

    Redlicher Erwerb; greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für eine mögliche

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2002 - 7 B 98.01
    Soweit die Beschwerde neben den Verfahrensrügen darauf gestützt wird, dass das Verwaltungsgericht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Februar 2001 - BVerwG 8 C 10.00 - (Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 14) abgewichen sei, genügt das Beschwerdevorbringen nicht den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Begründung einer solchen Rüge.
  • BVerwG, 30.04.2003 - 8 C 10.02

    Redlicher Erwerb; Grundstückskauf; Zweiterwerb; Schwarzgeldabrede;

    In den Fällen einer Schwarzgeldabrede zwischen dem einen Restitutionsantrag stellenden Veräußerer und dem Erwerber fehlt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an einer sittlich anstößigen Manipulation (Beschluss vom 6. Januar 1994 - BVerwG 7 B 200.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 5; Beschluss vom 13. März 2001 - BVerwG 7 B 132.00 - Beschluss vom 18. Mai 2001 - BVerwG 7 B 7.01 - Beschluss vom 13. Juli 2001 - BVerwG 7 B 20.01 - Beschluss vom 20. Februar 2002 - BVerwG 7 B 98.01 - Urteil vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 2.00 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 12; Beschluss vom 15. Oktober 2001 - BVerwG 8 B 104.01 - Buchholz 310 § 6 VwGO Nr. 4).
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