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   BVerwG, 23.02.1998 - 7 BN 2.97   

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https://dejure.org/1998,4634
BVerwG, 23.02.1998 - 7 BN 2.97 (https://dejure.org/1998,4634)
BVerwG, Entscheidung vom 23.02.1998 - 7 BN 2.97 (https://dejure.org/1998,4634)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Februar 1998 - 7 BN 2.97 (https://dejure.org/1998,4634)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Andienungspflicht für Altöle zur Verwertung - Andienung von Sonderabfällen - Aufarbeitung oder energetische Verwertung von Altölen - Andienungspflicht für zu verwertende Altöle - Nutzung von Abfall - Verwertung von Abfall - Beseitigung von Abfall - Abschließende Regelung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abfallrecht; Altöle; Verwertung; Aufarbeitung, Andienungspflicht; konkurrierende Gesetzgebungskompetenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 1184
  • DÖV 1998, 688
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 24.08.1994 - 7 NB 5.93

    Abfallrecht - Altöl - Gesetzgebungskompetenz - Konkurrierende Gesetzgebung

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1998 - 7 BN 2.97
    Durch § 3 Abs. 2 Nr. 6 AndienVO sollten die rechtlichen Anforderungen erfüllt werden, die sich aus dem - auf Beschwerde des jetzigen Antragstellers ergangenen - Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. August 1994 - BVerwG 7 NB 5.93 - BVerwGE 96, 318 ergeben.

    Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts weicht nicht vom Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. August 1994 - BVerwG 7 NB 5.93 - BVerwGE 96, 318 ab.

  • BVerfG, 29.01.1974 - 2 BvN 1/69

    Niedersächsisches Landesbesoldungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1998 - 7 BN 2.97
    Die den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar 1974 (BVerfGE 36, 342) betreffende Abweichungsrüge erfüllt nicht die Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO; die Beschwerde legt nicht dar, daß das Oberverwaltungsgericht von einem der Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichts über die Sperrwirkung des Art. 72 Abs. 1 GG widersprechenden Rechtssatz ausgegangen wäre.
  • OVG Niedersachsen, 21.07.1997 - 7 K 424/96

    Verordnung über d. Andienung von Sonderabfällen; Altöle, verwertbare; Andienung;

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1998 - 7 BN 2.97
    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluß vom 1. Juli 1997 - 7 M 425/96 - einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung und mit Beschluß vom 21. Juli 1997 - 7 K 424/96 - den Normenkontrollantrag als teilweise unzulässig, im übrigen als unbegründet abgelehnt.
  • OVG Niedersachsen, 01.07.1997 - 7 M 425/96

    Verordnung über die Andienung von Sonderabfällen; Altöle, verwertbare; Andienung;

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1998 - 7 BN 2.97
    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluß vom 1. Juli 1997 - 7 M 425/96 - einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung und mit Beschluß vom 21. Juli 1997 - 7 K 424/96 - den Normenkontrollantrag als teilweise unzulässig, im übrigen als unbegründet abgelehnt.
  • BVerwG, 26.05.1994 - 7 C 14.93

    Verfüllung eines Tagebaus mit REA-Gips als Verwertung i. S. v. § 5 Abs. 1 Nr. 3

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1998 - 7 BN 2.97
    Die auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Mai 1994 - BVerwG 7 C 14.93 - BVerwGE 96, 80 zielende Abweichungsrüge geht schon deshalb fehl, weil sich diese Entscheidung mit einer für das vorliegende Normenkontrollverfahren nicht entscheidungserheblichen Problematik beschäftigt, nämlich mit der Verwertung von Reststoffen im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG a.F.
  • BVerwG, 25.05.1993 - 4 NB 50.92

    Rechtsschutzinteresse im Normenkontrollverfahren bei Festsetzung nicht bebaubarer

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1998 - 7 BN 2.97
    Der Beschluß des Oberverwaltungsgerichts weicht nicht von den in der Beschwerde angeführten Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. August 1991 - BVerwG 4 NB 3.91 - und vom 25. Mai 1993 - BVerwG 4 NB 50.92 - (Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 59 und Nr. 79) zur Funktion des Normenkontrollverfahrens und zum Rechtsschutzbedürfnis ab.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1998 - 7 BN 2.97
    § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO erfordert die Darlegung, welcher abstrakte Rechtssatz in der angezogenen Entscheidung enthalten ist und welcher in der anzufechtenden Entscheidung der Vorinstanz aufgestellte abstrakte Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift dazu im Widerspruch steht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1998 - 7 BN 2.97
    Der Beschluß des Oberverwaltungsgerichts weicht nicht von den in der Beschwerde angeführten Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. August 1991 - BVerwG 4 NB 3.91 - und vom 25. Mai 1993 - BVerwG 4 NB 50.92 - (Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 59 und Nr. 79) zur Funktion des Normenkontrollverfahrens und zum Rechtsschutzbedürfnis ab.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.11.1998 - 8 A 11595/96

    Andienungspflicht; Sonderabfälle; Andienungsregelung; Sonderabfallentsorgung;

    Da die Überwachung der Altölverwertung im Bundesrecht abschließend geregelt ist und eine über die bloße Überwachung hinausgehende Ausgestaltung des Abfallrechts - etwa durch eine die Steuerung von Abfallströmen bezweckende Andienungsregelung - wegen der Unanwendbarkeit des übrigen Abfallrechtsregimes ausgeschlossen ist, ist für eine Andienungspflicht der in § 5a Abs. 2 Satz 1 AbfG 1986 privilegierten Altölkategorien kein Raum (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. August 1994, NuR 1995, 137; Beschluss vom 23. Februar 1998, NuR 1998, 421).

    Es bedarf daher auch keiner Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Altölverwertung, wonach das Land Niedersachsen keine Kompetenz zur Regelung einer landesrechtlichen Andienungspflicht für zu verwertende Altöle habe, weil die Überwachung der Altölverwertung im Bundesgesetz abschließend geregelt sei und die zu überprüfende landesrechtliche Andienungsregelung nach der Auslegung durch das OVG Niedersachsen lediglich reine Überwachungsmaßnahmen enthalte, so dass sich die angegriffene Verordnung mit diesem Inhalt in dem bundesrechtlich abschließenden Bereich bewege (BVerwG, Beschluss vom 24. August 1994, NuR 1995, 137, 139; Beschluss vom 23. Februar 1998, NuR 1998, 421).

  • BVerwG, 28.10.1999 - 7 A 1.98

    Sicherstellung der Bilgenölentsorgung; Altöl; Bilgenöl; Abfallentsorgung;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 24. August 1994 BVerwG 7 NB 5.93 - und vom 23. Februar 1998 BVerwG 7 BN 2.97 - Buchholz 451.22 § 5 a AbfG Nrn. 1 und 2) habe der Bundesgesetzgeber mit diesen Vorschriften die Überwachung der Altölverwertung abschließend geregelt.
  • BVerwG, 08.03.2001 - 3 C 26.00

    Altöl, Verwertung bzw. Beseitigung bzw. Aufarbeitung bzw. Aufbereitung von -;

    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden hat, können landesrechtliche Andienungspflichten für Beseitigungsabfälle regelmäßig dann nicht eingreifen, wenn Altöle in zulässiger Weise stofflich bzw. energetisch verwertet werden sollen (vgl. Beschluss vom 24. August 1994 - BVerwG 7 NB 5.93 - BVerwGE 96, 318 sowie Beschluss vom 23. Februar 1998 - BVerwG 7 BN 2.97 - Buchholz 451.22 § 5 a Nr. 2 S. 9 und 10).
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