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   VGH Bayern, 23.03.2011 - 7 BV 09.2512 und 7 BV 09.2513   

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VGH Bayern, 23.03.2011 - 7 BV 09.2512 und 7 BV 09.2513 (https://dejure.org/2011,1251)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.03.2011 - 7 BV 09.2512 und 7 BV 09.2513 (https://dejure.org/2011,1251)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. März 2011 - 7 BV 09.2512 und 7 BV 09.2513 (https://dejure.org/2011,1251)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Jugendmedienschutz bei medialer Darstellung von Schönheitsoperationen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des § 20 Abs. 3 S. 1 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) im Falle einer der anerkannten Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle vorgelegten, vor ihrer Ausstrahlung nicht mehr veränderten Sendung; Gerichtlich nur eingeschränkt nachprüfbarer ...

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des § 20 Abs. 3 S. 1 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) im Falle einer der anerkannten Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle vorgelegten, vor ihrer Ausstrahlung nicht mehr veränderten Sendung; Gerichtlich nur eingeschränkt nachprüfbarer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit des § 20 Abs. 3 S. 1 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) im Falle einer der anerkannten Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle vorgelegten, vor ihrer Ausstrahlung nicht mehr veränderten Sendung; Gerichtlich nur eingeschränkt nachprüfbarer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    "MTV I want a famous face" Sendezeitbeschränkung auf die Nachtzeit rechtens

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Bayerischer Verwaltungsgerichtshof entscheidet zu MTV »I want a famous face«

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    MTV I want a famous face - Sendezeitbeschränkung für Schönheits-OPs

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Sendezeitbeschränkung für MTV-Sendung "I want a famous face" rechtmäßig

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Schönheits-Ops erst nach 23 Uhr im Fernsehen erlaubt

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    "MTV I want a famous face" Sendezeitbeschränkung auf die Nachtzeit rechtens

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "MTV I want a famous face" - Sendezeitbeschränkung auf Nachtzeit zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2678
  • MMR 2011, 483
  • DVBl 2011, 651
  • DÖV 2011, 533
  • afp 2011, 296
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2011 - 7 BV 09.2512
    Sie endet dort, wo das materielle Recht der Verwaltungsbehörde in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise Entscheidungen abverlangt, ohne dafür hinreichend bestimmte Entscheidungsprogramme vorzugeben (vgl. z.B. BVerfG vom 17.4.1991 BVerfGE 84, 34/49; vom 16.12.1992 BVerfGE 88, 40/61; vom 20.2.2001 BVerfGE 103, 142/156 f.).

    In solchen Fällen beschränkt sich die gerichtliche Nachprüfung darauf, ob die Behörden Verfahrensfehler begehen, anzuwendendes Recht verkennen, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgehen, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzen oder sich von sachfremden Erwägungen leiten lassen (vgl. z.B. BVerfG vom 17.4.1991 a.a.O. S. 53 f.).

    In solchen Fällen könne der Behörde ohne Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze ein begrenzter "Entscheidungsfreiraum" zuzubilligen sein (vgl. z.B. BVerfG vom 17.4.1991 a.a.O. S. 50).

    Praktische Schwierigkeiten allein sind demnach kein ausreichender Grund, um den durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleisteten Rechtsschutz einzuschränken (vgl. BVerfG vom 17.4.1991 a.a.O. S. 52).

    Dies könne jedoch eine Verzerrung der Bewertungsmaßstäbe und eine Verletzung des Grundsatzes der Chancengleichheit im Hinblick auf die anderen Prüflinge zur Folge haben (vgl. BVerfG vom 17.4.1991 a.a.O. S. 51 f.; vom 4.11.2010 Az. 1 BvR 3389/08 RdNr. 54 ff.).

  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2011 - 7 BV 09.2512
    Zudem ist zu berücksichtigen, dass das Bundesverfassungsgericht bereits in einem ähnlichen Fall, dem Schutz der Jugend vor jugendgefährdenden Schriften, der Verwaltung keinen Beurteilungsspielraum bei der Frage zugebilligt hat, welchen schädigenden Einfluss die konkrete Schrift ausüben könne und wie die widerstreitenden Güter von Verfassungsrang (Jugendschutz und Kunstfreiheit) zur Konkordanz zu bringen sind (vgl. BVerfG vom 27.11.1990 BVerfGE 83, 130 ff.).

    Dies wäre mit dem unmittelbar aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG folgenden Gebot nicht zu vereinbaren, die widerstreitenden Güter von Verfassungsrang zur Konkordanz zu bringen (vgl. BVerfG vom 27.11.1990 a.a.O.).

    Das gerichtlich eingeholte Sachverständigengutachten geht, wie das Verwaltungsgericht in seinen Entscheidungen zutreffend ausführt, zu Recht davon aus, dass die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz nicht allein den Schutz von sich "durchschnittlich" entwickelnden Kindern und Jugendlichen bezwecken, sondern gerade auch die "labilen, gefährdungsgeneigten" Kinder und Jugendlichen im Blick haben, die nicht schon "kraft Veranlagung oder Erziehung gegen schädigende Einflüsse ohnehin weitgehend geschützt sind" (vgl. BVerfG vom 27.11.1990 a.a.O.; BVerwG vom 16.12.1971 BVerwGE 39, 197; Hartstein/Ring/Kreile/Dörr/Stettner, Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, Ordner III, RdNr. 12 zu § 5 JMStV).

    Abgesehen von der Fragwürdigkeit eines solchen Vorhabens, das Kindern und Jugendlichen jene "Angebote" zugänglich macht, vor denen sie nach den Bestimmungen zum Jugendschutz geschützt werden sollen, verlangt § 5 Abs. 1 JMStV gerade nicht den Nachweis, dass ein "Angebot" die Entwicklung von (bestimmten) Kindern und Jugendlicher tatsächlich beeinträchtigt, sondern lediglich den Nachweis, dass ein Angebot im Sinn des Gesetzes hierzu "geeignet" ist, wobei die KJM und die Verwaltungsgerichte die gesetzgeberische Entscheidung zu akzeptieren haben, dass Angebote überhaupt geeignet sein können, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen (vgl. BVerfG vom 27.11.1990 a.a.O. S. 140 ff.; vom 24.9.2009 MMR 2010, 48 f.).

  • BVerwG, 16.05.2007 - 3 C 8.06

    Wein; Weinprüfung; Sinnenprüfung; organoleptische Prüfung; Prüfungskommission;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2011 - 7 BV 09.2512
    (1) Die Pflicht der Gerichte, die angefochtenen Verwaltungsakte in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht vollständig nachzuprüfen, gilt auch im Anwendungsbereich relativ unbestimmter Gesetzestatbestände und -begriffe (vgl. z.B. BVerwG vom 16.5.2007 BVerwGE 129, 27/33).

    Es hat Gesetzen insbesondere dann einen Beurteilungsspielraum zugunsten der Verwaltung entnommen, wenn der zu treffenden Entscheidung in hohem Maße wertende Elemente anhaften und das Gesetz für sie deshalb ein besonderes Verwaltungsorgan für zuständig erklärt, das weisungsfrei, mit besonderer fachlicher Legitimation und in einem besonderen Verfahren entscheide; dies zumal dann, wenn es sich um ein Kollegialorgan handele, das mögliche Auffassungsunterschiede bereits in sich zum Ausgleich bringe und die zu treffende Entscheidung damit zugleich versachliche (vgl. z.B. BVerwG vom 16.5.2007 a.a.O. S. 33).

    Solche "guten Gründe" hat es etwa bei der behördlichen Entscheidung, ob ein Wein bestimmten sensorischen Anforderungen entspricht, unter anderem deshalb anerkannt, weil sich der Wein verändere und die behördliche Entscheidung deshalb in ihrem sachlichen Kern im Prozess nur bedingt - und mit zunehmender Prozessdauer immer weniger - nachgeprüft werden könne (vgl. BVerwG vom 16.5.2007 a.a.O. S. 38).

  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2011 - 7 BV 09.2512
    Sie endet dort, wo das materielle Recht der Verwaltungsbehörde in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise Entscheidungen abverlangt, ohne dafür hinreichend bestimmte Entscheidungsprogramme vorzugeben (vgl. z.B. BVerfG vom 17.4.1991 BVerfGE 84, 34/49; vom 16.12.1992 BVerfGE 88, 40/61; vom 20.2.2001 BVerfGE 103, 142/156 f.).

    So könne bei schwierigen Fragen auch eine "Beratung" des Gerichts durch Sachverständige angezeigt sein, wenn nicht von vorneherein zwischen tatsächlichen und bewertenden Gesichtspunkten getrennt werden könne und die Beurteilung tatsächlicher Umstände spezifische Fachkenntnisse erfordere (vgl. z.B. BVerfG vom 16.12.1992 a.a.O. S. 58).

  • BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85

    Zulassung zum Studium

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2011 - 7 BV 09.2512
    Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle auch aus der "Natur der Sache" Grenzen gesetzt sein können, wenn etwa eine erschöpfende Nachprüfung von Einwänden und Kritikpunkten im Prozess nicht erreichbar und die Forderung einer lückenlosen Kontrolle daher unerfüllbar wäre (vgl. BVerfG vom 22.10.1991 BVerfGE 85, 36/58).

    Verfassungsrechtlich sei es jedoch auch dann geboten, dass die Verwaltungsgerichte den jeweiligen Streitpunkten nachgehen, die Einwände der Prozessbeteiligten würdigen und die jeweils gegebenen Begründungen nachvollziehen (vgl. BVerfG vom 22.10.1991 a.a.O. S. 58).

  • BVerwG, 07.06.1995 - 5 B 141.94

    Nichtzulassung der Revision mangels Versäumung einer Frist für die Begründung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2011 - 7 BV 09.2512
    Nach dieser Rechtsprechung bedarf es im gerichtlichen Verfahren keines weiteren gerichtlich bestellten sachverständigen Gutachtens, wenn das im Verwaltungsverfahren von der Verwaltung eingeholte sachverständige Gutachten keine Mängel aufweist und die Tragfähigkeit der sachverständigen Aussagen von den Beteiligten auch sonst nicht erschüttert wurde (vgl. z.B. BVerwG vom 7.6.1995 Az. 5 B 141/94 RdNr. 4; Geiger in Eyermann, a.a.O., RdNr. 44 zu § 86 und RdNr. 22 zu § 98 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 26.06.1990 - 1 C 10.88

    Öffentliche Bestellung als Sachverständiger: Sachkundenachweis

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2011 - 7 BV 09.2512
    Das Bundesverwaltungsgericht nimmt in seiner Rechtsprechung Beurteilungsspielräume der Verwaltung in verschiedenen Fallgruppen an, etwa bei beamtenrechtlichen Beurteilungen, bei Prüfungsentscheidungen, bei Wertungen, die das Gesetz sachverständigen oder pluralistisch zusammengesetzten Gremien anvertraut, bei prognostischen Einschätzungen mit politischem Einschlag oder bei planerisch-gestaltenden Entscheidungen (vgl. Überblick bei BVerwG vom 26.6.1990 NVwZ 1991, 268 ff.).
  • BVerfG, 24.09.2009 - 1 BvR 1231/04

    Strafrechtliches Pornographieverbot und Jugendschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2011 - 7 BV 09.2512
    Abgesehen von der Fragwürdigkeit eines solchen Vorhabens, das Kindern und Jugendlichen jene "Angebote" zugänglich macht, vor denen sie nach den Bestimmungen zum Jugendschutz geschützt werden sollen, verlangt § 5 Abs. 1 JMStV gerade nicht den Nachweis, dass ein "Angebot" die Entwicklung von (bestimmten) Kindern und Jugendlicher tatsächlich beeinträchtigt, sondern lediglich den Nachweis, dass ein Angebot im Sinn des Gesetzes hierzu "geeignet" ist, wobei die KJM und die Verwaltungsgerichte die gesetzgeberische Entscheidung zu akzeptieren haben, dass Angebote überhaupt geeignet sein können, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen (vgl. BVerfG vom 27.11.1990 a.a.O. S. 140 ff.; vom 24.9.2009 MMR 2010, 48 f.).
  • BVerwG, 26.11.1992 - 7 C 20.92

    Opus pistorum - Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, Kunstfreiheit, § 1 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 2,

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2011 - 7 BV 09.2512
    Die der Indizierungsentscheidung zugrundeliegenden Erwägungen der Bundesprüfstelle müssten vielmehr, soweit es um die wertende Einschätzung des Kunstwerks und um die Beurteilung des von ihm ausgehenden schädigenden Einflusses für Jugendliche gehe, als sachverständige Aussagen begriffen werden, die im Verwaltungsprozess wirksam in Frage zu stellen denselben Aufwand erfordere, der notwendig sei, um die Tragfähigkeit fachgutachtlicher Äußerungen zu erschüttern (vgl. BVerwG vom 26.11.1992 BVerwGE 91, 211/215 f.; vom 28.8.1996 NJW 1997, 602 f.; vom 18.2.1998 NJW 1999, 75 ff.).
  • BVerfG, 04.11.2010 - 1 BvR 3389/08

    Anforderungen der Wissenschaftsfreiheit an Gestaltung des Habilitationsverfahrens

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2011 - 7 BV 09.2512
    Dies könne jedoch eine Verzerrung der Bewertungsmaßstäbe und eine Verletzung des Grundsatzes der Chancengleichheit im Hinblick auf die anderen Prüflinge zur Folge haben (vgl. BVerfG vom 17.4.1991 a.a.O. S. 51 f.; vom 4.11.2010 Az. 1 BvR 3389/08 RdNr. 54 ff.).
  • BVerwG, 28.08.1996 - 6 C 15.94

    Jugendschutzrecht - Jugendgefährdende Schriften, Indizierung schwer

  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 31.68

    Verfassungswidrigkeit der Indizierung aufgrund des gesetzlichen Werbeverbots des

  • BVerwG, 18.02.1998 - 6 C 9.97

    Indizierung, - von jugendgefährdenden Videofilmen;; Abwägung, - der Belange des

  • BVerwG, 24.11.2010 - 6 C 16.09

    Erledigung; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Rehabilitationsinteresse; Makel;

  • BVerwG, 07.11.1985 - 5 C 29.82

    Voraussetzungen für die Zulassung zum Besuch der Börse mit dem Recht zur

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

  • VG München, 17.06.2009 - M 17 K 05.599

    MTV - I want a famous face

  • VG München, 04.06.2009 - M 17 K 05.5329

    Der KJM kommt hinsichtlich der Frage, ob eine Sendung gegen § 5 Abs. 1 und Abs. 4

  • VG Köln, 02.09.2016 - 19 K 3287/15

    Bushido - Indizierung rechtmäßig

    Das dortige Verfahren ist darüber hinaus auch nicht an Art. 19 Abs. 4 GG zu messen, vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 23.03.2011 - 7 BV 09.2512 - juris, Rn. 41.
  • BVerwG, 31.05.2017 - 6 C 10.15

    Altersstufe; Anbieter; Ausstrahlungszeitpunkt; Eignung;

    Nicht aber ist damit vom Gesetzgeber mit Blick auf § 5 Abs. 1 JMStV die Aussage verbunden, dass den zuständigen Gremien für die Beurteilung der Eignung eines Angebots zur Beeinträchtigung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ein entsprechender Spielraum zukommen soll (ebenso VGH München, Urteil vom 23. März 2011 - 7 BV 09.25 12 - VGHE BY 64, 68 = NJW 2011, 2678 Rn. 41; Bornemann, in: Ders./Erdemir [Hrsg.], a.a.O., § 20 JMStV Rn. 32).

    Da die KJM die Feststellung eines Verstoßes gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages als sachverständiges Gremium trifft, deren Mitglieder nach § 14 Abs. 6 Satz 1 JMStV weisungsunabhängig sind, sind ihren Entscheidungen zugrunde liegenden Wertungen bei ihrer gerichtlichen Überprüfung als sachverständige Aussagen anzusehen (vgl. auch VGH München, Urteil vom 23. März 2011 - 7 BV 09.25 12 - VGHE BY 64, 68 = NJW 2011, 2678 Rn. 43 ff.; zu den Entscheidungen der Bundesprüfstelle BVerwG, Urteil vom 26. November 1992 - 7 C 20.92 - BVerwGE 91, 211 ).

    Der effektive Jugendmedienschutz gebietet auch angesichts des offenen Wortlauts des § 5 Abs. 1 JMStV, den Kreis der zu schützenden Kinder und Jugendlichen weit zu ziehen und nicht an denjenigen auszurichten, die kraft ihrer Veranlagung oder Erziehung gegen schädigende Einflüsse ohnehin weitgehend geschützt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1971 - 1 C 31.68 - BVerwGE 39, 197 ; ebenso Keller/Liesching, in: Paschke/Berlit/Mayer [Hrsg.], a.a.O., § 5 JMStV Rn. 2; Hartstein u.a., a.a.O., § 5 JMStV Rn. 12; wie hier VGH München, Urteil vom 23. März 2011 - 7 BV 09.25 12 - VGHE BY 64, 68 = NJW 2011, 2678 Rn. 50; a.A. Erdemir, in: Spindler/Schuster [Hrsg.], a.a.O., § 5 JMStV Rn. 9).

  • VG München, 16.04.2015 - M 17 K 13.1601

    Keine Chance gegen die Anordnung einer Sendezeitbeschränkung

    Die Streitfrage, inwieweit der KJM ein eigener Beurteilungsspielraum zustehe, habe der BayVGH in seinem Urteil vom 23. März 2011 (-7 BV 09.2512-, NJW 2011, 2678, 2682) entschieden.

    Ist die Bewertung der KJM in diesem Sinn nicht entkräftet, so ist es dem Gericht verwehrt, seine eigene Bewertung an die Stelle der Bewertung der KJM zu setzen (BayVGH, U. v. 23.3.2011 - 7 BV 09.2512 u. a. -NJW 2011, 2678/2682).

    Ist die Bewertung der KJM in diesem Sinn nicht in Frage gestellt, so ist dem Gericht verwehrt, seine eigene Bewertung an die Stelle der Bewertung der KJM zu setzen (vgl. mit ausführlicher Begründung BayVGH, U. v. 23.3.2011 - 7 BV 09.2512 - NJW 2011, 2678/2682).

    Nach der vom BayVGH angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bedarf es im gerichtlichen Verfahren keines weiteren gerichtlich bestellten Sachverständigengutachtens, wenn das im Verwaltungsverfahren von der Verwaltung eingeholte sachverständige Gutachten keine Mängel aufweist und die Tragfähigkeit der sachverständigen Aussagen von den Beteiligten auch sonst nicht erschüttert wurde (BayVGH, U. v. 23.3.2011 a. a. O. S. 2682 m. w. N.).

    Nach § 17 Abs. 1 Satz 5 und 6 JMStV sind die Beschlüsse der KJM gegenüber den anderen Organen der zuständigen Landesmedienanstalt bindend und deren Entscheidungen zugrunde zu legen (BayVGH, U. v. 23.3.2011 - 7 BV 09.2512 - NJW 2011, 2678/2679).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2014 - 11 B 10.12

    Jugendmedienschutzrechtliche Aufsichtsmaßnahme gegenüber Rundfunkveranstalter;

    Eine einfache Übertragbarkeit dieser Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts zum maximal zulässigen Anteil staatlicher oder staatsnaher Mitglieder in den Aufsichtsgremien auf die hier in Rede stehende KJM scheidet danach schon deshalb aus, weil die eng begrenzte, auf die Gewährleistung des gem. Art. 5 Abs. 2 GG (auch) die Rundfunkfreiheit begrenzenden Jugendschutzes beschränkte Aufgabe der KJM zwar durchaus auch Einfluss auf die verfassungsrechtlich geschützte Programmgestaltung der privaten Rundfunkanbieter hat, die "Reichweite der auch den Inhalt der Berichterstattung betreffenden Befugnisse" jedoch nicht ansatzweise mit derjenigen der Aufsichtsgremien der öffentlichen Rundfunkanstalten vergleichbar ist, zumal der nicht pluralistisch, sondern gem. § 14 Abs. 3 Satz 1 JMStV ausdrücklich mit "12 Sachverständigen" zu besetzenden KJM kein gerichtlich nur eingeschränkt nachprüfbarer Beurteilungsspielraum zusteht, sondern ihren die Entscheidung tragenden Bewertungen nur die Bedeutung einer sachverständigen Aussage eingeräumt wird (i.d.S. überzeugend BayVGH, Urteil v. 23. März 2011 - 7 BV 09.2512, 7 BV 09.2513 -, zit. nach juris Rn 32 ff.).

    Das Vorbringen der Klägerin gibt dem Senat keinen Anlass zu einer abweichenden Bewertung, zumal - wovon die Klägerin selbst ausgeht - der KJM wie auch den ggf. an deren Stelle entscheidenden Prüfausschüssen gerade kein Beurteilungsspielraum (vgl. dazu BayVGH, Urteil v. 23. März 2011 - 7 BV 09.2512, 7 BV 9.2513 -, zit. nach juris Rn 32-45) eingeräumt ist und die zur Entlastung der KJM vorgesehenen Prüfausschüsse auch keine grundsätzlichen oder sonst wichtigen Entscheidungen treffen, sondern "einfach gelagerte" oder offensichtliche Einzelfälle prüfen sollen (i.d.S. Held/Schulz, a.a.O. § 14 JMStV Rn 63 unter Hinweis auf eine Orientierung an der Struktur des Bundesverfassungsgerichts im Gesetzgebungsverfahren).

    Gem. § 20 Abs. 3 JMStV hat die KJM - der ungeachtet ihrer vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Besetzung mit Sachverständigen selbst kein Beurteilungsspielraum zugebilligt wird (BayVGH, Urteil v. 23. März 2011 - 7 BV 09.2512, 7 BV 09.2513 -, zit. nach juris Rn 32 ff.) - beim Erlass von Maßnahmen im Hinblick auf die Einhaltung von Bestimmungen zum Jugendschutz zwar den einer Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle eingeräumten Beurteilungsspielraum zu beachten.

  • VG Würzburg, 23.02.2017 - W 3 K 16.1292

    Feststellung von jugendgefährdenden Inhalten

    Ist die Bewertung der KJM in diesem Sinn nicht entkräftet, so ist es dem Gericht verwehrt, seine eigene Bewertung an die Stelle der Bewertung der KJM zu setzen (BayVGH, U.v. 23.3.2011 - 7 BV 09.2512 u.a. - NJW 2011, 2678/2682).

    Ist die Bewertung der KJM in diesem Sinn nicht in Frage gestellt, so ist es dem Gericht verwehrt, seine eigene Bewertung an die Stelle der Bewertung der KJM zu setzen (BayVGH, U.v. 23.03.2011 - 7 BV 09.2512 und 7 BV 09.2513 - juris Rn. 32 unter ausführlicher Würdigung der entsprechenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts; OVG NW, U.v. 27.06.2015 - 13 A 1072/12 - juris Rn. 61 und 62 m.w.N.; VG Hamburg, U.v. 04.01.2012 - 4 K 262/11 - juris Rn. 68 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 01.09.2020 - 7 ZB 18.1183

    Medienaufsichtliche Beanstandung bei Beteiligung der Freiwilligen Selbstkontrolle

    Die "Reichweite der auch den Inhalt der Berichterstattung betreffenden Befugnisse" ist jedoch nicht ansatzweise mit derjenigen der Aufsichtsgremien der öffentlichen Rundfunkanstalten vergleichbar, zumal der nicht pluralistisch, sondern gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 JMStV ausdrücklich mit "12 Sachverständigen" zu besetzenden KJM kein gerichtlich nur eingeschränkt nachprüfbarer Beurteilungsspielraum zusteht, sondern den die Entscheidung tragenden Bewertungen nur die Bedeutung einer sachverständigen Aussage eingeräumt wird (vgl. BVerwG, U.v. 31.5.2017 - 6 C 10.15 - BVerwGE 159, 49 Rn. 33; BayVGH, U.v. 23.3.2011 - 7 BV 09.2512 u.a. - juris Rn. 32 ff.).

    Die ihren Entscheidungen zugrundeliegenden Wertungen sind bei ihrer gerichtlichen Überprüfung als sachverständige Aussagen anzusehen (vgl. BVerwG, U.v. 31.5.2017 - 6 C 10.15 - BVerwGE 159, 49 Rn. 35; BayVGH, U.v. 23.3.2011 - 7 BV 09.2512 - NJW 2011, 2678 Rn. 43 ff.).

  • VG Düsseldorf, 20.03.2012 - 27 K 603/11

    Beanstandung; Untersagung; Zeitpunkt; Entwicklungsbeeinträchtigung;

    Zur weiteren Begründung verweist die Kammer ferner auf die Ausführungen des Bayerischen VGH im Urteil vom 23. März 2011 - 7 BV 09.2512, 7 BCV 09.2513 -, Juris, Rdn. 33 bis 42.

    Bayerischer VGH, Urteil vom 23. März 2011 - 7 BV 09.2512, 7 BCV 09.2513 -, Juris; VG Münster, Urteil vom 12. Februar 2010 - 1 K 1608/09 -, Juris; ebenso: VG Berlin, Urteile vom 9. November 2011 - 27 A 63.07 - , Juris und vom 28. Januar 2009 - 27 A 61.07 -, Juris; VG München, Urteil vom 20. April 2011 - M 17 S 11.635 -, Juris; VG Minden, Urteil vom 18. August 2010 - 7 K 721/10 -, Juris; a.A.: VG Augsburg, Beschluss vom 31. Juli 2008 - Au 7 S 08.659 -, Juris und Schulz/Held, in: Hahn / Vesting, Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, § 20 JMStV, Rdn. 63.

    vgl. z.B. Bayerischer VGH, Urteil vom 23. März 2011 - 7 BV 09.2512, 7 BCV 09.2513 -, Juris, Rdn. 32.

  • VG Kassel, 31.10.2013 - 1 K 391/12

    Beanstandung einer "Big-Brother"-Sendung

    Bei dieser Beurteilung kommt der KJM nach einhelliger Rechtsprechung (vgl. z.B. Bay.VGH, Urteil vom 23. März 2011 - 7 BV 09.2512, 7 BV 09.2513 -, juris, VG Berlin, Urteile vom 9. November 2011 - 27 A 63.07 -, juris sowie vom 28. Januar 2009 - VG 27 A 61.07 -, juris, jeweils m.w.N.) kein gerichtlich nur beschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu, so dass die Kammer nach Inaugenscheinnahme der fraglichen Sendung im Wege einer Vollprüfung zu entscheiden hatte, ob die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 JMStV vorliegen.

    Dabei hat sich die Kammer bei der Auslegung des § 5 Abs. 1 JMStV an den überzeugend begründeten Erwägungen des VG Berlin in seinem Urteil vom 23. März 2011 (a.a.O., Rn. 64 ff) orientiert.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2015 - 13 A 1072/12

    Zulässigkeit einer medienaufsichtlichen Beanstandung gegenüber einem

    vgl. Bay. VGH, Urteil vom 23. März 2011 - 7 BV 09.2512 und 09.2513 -, juris Leitsatz 2 und 3, Rn. 32 ff.; VG München, Urteil vom 4. Juni 2009 - M 17 K 05.5329 -, ZUM 2010, 615 ff. = juris Leitsatz und Rn. 86 ff.; VG Berlin, Urteile vom 28. Januar 2009 - 27 A 61.07 -, MMR 2009, 496 ff. = juris, Leitsatz 4, Rn. 37 ff., und vom 9. November 2011 - 27 A 64.07 -, ZUM 2012, 417 ff. = juris Rn. 63 ff.; VG Hamburg, Urteil vom 4. Januar 2012, a. a. O., Rn. 68 ff.; VG Münster, Urteil vom 12. Februar 2010, a. a. O., Rn. 29 ff.; VG Kassel, Urteil vom 31. Oktober 2013 - 1 K 391/12.KS -, juris Rn. 57; VG Osnabrück, Urteil vom 29. Januar 2010 - 4 A 62/09 -, juris Rn. 25; Liesching/Schuster, a. a. O., § 16 JMStV, Rn. 4; a. A. Hahn/Vesting, Beck' scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 3. Aufl., 2012, § 20 JMStV Rn. 63 ff.
  • VG Hamburg, 04.01.2012 - 4 K 262/11

    Beanstandungs- und Untersagungsverfügung wegen Verstoßes seines Internetangebotes

    (a) Ob ein Angebot im Sinne von § 5 Abs. 1 JMStV geeignet ist, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen, ist vom Gericht uneingeschränkt überprüfbar; ein Beurteilungsspielraum kommt insoweit weder der Beklagten noch der KJM zu (VGH München, Urt. v. 23.3.2011, NJW 2011, 2678; VG Berlin, Beschl. v. 16.12.2010, 27 L 355.10, juris; VG Münster, Urt. v. 12.2.2010, 1 K 1608/09, juris).

    Auch wenn der KJM für diese Bewertung kein Beurteilungsspielraum zukommt, ist ihre Äußerung und Entscheidung jedoch als sachverständige Äußerung eines unabhängigen (vgl. § 14 Abs. 6 Satz 1 JMStV) und sachverständigen (§ 14 Abs. 3 Satz 1 JMStV) Gremiums anzusehen, die als sachverständige Aussage zu begreifen ist und im gerichtlichen Verfahren nur mit dem gleichen Aufwand in Frage gestellt werden kann, der notwendig ist, um die Tragfähigkeit fachgutachtlicher Äußerungen zu erschüttern (VGH München, Urt. v. 23.3.2011, NJW 2011, 2678; VG Berlin, Beschl. v. 16.12.2010, 27 L 355.10; Urt. v. 28.1.2009, VG 27 A. 61.07, beide in juris).

  • VGH Bayern, 19.09.2013 - 7 B 12.2358

    Die Pflicht der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zur Begründung ihrer

  • VG Düsseldorf, 11.11.2014 - 27 K 1801/11

    KJM; Begründung; Heilung; Abstimmung; Stichentscheid; Stimmengleichheit;

  • VG Düsseldorf, 04.04.2023 - 27 K 3904/20

    Herkunftslandprinzip, Jugendmedienschutz, Pornografie, entscheidungserheblicher

  • VGH Bayern, 19.09.2013 - 7 BV 13.196

    Entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung eines Telemedien-Angebots

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2016 - 19 B 1188/15

    Rechtmäßigkeit der Einstufung einer CD als jugendgefährdend aufgrund

  • VG München, 12.10.2017 - M 17 K 15.5610

    Medienaufsichtliche Beanstandung einer Erotik-Talkshow

  • VGH Bayern, 25.10.2011 - 7 CS 11.1070

    Zuständigkeit der KJM für Sofortvollzugentscheidungen

  • VG München, 11.10.2012 - M 17 K 10.6273

    Beanstandung von Erotik-Teletexttafeln; Sendezeitbeschränkung; KJM als

  • VG Düsseldorf, 04.04.2023 - 27 K 3905/20

    Herkunftslandprinzip, Jugendmedienschutz, Pornografie, entscheidungserheblicher

  • VG Regensburg, 18.10.2016 - RO 3 K 14.1177

    Untersagung von im Internet ausgestrahlten Sendungen wegen Verstoßes gegen den

  • VG Düsseldorf, 04.04.2023 - 27 K 3906/20

    Herkunftslandprinzip, Jugendmedienschutz, Pornografie, entscheidungserheblicher

  • VG München, 26.07.2012 - M 17 K 11.6112

    Telemedien; Pornografie; Entwicklungsbeeinträchtigung

  • VG Köln, 11.04.2014 - 19 L 1663/13
  • VG Köln, 13.09.2013 - 19 K 3559/11

    Erfolglose Anfechtungsklage gegen eine Indizierungsentscheidung des BpjM

  • VG Hamburg, 21.08.2013 - 9 K 1879/12

    Verstoß eines Internetangebots gegen den Jugendmedienschutz - Verantwortlichkeit

  • VG Berlin, 09.11.2011 - 27 A 62.07

    Jugendmedienschutz und Sendezeitbeschränkung

  • VG Berlin, 09.11.2011 - 27 A 64.07

    "Sex and the City" - Rechtliche Bedeutung von KJM-Jugendschutzbewertungen

  • VG München, 20.04.2011 - M 17 S 11.635

    Beanstandung und Untersagung von Teletextseiten; Erotik-Angebote;

  • VG Köln, 27.11.2015 - 19 K 3652/14
  • VG Köln, 02.09.2016 - 19 K 1144/15

    Eintragung einer DVD mit rechtsextremem Gedankengut in Liste der

  • VG Berlin, 25.09.2012 - 27 K 139.09

    Rechtswidrigkeit von KJM-Bewertungen aufgrund fehlender Plausibilität

  • VG Köln, 01.03.2013 - 19 K 5979/11

    Indizierung eines Buches wegen Verherrlichung des NS-Regimes und

  • VG Köln, 27.11.2015 - 19 K 2798/15
  • VG Berlin, 09.11.2011 - 27 A 63.07

    Sendezeitbeschränkung für Fernsehserie

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