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   OVG Hamburg, 21.05.2012 - 7 Bf 161/11.PVB   

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OVG Hamburg, 21.05.2012 - 7 Bf 161/11.PVB (https://dejure.org/2012,7076)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 21.05.2012 - 7 Bf 161/11.PVB (https://dejure.org/2012,7076)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 21. Mai 2012 - 7 Bf 161/11.PVB (https://dejure.org/2012,7076)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Leistungszulage für freigestelltes Mitglied des Personalrats

  • Justiz Hamburg

    § 46 Abs 3 S 6 BPersVG, § 83 Abs 1 Nr 3 BPersVG, § 3 BLBV, § 4 BLBV, § 5 BLBV
    Leistungszulage für freigestelltes Mitglied des Personalrats

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer personalvertretungsrechtlichen Streitigkeit bei Rügen eines Verstoßes der Dienststelle gegen § 46 Abs. 3 S. 6 BPersVG durch einen Personalrat in seiner Gesamtheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen einer personalvertretungsrechtlichen Streitigkeit bei Rügen eines Verstoßes der Dienststelle gegen § 46 Abs. 3 S. 6 BPersVG durch einen Personalrat in seiner Gesamtheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 13.05

    Beförderung freigestellter Personalratsmitglieder; Benachteiligungsverbot für -;

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.05.2012 - 7 Bf 161/11
    Der Zulässigkeit des Antrages steht auch nicht entgegen, dass Kern des Rechtsstreites nicht § 8 BPersVG, die "tragende Vorschrift" des Personalvertretungsrechts (BVerwG, Urt. v. 21.9.2006, 2 C 13/05, BVerwGE 126, 333), ist, sondern die sie in ihrem konkreten Anwendungsbereich verdrängende (vgl. Faber in Lorenzen/Etzel/Gerhold/Schlatmann /Rehak/Faber, Bundespersonalvertretungsgesetz, Stand Juni 2011, § 8 Rn. 41) Vorschrift des § 46 Abs. 3 Satz 6 BPersVG und diese vornehmlich die Rechtsstellung des freigestellten Mitglied des Personalrats betrifft.

    Durch die Schutznorm soll nicht nur sichergestellt werden, dass die Personalratsmitglieder ihr Amt auch bei (vollständiger) Freistellung von der dienstlichen Tätigkeit unbeeinflusst von der Furcht von Benachteiligungen wahrnehmen können, sondern auch, dass qualifizierte Bedienstete von der Mitarbeit im Personalrat Abstand nehmen, weil sie Sorge haben, aus Anlass der ehrenamtlichen Tätigkeit ihre beruflichen Perspektiven zurückstellen zu müssen (BVerwG, Urt. v. 21.9.2006, a.a.O.).

    Diese Konsequenz zu vermeiden ist Sinn und Zweck des Benachteiligungs- bzw. Beeinträchtigungsverbotes der §§ 8, 46 Abs. 3 Satz 6 BPersVG, die bezogen auf den beruflichen Werdegang die konstituierende Regelungen für die Arbeit der Personalvertretungen darstellen (BVerwG, Urt. v. 21.9.2006, 2 C 13/05, a.a.O.).

  • BAG, 27.06.2001 - 7 AZR 496/99

    Berufliche Entwicklung eines freigestellten Personalratsmitglieds

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.05.2012 - 7 Bf 161/11
    Darüber hinaus ist die Vorschrift dahingehend zu verstehen, dass sie ein Gebot an den Dienstherrn enthält, dem freigestellten Personalratsmitglied eine berufliche Entwicklung zukommen zu lassen, wie sie ohne Freistellung verlaufen wäre (vgl. BAG, Urt. v. 27.6.2001, 7 AZR 496/99, PersR 2002, 39 m.w.N.).

    Gleichwohl ist es für die Beteiligte, wie bei der sonst auch gebotenen Nachzeichnung des beruflichen Werdeganges (vgl. BAG, Urt. v. 27.6.2001, 7 AZR 496/99, a.a.O.) nicht unmöglich, festzustellen, ob das freigestellte Mitglied der Personalvertretung ohne die Freistellung von der Möglichkeit herausragende, besondere oder dauerhafte Leistungen bei der dienstlichen Tätigkeit zu vollbringen, Gebrauch gemacht hätte.

  • BVerwG, 12.12.1979 - 6 P 67.78

    Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte nach dem Personalvertretungsrecht - Streit

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.05.2012 - 7 Bf 161/11
    Das Bundesverwaltungsgericht (Beschl. v. 28.9.2010, 1 WB 41/09, BVerwGE 138, 40; Urt. v. 23.10.1980, 2 C 43/78, PersV 1982, 63; Urt v. 12.12.1979, 6 P 67/78, PersV 1981, 289) nimmt eine ausdrückliche Zuweisung gemäß § 83 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG nur an, wenn ausschließlich die Rechtsstellung des Personalrats oder eines seiner Mitglieder auf Grund der Vorschriften des BPersVG betroffen ist, wobei auf die wahre Natur des geltend gemachten Anspruchs und auf die daraus abzuleitende Rechtsfolge abzustellen ist.

    Andererseits sind Ansprüche, die allein von Personalratsmitgliedern geltend gemacht werden können und anderen Beschäftigten der Dienststelle nicht zustehen, Streitigkeiten, die im Beschlussverfahren gemäß § 83 Abs. 1 BPersVG zu klären sind (vgl. BVerwG Urt. v. 12.12.1979 a.a.O.).

  • BVerwG, 11.09.1984 - 2 C 58.81

    Fahndungskostenentschädigung eines Kriminalpolizisten im Außendienst - Anspruch

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.05.2012 - 7 Bf 161/11
    a) § 42 Abs. 2 Satz 1 BPersVG will sicherstellen, dass das freigestellte Personalratsmitglied wegen der Personalratsarbeit keine finanziellen Einbußen erleidet und hat zur Folge, dass freigestellte beamtete Personalratsmitglieder das Gehalt weiter zu bekommen haben, das sie bekommen würden, wenn sie in ihrem bisherigen Arbeitsbereich weiter arbeiten würden (BVerwG Urt. v. 11.9.1984, 2 C 58/81, ZBR 1985, 117).

    Die Forstsetzung Erstattung von Aufwendungen, die für den Beamten nicht angefallen sind, wäre ein Vorteil, den zu gewähren den Beteiligten durch § 8 BPersVG untersagt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.9.1984, 2 C 58/81, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 43.78

    Umfang einer Streitigkeit über die Rechtsstellung der Personalvertretung -

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.05.2012 - 7 Bf 161/11
    Das Bundesverwaltungsgericht (Beschl. v. 28.9.2010, 1 WB 41/09, BVerwGE 138, 40; Urt. v. 23.10.1980, 2 C 43/78, PersV 1982, 63; Urt v. 12.12.1979, 6 P 67/78, PersV 1981, 289) nimmt eine ausdrückliche Zuweisung gemäß § 83 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG nur an, wenn ausschließlich die Rechtsstellung des Personalrats oder eines seiner Mitglieder auf Grund der Vorschriften des BPersVG betroffen ist, wobei auf die wahre Natur des geltend gemachten Anspruchs und auf die daraus abzuleitende Rechtsfolge abzustellen ist.
  • BVerwG, 01.02.2010 - 6 PB 36.09

    Benachteiligungsverbot; kausale Verknüpfung zwischen Schlechterstellung und

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.05.2012 - 7 Bf 161/11
    Nicht erforderlich ist, dass dies vom Dienststellenleiter bezweckt wird (BVerwG, Beschl. v. 1.2.2010, 6 PB 36.09, PersR 2010, 167 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.09.2010 - 1 WB 41.09

    Uniformtragepflicht; freigestelltes Mitglied des Personalrats;

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.05.2012 - 7 Bf 161/11
    Das Bundesverwaltungsgericht (Beschl. v. 28.9.2010, 1 WB 41/09, BVerwGE 138, 40; Urt. v. 23.10.1980, 2 C 43/78, PersV 1982, 63; Urt v. 12.12.1979, 6 P 67/78, PersV 1981, 289) nimmt eine ausdrückliche Zuweisung gemäß § 83 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG nur an, wenn ausschließlich die Rechtsstellung des Personalrats oder eines seiner Mitglieder auf Grund der Vorschriften des BPersVG betroffen ist, wobei auf die wahre Natur des geltend gemachten Anspruchs und auf die daraus abzuleitende Rechtsfolge abzustellen ist.
  • OVG Saarland, 05.06.2018 - 1 A 727/16

    Anspruch eines freigestellten Personalratsmitglieds auf Berücksichtigung bei der

    Der Senat verkennt nicht, dass der vornehmlich zur Auslegung des Regelungsgefüges der §§ 8 und 46 Abs. 2 Satz 1 bzw. Abs. 3 Satz 6 BPersVG berufene Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Urteil vom 30.1.2013 - 6 P 5.12 -, juris) - ebenso wie der für Personalvertretungsrecht zuständige Fachsenat des Oberverwaltungsgerichts Hamburg -(Beschluss vom 21.5.2002 - 7 Bf 161/11.PVB -, juris) wohl davon ausgeht, dass § 46 Abs. 2 Satz 1 BPersVG unter den vorliegenden Gegebenheiten nicht einschlägig ist; diesbezüglich sei vielmehr im Rahmen einer Klage aus dem Beamtenverhältnis auf die Regelung des § 46 Abs. 3 Satz 6 BPersVG zurückzugreifen.

    Demgemäß misst die - soweit ersichtlich - einhellige Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte in Bund und Ländern(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.1.2013 - 6 P 5.12-, juris, Rn. 26; dem folgend OVG Nordrhein Westfalen, Beschluss vom 29.7.2014 - 1 A 2885/12-, juris, Rn. 17ff., sowie Beschluss vom 13.4.2016 - 1 A 1236/15 -, juris, Rn. 11; für die grundsätzliche Einbeziehung von freigestellten Personalratsmitgliedern in die Gewährung der Leistungsbesoldung auch Hamburgisches OVG, Beschluss vom 21.5.2012 - 7 Bf 161/11.PVB-, juris, Rn. 28; VG Köln, Urteil vom 20.4.2015 - 15 K 5699/13 -, juris, Rn. 27 ff.; VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 11.2.2015 - 2 K 739/12-, juris, Rn. 20ff.; VG Ansbach, Urteil vom 11.2.2015 - AN 11 K 13.00980-, juris, Rn. 37f.; VG Düsseldorf, Urteile vom 16.11.2012 - 13 K 4793/11 -, juris, Rn. 26 ff., und vom 9.1.2014 - 13 K 8885/13 -, juris, Rn. 28 ff.; vgl. aktuell auch BVerwG, Beschluss vom 1.3.2018 - 5 P 5.17 -, juris, Rn. 18, m.w.N.; zur übereinstimmenden arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung vgl. nur BAG, Urteile vom 27.6.2001 - 7 AZR 496/99 -, juris, Rn. 19, m.w.N., vom 19.3.2003 - 7 AZR 334/02 -, juris, Rn. 24 f., und vom 14.7.2010 - 7 AZR 359/09 -, juris, Rn. 19; zur entsprechenden Rechtslage bei freigestellten Betriebsratsmitgliedern vgl. im Übrigen Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 12.2.2008 - 14 B 06.1022 und 14 B 06.1119 -, beide juris, Rn. 17, m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.1.2012 - OVG 6 N 55.09 -, juris, Rn. 4) der Erlassregelung keine entscheidungserhebliche Bedeutung bei und wird im Übrigen, soweit erkennbar, von der neueren Kommentarliteratur überwiegend unterstützt .

    Gleichwohl ist es für die Beklagte, wie bei der auch sonst gebotenen Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs,(Vgl. auch BAG, Urteil vom 27.6.2001 - 7 AZR 496/99 -, juris, Rn. 20) nicht unmöglich, festzustellen, ob das freigestellte Mitglied der Personalvertretung ohne die Freistellung von der Möglichkeit, herausragende besondere oder dauerhafte Leistungen bei der dienstlichen Tätigkeit zu vollbringen, Gebrauch gemacht hätte.(Vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 21.5.2012 - 7 Bf 161/11.PVB-, juris, Rn. 29 ff.).

    Der Geschehensablauf muss vielmehr solcher Art sein, dass vergleichbar qualifizierte Beamte, die Vergleichspersonen, nach den Gegebenheiten der Dienststelle jedenfalls gelegentlich in den Genuss einer Leistungsbesoldung gekommen sind und kommen und bei konkreter, aber fiktiver Betrachtung und Fortschreibung seines bisherigen beruflichen Werdegangs zu erwarten wäre, dass das freigestellte Personalratsmitglied im Vergleich mit den anderen Bediensteten ebenfalls diese Leistungsbezahlung erhalten hätte.(Vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 21.5.2012 - 7 Bf 161/11.PVB-, juris, Rn. 29 ff.).

    Darüber hinaus wird vermieden, dass qualifizierte Bedienstete von einer Mitarbeit in den personalvertretungsrechtlichen Organen Abstand nehmen, weil sie Sorge haben, aus Anlass der ehrenamtlichen Tätigkeit ihre beruflichen Perspektiven zurückstellen zu müssen.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 21.9.2006 - 2 C 13/05 -, juris, Rn. 13, m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 30.6.2014 - 2 B 11/14 -, juris, Rn. 11 ff., m.w.N.; vgl. auch Hamburgisches OVG, Beschluss vom 21.5.2012 - 7 Bf 161/11.PVB -, juris, Rn. 23).

    Darüber hinaus ist die Vorschrift dahingehend zu verstehen, dass sie ein Gebot an den Dienstherrn enthält, dem freigestellten Personalratsmitglied eine berufliche Entwicklung zukommen zu lassen, wie sie ohne Freistellung verlaufen wäre.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.12.2015 - 2 B 40/14 -, juris, Rn. 27, m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 30.6.2014 - 2 B 11/14 -, juris, Rn. 11 ff., m.w.N.; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 21.5.2012 - 7 Bf 161/11.PVB -, juris, Rn. 28; vgl. auch BAG, Urteil vom 27.6.2001 - 7 AZR 496/99-, juris, Rn. 19).

    Nach § 46 Abs. 3 Satz 6 BPersVG kann das Personalratsmitglied unter Umständen verlangen, im Wege einer fiktiven Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs befördert, höhergruppiert oder aus einer höheren Entgeltgruppe bezahlt zu werden.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.1.2013 - 6 P 5/12 -, juris, Rn. 20, m.w.N.; vgl. auch Hamburgisches OVG, Beschluss vom 21.5.2012 - 7 Bf 161/11.PVB -, juris, Rn. 28) Nichts anderes gilt für die Gewährung leistungsbezogener Besoldungsinstrumente.

    Mit der Leistungsbesoldung wird nicht nur die erbrachte herausragende dauerhafte oder besondere Leistung für die spätere Leistungsbeurteilung dokumentiert, sondern mit ihr erwirbt der Beamte zudem eine nicht nur geringfügige finanzielle Zuwendung und so eine, wenn auch nur temporäre, Verbesserung seiner Dienstbezüge.(Vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 21.5.2012 - 7 Bf 161/11. PVB-, juris, Rn. 28).

    Damit ist maßgeblicher Grund für die Nichtgewährung von Leistungsbezahlung an freigestellte Personalratsmitglieder deren Tätigkeit für den Personalrat und die nach Ansicht der Beklagten daraus resultierende Unmöglichkeit der Feststellung einer besonderen Leistung.(Vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 21.5.2012 - 7 Bf 161/11.PVB-, juris, Rn. 29 ff.) Zudem belegt das Ansinnen der Beklagten an den Kläger, vorübergehend auf eine Freistellung zu verzichten bzw. sich nur teilweise vom Dienst freistellen zu lassen, dass der Ausschluss von leistungsbezogener Besoldung wegen seiner Stellung als freigestelltes Personalratsmitglied erfolgt.

    Es stellt eine verbotene Benachteiligung dar, wenn das berufliche Fortkommen eines Personalratsmitglieds davon abhängig gemacht wird, dass es seine Freistellung aufgibt.(BVerwG, Urteil vom 21.9.2006 - 2 C 13/05 -, juris, Rn. 13, m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 30.6.2014 - 2 B 11/14 -, juris, Rn. 11 ff., m.w.N.; vgl. auch Hamburgisches OVG, Beschluss vom 21.5.2012 - 7 Bf 161/11.PVB -, juris, Rn. 23).

    Der weitere Einwand der Beklagten, eine leistungsbezogene Besoldung setze eine individuell erbrachte, tatsächliche Leistung voraus, verkennt, soweit er sich auf das Benachteiligungsverbot bezieht, den Charakter und die Tragweite des Beeinträchtigungsverbots für freigestellte Personalratsmitglieder, das Begünstigungen und Benachteiligungen für Personen ausschließt, die Aufgaben und Befugnisse nach dem Personalvertretungsrecht wahrnehmen, sowie der daraus resultierenden Notwendigkeit der fiktiven Nachzeichnung.(Vgl. auch BVerwG, Urteil vom 18.9.1985 - 2 C 15/84 -, juris, Rn. 15 f., m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.1.2012 - OVG 6 N 55.09 -, juris, Rn. 6) Daher kann der Umstand der fehlenden dienstlichen Tätigkeit eines freigestellten Personalratsmitglieds nicht als sachliche Rechtfertigung für die aus diesem Grunde erfolgte Versagung der Teilnahme an dem Verfahren zur Gewährung von Leistungsbesoldung angesehen werden.(Vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 21.5.2012 - 7 Bf 161/11.PVB-, juris, Rn. 29 ff.) Zutreffend hat das Bundesverwaltungsgericht(Urteil vom 30.1.2013 - 6 P 5/12 -, juris) festgestellt, dass "bei der Einbeziehung von Personalratsmitgliedern in die Leistungsbezahlung ... keine andere Beurteilung geboten (scil. ist) als in den Fällen, in denen es um Beförderung, Höhergruppierung oder Bezahlung aus einer höheren Entgeltstufe unter dem Gesichtspunkt fiktiver Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs geht" .

  • VG Köln, 20.04.2015 - 15 K 5699/13

    Anspruch eines Beamten und Vorsitzenden des örtlichen Personalrats auf die

    Selbst wenn - anders als hier angenommen - der Begriff der Dienstbezüge in § 46 Absatz 2 Satz 1 BPersVG enger zu verstehen wäre in dem Sinne, dass die Leistungsprämien nicht darunter fielen, so ohne Erwähnung des Regelungszusammenhangs der §§ 1 Absatz 2 Nr. 4 und 5, 42a Absatz 1 BBesG: Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. Mai 2012 - 7 Bf 161/11.PVB -, juris, Rn. 26; offen gelassen vom OVG NRW, Beschluss vom 29. Juli 2014 - 1 A 2885/12 -, juris, Rn. 11, würde das zu keinem anderen Ergebnis führen.

    Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. Mai 2012 - 7 Bf 161/11.PVB -, juris, Rn. 28 m.w.N.

    OVG NRW, Beschluss vom 29. Juli 2014 - 1 A 2885/12 -, juris, Rn. 19; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. Mai 2012 - 7 Bf 161/11.PVB -, juris, Rn. 30 f.; Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 16. November 2012 - 13 K 4793/11 -, juris, Rn. 33 m.w.N.

    vgl. Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. Mai 2012 - 7 Bf 161/11.PVB -, juris, Rn. 31; Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 16. November 2012 - 13 K 4793/11 -, juris, Rn. 40.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2014 - 2 B 11.14 -, juris, Rn. 14; OVG NRW, Beschluss vom 29. Juli 2014 - 1 A 2885/12 -, juris, Rn. 24; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. Mai 2012 - 7 Bf 161/11.PVB -, juris, Rn. 31; Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 16. November 2012 - 13 K 4793/11 -, juris, Rn. 43 m.w.N.

  • VG Düsseldorf, 09.01.2014 - 13 K 8885/13

    Leistungsprämie freigestelltes Personalratsmitglied; Benachteiligungsverbot;

    Selbst wenn - anders als hier angenommen - der Begriff der Dienstbezüge in § 46 Absatz 2 Satz 1 BPersVG enger zu verstehen wäre in dem Sinne, dass die Leistungsprämien nicht darunter fielen, so ohne Erwähnung des Regelungszusammenhangs der §§ 1 Absatz 2 Nr. 4 und 5, 42a Absatz 1 BBesG: Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. Mai 2012 - 7 Bf 161/11.PVB -, juris, Rn. 26; offen gelassen vom OVG NRW, Beschluss vom 29. Juli 2014 - 1 A 2885/12 -, juris, Rn. 11, würde das zu keinem anderen Ergebnis führen.

    Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. Mai 2012 - 7 Bf 161/11.PVB -, juris, Rn. 28 m.w.N.

    OVG NRW, Beschluss vom 29. Juli 2014 - 1 A 2885/12 -, juris, Rn. 19; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. Mai 2012 - 7 Bf 161/11.PVB -, juris, Rn. 30 f.; Verwaltungsgericht Düsseldorf , Urteil vom 16. November 2012 - 13 K 4793/11 -, juris, Rn. 33 m.w.N.

    vgl. Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. Mai 2012 - 7 Bf 161/11.PVB -, juris, Rn. 31; Verwaltungsgericht Düsseldorf , Urteil vom 16. November 2012 - 13 K 4793/11 -, juris, Rn. 40.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2014 - 2 B 11.14 -, juris, Rn. 14; OVG NRW, Beschluss vom 29. Juli 2014 - 1 A 2885/12 -, juris, Rn. 24; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. Mai 2012 - 7 Bf 161/11.PVB -, juris, Rn. 31; Verwaltungsgericht E. , Urteil vom 16. November 2012 - 13 K 4793/11 -, juris, Rn. 43 m.w.N.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2014 - 1 A 2885/12

    Einbeziehung von freigestellten Personalratsmitglieder im Wege der Nachzeichnung

    vgl. in diesem Sinne BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2013 - 6 P 5.12 -, BVerwGE 145, 368 = PersR 2013, 178 = juris, Rn. 24 und 26; OVG Hamburg, Beschluss vom 21. Mai 2012 - 7 Bf 161/11.

    PVB -, PersR 2012, 370 = PersV 2012, 346 = juris, Rn. 26 (am Ende).

    vgl. nur OVG Hamburg, Beschluss vom 21. Mai 2012, a.a.O. = juris, Rn. 27.

    Dass für die hier im Streit stehende Fallgruppe eine Nachzeichnung von vornherein unmöglich wäre, dies verneinend auch OVG Hamburg, Beschluss vom 21. Mai 2012 - 7 Bf 161/11.

  • VG Freiburg, 19.06.2018 - 13 K 1912/16

    Gewährung einer Leistungsprämie für freigestelltes Personalratsmitglied in der

    Deren generelle Versagung wegen der Freistellung für die Personalratstätigkeit stellt eine Beeinträchtigung dieses beruflichen Werdegangs dar (so bereits OVG Hamburg, Beschl. v. 21.05.2012 - 7 Bf 161/11.PVB -, juris Ls. 3, Rn. 28).

    17 Der Anspruch der Klägerin als freigestelltes Personalratsmitglied auf Berücksichtigung bei der Vergabe von Leistungsprämien folgt aus § 46 Abs. 3 Satz 6 BPersVG (vgl. bereits OVG Hamburg, Beschl. v. 21.05.2012 - 7 Bf 161/11.PVB -, juris Rn. 25; OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 29.07.2014 - 1 A 2885/12 -, juris Rn. 16 ff.; VG Düsseldorf, Urt. v. 16.11.2012 - 13 K 4793/11 -, juris Rn. 26 ff.; VG Frankf. a.M., Urt. v. 08.11.2017 - 9 K 2012/16.F -, n.v.; so wohl auch BVerwG, Beschl. v. 30.01.2013 - 6 P 5.12 -, juris Rn. 26; ferner von Roetteken, jurisPR-ArbR 17/2018 Anm. 5).

    Wird solchen Beamten die Möglichkeit geboten, durch herausragende besondere oder dauernde Leistungen eine Leistungsprämie i.S.d. § 42a BBesG i.V.m. § 4 BLBV zu erlangen, handelt es sich ebenfalls um eine Gelegenheit beruflichen Fortkommens (so bereits OVG Hamburg, Beschl. v. 21.05.2012, a.a.O., Rn. 28; dem folgend VG Köln, Urt. v. 20.04.2015, a.a.O., Rn. 35).

    Diese Konsequenz zu vermeiden ist aber gerade Sinn und Zweck des Benachteiligungs- bzw. Beeinträchtigungsverbotes der §§ 8, 46 Abs. 3 Satz 6 BPersVG (OVG Hamburg, Beschl. v. 21.05.2012, a.a.O., Rn. 28; dem folgend VG Köln, Urt. v. 20.04.2015, a.a.O., Rn. 35; Möller in: Schwegmann/Summer, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, 205. EGL, Stand: März 2018, Teil A II/1, § 42a BBesG Rn. 30; von Roetteken, a.a.O.).

    In einem solchen generellen Ausschluss ist ein beachtlicher Nachteil zu sehen (OVG Nordrh.-Westfl., Beschl. v. 29.07.2014, a.a.O., Rn. 19; OVG Hamburg, Beschl. v. 21.05.2012, a.a.O., Rn. 30 f.; VG Köln, Urt. v. 20.04.2015, a.a.O., Rn. 37; VG Düsseldorf, Urt. v. 16.11.2012, a.a.O., Rn. 33; Noll, in: a.a.O., § 46 Rn. 80).

  • VG Düsseldorf, 16.11.2012 - 13 K 4793/11

    Leistungsprämie Freistellung Personalrat

    Ebenso in Bezug auf das Arbeitsentgelt im Sinn des § 37 Abs. 2 und 4 Betriebsverfassungsgesetz für aufgrund individueller Leistung bemessene Zulagen oder Prämien: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 24. November 2008 - 14 ZB 06.2447 , juris, Rdn. 4. Im Ergebnis ebenso Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. Mai 2012 - 7 Bf 161/11.PVB , juris, Rdn. 28.

    Selbst wenn der Begriff der Dienstbezüge in § 46 Abs. 2 Satz 1 BPersVG enger zu verstehen wäre in dem Sinne, dass die Leistungsprämien nicht darunter fielen, so ohne Erwähnung des Regelungszusammenhangs der §§ 1 Abs. 2 Nr. 4 und 5, 42a Abs. 1 BBesG: Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. Mai 2012 - 7 Bf 161/11.PVB , juris, Rdn. 26, würde das zu keinem anderen Ergebnis führen.

    Ob das Verbot, dass ein Personalratsmitglied wegen seiner Freistellung bei der Gewährung von Leistungsprämien nicht schlechter gestellt werden darf, sich (auch) aus § 46 Abs. 3 Satz 6 BPersVG ergibt, wonach die Freistellung nicht zur Beeinträchtigung des beruflichen Werdegangs führen darf, so Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. Mai 2012 - 7 Bf 161/11.PVB , juris, Rdn. 28, kann dahin stehen, weil sich dadurch keine Änderung der Rechtslage ergäbe.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2016 - 1 A 1236/15

    Vergabe einer Leistungsprämie für freigestellte Beamte als Ermessensentscheidung

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2013 - 6 P 5.12 -, BVerwGE 145, 368 = RiA 2013, 176 = juris, Rn. 26, dem folgend OVG NRW, Beschluss vom 29. Juli 2014 - 1 A 2885/12 -, IÖD 2014, 237 = juris, Rn. 17 ff.; für die grundsätzliche Einbeziehung von freigestellten Personalratsmitgliedern in die Gewährung der Leistungsbesoldung auch Hamb. OVG, Beschluss vom 21. Mai 2012 - 7 Bf 161/11.PVB -, PersV 2012, 346 = juris, Rn. 28; VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 11. Februar 2015 - 2 K 739/12 -, juris, Rn. 20 ff.; VG Ansbach, Urteil vom 11. Februar 2015 - AN 11 K 13.00980 -, juris, Rn. 37 f.; Cecior u. a., Personalvertretungsrecht in NRW, Stand: Nov.
  • VG München, 25.09.2017 - M 21 K 14.2860

    Anspruch eines freigestellten Personalratsmitglieds auf Leistungszulage

    Ebenso hätten das VG Düsseldorf mit Urteil vom 16. November 2012 (Az. 13 K 4793/11) und das OVG Hamburg mit Beschluss vom 21. Mai 2012 (Az. 7 Bf 161/11.PVB) entschieden.

    Ist eine Vergleichsperson wirksam benannt worden und erhält diese die Prämie, kann nicht mehr angenommen werden, dass damit nur eine persönliche und individuelle Leistung prämiert werde, die nicht unter das Arbeitsentgelt im Sinn des § 37 Abs. 2 und 4 BetrVG fällt." (im Ergebnis ebenso, wenn auch zur Herleitung des Anspruchs auf § 46 Abs. 3 Satz 6 BPersVG zurückgreifend OVG Hamburg vom 21.05.2012 - 7 Bf 161/11.PVB - PersV 2012, 346 = PersR 2012, 370; weniger überzeugend OVG Münster vom 13.04.2016 - 1 A 1236/15 - juris sowie vom 29.07.2014 - 1 A 2885/12 - IÖD 2014, 237 = Schütz/Maiwald BeamtR ES/C I 1.6 Nr. 11, welche sich auf die zu der hier strittigen Frage unergiebig verhaltenden Ausführungen in der Entscheidung des BVerwG vom 30.01.2013, a.a.O., Rn. 26 stützen, wo es aber - wie in der gesamten Entscheidung - ausschließlich um die dort verneinte personalvertretungsrechtliche Frage geht, ob eine Leistungsbesoldung für einzelne Personalratsmitglieder aus eigenem Recht des Personalrats als Gremium geltend gemacht werden kann).

  • VG Düsseldorf, 16.11.2012 - 13 K 2388/12

    Leistungsstufe Leistungsprämie Freistellung Organisationsrecht Personalrat

    Ebenso in Bezug auf das Arbeitsentgelt im Sinn des § 37 Abs. 2 und 4 Betriebsverfassungsgesetz für aufgrund individueller Leistung bemessene Zulagen oder Prämien: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 24. November 2008 - 14 ZB 06.2447 , juris, Rdn. 4. Im Ergebnis ebenso Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. Mai 2012 - 7 Bf 161/11.PVB , juris, Rdn. 28.

    Selbst wenn der Begriff der Dienstbezüge in § 46 Abs. 2 Satz 1 BPersVG enger zu verstehen wäre in dem Sinne, dass die Leistungsprämien nicht darunter fielen, so ohne Erwähnung des Regelungszusammenhangs der §§ 1 Abs. 2 Nr. 4 und 5, 42a Abs. 1 BBesG: Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. Mai 2012 - 7 Bf 161/11.PVB , juris, Rdn. 26, würde das zu keinem anderen Ergebnis führen.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.06.2018 - 5 Sa 482/17

    Neubescheidungsklage - Leistungsprämie an freigestelltes Personalratsmitglied

    Die Frage, ob die Beklagte verpflichtet sein könnte, im Wege einer - wie auch immer ausgestaltete - fiktiven Nachzeichnung der beruflichen Entwicklung vollständig freigestellte Personalratsmitglieder in eine übertarifliche Leistungsbezahlung einzubeziehen, muss vorliegend nicht geklärt werden (vgl. hierzu BVerwG 30.01.2013 - 6 P 5/12; OVG NRW 13.04.2016 - 1 A 1236/15; OVG NRW 29.07.2014 - 1 A 2885/12; OVG Hamburg 21.05.2012 - 7 Bf 161/11.PVB; vgl. auch LAG Baden-Württemberg 05.08.2013 - 1 Sa 33/12).
  • VG Ansbach, 11.02.2015 - AN 11 K 13.00980

    Bahnbeamter; freigestelltes Personalratsmitglied; leistungsbezogener

  • VG Düsseldorf, 13.12.2017 - 13 K 7638/16
  • VG Düsseldorf, 13.12.2017 - 13 K 30/17
  • VG Berlin, 03.11.2017 - 26 K 51.16

    Leistungsprämie für freigestelltes Personalratsmitglied

  • VG Düsseldorf, 13.12.2017 - 13 K 14325/17

    Gewährung einer Leistungsprämie für das Jahr 2016

  • VG Ansbach, 16.07.2013 - AN 1 K 12.00350

    Fortsetzungsfeststellungsklage im Konkurrentenstreitverfahren eines langjährig

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