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   BVerwG, 15.11.2012 - 7 C 1.12   

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BVerwG, 15.11.2012 - 7 C 1.12 (https://dejure.org/2012,34668)
BVerwG, Entscheidung vom 15.11.2012 - 7 C 1.12 (https://dejure.org/2012,34668)
BVerwG, Entscheidung vom 15. November 2012 - 7 C 1.12 (https://dejure.org/2012,34668)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    GG Art. 114 Abs. 2; IFG § 1 Abs. 1 und 3, § 3 Nr. 1 Buchst. e; BRHG § 1 Satz 1, §§ 2, 3 Abs. 4; PresseG NRW § 4 Abs. 1
    Bundesrechnungshof; Informationszugang; Behörde; Verwaltungstätigkeit; Präsidialbereich; Hofbereich; Prüfungsergebnis; Finanzkontrolle, externe; Auswirkungen, nachteilige; Journalist; Auskunftsanspruch, presserechtlicher.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 114 Abs. 2
    Auskunftsanspruch, presserechtlicher; Auswirkungen, nachteilige; Behörde; Bundesrechnungshof; Finanzkontrolle, externe; Hofbereich; Informationszugang; Journalist; Präsidialbereich; Prüfungsergebnis; Verwaltungstätigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 S 1 BRHG 1985, § 2 Abs 2 BRHG 1985, § 3 Abs 4 BRHG 1985, Art 114 Abs 2 GG, § 1 Abs 1 IFG
    Informationszugang; Auskunftspflicht des Bundesrechnungshofs; Einsicht in Prüfungsunterlagen

  • Wolters Kluwer

    Bundesrechnungshof als anspruchsverpflichtete Behörde i.S.v. § 1 Abs. 1 S. 1 IFG hinsichtlich seiner Prüfungstätigkeit; Anspruch auf Informationszugang nach § 1 Abs. 1 IFG i.R.v. presserechtlichen Auskunftsansprüchen

  • rewis.io

    Informationszugang; Auskunftspflicht des Bundesrechnungshofs; Einsicht in Prüfungsunterlagen

  • ra.de
  • lda.brandenburg.de PDF

    Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Aufsichtsaufgaben, Begriffsbestimmung, Gefährdung des Erfolgs behördlicher Maßnahmen, Konkurrierende Rechtsvorschriften

  • fragdenstaat.de

    Anwendungsbereich/ Zuständigkeit - Konkurrierende Rechtsvorschriften - Begriffsbestimmung - Aufsichtsaufgaben - Gefährdung des Erfolgs behördlicher Maßnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bundesrechnungshof als anspruchsverpflichtete Behörde i.S.v. § 1 Abs. 1 S. 1 IFG hinsichtlich seiner Prüfungstätigkeit; Anspruch auf Informationszugang nach § 1 Abs. 1 IFG i.R.v. presserechtlichen Auskunftsansprüchen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Bundesrechnungshof muss über Prüfungsergebnisse Auskunft geben

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Bundesrechnungshof muss über Prüfungsergebnisse Auskunft geben

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auskunftspflichten des Bundesrechnungshofes

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum Informationsfreiheitsgesetz - Bundesrechnungshof muss über Prüfungsergebnisse Auskunft geben

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Konkurrierende Rechtsvorschriften, Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Aufsichtsaufgaben, Gefährdung des Erfolgs behördlicher Maßnahmen, Begriffsbestimmung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bundesrechnungshof muss über Prüfungsergebnisse Auskunft geben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bundesrechnungshof muss über Prüfungsergebnisse Auskunft geben

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Auskunft über Prüfungsergebnisse

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bundesrechnungshof muss Journalisten Auskunft erteilen

Sonstiges

  • zeit.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 12.03.2014)

    Informationsfreiheit: Bundestag versteckt Rechnungshof-Akten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2013, 431
  • DÖV 2013, 610
 
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Wird zitiert von ... (128)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 03.11.2011 - 7 C 4.11

    Informationszugang; Bundesministerium; Behörde; Verwaltung; Regierung;

    Auszug aus BVerwG, 15.11.2012 - 7 C 1.12
    Dies wiederum bestimmt sich nach materiellen Kriterien; auf den Anwendungsbereich des Verwaltungsverfahrensgesetzes kommt es ebenso wenig an wie auf eine rechtliche Außenwirkung des Handelns (Urteil vom 3. November 2011 a.a.O. Rn. 16).

    Bei diesem Verständnis von § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG hat Satz 2, wonach sonstige Bundesorgane und -einrichtungen ebenfalls in den Anwendungsbereich des Gesetzes einbezogen sind, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen, eine rein deklaratorische Bedeutung (Urteil vom 3. November 2011 a.a.O. Rn. 18).

    Diese wird ungeachtet der gebrauchten Handlungsformen in aller Regel als Verwaltungstätigkeit einzustufen sein; nur insoweit können die in § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG genannten Behörden als "originäre Verwaltungsbehörden" bezeichnet werden (siehe Schoch, NVwZ 2012, 251 ).

    Eine Sperrwirkung kann demnach nur eine Norm entfalten, die einen mit dem Informationsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz identischen sachlichen Regelungsgegenstand hat (Urteil vom 3. November 2011 - BVerwG 7 C 4.11 - Buchholz 400 IFG Nr. 7 Rn. 9).

  • BVerwG, 29.10.2009 - 7 C 22.08

    Informationszugang; Ausschlussgründe; internationale Beziehungen; nachteilige

    Auszug aus BVerwG, 15.11.2012 - 7 C 1.12
    Deswegen scheiden eher fernliegende Befürchtungen aus (Urteil vom 29. Oktober 2009 - BVerwG 7 C 22.08 - Buchholz 400 IFG Nr. 1 Rn. 19).

    Dieser Auslegung widerspricht die differenzierende Formulierung der tatbestandlichen Anforderungen der verschiedenen Ausschlusstatbestände des § 3 IFG nicht (in anderem rechtlichen Zusammenhang betont im Urteil vom 29. Oktober 2009 - BVerwG 7 C 22.08 - Buchholz 400 IFG Nr. 1 Rn. 54; Schoch, a.a.O. Vorbem. §§ 3 bis 6 Rn. 33).

  • BVerwG, 27.01.2011 - 7 C 3.10

    Gehörsverstoß; Überraschungsentscheidung; Verfahrensfehler; Heilung;

    Auszug aus BVerwG, 15.11.2012 - 7 C 1.12
    Eine der Gewährleistung des rechtlichen Gehörs zuwiderlaufende unzulässige Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit welcher die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchten (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 27. Januar 2011 - BVerwG 7 C 3.10 - NVwZ 2011, 696 Rn. 11 m.w.N.).

    Ein Gehörsverstoß, der mit der fehlenden Möglichkeit begründet wird, zu Fragen des revisiblen Rechts Stellung zu nehmen, wird nämlich im Revisionsverfahren, in dem gerade diese Fragen wieder zur Diskussion stehen und alle Beteiligten Gelegenheit haben, ihre Rechtsansichten vorzutragen, geheilt (vgl. Urteile vom 27. Januar 2011 a.a.O. Rn. 12 und vom 26. Februar 2003 - BVerwG 8 C 1.02 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 67 S. 10; Eichberger, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 138 Rn. 83).

  • BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvR 952/75

    Mitwirkung ehernamtlicher Richter am BSG bei Enrtscheidungen über

    Auszug aus BVerwG, 15.11.2012 - 7 C 1.12
    Gesetzliche Regelungen sind, soweit möglich, so auszulegen, dass sie sich zu einem in sich stimmigen Regelungssystem fügen (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 9. Mai 1978 - 2 BvR 952/75 - BVerfGE 48, 246 ).
  • BVerwG, 21.02.2007 - 20 F 9.06

    Vorlage von Behördenakten im Prozess; Akten des Bundesrechnungshofs; Mitglieder

    Auszug aus BVerwG, 15.11.2012 - 7 C 1.12
    c) Gegen die Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts zum Geheimnisschutz nach § 3 Nr. 4 IFG, bei denen es in Bezug auf die Reichweite des Beratungsgeheimnisses der Rechtsprechung des Fachsenats (Beschluss vom 21. Februar 2007 - BVerwG 20 F 9.06 - BVerwGE 128, 135 = Buchholz 11 Art. 114 GG Nr. 3) folgt, bringt die Beklagte nichts vor.
  • BVerwG, 30.04.2009 - 7 C 17.08

    Geltendmachen eines Anspruchs gegen das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz

    Auszug aus BVerwG, 15.11.2012 - 7 C 1.12
    Die Feststellung der konkreten Möglichkeit nachteiliger Auswirkungen setzt seitens der informationspflichtigen Stelle die Darlegung von Tatsachen voraus, aus denen sich im jeweiligen Fall eine Beeinträchtigung des Schutzguts ergeben kann (vgl. Beschluss vom 30. April 2009 - BVerwG 7 C 17.08 - UPR 2009, 313 Rn. 28 zum UIG; Schoch, a.a.O. § 3 Rn. 53, 97; Rossi, a.a.O. S. 109 f.).
  • BVerwG, 09.11.2010 - 7 B 43.10

    Informationszugangsrecht; Insolvenzverwalter; Auskunftsanspruch

    Auszug aus BVerwG, 15.11.2012 - 7 C 1.12
    Dass die Beeinträchtigung von gewissem Gewicht sein muss, folgt indessen aus dem Gebot einer engen Auslegung der Ausnahmetatbestände (vgl. Beschluss vom 9. November 2010 - BVerwG 7 B 43.10 - Buchholz 400 IFG Nr. 3 Rn. 12; BTDrucks 15/4493 S. 9).
  • BVerwG, 24.05.2011 - 7 C 6.10

    Informationszugang; Wertpapieraufsicht; BaFin; Geheimhaltungspflicht;

    Auszug aus BVerwG, 15.11.2012 - 7 C 1.12
    Dies darf allerdings nicht dazu führen, dass im Wege einer generalisierenden Sichtweise entgegen der gesetzgeberischen Konzeption der Sache nach eine Bereichsausnahme für die gesamte Tätigkeit der betreffenden Behörde geschaffen wird (Urteil vom 24. Mai 2011 - BVerwG 7 C 6.10 - Buchholz 400 IFG Nr. 4 Rn. 13; siehe auch Beschluss vom 23. Juni 2011 - BVerwG 20 F 21.10 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 64 Rn. 21).
  • BVerwG, 23.06.2011 - 20 F 21.10

    In-camera-Verfahren; Informationszugangsrecht; Bundesanstalt für

    Auszug aus BVerwG, 15.11.2012 - 7 C 1.12
    Dies darf allerdings nicht dazu führen, dass im Wege einer generalisierenden Sichtweise entgegen der gesetzgeberischen Konzeption der Sache nach eine Bereichsausnahme für die gesamte Tätigkeit der betreffenden Behörde geschaffen wird (Urteil vom 24. Mai 2011 - BVerwG 7 C 6.10 - Buchholz 400 IFG Nr. 4 Rn. 13; siehe auch Beschluss vom 23. Juni 2011 - BVerwG 20 F 21.10 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 64 Rn. 21).
  • BVerwG, 18.07.2011 - 7 B 14.11

    Informationszugang; Beratung; Vertraulichkeit

    Auszug aus BVerwG, 15.11.2012 - 7 C 1.12
    Wenn das Oberverwaltungsgericht die konkrete Möglichkeit nachteiliger Auswirkungen verlangt, liegt darin jedenfalls implizit der Verweis auf den allgemeinen ordnungsrechtlichen Wahrscheinlichkeitsmaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts, die sich wiederum nach dem Gewicht des Schutzguts richtet (Beschluss vom 18. Juli 2011 - BVerwG 7 B 14.11 - Buchholz 400 IFG Nr. 5 Rn. 11).
  • BVerwG, 29.02.2012 - 7 C 8.11

    Saatgut; Organismus, gentechnisch veränderter; Aussaat; Freisetzung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2012 - 5 A 166/10

    WDR muss einem Pressejournalisten Auskunft geben

  • VGH Hessen, 02.03.2010 - 6 A 1684/08

    Beweisverfahren - Verweigerung des Informationszugangs nach § 9 KredWG

  • VGH Hessen, 21.03.2012 - 6 A 1150/10

    Kein Anspruch auf Informationszugang bei nachteiligen Auswirkungen auf ein

  • BVerwG, 27.09.2007 - 7 C 4.07

    Übersendungsanspruch von Niederschriften über die Sitzungen einer

  • BGH, 21.07.2011 - IX ZR 148/10

    Zugangsnachweis bei Telefaxübermittlung

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvR 1263/11

    PKH im sozialgerichtlichen Verfahren und Grundsatz der Rechtsschutzgleichheit

  • BVerwG, 26.02.2003 - 8 C 1.02

    Urteil ohne mündliche Verhandlung; fehlender Verzicht auf mündliche Verhandlung;

  • BVerwG, 03.11.2011 - 7 C 3.11

    Informationszugang; Bundesministerium; Behörde; Verwaltung; Regierung;

  • OLG Frankfurt, 05.03.2010 - 19 U 213/09

    Zugang Faxschreiben; sekundäre Darlegungslast

  • OLG Karlsruhe, 30.09.2008 - 12 U 65/08

    Zugang eines Schreibens per Fax-Übertragung; "OK"-Vermerk des Sendeberichts als

  • BGH, 01.03.2013 - V ZR 14/12

    Unterlassungsanspruch des Grundstückseigentümers: Verwertung der von seinem

    Im vorliegenden Verfahren geht es weder um den Zugang zu amtlichen Informationen der Klägerin als einer Stiftung des öffentlichen Rechts (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. November 2012 - 7 C 1/12, juris zur Auskunftspflicht des BRH nach § 1 IFG) oder zu Informationen über eine bestimmte Person (BVerwG, Urteil vom 28. November 2007 - 6 A 2/07, BVerwGE 130, 29 zur Auskunftspflicht des BND nach § 7 BNDG) noch um die Presse- und Informationsfreiheit und die Unterrichtung der Öffentlichkeit.
  • BVerwG, 25.06.2015 - 7 C 1.14

    Deutscher Bundestag; Wissenschaftliche Dienste; Sprachendienst; Behörde;

    Eine solche nach der jeweils wahrgenommenen Funktion differenzierende Betrachtungsweise liegt auch § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG zugrunde (BVerwG, Urteile vom 3. November 2011 - 7 C 3.11 - BVerwGE 141, 122 Rn. 11, 16 ff. und vom 15. November 2012 - 7 C 1.12 - Buchholz 404 IFG Nr. 10 Rn. 22 f.).

    Danach umschreiben die in der Begründung des Gesetzentwurfs zu § 1 Abs. 1 Satz 2 IFG genannten Staatsfunktionen (BT-Drs. 15/4493 S. 8), soweit es um die ihnen zuzuordnenden spezifischen Aufgaben geht, im Wesentlichen die Tätigkeitsbereiche, auf die das Informationsfreiheitsgesetz sich nicht erstreckt (BVerwG, Urteile vom 3. November 2011 - 7 C 3.11 - BVerwGE 141, 122 Rn. 18 ff. und vom 15. November 2012 - 7 C 1.12 - Buchholz 404 IFG Nr. 10 Rn. 24).

  • BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 12.13

    Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; Bieterverfahren; Grundstück; Verkauf;

    Das Oberverwaltungsgericht hat im Anschluss an die Entscheidung des Senats zu den Angelegenheiten der externen Finanzkontrolle als Ausschlussgrund nach § 3 Nr. 1 Buchst. e IFG (Urteil vom 15. November 2012 - BVerwG 7 C 1.12 - Buchholz 404 IFG Nr. 10 Rn. 39 bis 42) weiter angenommen, dass § 3 Nr. 6 Alt. 1 IFG eine Beeinträchtigung des Schutzguts von hinreichendem Gewicht erfordere (juris Rn. 50 bis 56) und dass eine solche Beeinträchtigung hinreichend wahrscheinlich sein müsse (juris Rn. 57 bis 79).

    Ein Nachteil ist nach der Rechtsprechung des Senats all das, was dem Schutzgut abträglich ist; die nachteiligen Auswirkungen können demnach auch mit dem Begriff der Beeinträchtigung umschrieben werden (Urteil vom 15. November 2012 a.a.O. Rn. 39).

    Dass die mögliche Beeinträchtigung der fiskalischen Interessen des Bundes von gewissem Gewicht sein muss, folgt nicht anders als in § 3 Nr. 1 IFG aus dem Gebot einer engen Auslegung der Ausnahmetatbestände (Urteil vom 15. November 2012 a.a.O. Rn. 39; BTDrucks 15/4493 S. 9).

    Würde bereits jede noch so geringe und deshalb kaum auszuschließende Beeinträchtigung fiskalischer Interessen des Bundes im Wirtschaftsverkehr ausreichen, um den Informationszugang zu verweigern, käme dies einer im Gesetz nicht vorgesehenen Bereichsausnahme für die gesamte Tätigkeit der Beklagten gleich (vgl. Urteile vom 24. Mai 2011 - BVerwG 7 C 6.10 - Buchholz 400 IFG Nr. 4 Rn. 13 und vom 15. November 2012 a.a.O. Rn. 41).

    Es gilt der allgemeine ordnungsrechtliche Wahrscheinlichkeitsmaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts, der sich wiederum nach dem Gewicht des Schutzguts richtet (Urteil vom 15. November 2012 a.a.O. Rn. 40 und Beschluss vom 18. Juli 2011 - BVerwG 7 B 14.11 - Buchholz 400 IFG Nr. 5 Rn. 11).

    In § 3 Nr. 1 IFG ist im Gesetzgebungsverfahren die Formulierung "nachteilige Auswirkungen haben könnte" durch "haben kann" ersetzt worden, um die Schutzstandards der besonderen öffentlichen Belange in § 3 Nr. 1 und 2 IFG zu vereinheitlichen (BTDrucks 15/5606 S. 3, 5; vgl. Urteil vom 15. November 2012 a.a.O. Rn. 42); in § 3 Nr. 6 IFG ist der Konjunktiv verblieben.

    Die Beklagte muss zwar nicht nur während laufender Veräußerungsverfahren vor Ausforschung durch Kaufinteressenten und konkurrierende Grundstücksanbieter geschützt werden; nach Abschluss und Vollzug des Kaufvertrags darf aber nicht im Wege einer generalisierenden Sichtweise entgegen der gesetzgeberischen Konzeption der Sache nach eine Bereichsausnahme für die gesamte Tätigkeit der Beklagten geschaffen werden (vgl. Urteil vom 15. November 2012 a.a.O. Rn. 41).

    Die Feststellung der konkreten Möglichkeit nachteiliger Auswirkungen setzt seitens der informationspflichtigen Stelle die Darlegung von Tatsachen voraus, aus denen sich im jeweiligen Fall eine Beeinträchtigung des Schutzguts ergeben kann (Urteil vom 15. November 2012 a.a.O. Rn. 41).

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