Rechtsprechung
   BVerwG, 28.01.1999 - 7 C 10.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1653
BVerwG, 28.01.1999 - 7 C 10.98 (https://dejure.org/1999,1653)
BVerwG, Entscheidung vom 28.01.1999 - 7 C 10.98 (https://dejure.org/1999,1653)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Januar 1999 - 7 C 10.98 (https://dejure.org/1999,1653)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,1653) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Unternehmensenteignungen - Kriegsverbrecher - SMAD-Befehl - Enteignung eines Gesellschaftsanteils - Betrieblich genutztes Grundstück - Besatzungsrechtliche Grundlage - Besatzungshoheitliche Grundlage - Restitutionsausschluß

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anwendungsbereich; Enteignung; besatzungshoheitliche Grundlage; sowjetische Besatzungsmacht; Rückübertragungsausschluss; Zurechnungszusammenhang; Vollzugsauftrag; Gesellschaftsanteil; Unternehmensenteignung; Schädigungstatbestand

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 8 Buchst. a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 8 lit. a
    Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1999, 439
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 30.05.1996 - 7 C 55.95

    Kein Restitutionsausschluß bei "Nacherfassungen" im Jahr 1950

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1999 - 7 C 10.98
    Die Anwendung des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG auf Enteignungen nach dem 7. Oktober 1949 hängt mithin davon ab, ob Verlautbarungen oder Handlungen der sowjetischen Besatzungsmacht ein über die Gründung der DDR hinausreichender Auftrag zur Durchführung der betreffenden Enteignungen zu entnehmen ist (vgl. BVerwGE 101, 201 ; 273 m.w.N.).

    Der bloße Umstand, daß die Enteignungen von den deutschen Stellen auf eine besatzungshoheitliche Grundlage gestützt wurden, reicht zur Anwendung dieser Vorschrift nicht aus (vgl. BVerwGE 101, 201 ).

  • BVerwG, 27.02.1997 - 7 C 42.96

    Sonstiges Vermögen - Bestätigte Enteignungslisten - Enteignung - Aufgeführte

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1999 - 7 C 10.98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. BVerwGE 104, 84 ; Urteil vom 27. Februar 1997 BVerwG 7 C 42.96 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 106 m.w.N.) setzt eine Enteignung im Sinne des Vermögensgesetzes keine bestimmte Form der Enteignung voraus; sie ist vielmehr immer dann anzunehmen, wenn der frühere Eigentümer durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt worden ist.
  • BVerwG, 08.04.1998 - 7 B 7.98

    Offene Vermögensfragen

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1999 - 7 C 10.98
    Sie betrafen die schon zuvor enteignungsbetroffenen Eigentümer jener Unternehmen; diese mußten sich auch unabhängig von einem weiteren tatsächlichen Eigentumszugriff in dem in den Richtlinien Nr. 1 beschriebenen Umfang als aus ihrem Unternehmenseigentum verdrängt betrachten (vgl. Beschluß vom 8. April 1998 BVerwG 7 B 7.98 , VIZ 1998, 630 = ZOV 1998, 285).
  • BVerwG, 05.03.1998 - 7 B 345.97

    Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage nach Gründung der DDR;

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1999 - 7 C 10.98
    Der erkennende Senat hat bislang einen die Gründung der DDR überdauernden Enteignungsauftrag der Besatzungsmacht ausschließlich ihren eigenen Verlautbarungen entnommen (vgl. BVerwGE 98, 1 ; Beschluß vom 5. März 1998 BVerwG 7 B 345.97 ZOV 1998, 284) und die Frage offengelassen, ob und gegebenfalls unter welchen Voraussetzungen sich ein solcher Auftrag auch aus Willensäußerungen deutscher Stellen ergeben kann (vgl. Urteil vom 10. Dezember 1998 BVerwG 7 C 34.97 ).
  • BVerwG, 06.12.1996 - 7 C 9.96

    Offene Vermögensfragen - Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage bei

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1999 - 7 C 10.98
    Ebensowenig kommt es auf die erkennbare Absicht der deutschen Stellen an, die vorangegangenen, auf besatzungshoheitlicher Grundlage beruhenden Unternehmensenteignungen abzurunden und die auf diese Weise entstandene volkseigene Wirtschaft im Einklang mit der politisch-ideologischen Zielsetzung der Besatzungsmacht (vgl. Nrn. 2 und 7 des SMAD-Befehls Nr. 64) zu stärken (vgl. Urteil vom 6. Dezember 1996 BVerwG 7 C 9.96 Buchholz 428 § 1 Nr. 96).
  • BVerwG, 13.02.1995 - 7 C 53.94

    Besatzungsrechtliche Enteignung gem. Liste 3

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1999 - 7 C 10.98
    Der erkennende Senat hat bislang einen die Gründung der DDR überdauernden Enteignungsauftrag der Besatzungsmacht ausschließlich ihren eigenen Verlautbarungen entnommen (vgl. BVerwGE 98, 1 ; Beschluß vom 5. März 1998 BVerwG 7 B 345.97 ZOV 1998, 284) und die Frage offengelassen, ob und gegebenfalls unter welchen Voraussetzungen sich ein solcher Auftrag auch aus Willensäußerungen deutscher Stellen ergeben kann (vgl. Urteil vom 10. Dezember 1998 BVerwG 7 C 34.97 ).
  • BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 50.95

    Enteignung von Ausländern im Zuge der sog. Bodenreform

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1999 - 7 C 10.98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. BVerwGE 104, 84 ; Urteil vom 27. Februar 1997 BVerwG 7 C 42.96 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 106 m.w.N.) setzt eine Enteignung im Sinne des Vermögensgesetzes keine bestimmte Form der Enteignung voraus; sie ist vielmehr immer dann anzunehmen, wenn der frühere Eigentümer durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt worden ist.
  • BVerwG, 10.12.1998 - 7 C 34.97

    Bodenreform; Enteignung eines Landgutes; Legalenteignung; Eigentumszugriff;

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1999 - 7 C 10.98
    Der erkennende Senat hat bislang einen die Gründung der DDR überdauernden Enteignungsauftrag der Besatzungsmacht ausschließlich ihren eigenen Verlautbarungen entnommen (vgl. BVerwGE 98, 1 ; Beschluß vom 5. März 1998 BVerwG 7 B 345.97 ZOV 1998, 284) und die Frage offengelassen, ob und gegebenfalls unter welchen Voraussetzungen sich ein solcher Auftrag auch aus Willensäußerungen deutscher Stellen ergeben kann (vgl. Urteil vom 10. Dezember 1998 BVerwG 7 C 34.97 ).
  • VG Magdeburg, 15.04.1997 - A 7 K 40/96
    Auszug aus BVerwG, 28.01.1999 - 7 C 10.98
    BVerwG 7 C 10.98 VG A 7 K 40/96.
  • BVerwG, 25.06.1998 - 7 B 120.98

    Nichtzulassungsbeschwerde; Öffentlichkeit der Verhandlung; Aushang vor dem

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1999 - 7 C 10.98
    Ein den Entzug der umstrittenen Grundstücke deckender Vollzugsauftrag der Besatzungsmacht läßt sich auch nicht aus dem vom Beklagten im Revisionsverfahren herangezogenen Schreiben des stellvertretenden Vorsitzenden der Finanzverwaltung der SMAD an den Vorsitzenden des Ausschusses zum Schutze des Volkseigentums vom 19. Oktober 1948, dem sog. Befehl Nr. 447, herleiten (vgl. dazu die Beschlüsse des Senats vom 5. März 1998 BVerwG 7 B 345.98 , a.a.O und vom 25. Juni 1998 BVerwG 7 B 120.98 ).
  • BVerwG, 02.03.2000 - 7 C 13.99

    Unternehmen Enteignung, besatzungshoheitliche; Pachtgrundstück; Nutzung,

    Davon ist auszugehen, wenn die Vermögensentziehung in der Rechtswirklichkeit für den Eigentümer greifbar zum Ausdruck gekommen ist (Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 ; Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 7 C 10.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 1; Urteil vom 27. Juli 1999 - BVerwG 7 C 36.98 - VIZ 1999, 723).

    Die mit dem SMAD-Befehl Nr. 64 bestätigten Unternehmensenteignungen richteten sich, wie aus der Präambel des Befehls und in der Sache übereinstimmend auch aus dem Vorspruch des mecklenburgischen Gesetzes Nr. 4 "zur Sicherung des Friedens ..." hervorgeht, gegen "Kriegs- und Naziverbrecher" und sollten diese aus dem wirtschaftlichen Leben der sowjetischen Besatzungszone entfernen (Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 7 C 10.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 1); Anhaltspunkte dafür, daß die Rechtsvorgängerin des Klägers diesem Personenkreis zugerechnet wurde, bestehen nicht.

    Diese Erstreckungsregelungen betrafen, wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat (vgl. Beschluß vom 8. April 1998 - BVerwG 7 B 7.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 149; Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 7 C 10.98 - a.a.O.; Urteil vom 3. Juni 1999 - BVerwG 7 C 35.98 - ZOV 1999, 393), die schon zuvor enteignungsbetroffenen Eigentümer jener Unternehmen; sie mußten sich - auch unabhängig von einem weiteren tatsächlichen Eigentumszugriff - in dem in den Richtlinien Nr. 1 beschriebenen Umfang als aus ihrem Unternehmenseigentum verdrängt betrachten.

    Daß auch Dritte, die dem enteigneten Unternehmen ein Grundstück zur Nutzung überlassen hatten, ohne vorherige Prüfung und Feststellung einer individuellen Belastung allein deswegen, weil ihr Eigentum in das verstaatlichte Unternehmenseigentum der "Kriegs- und Naziverbrecher" eingebunden war, dieses Eigentum verlieren sollten, war ohne weitere, speziell darauf abzielende Zugriffsmaßnahmen nicht anzunehmen (Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 7 C 10.98 - a.a.O.).

    Jenseits dieses Regelungsbereichs kann eine eigene, über den Zeitpunkt der Gründung der DDR hinausreichende Vollzugsverantwortung der Besatzungsmacht nur angenommen werden, wenn diese einen entsprechenden Willen geäußert hatte (Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 7 C 10.98 - a.a.O.).

    Ebensowenig kommt es bei derartigen Enteignungen auf die erkennbare Absicht der deutschen Stellen an, die vorangegangenen, auf besatzungshoheitlicher Grundlage beruhenden Unternehmensenteignungen abzurunden und die auf diese Weise entstandene volkseigene Wirtschaft im Einklang mit der politisch-ideologischen Zielsetzung der Besatzungsmacht (vgl. Nrn. 2 und 7 des SMAD-Befehls Nr. 64) zu stärken (Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 7 C 9.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 96; Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 7 C 10.98 - a.a.O.).

  • BVerwG, 25.05.2005 - 8 C 6.04

    Restitutionsausschluss; Enteignung; besatzungshoheitlich; Vollzugsauftrag;

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 7 C 10.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 1) setzt eine Enteignung im Sinne des Vermögensgesetzes keine bestimmte Form voraus; sie ist vielmehr immer dann anzunehmen, wenn der frühere Eigentümer durch hierauf gerichtete Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt worden ist (faktischer Enteignungsbegriff).

    Mit dem Eigentumsentzug an den streitigen Grundstücken wird sie damit indirekt, obwohl sie nicht als "Naziverbrecher" in der Vergangenheit angesehen wurde, in die gegen diesen Personenkreis gerichtete und durch generelle Entschädigungslosigkeit gekennzeichnete Enteignungsaktion einbezogen (vgl. Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 7 C 10.98 - a.a.O.).

  • BVerwG, 02.08.2001 - 7 C 26.00

    Wiederaufgreifen Verwaltungsverfahren; Grundstücksrestitution; Rittergut;

    Die Bodenreform diente, wie bereits erwähnt, vorrangig einer agrarstrukturellen Zielsetzung sowie der ideologisch motivierten Zerschlagung des Großgrundbesitzes; demgegenüber maßen sich die mit dem Befehl Nr. 64 bestätigten Enteignungen einen strafähnlichen Charakter bei (vgl. Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 7 C 10.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 1), der den Bodenreform-Vorschriften nicht notwendigerweise und jedenfalls nicht ausschließlich eigen war.
  • BVerwG, 28.11.2012 - 8 C 21.11

    Änderung der Sach- und Rechtslage; Berechtigtenstellung; besatzungshoheitliche

    Die in den Ländern der SBZ nach dem SMAD-Befehl Nr. 124 parallel durchgeführten und nach Vorlage der Enteignungslisten der Länder durch die Deutsche Wirtschaftskommission von der Besatzungsmacht im Befehl Nr. 64 vom 17. April 1948 bestätigten Unternehmensenteignungen waren nicht nur gegenstandsbezogen auf einzelne Vermögenswerte, sondern auch und in erster Linie personenbezogen (vgl. Urteile vom 28. Januar 1999 - BVerwG 7 C 10.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 1 und vom 3. Juni 1999 - BVerwG 7 C 35.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 4 S. 15).
  • BVerwG, 11.02.2014 - 8 C 49.12

    Actus contrarius; Aufklärungspflicht; Ausforschungsbeweis; Berechtigter im Sinne

    Diesen Enteignungsbegriff hat das Bundesverwaltungsgericht im Vermögensrecht im Hinblick auf den Zweck der Restitutionsregelungen des Vermögensgesetzes zugrunde gelegt und angewandt, um dem geschädigten Eigentümer im Wege der Wiedergutmachung auch solche Vermögenswerte zurückgeben zu können, die ihm ungeachtet etwaiger Rechtsmängel jedenfalls faktisch entzogen wurden (Urteile vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 5.94 - BVerwGE 98, 137 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 42 S. 105 und vom 28. Januar 1999 - BVerwG 7 C 10.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 1 S. 4 = juris Rn. 15).
  • BVerwG, 25.10.2001 - 7 C 27.00

    Erholungsheim; besatzungsrechtliche und besatzungshoheitliche Enteignung;

    Damit fehlt es an Umständen, die eine Vermögensentziehung für den Eigentümer in der Rechtswirklichkeit greifbar zum Ausdruck brachten (vgl. dazu Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 7 C 10.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 1 S. 3).

    Aus Willensäußerungen deutscher Stellen kann sich ein Vollzugsauftrag allenfalls unter der Voraussetzung ergeben, dass die Besatzungsmacht deutschen Stellen eine hinreichend deutliche Ermächtigung erteilt hatte, zur Durchführung eines bestimmten Befehls Richtlinien und entsprechende Maßnahmen zu erlassen (Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 7 C 10.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 1 S. 5/6, in dem diese Frage keiner Entscheidung bedurfte).

  • BVerwG, 07.03.2012 - 8 C 1.11

    Betriebsenteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; besatzungshoheitlicher

    Für die Zurechnung genügt, dass die Bestimmung dem Willen der Besatzungsmacht entsprach, die als "Nazi- und Kriegsverbrecher" bezeichneten Personen aus dem wirtschaftlichen Leben der sowjetischen Besatzungszone zu verdrängen und dazu vollständig zu enteignen (vgl. Urteile vom 28. Januar 1999 - BVerwG 7 C 10.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 1, vom 2. März 2000 - BVerwG 7 C 13.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 11 S. 43 f. und vom 27. März 2000 - BVerwG 7 C 14.99 - VIZ 2000, 594 ).
  • BVerwG, 29.06.2006 - 7 C 18.05

    Verurteilung durch sowjetisches Militärtribunal; Einziehung Vermögen;

    Entscheidend ist hiernach, ob überhaupt und gegebenenfalls wann die Vermögensentziehung in der Rechtswirklichkeit greifbar zum Ausdruck kam und sich der frühere Eigentümer als vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt sehen musste (Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 7 C 10.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 1 S. 1 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.03.2000 - 7 C 14.99
    Dagegen ließ sich den Richtlinien Nr. 1 nicht oder jedenfalls nicht mit der zur Annahme eines tatsächlichen Eigentumsverlustes erforderlichen Eindeutigkeit entnehmen, daß sich die Enteignungsaktion nunmehr auch gegen solche Personen richtete, die von ihr bislang nicht betroffen waren (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 7 C 10.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 1).

    Dazu hat der Senat in seinem Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 7 C 10.98 - (aaO.) folgendes ausgeführt:.

  • VG Gera, 09.12.2003 - 5 K 1808/99

    Recht der offenen Vermögensfragen; Recht der offenen Vermögensfragen;

    Eine Enteignung setzt hiernach keine bestimmte Form voraus, sondern ist immer dann anzunehmen, wenn der frühere Eigentümer durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt worden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. September 1994 - 7 B 14.94 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 30; Urteil vom 6. Dezember 1996 - 7 C 9/96 - ZOV 1997, S. 125-128; Urteil vom 13. Februar 1997 - 7 C 50.95 - BVerwGE 96, 183 ; Urteil vom 28. Januar 1999 - 7 C 10.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 1; Urteil vom 27. Juli 1997 - 7 C 36.98 - VIZ 1999, S. 723; Urteil vom 2. März 2000 - 7 C 13/99, ZOV 2000, 266 - 269).

    Diese Annahme rechtfertigt sich insbesondere aus dem Umstand, dass die Enteignungen auf der Grundlage des SMAD-Befehls Nr. 64 nicht gegenstands-, sondern personenbezogen waren (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1999 - 7 C 10/98 - ZOV 1999, S. 224 - 227; Urteil vom 3. März 1999 - 7 C 35/98 - VIZ 2000, S. 355-357).

  • BVerwG, 28.11.2012 - 8 C 20.11

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerwG, 18.12.2002 - 8 C 3.02

    Verfolgung in NS-Zeit; Zwangsverpachtung in NS-Zeit; Enteignung von

  • BVerwG, 03.06.1999 - 7 C 35.98

    Unternehmensenteignungen in der sowjetischen Besatzungszone; "Kriegs- und

  • VG Cottbus, 20.06.2007 - 1 K 1599/04

    In Zusammenhang mit dem Bau der Talsperre Spremberg enteignete Grundstücke

  • BVerwG, 22.05.2008 - 8 B 15.08

    Auslegung des Enteignungsbegriffs des Vermögensgesetzes (VermG); Möglichkeit der

  • BVerwG, 16.01.2007 - 8 B 66.06

    Zulassung einer Revision im Zusammenhang mit einer Enteignung in der sowjetischen

  • VG Gera, 24.10.2001 - 5 K 14/99

    Rückgabe eines enteigneten Unternehmens; Vermögenswerte als Gegenstand einer

  • BVerwG, 10.01.2007 - 8 B 64.06

    Umschreibung eines Grundstücks im Grundbuch auf das Eigentum des Volkes als

  • BVerwG, 20.12.2006 - 8 B 65.06

    Verdeutlichung einer Vermögensentziehung durch Grundbucheintragung

  • BVerwG, 19.04.2006 - 5 B 32.06

    Anforderungen an eine Enteignung im Sinne des Vermögensgesetzes - Vollständige

  • VG Greifswald, 15.05.2007 - 2 A 1307/06

    Vermögensrecht: Enteignung - Grundstücksrückübertragung - kein Wiederaufgreifen

  • BVerwG, 18.02.2000 - 7 B 173.99
  • BVerwG, 11.06.2004 - 7 B 4.04

    Besatzungshoheitliche Enteignung eines Grundstücks der Antonie von

  • BVerwG, 10.05.2006 - 8 B 70.05
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht