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   BVerwG, 25.04.1991 - 7 C 11.90   

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BVerwG, 25.04.1991 - 7 C 11.90 (https://dejure.org/1991,1258)
BVerwG, Entscheidung vom 25.04.1991 - 7 C 11.90 (https://dejure.org/1991,1258)
BVerwG, Entscheidung vom 25. April 1991 - 7 C 11.90 (https://dejure.org/1991,1258)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Recht der Namensänderung - Wichtiger Grund - Beschlüsse im Umlaufverfahren - Bestimmtheit eines Präsidiumbeschlusses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 88, 159
  • NJW 1992, 254
  • NVwZ 1992, 162 (Ls.)
  • DVBl 1991, 1313
  • DÖV 1991, 892
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 05.03.1991 - 1 BvL 83/86

    Ehenamen

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1991 - 7 C 11.90
    Zur Auswirkung der Rechtsprechung des BVerfG zur Bestimmung des Ehenamens (NJW 1991, 1602) auf das Recht der Namensänderung.
  • BGH, 11.02.1999 - 4 StR 657/98

    Fehlerhafte Besetzung; Präklusion; Doppelverwertungsverbot; Unerlaubtes

    verhinderten Mitglieder des Präsidiums mit einem Umlaufverfahren einverstanden sind (vgl. BVerwG NJW 1992, 254).
  • BFH, 19.05.2008 - V B 29/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Geltendmachung von Verfahrensmängeln, sachliche und

    Es kann bestimmen, dass die Heranziehung nach dem Alphabet der Namen der ehrenamtlichen Richter oder nach den fortlaufenden Nummern der Liste erfolgt (Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 27. Mai 1999 3 B 24/99, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Rechtsprechungsreport --NVwZ-RR-- 2000, 474; die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. August 1999 1 BvR 1250/99, nicht veröffentlicht), und auf die Abfolge der Sitzungstage oder --nach der wohl überwiegenden Übung-- auf die zeitliche Folge der Ladungen abstellen (BFH-Urteile vom 6. November 1980 IV R 181/79, BFHE 132, 377, BStBl II 1981, 400, und vom 23. April 1996 VIII R 70/93, BFH/NV 1997, 31; BVerwG-Urteil vom 25. April 1991 7 C 11/90, BVerwGE 88, 159).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2019 - 15 E 1026/18

    Rechtmäßige behördliche Ablehnung eines Informationszugangs aus Gründen der

    Anzumerken sei dazu ohnehin, dass der auf den 21. Dezember 2017 datierte Geschäftsverteilungsbeschluss im sog. Umlaufverfahren, vgl. zu diesem etwa BVerwG, Urteil vom 25. April 1991 - 7 C 11.90 -, juris Rn. 10 ff., zustande gekommen sein kann, weswegen aus der Verhinderung der Senatsvorsitzenden am 21. Dezember 2017 kein zwingender Rückschluss auf eine Nichtbeachtung des Grundsatzes des gesetzlichen Richters folgt.
  • BGH, 30.07.1998 - 5 StR 574/97

    Formgerechter Vortrag beim Besetzungseinwand; Änderung des

    verhinderten Mitglieder des Präsidiums mit einem Umlaufverfahren einverstanden sind (vgl. BVerwG NJW 1992, 254).
  • BVerwG, 14.02.2022 - 3 B 27.21

    Anforderungen an die Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung eines Gerichts

    Das ist zulässig (BVerwG, Urteile vom 22. Oktober 1985 - 7 C 78.84 - Buchholz 310 § 30 VwGO Nr. 20 S. 10 f. = juris Rn. 16 und vom 25. April 1991 - 7 C 11.90 - BVerwGE 88, 159 = juris Rn. 16; Beschluss vom 17. Mai 2000 - 8 B 114.00 - Buchholz 11 Art. 101 GG Nr. 19 Rn. 5) und angesichts der einfachen Handhabbarkeit für die Geschäftsstellen auch nicht unüblich (vgl. Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 8. Aufl. 2021, § 30 Rn. 2).
  • OLG Brandenburg, 27.08.2018 - 1 U 18/11

    Haftung des Sparkassenvorstands für pflichtwidrige Kreditvergabe:

    Hier gelten auch bei den Gremien der Sparkassen keine anderen Kriterien als etwa für die Beschlussfassung des Gerichts in Landpachtsachen §§ 193, 194 GVG (BGH NJW-RR 2009, 286; 2012, 879), beim OVG nach § 130a VwGO (BVerwG NJW 92, 257), für die Entscheidung des Gerichtspräsidiums nach §§ 21e, 21 i GVG (BVerwG NJW 1992, 254) oder die Beschlussfassung von Gesellschaftern allgemein (vergl. Baumbach-Hopt, HGB 35. Aufl. § 119 RZ 26).
  • BVerwG, 20.02.2014 - 8 B 64.13

    Anforderungen an die Heranziehung der ehrenamtlichen Richter zur Gewährleistung

    Im Übrigen ist höchstrichterlich bereits geklärt, dass die von § 30 Abs. 1 VwGO vorgeschriebene Heranziehung der ehrenamtlichen Richter nach einer vom Präsidium vor Beginn des Geschäftsjahres bestimmten Reihenfolge der Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) dient und dass dies eine generelle und so genaue Festlegung erfordert, dass die Möglichkeit von Manipulationen so weit wie möglich ausgeschlossen wird (Urteil vom 25. April 1991 - BVerwG 7 C 11.90 - BVerwGE 88, 159 = Buchholz 300 § 21i GVG Nr. 1).
  • BFH, 12.03.2009 - XI B 23/08

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Umsätze aus künstlerischer Betätigung -

    Denn eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren ist grundsätzlich zulässig (vgl. dazu BVerwG-Urteil vom 25. April 1991 7 C 11/90, BVerwGE 88, 159).
  • BVerwG, 04.03.2019 - 9 B 1.19

    Berücksichtigen der von einer Sondernutzung ausgehenden Beeinträchtigung des

    Das Präsidium darf sich in geeigneten Fällen dieses Verfahrens bedienen, sofern kein Mitglied eine Beratung wünscht (BVerwG, Urteil vom 25. April 1991 - 7 C 11.90 - BVerwGE 88, 159 ; BFH, Beschluss vom 12. März 2009 - XI B 23.08 u.a. - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 23.09.1991 - 2 B 99.91

    Berufung - Beschluß - Einstimmige Zurückweisung

    Sie ist, ohne daß es dazu der Durchführung eines Revisionsverfahrens bedarf, jedenfalls unter der Voraussetzung zu bejahen, daß sämtliche an der Entscheidung beteiligten Richter mit dieser Form der Beratung und Abstimmung einverstanden sind (vgl. auch Urteil vom 25. April 1991 - BVerwG 7 C 11.90 - zur Zulässigkeit eines im Umlaufverfahren gefaßten Präsidiumsbeschlusses ).
  • OVG Niedersachsen, 07.11.1991 - 10 L 278/89

    Namensänderung; Wichtiger Grund; Kind

  • BVerwG, 20.02.2014 - 8 B 66.13

    Zulassung der Revision im Zusammenhang mit Restitutionsansprüchen wegen

  • BVerwG, 20.10.1992 - 6 C 26.92

    Beschluss zum Ansatz der Gerichtskosten

  • BVerwG, 20.02.2014 - 8 B 65.13

    Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Bestellung von

  • BFH, 12.03.2009 - XI B 24/08

    Rüge der fehlerhaften Besetzung der Richterbank im Anhörungsrügeverfahren

  • BVerwG, 27.06.1995 - 5 B 53.95

    Bescheid zur Heranziehung zur Leistung gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit -

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.11.1991 - 4 L 19/91

    Wichtiger Grund; Änderung; Familienname; Kind; Stiefkind; Wohl; Kindeswohl

  • BGH, 07.04.1995 - RiZ(R) 7/94

    Anfechtung der Entscheidung des Präsidiums über die Zulassung der Richterschaft

  • BVerwG, 09.08.2010 - 2 B 36.10

    Disziplinarsache; Verhinderung des Beamtenbeisitzers; Verzicht auf das

  • VG Weimar, 23.06.2003 - 4 E 584/03

    Recht der Richter; Recht der Richter; Gerichtspräsidium; Beteiligungsfähigkeit;

  • OVG Hamburg, 18.01.2006 - 3 So 67/05

    Verhinderung eines ehrenamtlichen Richters wegen besonders hoher

  • BFH, 10.07.2001 - VIII R 45/99

    Veräußerungsverlust - Ehrenamtlicher Richter - Hilfsliste von ehrenamtlichen

  • BVerwG, 17.05.2000 - 8 B 114.00

    Einsatz ehrenamtlicher Richter für Sitzungstermine nach einer vorherbestimmten

  • BFH, 18.06.1996 - IV R 66/95

    Verfahrensmangel bei Ladung eines ehrenamtlichen Richters aus einer Hilfsliste

  • BFH, 03.09.1999 - I R 54/98

    Verhinderung eines ehrenamtlichen Richters

  • VGH Hessen, 21.11.1995 - 11 UE 1903/95

    Anpassung des Kindesnamens bei Kindern aus geschiedener Ehe nach

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.11.1991 - 4 L 18/91

    Wichtiger Grund; Änderung des Familiennamens; Namensänderung; Scheidungskind;

  • VGH Hessen, 27.07.1994 - 11 UE 842/94

    Namensänderung in sog Stiefkinderfällen - notwendige Beiladung des nicht

  • VGH Hessen, 04.08.1992 - 11 UE 1927/90

    Wichtiger Grund für die Änderung des Familiennamens bei einem Stiefkind

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.1992 - 10 A 2754/86

    Namensänderung; Familienname; Kindeswohl; Geschiedene Ehe; Namensrecht;

  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.1991 - 13 S 57/91

    Namensänderung bei Kindern aus gescheiterter Ehe nach Wiederverheiratung eines

  • BVerwG, 04.07.1991 - 4 CB 4.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

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