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   BVerwG, 24.10.2013 - 7 C 13.12   

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BVerwG, 24.10.2013 - 7 C 13.12 (https://dejure.org/2013,28696)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.2013 - 7 C 13.12 (https://dejure.org/2013,28696)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 2013 - 7 C 13.12 (https://dejure.org/2013,28696)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 36a Abs 1 Nr 2 GenTG, § 36a Abs 1 Nr 1 GenTG, § 16b Abs 1 S 1 GenTG, § 173 S 1 VwGO, § 264 Nr 2 ZPO
    Schutzmaßnahmen beim Anbau von gentechnisch verändertem Mais; unzulässige Klageänderung

  • Wolters Kluwer

    Bedingungen für den Anbau gentechnisch veränderten Mais bei Berücksichtigung des Interesses an gentechnikfreiem Honig und als Nahrungsergänzungsmittel verwendetem Pollen

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 43, § 91 Abs. 1, § 142 Abs. 1 VwGO, § 264 Nr. 2 ZPO, § 16, § 16b, § 36a Abs. 1 GenTG, Art. 19 Abs. 4, Art. 34 GG, § 839, § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB
    Gentechnikrecht: Anbau von gentechnisch verändertem Mais (MON 810) | Unzulässiger Parteibeitritt ; Unzulässige Klageänderung ; Vorbeugende Feststellungsklage ; Keine Wiederholungsgefahr ; Keine Präjudizwirkung für eventuelle Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 43, § 91 Abs. 1, § 142 Abs. 1 VwGO, § 264 Nr. 2 ZPO, § 16, § 16b, § 36a Abs. 1 GenTG, Art. 19 Abs. 4, Art. 34 GG, § 839, § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB
    Gentechnikrecht: Anbau von gentechnisch verändertem Mais (MON 810) | Unzulässiger Parteibeitritt ; Unzulässige Klageänderung ; Vorbeugende Feststellungsklage ; Keine Wiederholungsgefahr ; Keine Präjudizwirkung für eventuelle Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche

  • rewis.io

    Schutzmaßnahmen beim Anbau von gentechnisch verändertem Mais; unzulässige Klageänderung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bedingungen für den Anbau gentechnisch veränderten Mais bei Berücksichtigung des Interesses an gentechnikfreiem Honig und als Nahrungsergänzungsmittel verwendetem Pollen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine Klärung im Streit um Schutzmaßnahmen beim Anbau von gentechnisch verändertem Mais

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine Klärung im Streit um Schutzmaßnahmen beim Anbau von gentechnisch verändertem Mais

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bienenschutz beim Anbau von gentechnisch verändertem Mais

  • lto.de (Kurzinformation)

    Gen-Honig

  • wolterskluwer-online.de (Pressemitteilung)

    Keine Klärung im Streit um Schutzmaßnahmen beim Anbau von gentechnisch verändertem Mais

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Entscheidung über Schutz für Imker vor Gen-Mais

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 25.01.2012 - 6 C 9.11

    Unterlassungsklage; Wiederholungsgefahr; Reeperbahn; offene Videoüberwachung;

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2013 - 7 C 13.12
    Ein Unterlassungsanspruch setzt materiellrechtlich voraus, dass die abzuwehrende Rechtsverletzung konkret droht (BGH, Urteil vom 19. März 2013 - VI ZR 93/12 - NJW 2013, 1681 Rn. 31; BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2012 - BVerwG 6 C 9.11 - BVerwGE 141, 329 Rn. 21 = Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 92 Rn. 21 und vom 15. Dezember 2005 - BVerwG 7 C 20.04 - Buchholz 11 Art. 4 GG Nr. 78 Rn. 34).

    Hat bereits eine Beeinträchtigung stattgefunden, wird eine Wiederholungsgefahr grundsätzlich vermutet (siehe etwa BGH, Urteil vom 30. Oktober 1998 - V ZR 64/98 - BGHZ 140, 1 Rn. 19 sowie BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2012 a.a.O. Rn. 21).

    Diese Vermutung ist nicht nur dann entkräftet, wenn die Behörde sich den Rechtsstandpunkt des Klägers zu eigen macht (vgl. dazu Urteil vom 25. Januar 2012 a.a.O. Rn. 21).

  • EuGH, 06.09.2011 - C-442/09

    Honig und Nahrungsergänzungsmittel, die den Pollen eines GVO enthalten, sind aus

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2013 - 7 C 13.12
    Mit Urteil vom 6. September 2011 - Rs. C-442/09, Bablok - Slg. 2011, I-7419, hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Pollen rechtlich nicht Bestandteil, sondern eine Zutat des Honigs ist.

    Der Eintrag von Maispollen, der danach von der gentechnikrechtlichen Zulassung als Lebensmittel nicht umfasst ist, führt, wie sich aus dem auf den Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichtshofs ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 6. September 2011 - Rs. C-442/09 - Slg. 2011, I-7419 ergibt, zum Verlust der Verkehrsfähigkeit der davon betroffenen Imkereiprodukte.

    Dieser Antrag ist im Anschluss an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 6. September 2011 - Rs. C-442/09, Bablok - (Slg. 2011, I-7419) um einen Antrag auf Erweiterung der Zulassung auf den Maispollen als Lebensmittel ergänzt worden.

  • BGH, 19.03.2013 - VI ZR 93/12

    Zulässigkeit einer Berichterstattung über ein laufendes Strafverfahren

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2013 - 7 C 13.12
    Ein Unterlassungsanspruch setzt materiellrechtlich voraus, dass die abzuwehrende Rechtsverletzung konkret droht (BGH, Urteil vom 19. März 2013 - VI ZR 93/12 - NJW 2013, 1681 Rn. 31; BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2012 - BVerwG 6 C 9.11 - BVerwGE 141, 329 Rn. 21 = Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 92 Rn. 21 und vom 15. Dezember 2005 - BVerwG 7 C 20.04 - Buchholz 11 Art. 4 GG Nr. 78 Rn. 34).

    Sie entfällt auch dann, wenn sich die Verhältnisse bereits geändert haben oder eine Veränderung zu erwarten ist, und deswegen noch unsicher ist, ob und wenn ja, unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen potentielle Verletzungshandlung ergehen würden (vgl. etwa BGH, Urteil vom 19. März 2013 - VI ZR 93/12 - NJW 2013, 1681 Rn. 34).

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2013 - 7 C 13.12
    Zur Klärung öffentlich-rechtlicher Vorfragen eines Staatshaftungsprozesses muss der Verwaltungsprozess aber dann nicht fortgeführt werden, wenn der Kläger hieraus deswegen keinen Nutzen ziehen könnte, weil es auf die begehrte Klärung der Rechtmäßigkeit des behördlichen Handelns offenkundig nicht ankommt (vgl. zuletzt Urteil vom 16. Mai 2013 - BVerwG 8 C 14.12 - Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 284 Rn. 44 m.w.N.).

    (2) Ein Feststellungsinteresse ergibt sich schließlich auch nicht aus der Überlegung, dass sich der nachbarliche Konflikt zwischen verschiedenen landwirtschaftlichen Nutzungen typischerweise kurzfristig erledige und deswegen regelmäßig einer gerichtlichen Überprüfung in einem Hauptsacheverfahren nicht zugeführt werden könne und deswegen die Gewährung von Rechtsschutz durch Art. 19 Abs. 4 GG geboten sei (siehe dazu zuletzt Urteil vom 16. Mai 2013 - BVerwG 8 C 14.12 - Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 284 Rn. 31 ff. m.w.N.).

  • BGH, 11.03.2004 - III ZR 274/03

    Überlauf eines offenen Regenrückhaltebeckens

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2013 - 7 C 13.12
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass es sich beim Anspruch aus enteignendem Eingriff um das öffentlich-rechtliche Gegenstück zum Anspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB handelt (BGH, Urteil vom 11. März 2004 - III ZR 274/03 - BGHZ 158, 263 ).
  • BGH, 28.02.1955 - III ZR 136/54

    Schädlingsbekämpfung und Bienen

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2013 - 7 C 13.12
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Imker anspruchsberechtigt ist, wenn die Bienen durch Immissionen auf sein Grundstück zu Schaden kommen (BGH, Urteil vom 28. Februar 1955 - III ZR 136/54 - BGHZ 16, 366 ).
  • BGH, 30.10.1998 - V ZR 64/98

    Formulierung eines Unterlassungsgebots betreffend Geruchsbelästigungen;

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2013 - 7 C 13.12
    Hat bereits eine Beeinträchtigung stattgefunden, wird eine Wiederholungsgefahr grundsätzlich vermutet (siehe etwa BGH, Urteil vom 30. Oktober 1998 - V ZR 64/98 - BGHZ 140, 1 Rn. 19 sowie BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2012 a.a.O. Rn. 21).
  • OVG Niedersachsen, 28.05.2009 - 13 ME 76/09

    Anordnung des Ruhens einer Genehmigung für das Inverkehrbringen gentechnisch

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2013 - 7 C 13.12
    Nach negativem Abschluss des Eilverfahrens (VG Braunschweig, Beschluss vom 4. Mai 2009 - 2 B 111/09 - ZUR 2009, 446; OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. Mai 2009 - 13 ME 76/09 - NuR 2009, 566) ruht aber das Verfahren in der Hauptsache.
  • VG Braunschweig, 04.05.2009 - 2 B 111/09

    Beurteilungsspielraum der zuständigen Behörde hinsichtlich der mit einer

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2013 - 7 C 13.12
    Nach negativem Abschluss des Eilverfahrens (VG Braunschweig, Beschluss vom 4. Mai 2009 - 2 B 111/09 - ZUR 2009, 446; OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. Mai 2009 - 13 ME 76/09 - NuR 2009, 566) ruht aber das Verfahren in der Hauptsache.
  • BGH, 15.05.2012 - VI ZR 117/11

    Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb:

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2013 - 7 C 13.12
    Auch wenn der damit gewährleistete Schutz des Unternehmens mittlerweile über den Gewerbebetrieb im handelsrechtlichen Sinn hinausreicht (BGH, Urteil vom 15. Mai 2012 - VI ZR 117/11 - BGHZ 193, 227 Rn. 19; Spindler, in: Bamberger/Roth, BGB, 3. Aufl. 2012, § 823 Rn. 105), muss eine Betätigung, die vom Anwendungsbereich dieses Rechts erfasst wird, nicht nur die Merkmale der Selbstständigkeit, Entgeltlichkeit, Nachhaltigkeit und des Auftretens nach außen erfüllen (Staudinger/Hager, a.a.O., § 823 Rn. D 6), sondern zugleich auf die Erzielung eines Nebenerwerbs gerichtet sein.
  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.11.2007 - 10 Ta 263/07

    Vollstreckung des Anspruchs auf Weiterbeschäftigung - Entgegenhalten weiterer

  • EuGH, 08.09.2011 - C-58/10

    Der Gerichtshof äußert sich zu den Voraussetzungen, unter denen die französischen

  • BVerwG, 15.12.2005 - 7 C 20.04

    Unterlassungsanspruch; Glauben; Weltanschauung; Staatsleitung; staatliches

  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 14.84

    Berufungsgericht - Entscheidung - Annahme - Berufung - Streitgegenstand -

  • BVerwG, 18.08.2005 - 4 C 13.04

    Flächennutzungsplan, Grundzüge; Nutzungsbeschränkung; Grenzwerte;

  • BVerfG, 24.11.2010 - 1 BvF 2/05

    Gentechnikgesetz

  • BVerwG, 12.07.2000 - 7 C 3.00

    Feststellungsklage; Subsidiarität; Unterlassungsklage; Erledigung;

  • BVerwG, 10.05.1994 - 9 C 501.93

    Ausländer - Rechtskraft des Urteils - Anspruch auf Anerkennung - Asylberechtigter

  • BVerwG, 15.02.1991 - 8 C 85.88

    Handlung einer unzuständigen Behörde - Unterbrechung der Verjährung

  • BVerwG, 14.12.1978 - 5 C 1.78

    Zumutbarkeitsgrenze beim Schulweg - Revisibles Recht - Ausbildungsstätte -

  • BVerwG, 27.03.1963 - V C 96.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 26.10.2006 - 10 C 12.05

    Flurbereinigung; Flurbereinigungsplan; Wegefläche; Grunddienstbarkeit; Geh- und

  • VG Karlsruhe, 18.01.2022 - 11 K 1571/20

    BVerfG-Richter Stephan Harbarth: Inhalte von Uni-Gutachten bleiben geheim

    Der Streitgegenstand wird bestimmt durch Klageanspruch und Klagegrund, also durch den geltend gemachten materiellrechtlichen Anspruch und durch den ihm zugrundeliegenden, d. h. zu seiner Begründung vorgetragenen Sachverhalt (st. Rspr., vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 24.10.2013 - 7 C 13.12 - juris, Rn. 12 m. w. N.).
  • BVerwG, 31.08.2022 - 6 A 9.20

    Neonazi-Gruppe: "Nordadler" bleiben verboten

    Hierin liegt eine Klageänderung gemäß § 91 Abs. 1 VwGO, weil durch die Disposition des Klägers der Streitgegenstand der bisherigen Klage verändert worden ist (zur Klageänderung: BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2013 - 7 C 13.12 - juris Rn. 28).

    Eine nicht als Klageänderung anzusehende Erweiterung des Klageantrags im Sinne dieser Vorschrift liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn - wie hier - der Klagegrund geändert wird (vgl. BVerwG Urteil vom 24. Oktober 2013 - 7 C 13.12 - juris Rn. 28; BGH, Urteil vom 1. März 2002 - RiZ (R) 1/01 - NJW-RR 2002, 929 ; Riese, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand Februar 2022, § 91 Rn. 21 m. w. N.).

  • VG Freiburg, 16.10.2023 - 6 K 1866/22

    "Freiwillig Tempo 30" - Subsidiarität der Feststellungsklage

    Die vorbeugende Feststellungsklage erfordert ein spezielles, auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtetes qualifiziertes Rechtsschutzinteresse, das dann gegeben ist, wenn der Betroffene nicht in zumutbarer Weise auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz gegen die befürchtete Beeinträchtigung verwiesen werden kann (BVerwG, Urteil vom 24.10.2013 - 7 C 13.12 - juris Rn. 41).
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