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   BVerwG, 26.05.1994 - 7 C 14.93   

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BVerwG, 26.05.1994 - 7 C 14.93 (https://dejure.org/1994,613)
BVerwG, Entscheidung vom 26.05.1994 - 7 C 14.93 (https://dejure.org/1994,613)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Mai 1994 - 7 C 14.93 (https://dejure.org/1994,613)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abfallbeseitigung - Reststoffe - Verwertung - Immissionsschutz - Verwertungsvorgänge - Beseitigungsvorgänge - Tagebau - Betriebsplanzulassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 96, 80
  • NVwZ 1994, 897
  • DVBl 1994, 1013
  • DÖV 1994, 1009
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 11.92

    Ist Bauschutt Abfall?

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1994 - 7 C 14.93
    Oder er verwendet ausschließlich verhältnismäßig hochwertige Stoffe, die wie reiner Erdaushub, sortierter unbelasteter Bauschutt oder bestimmte Sände und Kiese wegen fehlender Schadstoffhaltigkeit regelmäßig keine Abfälle im objektiven Sinn gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 AbfG sind (vgl. dazu BVerwGE 92, 353 und 359).
  • BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 26.03

    Tongrube; Einbau Abfall; Abfallbeseitigung; Abfallverwertung; Verwertung,

    Für die wertende Betrachtung, ob eine Nutzung der stofflichen Eigenschaften des Materials oder die Beseitigung des Stoffes im Vordergrund steht, ist von der Verkehrsanschauung unter Berücksichtigung der Vorstellungen desjenigen auszugehen, der die Maßnahme durchführt (Urteil vom 26. Mai 1994 - BVerwG 7 C 14.93 - BVerwGE 96, 80 ).
  • OVG Niedersachsen, 14.07.2000 - 7 M 2005/99

    Zuführung von bei der Stahlerzeugung anfallenden Filterstäuben zu einer

    Bereits mit seinem Urteil vom 26.5.1994 - 7 C 14.93 - (BVerwGE 96, 80 = DVBl. 1994, 1013 = NVwZ 1994, 897) hat das Bundesverwaltungsgericht hierzu als maßgebliches Abgrenzungskriterium herausgestellt, ob die Nutzung der stofflichen Eigenschaften eines Materials zu einem bestimmten Zweck - dann Verwertung - oder die Beseitigung eines wegen seiner Schadstoffhaltigkeit oder aus anderen Gründen nicht weiter nutzbaren Stoffes im Vordergrund steht.

    Diese stofflichen Eigenschaften, die geeignet sind, einen spezifischen Nutzen für den Sicherungszweck des bergbaulichen Versatzes zu schaffen, stellen die entscheidende Abgrenzung zur Ablagerung von Abfällen zur (bloßen) Beseitigung dar, wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 14.4.2000 - 4 C 13.98 - , welches das Urteil des VGH Mannheim vom 20.10.1998 - 14 S 1037/98 - (NuR 1999, 336) im Ergebnis bestätigt hat, in Anknüpfung an sein Urteil vom 26.5.1994 (a.a.O.) nochmals bekräftigt hat.

    Mit dem Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 26.5.1994, a.a.O.) ist als maßgeblich anzusehen, ob nach der Verkehrsanschauung die stofflichen Eigenschaften zu einem bestimmten Zweck außerhalb ihrer selbst genutzt werden.

    c.) Ob der Bergversatz im Einzelfall "ordnungsgemäß und schadlos" erfolgen kann, ist im Rahmen des bergrechtlichen Betriebsplanzulassungsverfahrens und ggf. weiterer Bewilligungsverfahren zu prüfen (BVerwG, Urt. v. 26.5.1994, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.1995 - 10 A 2429/92

    Versagung einer Abgrabungsgenehmigung zur Verfüllung des Abgrabungsgeländes mit

    Der von der Klägerin gegebene Hinweis auf das Urteil des BVerwG vom 26.5.1994 - 7 C 14.93 - ("REA-Gips") UPR 1994, 341=DÖV 1994, 1009 führt zu keiner anderen Beurteilung, weil sich Sachverhalt und Rechtslage des dort entschiedenen Rechtsstreits erheblich von der vorliegenden Fallkonstellation unterscheiden:.

    In seinem Urteil vom 26.5.1994 - 7 C 14.93 - (S. 8 des amtlichen Umdrucks) zeigt das BVerwG allerdings Ausnahmen für verhältnismäßig hochwertige Stoffe auf, weil sie regelmäßig keine Abfälle im objektiven Sinn gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 AbfG sind.

    Das Urteil des BVerwG vom 26.5.1994 - 7 C 14.93 - läßt sich auch schließlich deshalb nicht auf den vorliegenden Sachverhalt übertragen, weil in der vom BVerwG zu beurteilenden Fallkonstellation durch die bergrechtliche Betriebsplanzulassung gewährleistet war, daß mögliche Gefährdungen der menschlichen Gesundheit, der Umwelt und anderer rechtlich geschützter Belange verhindert werden konnten; nur unter dieser Voraussetzung, so das BVerwG, ist es gerechtfertigt, Reststoffe nicht dem sonst regelmäßig eingreifenden, eine gemeinwohlverträgliche Entsorgung gebietenden Abfallrecht zu unterstellen.

    Mit seinem vorliegenden Urteil weicht der Senat nicht vom Urteil des BVerwG vom 26.5.1994 - 7 C 14.93 - ab, sondern zeigt nur die Unterschiede zwischen dem dort entschiedenen und dem hier zu beurteilenden Fall auf.

  • BVerwG, 15.04.1999 - 4 VR 18.98

    Ausgestaltung der Möglichkeiten eines Nachbarn zur Durchsetzung vorläufigen

    Abwehransprüche erwachsen aus ihm aber allenfalls dann, wenn die Gemeinde durch Maßnahmen betroffen wird, die das Ortsbild entscheidend prägen und hierdurch nachhaltig auf das Gemeindegebiet und die Entwicklung der Gemeinde einwirken (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. März 1987 - BVerwG 7 C 28.85 - BVerwGE 77, 128, und vom 30. August 1993 - BVerwG 7 C 14.93 - NVwZ 1994, 371 [BVerwG 30.09.1993 - 7 A 14/93]; Beschluß vom 5. Dezember 1996 - BVerwG 11 VR 8.96 - NVwZ-RR 1997, 339).
  • BGH, 17.05.2001 - III ZR 249/00

    Anwendbares Recht und gesetzliche Voraussetzungen für die Ersatz von Bergschäden

    Stoffen, die - wie die im vorliegenen Fall eingebrachten Materialien - zur Stabilisierung von Hohlräumen wieder verwertet werden konnten und sollten, wie insbesondere beim Bergversatz, fehlte infolgedessen die erforderliche Abfalleigenschaft (BVerwGE 96, 80, 81 ff.; OVG Münster NuR 1997, 617 f.; OVG Saarlouis, NVwZ 1990, 491 ff.; anders noch VGH Kassel NVwZ 1991, 494 f. = NuR 1991, 495 f. mit ablehnender Anm. Kunig; s. heute BVerwGE 111, 136 m. Besprechung Versteyl NVwZ 2000, 1009; OVG Lüneburg NVwZ-RR 2001, 19).
  • VG Halle, 26.02.2008 - 2 A 424/06

    Genehmigungserfordernis der Renaturierung eines ehemaligen Kupferhüttengeländes

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt die Verwertung voraus, dass ein konkreter wirtschaftlicher oder sonstiger Nutzen aus den Eigenschaften des Stoffes gezogen wird, der eine auf die schadlose Verwahrung des Stoffes beschränkte bloße Ablagerung unnötig macht ( BVerwG, Urt.v. 26. Mai 1994, 7 C 14/93 ).

    Die Begriffe der Entledigung und der Verwertung stellen dabei keine Gegensätze dar, weil Entledigung gerade durch einen Verwertungsvorgang erfolgen kann ( BVerwG, Urt.v. 26. Mai 1994, 7 C 14/93 ; vgl. auch § 3 Abs. 2 KrW-/AbfG).

    Entscheidend für die Abgrenzung zwischen einer Verwertungs- und einer Beseitigungsmaßnahme ist, ob die Nutzung der stofflichen Eigenschaften des Materials zu einem bestimmten Zweck oder die Beseitigung eines wegen seiner Schadstoffhaltigkeit oder aus anderen Gründen nicht weiter nutzbaren Stoffes im Vordergrund steht ( BVerwG, Urt.v. 26. Mai 1994, 7 C 14/93 ).

  • BGH, 17.05.2002 - V ZR 123/01

    Kündigung der Gestattung entgeltlicher Ablagerung von Abfall wegen Fehlens der

    In diesem Fall wäre die Maßnahme mit einem über den bloßen Ablagerungsvorgang hinausgehenden konkreten Nutzungseffekt verbunden, der nach § 4 Abs. 3 S. 2 KrW-/AbfG kennzeichnend für einen Verwertungsvorgang ist und der sich daraus ergäbe, daß die Verfüllung der Tagebaurestlöcher der Herstellung eines von der Rechtsordnung geforderten Zustands unter Einsparung des Einsatzes und der Kosten höherwertigen unbelasteten Materials gedient hätte (vgl. BVerwGE 96, 80, 83; OVG Lüneburg, Urt. v. 14. Juli 2000, NVwZ-RR 2001, 19; Beckmann, VEnergR, Bd. 74 [1995], S. 67, 106 f.).
  • OVG Niedersachsen, 21.04.2005 - 7 LC 41/03

    Einbau asbesthaltiger Abfälle im Tagebau Delitzsch-Südwest; Pflicht zur

    Das Verwaltungsgericht hat sich bei seiner Annahme, die Einbringung der asbesthaltigen Abfälle in den Tagebau Delitzsch-Südwest sei eine Maßnahme der stofflichen Verwertung, welche die Anforderungen des § 4 Abs. 3 KrW-/AbfG erfülle, eingehend mit der einschlägigen Judikatur des europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urt. v. 27.02.2002 - Rs. C-6/00 -, Slg. 2002 I-1986 ff.), des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 26.05.1994 - 7 C 14.93 -, BVerwGE 96, 80 ff.; BVerwG, Urt. v. 14.04.2000 - 4 C 13.98 -, BVerwGE 111, 136 ff.), des erkennenden Senats (Nds.OVG, Beschl. v. 14.07.2000 - 7 M 2005/99 -, NVwZ-RR 2001, 19 f.) sowie weiterer Fachgerichte auseinandergesetzt und im Ergebnis nicht auf die Maßgeblichkeit einer Nutzung des Volumens der Abfälle abgestellt, sondern einen zusätzlichen Nutzungseffekt dieses Materials für die Wiedernutzbarmachung der Oberfläche in der Druck- und Scherfestigkeit der Abfälle gesehen.

    Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall gegeben sind, ist in Fällen des Einsatzes von Abfällen zur Gestaltung einer Bergbaufolgelandschaft eines ehemaligen Tagebaugeländes im Rahmen des bergrechtlichen Betriebsplanzulassungsverfahrens und ggf. weiterer Bewilligungsverfahren zu prüfen (BVerwG, Urt. v. 26.05.1994 - 7 C 14.93 -, BVerwGE 96, 80 ; Nds.OVG, Beschl. v. 14.07.2000 - 7 M 2005/99 -, NVwZ-RR 2001, 19 ).

  • BVerwG, 14.04.2000 - 4 C 13.98

    Bergbau; Salzbergwerk, stillgelegtes; Verfüllung von Hohlräumen; Bergversatz;

    Gerade darin unterscheidet sich der Fall von dem vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 26. Mai 1994 - BVerwG 7 C 14.93 - (BVerwGE 96, 80) entschiedenen Fall.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.2002 - 7 A 10279/02

    Abgrenzung von Beseitigung und Verwertung von Abfall nach dem

    Die Frage, ob im Einzelfall die schadlose Verfüllung eines Tagebaus möglich ist, kann von einem Dritten auch nur gegenüber der Entscheidung über die Zulassung des Betriebsplans geltend gemacht werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1994 - 7 C 14/93 - NVwZ 1994, 897 f.).

    Das ist vor allem auch dann der Fall, wenn der Einsatz der Stoffe - wie vorliegend - dem Zweck dient, im öffentlichen Interesse einen Zustand wiederherzustellen, der einem früheren Zustand gleichkommt oder eine andere Nutzung der Oberfläche ermöglicht (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1994 - 7 C 14.93 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2014 - 20 A 2013/12

    Fehlerhafte Abwägung der Belange der gemeindlichen Planungshoheit und der

  • OVG Niedersachsen, 24.06.2011 - 7 LC 10/10

    Abdeckung einer Rückstandshalde aus dem Salzbergbau

  • BVerwG, 05.05.2015 - 7 B 1.15

    Begriff der Abfallverwertung im KrWG

  • BVerwG, 05.12.2012 - 7 B 17.12

    Abfallrechtliche Entsorgungsverfügung (KrW-/AbfG)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.1997 - 21 B 1717/94

    Naturschutzrecht: Klagebefugnis eine anerkannten Naturschutzverbandes bei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2009 - 20 A 4971/05

    Reichweite einer Genehmigungspflicht für Abgrabungen; Legalisierung eines nach

  • VG Trier, 07.03.2012 - 5 K 1535/11

    Abfallrecht: dauerhafte Aufschüttung des Erdaushubs - Abfallbeseitigung

  • OVG Thüringen, 16.03.2010 - 1 O 655/07

    Anforderungen an die Ausbreitungsrechnung nach der TA Luft 2002

  • BVerwG, 08.03.2001 - 3 C 26.00

    Altöl, Verwertung bzw. Beseitigung bzw. Aufarbeitung bzw. Aufbereitung von -;

  • VG Potsdam, 04.08.2016 - 1 K 399/14

    Zulassung eines Sonderbetriebsplans; Gestattung der Wiedernutzbarmachung durch

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.1998 - 10 A 4574/94

    Bauleitplanung: Ermittlung des gemeindlichen Planwillens im Zusammenhang mit der

  • VG Dessau, 11.09.2003 - 2 A 349/01

    Verfüllung bergbaulich beanspruchter Flächen mit mineralischen Reststoffen und

  • VG Berlin, 09.08.1994 - 10 A 286.94

    Technische Möglichkeit der Vermeidung/ Verwertung von Reststoffen; Dynamischer

  • VG Hannover, 25.10.2010 - 4 A 3001/09

    Bodenabbau; Einbauklasse; Verfüllung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.11.1998 - 8 A 11595/96

    Andienungspflicht; Sonderabfälle; Andienungsregelung; Sonderabfallentsorgung;

  • OVG Niedersachsen, 24.06.2011 - 7 LC 9/10

    Abdeckung einer Rückstandshalde aus dem Salzbergbau mit einem

  • BVerwG, 23.02.1998 - 7 BN 2.97

    Abfallrecht; Altöle; Verwertung; Aufarbeitung, Andienungspflicht; konkurrierende

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1994 - 5 S 1648/94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Konzentrationswirkung; Abwägung

  • VK Sachsen, 27.03.2006 - 1/SVK/021-06

    Beteiligung an mehreren Vergabverfahren

  • VG Oldenburg, 09.01.2003 - 5 A 409/02

    Abfall; Abfall zur Beseitigung; Abfall zur Verwertung; Abfallbehandlung;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.11.2004 - 2 L 393/01

    "Altreifen-Granulat" ist nur dann "verwertbar", wenn sich für das Endprodukt

  • VG Lüneburg, 21.11.2014 - 2 A 140/13

    Abfallrechtliches Planfeststellungsverfahren; Bauschuttrecyclinganlage;

  • BVerwG, 09.12.1997 - 7 B 329.97

    Zurückweisung der Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • VG Halle, 30.11.2011 - 4 A 416/10

    Immissionsschutz; Voraussetzungen der Genehmigung einer Dickstoffversatzanlage

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.11.1998 - 8 A 10087/98
  • OVG Niedersachsen, 01.07.1997 - 7 M 425/96

    Verordnung über die Andienung von Sonderabfällen; Altöle, verwertbare; Andienung;

  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.1995 - 10 S 1356/95

    Leichtfraktion von Shredderrückständen - reststoffrechtliche Überwachung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.08.2003 - 1 A 10520/03
  • VG Kassel, 05.06.2001 - 7 E 284/00

    Rechtmäßigkeit der Untersagung der Einsammlung von Asbestzementabfällen; Begriff

  • VG Düsseldorf, 11.03.1997 - 17 L 1216/97

    Abfallrecht - Zur Entsorgung von Baumischabfällen

  • VG Freiburg, 17.11.1994 - 5 K 732/93

    Genehmigungspflichtigkeit eines Baugrubenaushubs; Voraussetzungen einer

  • VG Stuttgart, 25.05.2000 - 13 K 5456/99

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Anordnung auf Überlassung asbestverseuchter

  • VG Potsdam, 06.09.1996 - 1 L 2161/95

    Verhinderung der Rekultivierung eines Gewinnungsfeldes durch einen

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