Rechtsprechung
   BVerwG, 17.02.2005 - 7 C 14.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,843
BVerwG, 17.02.2005 - 7 C 14.04 (https://dejure.org/2005,843)
BVerwG, Entscheidung vom 17.02.2005 - 7 C 14.04 (https://dejure.org/2005,843)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Februar 2005 - 7 C 14.04 (https://dejure.org/2005,843)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,843) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    BBodSchG § 9 Abs. 2 Satz 1; § 24 Abs. 1 Satz 2; VwVfG § 80 Abs. 1 Satz 1
    Schädliche Bodenveränderung; Gefährdungsabschätzung; Untersuchungsanordnung; nichtförmliches Verwaltungshandeln; Kooperationsprinzip; Kostenerstattung; Analogie; richterliche Rechtsfortbildung; Gutachtenkosten; Rechtsanwaltskosten.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BBodSchG § 9 Abs. 2 Satz 1; § 24 Abs. 1 Satz 2
    Altlast; Analogie; Analogie; Bodenuntersuchung; Gefährdungsabschätzung; Gefährdungsabschätzung; Gutachten; Gutachtenkosten; Kooperation; Kooperationsprinzip; Kooperationsprinzip; Kosten; Kostenerstattung; Kostenerstattung; Rechtsanwaltskosten; Rechtsanwaltskosten; ...

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit von Kosten einer ohne Untersuchungsanordnung vom Grundstückseigentümer durchgeführten Bodenuntersuchung; Erstattungsfähigkeit aufgewendeter Rechtsanwaltskosten; Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung; Veranlassung einer Bodenuntersuchung durch ...

  • Judicialis

    BBodSchG § 9 Abs. 2 Satz 1; ; BBodSchG § 24 Abs. 1 Satz 2; ; VwVfG § 80 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenerstattung bei behördlich veranlasster Bodenuntersuchung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umweltrecht - Bodenuntersuchung: Wann trägt die Behörde die Kosten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lw.com PDF (Leitsatz und Kurzinformation)

    Wer zahlt die Untersuchungskosten im Falle eines Altlastenverdachts?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Altlastenverdacht: Wer zahlt die Untersuchungskosten? (IBR 2005, 283)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 123, 7
  • NJW 2005, 2246 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 691
  • DVBl 2005, 713
  • DÖV 2005, 609
  • BauR 2005, 907 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 84/74

    Sachverständigenhaftung

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2005 - 7 C 14.04
    Sie findet ihre Grenze allerdings dort, wo sie das Ergebnis einer gesetzgeberischen Abwägung durch eigene rechtspolitische Erwägungen des Gerichts überspielt (vgl. BVerfGE 49, 304 ; 71, 354 ).
  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 5.86

    Uferdeckwerk - §§ 677 ff BGB, entsprechende Anwendung der GoA-Vorschriften im

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2005 - 7 C 14.04
    Denn die Schwerpunkte und Prioritäten bei der nachhaltigen Sicherung und Wiederherstellung der Bodenfunktionen, deren Konkretisierung der Behörde obliegt, dürfen nicht durch private Initiativen überspielt werden, die den öffentlichen Haushalt durch Ansprüche auf Kostenerstattung oder Aufwendungsersatz belasten (vgl. Urteil vom 6. September 1988 - BVerwG 4 C 5.86 - BVerwGE 80, 170 ).
  • BGH, 23.06.1994 - III ZR 54/93

    Voraussetzungen eines Entschädigungsanspruchs aufgrund Tätigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2005 - 7 C 14.04
    Das Gesetz hat die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze übernommen, nach denen jemand, der als Anscheinsstörer zur Abwendung einer polizeilichen Gefahr in Anspruch genommen wurde, in entsprechender Anwendung des in den Polizeigesetzen geregelten Ersatzanspruchs für zur Gefahrbeseitigung herangezogene Nichtstörer Kostenerstattung verlangen kann, wenn sich die im Rahmen der gebotenen Beurteilung ("ex ante") angenommene Gefahr nach Durchführung der Maßnahme ("ex post") nicht bestätigt hat (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., DVBl 1990, 1047 f.; BGHZ 117, 303 ; 126, 279 ).
  • BVerwG, 01.09.1989 - 4 B 17.89

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2005 - 7 C 14.04
    Aus diesem Recht folgt aber nicht die Pflicht des Staates, die Anwaltskosten zu tragen (Beschluss vom 1. September 1989 - BVerwG 4 B 17.89 - Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 29).
  • BGH, 12.03.1992 - III ZR 128/91

    Entschädigung des Eigentümers bei unberechtigter Inanspruchnahme als

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2005 - 7 C 14.04
    Das Gesetz hat die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze übernommen, nach denen jemand, der als Anscheinsstörer zur Abwendung einer polizeilichen Gefahr in Anspruch genommen wurde, in entsprechender Anwendung des in den Polizeigesetzen geregelten Ersatzanspruchs für zur Gefahrbeseitigung herangezogene Nichtstörer Kostenerstattung verlangen kann, wenn sich die im Rahmen der gebotenen Beurteilung ("ex ante") angenommene Gefahr nach Durchführung der Maßnahme ("ex post") nicht bestätigt hat (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., DVBl 1990, 1047 f.; BGHZ 117, 303 ; 126, 279 ).
  • BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 83.84

    Löschung im Verkehrszentralregister - § 80 VwVfG; § 35 VwVfG, Begriff des

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2005 - 7 C 14.04
    Auf die Kosten, die ein Beteiligter vor einer Verwaltungsentscheidung zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung aufgewendet hat, ist § 80 VwVfG nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar (Urteil vom 20. Mai 1987 - BVerwG 7 C 83.84 - Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 24; ebenso Kopp/Ramsauer, VwVfG, 8. Aufl. 2003, § 80 Rn. 21).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.1990 - 5 S 1842/89

    Polizeiliche Abwehrmaßnahme gegen Anscheinsstörer; Grundwasserverunreinigung -

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2005 - 7 C 14.04
    Das Gesetz hat die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze übernommen, nach denen jemand, der als Anscheinsstörer zur Abwendung einer polizeilichen Gefahr in Anspruch genommen wurde, in entsprechender Anwendung des in den Polizeigesetzen geregelten Ersatzanspruchs für zur Gefahrbeseitigung herangezogene Nichtstörer Kostenerstattung verlangen kann, wenn sich die im Rahmen der gebotenen Beurteilung ("ex ante") angenommene Gefahr nach Durchführung der Maßnahme ("ex post") nicht bestätigt hat (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., DVBl 1990, 1047 f.; BGHZ 117, 303 ; 126, 279 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.1996 - 5 A 3812/92

    Wird der Gefahrenverdacht (nachträglich) widerlegt, besteht kein Anspruch der

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2005 - 7 C 14.04
    Wer einen gefährlichen Verkehr eröffnet, eine gefährliche Produktion betreibt oder mit besonders gefährlichen Stoffen umgeht, kann bereits für den Verdacht einstehen müssen, dass sich eine sachimmanente oder betriebstypische Gefahr für den Boden verwirklicht haben könnte (vgl. OVG Nordrh.-Westf., DVBl 1996, 1444 ; Sondermann/Henke, in: Versteyl/Sondermann, BBodSchG, 2002, § 24 Rn. 13).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2005 - 7 C 14.04
    Davon ist insbesondere dann auszugehen, wenn zwischen der geregelten und der nicht geregelten Sachverhaltskonstellation keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, die eine Ungleichbehandlung rechtfertigen können; denn unter diesen Umständen wäre eine Verletzung des Gleichheitssatzes indiziert (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 75, 108 ), deren Vermeidung Zweck einer entsprechenden Anwendung des Gesetzes sein kann.
  • BVerfG, 14.01.1986 - 1 BvR 209/79

    Verfassungsmäßigkeit; Einkünfte aus wissenschaftlicher Arbeit; Einkünfte aus

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2005 - 7 C 14.04
    Sie findet ihre Grenze allerdings dort, wo sie das Ergebnis einer gesetzgeberischen Abwägung durch eigene rechtspolitische Erwägungen des Gerichts überspielt (vgl. BVerfGE 49, 304 ; 71, 354 ).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • VG Karlsruhe, 16.05.2018 - 5 K 1951/16

    Begründeter Anspruch auf Kostenerstattung für eine umwelttechnische Untersuchung

    § 24 Abs. 1 Satz 2 BBodSchG ist auch dann entsprechend anzuwenden, wenn das kooperative Handeln des Inhabers einer altlastenverdächtigen Fläche Untersuchungen lediglich nach § 9 Abs. 1 Satz 1 BBodSchG, jedoch nicht nach § 9 Abs. 2 Satz 1 BBodSchG zum Gegenstand hat und die - den Altlastenverdacht nicht bestätigenden - Untersuchungen auf die Veranlassung einer Auflage zur Baugenehmigung durch die zuständige Gemeinde seitens der für die Durchführung des Bundesbodenschutzgesetzes zuständigen unteren Verwaltungsbehörde zurückzuführen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.02.2005 - 7 C 14.04 -).

    In beiden Fällen muss der Pflichtige von den im Allgemeininteresse aufgewendeten Untersuchungskosten freigestellt werden, wenn eine aus Gründen des öffentlichen Wohls zu beseitigende schädliche Bodenveränderung tatsächlich nicht besteht (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 17.02.2005 - 7 C 14.04 -, juris).

    Die Vorschrift ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 17.02.2005 - 7 C 14.04 -, juris) in Fallgestaltungen wie der vorliegenden analog anzuwenden, da hier keine förmliche Anordnung nach § 9 Abs. 2 Satz 1 BBodSchG von Seiten der (nach dem BBodSchG zuständigen) Behörde erlassen wurde.

    Diese Voraussetzung wird durch eine Abstimmung des Untersuchungskonzepts zwischen dem beauftragten Sachverständigen und der zuständigen Behörde gewährleistet (zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 17.02.2005 - 7 C 14.04 -, juris).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Auflage in der Baugenehmigung eine solche förmliche Anordnung sein kann, denn - falls nicht - ist § 24 Abs. 1 Satz 2 BBodSchG jedenfalls analog anzuwenden (hierzu ausführlich BVerwG, Urteil vom 17.02.2005 - 7 C 14/04 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.04.2004 - 10 S 1199/03 -, juris).

    Wer einen gefährlichen Verkehr eröffnet, eine gefährliche Produktion betreibt oder mit besonders gefährlichen Stoffen umgeht, kann bereits für den Verdacht einstehen müssen, dass sich eine sachimmanente oder betriebstypische Gefahr für den Boden verwirklicht haben könnte (BVerwG, Urteil vom 17.02.2005 - 7 C 14.04 -, juris).

  • BSG, 03.11.2021 - B 11 AL 2/21 R

    Beruflichen Weiterbildung - Anspruch auf Weiterbildungsprämie bei Bestehen einer

    Die entsprechende Anwendung eines Gesetzes darf insbesondere nicht einer vom Gesetzgeber beabsichtigten Beschränkung auf bestimmte Tatbestände widersprechen (BSG vom 31.10.2012 - B 13 R 10/12 R - SozR 4-3250 § 49 Nr. 2 RdNr 43 mwN; BSG vom 1.6.2017 - B 5 R 2/16 R - BSGE 123, 205 = SozR 4-2600 § 48 Nr. 6, RdNr 25; BSG vom 12.5.2021 - B 4 AS 88/20 R - juris RdNr 28 mwN - zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen; BFH vom 22.7.2020 - II R 32/18 - BFHE 270, 266 [273, RdNr 45] = juris RdNr 45) und darf nicht dazu führen, dass das Gericht anstelle des Gesetzgebers entscheidet, welche Sachverhalte als wesentlich gleich anzusehen sind (BVerwG vom 17.2.2005 - 7 C 14.04 - BVerwGE 123, 7 [11] = Buchholz 451.222 § 24 BBodSchG Nr. 1 = juris RdNr 20) .
  • VG Karlsruhe, 24.10.2017 - 6 K 791/16

    Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme zur Durchführung bodenschutzrechtlicher

    Die Inanspruchnahme eines Verdachtsstörers als Verursacher zu Maßnahmen der Gefahrerforschung aus der Perspektive "ex ante" wird auch nicht dadurch rechtswidrig, dass sich der Verdacht (gegen ihn) nach Durchführung der Untersuchungsmaßnahme nicht bestätigt; in diesem Fall besteht vielmehr ein Kostenerstattungsanspruch gemäß § 24 Abs. 1 Satz 2 BBodSchG (vgl. hierzu nur BVerwG, Urteil vom 17.02.2005 - 7 C 14.04 -, NVwZ 2005, S. 691 ; ebenso zu den allgemeinen polizeirechtlichen Grundsätzen der Verdachtsstörerhaftung bereits VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.05.1990 - 5 S 1842/89 -, NVwZ-RR 1991, S. 24 ; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.06.2000 - 5 A 95/00 -, NVwZ 2001, S. 1314).
  • BVerwG, 31.05.2012 - 3 A 1.11

    Bund-Länder-Streit; Erstattungsanspruch; öffentlich-rechtliche Streitigkeit

    Nach allgemeinen polizeirechtlichen Grundsätzen kann derjenige, der (rechtmäßig) als Anscheinsstörer zur Abwendung einer polizeilichen Gefahr in Anspruch genommen wurde, in entsprechender Anwendung des in den Polizeigesetzen geregelten Ersatzanspruchs für zur Gefahrbeseitigung herangezogene Nichtstörer die Kosten der Maßnahme abwehren, wenn sich die ("ex ante") angenommene Gefahr nach Durchführung der Maßnahme ("ex post") nicht bestätigt (Urteil vom 17. Februar 2005 - BVerwG 7 C 14.04 - BVerwGE 123, 7 = Buchholz 451.222 § 24 BBodSchG Nr. 1 m.w.N.; BGH, Urteile vom 23. Juni 1994 - III ZR 54/93 - BGHZ 126, 279 und vom 12. März 1992 - III ZR 128/91 - BGHZ 117, 303 ).
  • VG Ansbach, 29.01.2024 - AN 15 K 23.1634

    Widerruf, Rückforderung und Erstattungsfestsetzung, Unerreichbarkeit des mit

    Außerdem ist Art. 80 BayVwVfG weder unmittelbar noch entsprechend auf Kosten der Rechtsverfolgung anwendbar, die ein Beteiligter vor einer Behördenentscheidung aufgewandt hat (zur Regelung des Art. 80 BayVwVfG: BVerwG, U.v. 17.2.2005 - 7 C 14/04 - beck-online = NVwZ 2005, 691 (693); zur Übertragbarkeit dieser Rechtsprechung auf Art. 80 BayVwVfG: VG München U.v. 27.5.2014 - M 23 K 14.1385 - juris Rn. 20; VG Ansbach, U.v. 7.10.2020 - AN 9 K 18.00360 -, juris Rn. 219).
  • VG Karlsruhe, 13.11.2019 - 2 K 6364/18

    Bestimmtheit der Anordnung einer bodenschutzrechtlichen Detailuntersuchung auf

    Zur Bestimmtheit der Anordnung einer bodenschutzrechtlichen Detailuntersuchung unter dem Gesichtspunkt der Vollstreckbarkeit von Kooperationsverpflichtungen mit der zuständigen Behörde (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 17.02.2005 - 7 C 14.04 -, NVwZ 2005, 691 = BVerwGE 123, 7).

    Die Inanspruchnahme eines Verdachtsstörers als Verursacher zu Maßnahmen der Gefahrerforschung aus der Perspektive "ex ante" wird auch nicht dadurch rechtswidrig, dass sich der Verdacht (gegen ihn) nach Durchführung der Untersuchungsmaßnahme nicht bestätigt; in diesem Fall besteht vielmehr ein Kostenerstattungsanspruch gemäß § 24 Abs. 1 Satz 2 BBodSchG (vgl. hierzu nur BVerwG, Urt. v. 17.02.2005 - 7 C 14.04 -, NVwZ 2005, 691 ; ebenso zu den allgemeinen polizeirechtlichen Grundsätzen der Verdachtsstörerhaftung bereits VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 10.05.1990 - 5 S 1842/89 -, NVwZ-RR 1991, 24 ; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 14.06.2000 - 5 A 95/00 -, NVwZ 2001, 1314).

    Mit Blick auf die darin liegende bereichsspezifische fachliche Kooperationsverpflichtung ist nach Auffassung der Kammer auch das vom Bundesverwaltungsgericht in anderem Zusammenhang hervorgehobene öffentliche Interesse an der Effektivität des Bodenschutzes zu berücksichtigen, der nicht allein durch imperatives Handeln der Behörde zu verwirklichen ist, sondern durch eine Zusammenarbeit zwischen dem Betroffenen und der Behörde vielfach, vor allem in zeitlicher Hinsicht, optimiert werden kann, was als gesetzgeberisches Anliegen nicht zuletzt in der Vorschrift des § 13 Abs. 4 BBodSchG seinen Ausdruck gefunden hat (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 17.02.2005 - 7 C 14.04 -, NVwZ 2005, 691 = BVerwGE 123, 7 betreffend die analoge Anwendbarkeit des Kostenerstattungsanspruchs aus § 24 Abs. 1 Satz 2 BBodSchG, wenn die zuständige Behörde die Untersuchung - ohne Erlass einer Anordnung nach § 9 Abs. 2 Satz 1 BBodSchG - veranlasst und das Untersuchungskonzept gebilligt hat).

  • VG Regensburg, 13.03.2019 - RN 1 K 18.90

    Rechtswidrigkeit einer qualifizierten Missbilligung wegen fehlender

    Das BVerwG führt in seinem Urteil vom 17.02.2005 - 7 C 14/04 - NvWZ 2005, 691 dazu aus:.

    Schließlich folgt auch aus dem öffentlich-rechtlichen Folgenbeseitigungsanspruch kein Anspruch auf Erstattung der Kosten, die durch einen rechtswidrigen Verwaltungsakt entstanden sind (vgl. BVerwG, U.v. 17.02.2005 - 7 C 14/04 - NvWZ 2005, 691).

  • VG Karlsruhe, 24.10.2017 - 6 K 2064/16

    Inanspruchnahme eines Düngemittelherstellers zur Durchführung

    Die Inanspruchnahme eines Verdachtsstörers als Verursacher zu Maßnahmen der Gefahrerforschung aus der Perspektive "ex ante" wird auch nicht dadurch rechtswidrig, dass sich der Verdacht (gegen ihn) nach Durchführung der Untersuchungsmaßnahme nicht bestätigt; in diesem Fall besteht vielmehr ein Kostenerstattungsanspruch gemäß § 24 Abs. 1 Satz 2 BBodSchG (vgl. hierzu nur BVerwG, Urteil vom 17.02.2005 - 7 C 14.04 -, NVwZ 2005, S. 691 ; ebenso zu den allgemeinen polizeirechtlichen Grundsätzen der Verdachtsstörerhaftung bereits VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.05.1990 - 5 S 1842/89 -, NVwZ-RR 1991, S. 24 ; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.06.2000 - 5 A 95/00 -, NVwZ 2001, S. 1314).
  • VG Augsburg, 12.08.2013 - Au 3 K 12.1591

    Erstattung von Rechtsanwaltskosten außerhalb eines Rechtsbehelfsverfahrens

    Demnach werden Kosten des Ausgangsverfahrens nicht erstattet, denn nach der vorgenannten Vorschrift ist außerhalb eines Rechtsbehelfsverfahrens für eine Kostenerstattung kein Raum (vgl. BVerwG, U. v. 17.2.2005 - 7 C 14/04 - BVerwGE 123, 7).

    Demnach hat es bei der Regelung des allgemeinen Verfahrensrechts sein Bewenden; aus den Bestimmungen des § 162 Abs. 1 und 2 VwGO, die ebenfalls an ein Vorverfahren anknüpfen, ergibt sich nichts anderes (vgl. BVerwG, U.v. 17.2.2005 - 7 C 14/04 - BVerwGE 123, 7).

    Dagegen bestehen auch aus verfassungsrechtlicher Sicht keine Bedenken; insbesondere wird dadurch der Grundsatz der Waffengleichheit der Verfahrensbeteiligten nicht verletzt (vgl. Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes - GG; BVerwG, U. v. 17.2.2005 - 7 C 14/04 - BVerwGE 123, 7).

  • BVerwG, 30.04.2009 - 2 C 17.08

    12. Jahrgangsstufe; allgemeinbildendes zwölfstufiges Schulsystem; Analogie;

    Lassen sich diese Fragen anhand der Entstehungsgeschichte der Systematik und des Regelungswerks des Gesetzes verneinen, kann dies zur Annahme einer planwidrigen Lücke im Regelungssystem führen, die unter Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) durch Analogie zu schließen ist (vgl. Urteil vom 17. Februar 2005 - BVerwG 7 C 14.04 - BVerwGE 123, 7 = Buchholz 451.222 § 24 BBodSchG Nr. 1).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2007 - 6 A 1959/05

    Freie Wahl des Krankenhauses seitens des Beihilfeberechtigten durch die

  • VGH Hessen, 03.08.2005 - 6 UE 1672/04

    Zur Altlastenfeststellung nach Inkrafttreten des BBodSchG

  • OVG Niedersachsen, 07.06.2010 - 11 LB 473/09

    Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen zum Vollzug

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2007 - 6 A 1960/05

    Höhe der beihilfefähigen Kosten für Krankenhausbehandlungen; Rechtmäßigkeit der

  • VG Münster, 11.09.2012 - 7 K 1352/11

    Erstattung von Kosten bei Heranziehung von Bodenluftuntersuchungen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2007 - 6 A 1957/05

    Umfang der Beihilfefähigkeit von Kosten einer stationären oder teilstationären

  • VG Schleswig, 27.08.2021 - 4 A 157/19

    Fernwärmesatzung - Anforderung an einen Befreiungstatbestand hinsichtlich

  • VG München, 27.05.2014 - M 23 K 14.1385
  • VGH Bayern, 19.06.2006 - 22 ZB 06.236

    Umweltschutz einschließlich Bodenschutzrecht, soweit nicht nach der Natur der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2007 - 6 A 1958/05

    Höhe der beihilfefähigen Kosten für Krankenhausbehandlungen; Rechtmäßigkeit der

  • VGH Bayern, 17.02.2017 - 22 ZB 16.593

    Vergleichsvertrag über Sanierung - Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.2007 - 10 A 10095/07

    Auslandstrennungsgeld für Soldaten; Fachoberschulbesuch des Kindes als

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2007 - 6 A 1929/05

    Gewährung von Beihilfeleistungen für eine psychotherapeutische Behandlung eines

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.05.2015 - 3 M 37.15

    Visum; Marokko; Besuchszwecke, Antrag; Versagung; Remonstration; anwaltliche

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2019 - 1 L 113/18

    Ausschluss von Lehrkräften, die in der Qualifikationsphase des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2012 - 5 A 2125/10

    Voraussetzungen für eine Kostenübernahme bei Bohrungen durch die Bodenplatte im

  • VGH Bayern, 21.06.2011 - 22 ZB 11.385

    Auf Bodenschutzrecht gestützte Anordnung einer kreisfreien Stadt an Miteigentümer

  • VG Minden, 31.05.2007 - 10 K 1944/06
  • VG Minden, 07.05.2007 - 4 K 3328/06

    Kosten, Kostenrecht, Kostenfestsetzung, Geschäftsgebühr, Verfahrensgebühr,

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.04.2006 - 1 O 5/06

    Streitwert; Beschwerde; Einzelrichter; Beschwerdesumme; Abänderung von Amts

  • VG Ansbach, 07.10.2020 - AN 9 K 18.00360

    Nassschäden an Mühlengebäude nach Aufstau einer Talsperre

  • VGH Bayern, 23.04.2015 - 13 A 14.2466

    Die Auflösung der Teilnehmergemeinschaft nach § 151 Abs. 1 Satz 2 FlurbG durch

  • VG Saarlouis, 21.03.2013 - 6 K 77/12

    Telekommunikationsüberwachung: Entschädigungspflicht bei Auskunftserteilung der

  • VG Minden, 08.05.2007 - 4 K 3328/06
  • VG Regensburg, 14.05.2019 - RN 4 K 17.556

    Kein Anspruch auf Herausgabe polizeilich sichergestellter Sachen wegen

  • OVG Sachsen, 02.07.2020 - 5 E 36/20

    Erinnerung gegen die Festsetzung zu erstattender Kosten; Beschwerde; behördliches

  • LG Düsseldorf, 18.09.2014 - 18a O 8/14

    Zahlung eines Bergschadens wegen schädlicher Bodenveränderungen

  • OVG Niedersachsen, 25.11.2010 - 11 LC 428/09

    Anrufung einer Schiedsstelle wegen Folgekosten für die Abwicklung eines

  • VG Ansbach, 05.05.2008 - AN 1 M 08.00654

    Kostenfestsetzung

  • VG Köln, 29.09.2022 - 8 K 2273/19
  • VG Gelsenkirchen, 27.01.2017 - 12 K 255/16

    Freiwillige Feuerwehr; Verdienstausfallschaden; öffentlich-rechtlicher

  • LG Düsseldorf, 17.07.2014 - 18a O 8/14
  • VG Köln, 12.04.2013 - 19 K 1768/12

    Rechtliche Ausgestaltung der Beitragsfreiheit für das gesamte letzte

  • SG Marburg, 14.08.2008 - S 3 U 94/07
  • VG Düsseldorf, 28.08.2007 - 26 K 2202/07
  • VGH Bayern, 12.09.2008 - 13 M 08.1271

    Flurbereinigung; Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Privatgutachten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht