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   BVerwG, 17.02.1961 - VII C 174.59   

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BVerwG, 17.02.1961 - VII C 174.59 (https://dejure.org/1961,287)
BVerwG, Entscheidung vom 17.02.1961 - VII C 174.59 (https://dejure.org/1961,287)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Februar 1961 - VII C 174.59 (https://dejure.org/1961,287)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 12, 75
  • NJW 1961, 844
  • DVBl 1961, 592
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BVerwG, 22.02.1994 - 1 C 2.92

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Insoweit gilt das gleiche wie für die Mitteilung über die beabsichtigte Eintragung und Löschung der Eintragung in die Handwerksrolle gemäß § 13 Abs. 3 HwO, die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, an der festzuhalten ist, einen Verwaltungsakt darstellt (BVerwGE 12, 75 f.; 88, 122 ).
  • BGH, 17.03.1975 - NotZ 9/74

    Sozietät zwischen Anwaltsnotar und Wirtschaftsprüfer

    In diesem Rahmen ist der Bescheid, ähnlich wie ein verwaltungsrechtlicher Vorbescheid (vgl. Wolff VerwR I. 8. Aufl. § 45 II b 2 S. 322; BVerwGE 12, 75; vgl. auch BGHZ 20, 255), dazu bestimmt und geeignet, die amtlichen Pflichten des Antragstellers als Notar für diesen Einzelfall festzulegen, um gegebenenfalls die Grundlage für ein später durchzuführendes Disziplinarverfahren zu schaffen.
  • BVerwG, 14.11.2018 - 8 C 15.17

    Auskunft; Betriebsleiter; Bezirksschornsteinfeger, bestellter, bevollmächtigter;

    Die Kläger können die Eintragungsmitteilungen der Beklagten als Einzelfallregelungen ihrer Eintragungspflicht anfechten (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Februar 1961 - 7 C 174.59 - NJW 1961, 844 und vom 26. April 1994 - 1 C 17.92 - BVerwGE 95, 363 ).
  • BVerwG, 14.05.1963 - VII C 33.63

    Rechtsmittel

    Der Hinweis der Beklagten auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 17. Februar 1961 - BVerwG VII C 174.59 - (GewArch. 1961 S. 55 = VerwRspr. Bd. 13 S. 739) geht fehl.
  • OVG Sachsen, 15.06.2017 - 3 A 358/16

    Eintragung in die Handwerksrolle von Amts wegen, bevollmächtigter

    Sie bildet den Rechtsgrund der nachfolgenden Eintragung und stellt sich folglich als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung dar (vgl. BVerwG, Urt. v. 22. Februar 1994 - 1 C 2/92 -, juris Rn. 8; Urt. v. 17. Februar 1961, BVerwGE 12, 75; zur Mitteilung über die beabsichtigte Löschung der Eintragung aus der Handwerksrolle: BVerwG, Beschl. v. 26. November 1982 - 5 B 9/81 -, juris Rn. 3; Taubert, in: Schwannecke, Die Deutsche Handwerksordnung, Stand: 50. EL März 2016, § 11 Rn. 11; Detterbeck, Handwerksordnung, 4. Aufl. 2008, § 11 Rn. 7).
  • BVerwG, 25.09.1969 - I C 50.65

    Eintragung der Zweigniederlassung eines Elektroinstallationsgewerbes in eine

    Es mag zweifelhaft sein, ob die gemäß § 11 HwO - früher § 10 HwO - ergehende Mitteilung einer Handwerkskammer über die beabsichtigte Eintragung eines Betriebes in die Handwerksrolle einen von den Verwaltungsgerichten anfechtbaren Verwaltungsakt darstellt (vgl. BVerwGE 12, 75; aber auch Beschluß vom 11. Januar 1963 - BVerwG VII B 9.62 - [GewArch.
  • BVerwG, 25.11.1977 - 5 C 22.77

    Anspruch auf Kriegsgefangenenentschädigung - Rücknahme eines begünstigen

    Ob schon die Mitteilung der beabsichtigten Entscheidung an den Antragsteller eine Bindungswirkung der Behörde mit der Folge nach sich ziehen kann, daß sie bei Einverständnis des Antragstellers die in Aussicht gestellte Entscheidung erlassen muß, oder ob es sich bei einem solchen Schreiben nach seinem objektiven auch für den Betroffenen erkennbaren Erklärungswert lediglich um die Ankündigung einer noch zu treffenden Regelung handelt (vgl. u.a. BVerwGE 12, 75), braucht hier nicht entschieden zu werden.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.1993 - 11 A 10349/92

    Sektherstellung; Weinküfer-Handwerk; Wesentliche Tätigkeit

    Die Beigeladene betreibt ein Handwerk und erfüllt die materiellen Eintragungsvoraussetzungen; daher ist die angefochtene Mitteilung nach § 11 HwO rechtmäßig (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1961 - VII C 174/59 -, GewA 1961, 55; Honig, HandwO, 1993, § 11 Rdnr. 1).
  • BVerwG, 31.08.1966 - I B 32.66

    Rechtsmittel zum Bundesverwaltungsgericht gegen eine urteilsförmige

    In diesen Fällen waren die jeweiligen Beklagten, nämlich in den Fällen Pfüller (BVerwG VII C 83.59), Böwe (BVerwG VII C 174.59) und Zieglgänsberger (BVerwG VII C 4.60) sowie in dem baden-württembergischen Fall die Handwerkskammern, in den Fallen Zimmermann (BVerwG VII C 15.63) und Kluger (BVerwG VII C 22.63) die Stadtdirektoren, unmittelbar gegenüber den Gewerbetreibenden tätig geworden.
  • BVerwG, 02.01.1962 - VII B 27.61

    Rechtsmittel

    Die Zulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges hat das Berufungsgericht, gestützt auf die §§ 9 bis 12 HandwO, in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BVerwGE 12, 75) bejaht.
  • BVerwG, 20.06.1962 - VII C 225.59

    Rechtsmittel

  • FG Thüringen, 20.09.1995 - I 12/95

    Anspruch auf erhöhten Investitionszulagesatz vor Eintrag in die Handwerksrolle;

  • BVerwG, 12.05.1961 - VII B 29.59

    Nichtzulassung einer Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausgleich von

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