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   BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 19.94   

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BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 19.94 (https://dejure.org/1995,309)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.1995 - 7 C 19.94 (https://dejure.org/1995,309)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 1995 - 7 C 19.94 (https://dejure.org/1995,309)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vermögensrecht - Enteignung - Entschädigung mit Ersatzgründstück - Redlicher Erwerb - Verfassungsmäßigkeit - Restitutionsausschluß - NS-Verfolgte - Vermögensansprüche

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Gemeingebrauch; komplexer Wohnungsbau; Natur der Sache; Ersatzgrundstück

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 98, 261
  • NJ 1995, 608
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 5.94

    Restitution nach NS-Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 19.94
    Die Nichtigkeit betrifft die Ausbürgerung ebenso wie die Konfiskation des Vermögens (vgl. BGHZ 16, 350 (353 f.) [BGH 28.02.1955 - GSZ - 4/54], für die Verfallserklärung aufgrund § 2 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 480) vgl. BVerwGE 98, 137).

    Deshalb knüpft es an den Geltungsanspruch der jeweiligen Rechtsordnung an und erfaßt auch solche Vermögenswerte, die dem Rechtsinhaber ungeachtet etwaiger Rechtsmängel zumindest faktisch entzogen worden sind (vgl. BVerwGE 98, 137; 96, 178 [BVerwG 30.06.1994 - 7 C 19/93]; Beschluß vom 21. November 1994 - BVerwG 7 B 91.94 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 33 = NJW 1995, 608 [BVerwG 21.11.1994 - 7 B 91/94]; Beschluß vom 10. März 1994 - BVerwG 4 B 46.94 - Buchholz 111 Art. 41 EV Nr. 1 = DÖV 1994, 611).

    Wie der Senat in BVerwGE 98, 137 entschieden hat, ist Zweck des Vermögensgesetzes, soweit es um Vermögensverluste in der Zeit vom 30. Januar 1933 bis zum 8. Mai 1945 geht, die Wiedergutmachung von Unrechtsmaßnahmen des NS-Staates, zu der sich der Gesetzgeber der Bundesrepublik Deutschland mit Blick auf den Rechts- und Sozialstaatsgedanken des Grundgesetzes verpflichtet hat (vgl. auch BVerfGE 84, 90 (126)).

    Die in § 1 Abs. 6 Satz 1 VermG vorgeschriebene "entsprechende" Anwendung bedeutet lediglich, daß wegen der Ausrichtung des Vermögensgesetzes auf die für die DDR kennzeichnenden Entziehungstatbestände keine zu enge Anlehnung an den Text einzelner Bestimmungen erfolgen soll, wenn die betreffenden Vorschriften die Besonderheiten verfolgungsbedingter Vermögensverluste nicht berücksichtigen (vgl. BVerwGE 98, 137).

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 19.94
    Wie der Senat in BVerwGE 98, 137 entschieden hat, ist Zweck des Vermögensgesetzes, soweit es um Vermögensverluste in der Zeit vom 30. Januar 1933 bis zum 8. Mai 1945 geht, die Wiedergutmachung von Unrechtsmaßnahmen des NS-Staates, zu der sich der Gesetzgeber der Bundesrepublik Deutschland mit Blick auf den Rechts- und Sozialstaatsgedanken des Grundgesetzes verpflichtet hat (vgl. auch BVerfGE 84, 90 (126)).

    Bei der Regelung der Wiedergutmachung des nationalsozialistischen Staatsunrechts hat der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsraum (vgl. BVerfGE 13, 39 (43) [BVerfG 27.06.1961 - 1 BvL 26/58]; 84, 90 (126)m. w. N.) Dabei darf er auch auf die Erfüllung der neuen Aufgaben Bedacht nehmen, die sich aus dem Wiederaufbau in den neuen Bundesländern ergeben (BVerfGE 84, 90 (131)).

  • BGH, 28.02.1955 - GSZ 4/54

    Wertpapierdepot. Rückerstattung

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 19.94
    Die Nichtigkeit betrifft die Ausbürgerung ebenso wie die Konfiskation des Vermögens (vgl. BGHZ 16, 350 (353 f.) [BGH 28.02.1955 - GSZ - 4/54], für die Verfallserklärung aufgrund § 2 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 480) vgl. BVerwGE 98, 137).

    Von diesen Grundsätzen hat der Große Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs in BGHZ 16, 350 - übrigens unter ausdrücklichem Widerspruch durch das ORG Berlin in RzW 1958, 96 - lediglich für den besonderen Fall eine Ausnahme zugelassen, daß der durch eine nichtige Verfallserklärung entzogene Vermögensgegenstand ohne jede Veränderung der ihn betreffenden tatsächlichen Verhältnisse erhalten geblieben war und der Verfolgte deshalb ohne weiteres auf ihn zugreifen konnte; hier habe sich das Verfolgungsunrecht bereits mit dem Ende des NS-Regimes erledigt, so daß es einer Wiedergutmachung durch Einleitung eines förmlichen Rückerstattungsverfahrens nicht mehr bedurft habe.

  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 26/58

    Verfassungsmäßigkeit des § 37 Abs. 1 BEG

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 19.94
    Bei der Regelung der Wiedergutmachung des nationalsozialistischen Staatsunrechts hat der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsraum (vgl. BVerfGE 13, 39 (43) [BVerfG 27.06.1961 - 1 BvL 26/58]; 84, 90 (126)m. w. N.) Dabei darf er auch auf die Erfüllung der neuen Aufgaben Bedacht nehmen, die sich aus dem Wiederaufbau in den neuen Bundesländern ergeben (BVerfGE 84, 90 (131)).
  • BVerwG, 21.11.1994 - 7 B 91.94

    Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision - Enteignung von

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 19.94
    Deshalb knüpft es an den Geltungsanspruch der jeweiligen Rechtsordnung an und erfaßt auch solche Vermögenswerte, die dem Rechtsinhaber ungeachtet etwaiger Rechtsmängel zumindest faktisch entzogen worden sind (vgl. BVerwGE 98, 137; 96, 178 [BVerwG 30.06.1994 - 7 C 19/93]; Beschluß vom 21. November 1994 - BVerwG 7 B 91.94 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 33 = NJW 1995, 608 [BVerwG 21.11.1994 - 7 B 91/94]; Beschluß vom 10. März 1994 - BVerwG 4 B 46.94 - Buchholz 111 Art. 41 EV Nr. 1 = DÖV 1994, 611).
  • BVerfG, 14.02.1968 - 2 BvR 557/62

    Ausbürgerung von Juden im nationalsozialistischen Recht

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 19.94
    Diese Verordnung ist wegen Widerspruchs gegen fundamentale Grundsätze der Gerechtigkeit von Anfang an nichtig gewesen (vgl. BVerfGE 23, 98 (106) [BVerfG 14.02.1968 - 2 BvR 557/62]).
  • BVerwG, 30.06.1994 - 7 C 24.93

    Vermögensfragen - Veräußerungsgeschäft - Wirksamkeit

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 19.94
    Deshalb knüpft es an den Geltungsanspruch der jeweiligen Rechtsordnung an und erfaßt auch solche Vermögenswerte, die dem Rechtsinhaber ungeachtet etwaiger Rechtsmängel zumindest faktisch entzogen worden sind (vgl. BVerwGE 98, 137; 96, 178 [BVerwG 30.06.1994 - 7 C 19/93]; Beschluß vom 21. November 1994 - BVerwG 7 B 91.94 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 33 = NJW 1995, 608 [BVerwG 21.11.1994 - 7 B 91/94]; Beschluß vom 10. März 1994 - BVerwG 4 B 46.94 - Buchholz 111 Art. 41 EV Nr. 1 = DÖV 1994, 611).
  • BVerwG, 10.03.1994 - 4 B 46.94

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Enteignungsbeschlusses - Verhältnis von

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 19.94
    Deshalb knüpft es an den Geltungsanspruch der jeweiligen Rechtsordnung an und erfaßt auch solche Vermögenswerte, die dem Rechtsinhaber ungeachtet etwaiger Rechtsmängel zumindest faktisch entzogen worden sind (vgl. BVerwGE 98, 137; 96, 178 [BVerwG 30.06.1994 - 7 C 19/93]; Beschluß vom 21. November 1994 - BVerwG 7 B 91.94 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 33 = NJW 1995, 608 [BVerwG 21.11.1994 - 7 B 91/94]; Beschluß vom 10. März 1994 - BVerwG 4 B 46.94 - Buchholz 111 Art. 41 EV Nr. 1 = DÖV 1994, 611).
  • BGH, 08.10.1953 - IV ZR 30/53

    Rückerstattung

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 19.94
    Auf die Unwirksamkeit der Vermögensentziehung gegründete zivilrechtliche Ansprüche waren selbst dann ausgeschlossen, wenn die Anmeldefristen für die Rückerstattung versäumt waren (vgl. ORG Berlin, RzW 1958, 96; BGHZ 10, 340 (343) [BGH 08.10.1953 - IV ZR 30/53]; OLG München, RzW 1957, 97).
  • Drs-Bund, 28.04.1992 - BT-Drs 12/2480
    Auszug aus BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 19.94
    Der Gsetzgeber wollte zwar eine möglichst weitgehende Anlehnung an die alliierten Rückerstattungsregelungen, aber gerade nicht deren generelle Übernahme (vgl. die Begründung zum Regierungsentwurf des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes, BT-Drucks. 12/2480, S. 36 sowie den Bericht des Rechtsausschusses, BT-Drucks. 12/2944, S. 49 f.).
  • BVerwG, 30.06.1994 - 7 C 19.93

    Offene Vermögensfragen: Rückabwicklung nach fehlgeschlagener Enteignung in der

  • BGH, 16.03.2012 - V ZR 279/10

    NS-Raubkunst: Deutsches Historisches Museum muss die Plakatsammlung Sachs an den

    Denn diese Verordnung ist wegen ihres den Grunderfordernissen jeder rechtsstaatlichen Ordnung widersprechenden Unrechtsgehalts als von vornherein nichtig anzusehen und hat daher keine Rechtswirkungen zu erzeugen vermocht (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 1955 - GSZ 4/54, BGHZ 16, 350, 353 f.; BVerfGE 23, 98, 106; BVerwGE 98, 261, 263).
  • BVerwG, 24.11.2011 - 7 C 12.10

    Vermögensgesetz; Kulturgutschutzgesetz; Kulturgut, national wertvolles; Eigentum,

    Durch diese Vorschrift sind Rückübertragungsansprüche von Bürgern und Vereinigungen, denen Vermögen durch NS-Verfolgungsmaßnahmen auf dem Gebiet der späteren DDR und des sowjetischen Sektors von Berlin entzogen wurde, konstitutiv begründet worden (Urteil vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 19.94 - BVerwGE 98, 261 ff. = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 44, bestätigt durch BVerfG, Kammerbeschluss vom 17. Februar 1999 - 1 BvR 1579/95, 1 BvR 495/96 - ZOV 1999, 188; BVerwG, Urteile vom 9. Dezember 2004 - BVerwG 7 C 2.04 - BVerwGE 122, 286 ff. = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 31 und vom 25. November 2009 - BVerwG 8 C 12.08 - BVerwGE 135, 272 = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 52).

    Da der Gesetzgeber zwar keine generelle Übernahme der alliierten Rückerstattungsregelungen, aber eine möglichst weitgehende Anlehnung wollte, ist der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 6 VermG anhand der früheren Rückerstattungsregelungen und der dazu ergangenen Rechtsprechung, mithin im Lichte des Art. 3 Abs. 1 der Anordnung BK/O (49) 180 der Alliierten Kommandatur Berlin vom 26. Juli 1949 zur Rückerstattung feststellbarer Vermögensgegenstände an Opfer der nationalsozialistischen Unterdrückungsmaßnahmen (REAO), auf die § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG Bezug nimmt, auszulegen (Urteile vom 18. Mai 1995 a.a.O. Rn. 17, vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 - BVerwGE 108, 301 = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 1 und vom 22. Februar 2001 - BVerwG 7 C 12.00 - BVerwGE 114, 68 = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 10; Beschluss vom 29. Juni 2009 - BVerwG 8 B 129.09 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 53 ).

    Fehlt es an Spezialregelungen für vermögensrechtliche Ansprüche NS-Verfolgter, gelten die allgemeinen Bestimmungen des Vermögensgesetzes (Urteil vom 18. Mai 1995 a.a.O. Rn. 16 bis 18).

    Sofern die Kläger einen Verstoß gegen die Vereinbarung der Bundesrepublik Deutschland mit den drei Westmächten vom 27./28. September 1990 (BGBl II S. 1386) geltend machen wollen, können sie damit schon deshalb nicht gehört werden, weil diese Vereinbarung weder eine allgemeine Regel des Völkerrechts im Sinne von Art. 25 GG darstellt noch gemäß Art. 59 Abs. 2 GG in das nationale Recht transformiert wurde und daher kein revisibles Bundesrecht ist (Urteil vom 18. Mai 1995 a.a.O. Rn. 25).

    Die alliierten Rückerstattungsgesetze sind dagegen in der Vereinbarung nicht aufgeführt, offenbar deshalb, weil zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses das Inkrafttreten des Vermögensgesetzes mit der in § 1 Abs. 6 VermG enthaltenen Regelung unmittelbar bevorstand (Urteil vom 18. Mai 1995 a.a.O. Rn. 26; Wasmuth, Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der ehemaligen DDR, Stand Januar 2011, § 1 VermG Rn. 142 f.; Säcker, VermG, 1995, § 1 Rn. 131).

  • BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 23.96

    Bestandskraft eines DDR-Verwaltungsakts (Enteignung)

    Denn eine Enteignung im Sinne des Vermögensgesetzes ist immer dann anzunehmen, wenn der frühere Eigentümer durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt worden ist; erfaßt sind daher auch solche Vermögenswerte, die dem Rechtsinhaber ungeachtet etwaiger Rechtsmängel faktisch entzogen worden sind (vgl. Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 5.94 - BVerwGE 98, 137 [141]; Urteil vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 19.94 - BVerwGE 98, 261 [263]; BVerwG, Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - m.w.N.).

    Diese faktische Betrachtungsweise stimmt mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Rückerstattungsrecht überein, nach der Wiedergutmachungsansprüche ungeachtet einer etwaigen Nichtigkeit der vermögensentziehenden Maßnahme bereits bei einem tatsächlichen, während des Bestehens der nationalsozialistischen Herrschaft unangreifbaren Vermögensverlust entstanden sind (BGHZ 16, 350 [354 f.]; vgl. auch BGHZ 10, 340 sowie BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 19.94 - a.a.O. S. 268).

  • BGH, 09.01.2003 - III ZR 121/02

    Rechtsstellung des Erben nach kommissarischer Verwaltung eines Grundstücks

    Für die Verwirklichung eines Wiedergutmachungstatbestandes, der wegen der Belegenheit des Vermögenswerts im Ostteil Berlins oder in der früheren DDR die Restitution nach dem Vermögensgesetz eröffnet, ist es ohne Bedeutung, ob die NS-Unrechtsmaßnahme seinerzeit zu einem zivilrechtlichen Verlust des Eigentums geführt hat (vgl. BVerwGE 98, 261, 263 zur Nichtigkeit des angeordneten Vermögensverfalls nach der Elften Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. November 1941, RGBl. I S. 722).

    Der Senat schließt sich der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts an, daß § 1 Abs. 6 VermG für den dort angesprochenen Personenkreis erstmals konstitutiv Rückübertragungsansprüche begründet hat (BVerwGE 98, 261, 265).

    Lagen ferner etwa Gründe vor, die eine Restitution nach § 5 VermG ausschlossen, konnte er den verlorenen Vermögenswert - auch bei einer nichtigen Entziehung - nicht wiedererlangen (vgl. BVerwGE 98, 261, 267 f).

    Eine vergleichbare Situation liegt jedoch, wie das Bundesverwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, bei entzogenen Vermögensgegenständen, die sich bei Kriegsende auf dem Gebiet der sowjetischen Besatzungszone befanden, nicht vor (vgl. BVerwGE 98, 261, 268 f).

  • BVerfG, 17.02.1999 - 1 BvR 1579/95

    Ausschluß der Rückübertragung von Eigentumsrechten an Grundstücken von Verfolgten

    a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 19.94 -,.

    a) Im Verfahren 1 BvR 1579/95 hat das Bundesverwaltungsgericht die Revision gegen das klageabweisende Urteil des Verwaltungsgerichts (VIZ 1994, S. 353 = ZOV 1994, S. 210) im wesentlichen aus folgenden Gründen zurückgewiesen (vgl. BVerwGE 98, 261):.

    Die daraufhin erhobene Nichtzulassungsbeschwerde hat das Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen, weil die aufgeworfenen Rechtsfragen mit Rücksicht auf das Urteil BVerwGE 98, 261 keinen Klärungsbedarf ergäben.

  • KG, 28.01.2010 - 8 U 56/09

    Zivilrechtliche Ansprüche eines Erben eines jüdischen Eigentümers einer durch das

    Die alliierten Rückerstattungsgesetze haben sich ausschließliche Geltung für alle in Betracht kommenden Rückerstattungsansprüche zugemessen, unabhängig von der etwaigen Nichtigkeit der Entziehungsmaßnahme; im ordentlichen Rechtsweg durften Ansprüche auf Herausgabe von Vermögenswerten nur geltend gemacht werden, wenn sie nicht auf verfolgungsbedingte Gründe gestützt waren (BVerwGE 98, 261).

    Es kommt es nicht darauf an, dass der Vater des Klägers nicht förmlich enteignet wurde, da § 1 Abs. 6 VermG nach seinem Wortlaut und gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung auch faktische Vermögensentziehungen erfasst (BVerwGE 98, 261, zitiert nach juris, Tz. 10; BVerwG Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 100, zitiert nach juris, Tz. 2; BVerwG VIZ 2000, 284, zitiert nach juris, Tz. 11; BGHZ 153, 258 = VIZ 2003, 179, zitiert nach juris, Tz. 9).

    Das Urteil BVerwGE 98, 261 geht vielmehr davon aus, dass der durch die 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25.11.1941 angeordnete Vermögensverfall unwirksam war und nicht zum zivilrechtlichen Verlust des Eigentums führte (a.a.O. Tz. 10), und stellt für den Ausschluss zivilrechtlicher Ansprüche durch die Rückerstattungsgesetze entscheidend darauf ab, "dass die Entziehungsmaßnahme dem Reich zumindest den Schein des Eigentums verschafft und den Vermögensgegenstand dem Verfolgten tatsächlich entzogen hatte" (a.a.O. Tz. 22).

  • BVerwG, 16.12.2010 - 8 B 17.10

    Zur Vermutungsregelung des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts reicht es zur Erfüllung der Voraussetzungen des § 1 Abs. 6 VermG aus, dass eine Maßnahme dem NS-Regime zumindest den Schein des Eigentums verschafft und den Vermögensgegenstand dem Verfolgten tatsächlich entzogen hatte (vgl. Urteil vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 19.94 - BVerwGE 98, 261 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 44) oder dass der frühere Vermögensinhaber durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt wurde (vgl. u.a. Beschlüsse vom 21. September 1994 - BVerwG 7 B 14.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 30 und vom 17. Januar 1997 a.a.O.; Urteil vom 2. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 46.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 5 = juris Rn. 10).
  • BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 50.95

    Enteignung von Ausländern im Zuge der sog. Bodenreform

    Das Vermögensgesetz knüpft an den Geltungsanspruch der jeweiligen staatlichen Macht- und Herrschaftsordnung an und erfaßt daher auch solche Vermögenswerte, die dem Rechtsinhaber ungeachtet etwaiger Rechtsmängel faktisch entzogen worden sind (vgl. Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 5.94 - BVerwGE 98, 137 [141]; Urteil vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 19.94 - BVerwGE 98, 261 [263]).
  • BVerwG, 18.05.2011 - 8 B 68.10

    Vermögensentziehungen nach dem Vermögensgesetz

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 19.94 - (BVerwGE 98, 261 ff. = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 44) den ihm von der Beschwerde unterstellten Rechtssatz, dass ein Vermögensverlust nach § 3 der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. November 1941 auch ohne einen behördlichen Enteignungsumsetzungsakt eine schädigende Maßnahme im Sinne von § 1 Abs. 6 VermG darstelle, nicht aufgestellt.

    Das Vermögensgesetz erfasse deshalb auch solche Vermögenswerte, die dem Rechtsinhaber ungeachtet etwaiger Rechtsmängel zumindest faktisch entzogen worden sind (Urteil vom 18. Mai 1995 a.a.O. S. 263).

    Weitergehende Rechtssätze des Bundesverwaltungsgerichts lassen sich aus der Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Großen Senats für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs für das hiesige Verfahren nicht entnehmen, denn die Ausführungen dazu befassen sich nicht mit dem Vorliegen einer schädigenden Maßnahme, sondern mit der Frage, wann aufgrund der Nichtigkeit der durch die 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz herbeigeführten Konfiskationen zivilrechtliche Ansprüche der ursprünglichen Eigentümer geltend gemacht werden konnten (BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1995 a.a.O. S. 268 f.).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist als Voraussetzung einer schädigenden Maßnahme nach § 1 Abs. 6 VermG geklärt, dass der Vermögenswert ungeachtet etwaiger Rechtsmängel zumindest faktisch entzogen worden sein muss (Urteil vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 19.94 - a.a.O. S. 263 m.w.N.).

  • BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 15.98

    Teltow-Seehof: Urteile des VG Potsdam zu Bauparzellen aufgehoben

    Denn § 1 Abs. 6 VermG soll eine "Wiedergutmachungslücke" schließen und für erlittenes NS-Unrecht auf dem Gebiet der ehemaligen DDR und des sowjetischen Sektors von Berlin in gleicher Weise Wiedergutmachung gewähren wie (zuvor) im übrigen Bundesgebiet (vgl. Urteile vom 6. April 1995 BVerwG 7 C 5.94 BVerwGE 98, 137 = Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 42 S. 101 und vom 18. Mai 1995 BVerwG 7 C 19.94 BVerwGE 98, 261 = Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 44 S. 112 ).
  • VG Cottbus, 27.02.2013 - 1 K 299/05

    Rückübertragungsrecht

  • BVerwG, 17.09.1998 - 7 C 6.98

    Bereitstellung von Ersatzgrundstücken nach dem Vermögensgesetz

  • BVerwG, 19.02.2009 - 8 C 4.08

    Unternehmen; Unternehmensbeteiligung; Aktien; Wertpapiere; Restitution;

  • BVerwG, 23.10.2003 - 7 C 62.02

    Globalanmeldungen der JCC; Mindestanforderungen an eine fristwahrende Anmeldung;

  • BVerfG, 21.10.1998 - 1 BvR 179/94

    Geltung des Investitionsvorrangs für vermögensrechtliche Rückgabeansprüche von

  • BVerwG, 01.12.1995 - 7 C 27.94

    Unmöglichkeit der Grundstücksrückgabe nach Neubebauung

  • BVerwG, 16.12.1998 - 8 C 14.98

    Teltow-Seehof: Grünflächen- und Straßenlandgrundstücke müssen nicht an die

  • BGH, 08.04.2004 - III ZR 432/02

    Begriff des Verfügungsberechtigten; Umfang des Nutzungsherausgabeanspruchs

  • OVG Sachsen, 19.08.2010 - 1 A 112/09
  • BVerwG, 27.05.1997 - 7 C 67.96

    Schädigung während der NS-Zeit - NS-Zeit - Zwangsverkauf - Vermutung -

  • BVerwG, 23.08.2000 - 8 B 60.00

    Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes; Entziehung von Vermögen durch

  • BVerwG, 06.12.1996 - 7 C 9.96

    Offene Vermögensfragen - Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage bei

  • BVerwG, 05.04.2000 - 8 C 22.99

    Ersatzgrundstück; Ausübung des Wahlrechts; Ausschlußfrist; Fristwahrung;

  • VG Dresden, 05.11.2008 - 5 K 1837/05

    Verwaltungsgericht billigt Ausfuhrverbot für Originalhandschriften von Bach und

  • BVerwG, 29.03.2023 - 8 C 1.22

    Keine anteilige Rückübertragung eines Grundstücks der Staatsoper Berlin

  • BVerwG, 09.12.2004 - 7 C 9.04

    Schädigung während der NS-Zeit; Rechtsnachfolger; Fiskuserbrecht; ausländischer

  • BVerwG, 10.12.1998 - 7 C 34.97

    Bodenreform; Enteignung eines Landgutes; Legalenteignung; Eigentumszugriff;

  • BVerwG, 29.03.2023 - 8 C 2.22

    Keine anteilige Rückübertragung eines Grundstücks der Staatsoper Berlin

  • VG Cottbus, 11.06.2014 - 1 K 902/11

    Friedrich zu Solms-Baruth

  • BVerwG, 23.10.2003 - 7 C 8.03

    Globalanmeldungen der JCC; Mindestanforderungen an eine fristwahrende Anmeldung;

  • BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 17.98

    Teltow-Seehof: Urteile des VG Potsdam zu Bauparzellen aufgehoben

  • BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 30.00

    Recht offener Vermögensfragen

  • BVerwG, 05.04.2000 - 8 C 29.99

    Ersatzgrundstück; Bereitstellung von Ersatzgrundstücken durch die Gemeinde;

  • BVerwG, 25.10.2001 - 7 C 10.01

    Rückübertragung Grundstück; Restitutionsausschluss; Betriebsnotwendigkeit;

  • OLG Frankfurt, 03.02.2015 - 11 U 16/14

    Zum Verhältnis zwischen den Erben jüdischer Alteigentümer und den

  • BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 16.98

    Teltow-Seehof: Urteile des VG Potsdam zu Bauparzellen aufgehoben

  • BVerwG, 17.01.1997 - 7 B 298.96

    Reichweite von § 1 Abs. 6 Vermögensgesetz - Nichtzulassung zur Revision wegen

  • BVerwG, 29.06.2010 - 8 B 129.09

    Restitutionsausschlussgrund; Änderung; Nutzungsart; Zweckbestimmung

  • BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 21.94

    Investitionsvorrangbescheid - Klage des Anmelders - Rechtsschutzbedürfnis -

  • OLG Dresden, 16.02.2000 - 18 U 2416/99

    Anwendung der Restitutionstatbestände auf nationalsozialistische

  • BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 18.98

    Teltow-Seehof: Urteile des VG Potsdam zu Bauparzellen aufgehoben

  • BVerwG, 11.12.1996 - 7 B 294.96

    Offene Vermögensfragen - Restitutionsausschluß bei Enteignung eines in

  • VG Potsdam, 18.08.2005 - 1 K 4516/00
  • VG Berlin, 29.11.2006 - 1 A 162.05

    Teilerfolg der Kläger im Streit um die Musiksammlung Peters

  • VG Gera, 07.11.2001 - 2 K 1451/97

    Anspruch auf Herausgabe von Flurstücken bei einer Schädigungsmaßnahme ;

  • VG Gera, 18.11.2004 - 6 K 757/03

    Recht der offenen Vermögensfragen; besatzungshoheitliche Enteignung;

  • VG Potsdam, 02.10.2002 - 1 K 458/97

    Termin zur mündlichen Verhandlung in den Verfahren Seehof am 29. November 2001

  • BVerwG, 05.09.1997 - 7 C 17.97

    Studentische Korporation - Altherrenvereinigung - Verfolgung aus politischen oder

  • BVerwG, 26.03.1997 - 7 B 88.97

    Offene Vermögensfragen - Eigentumsbegriff des VermG

  • BVerwG, 01.12.1995 - 7 C 75.94

    Offene Vermögensfragen: Restitutionsausschluß hinsichtlich Rückübertragung von

  • VG Potsdam, 14.12.1998 - 9 K 1059/96

    Verpflichtung zur Bereitstellung eines Ersatzgrundstückes; Rückübertragung eines

  • VG Frankfurt/Oder, 26.10.2011 - 8 K 109/11
  • VG Frankfurt/Oder, 26.10.2011 - 8 K 110/11
  • VG Berlin, 21.11.2019 - 29 K 312.16

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Behördenkenntnis vom Restitutionsantrag -

  • VG Berlin, 21.11.2019 - 29 K 313.16

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Behördenkenntnis vom Restitutionsantrag -

  • VG Gera, 03.12.2003 - 5 K 916/00

    Rückübertragungsrecht; Rückübertragungsrecht; besatzungshoheitliche Enteignung;

  • BVerwG, 06.01.1997 - 7 B 382.96

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Potsdam, 27.03.2019 - 2 K 926/17

    Rückübertragung eines Ritterguts in Brandenburg; Vermögensverluste in Folge von

  • KG, 21.02.2008 - 22 U 240/06

    Entschädigung jüdischer Berechtigter im Beitrittsgebiet: Grenzen der

  • BVerwG, 09.07.1998 - 7 B 190.98

    Reichserbhofgesetz als gemäß Art. 123, 124 GG zu Bundesrecht gewordenes Gesetz -

  • BVerwG, 27.05.2008 - 8 B 22.08
  • BVerwG, 20.08.1998 - 7 B 256.98

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anwendbarkeit des § 5 des

  • VG Berlin, 10.12.2007 - 22 A 56.06

    Beschlagnahme und Pfändung von Aktien - keine Berechtigung für Entschädigung

  • VG Gera, 03.12.2003 - 5 K 2564/03

    Rückübertragungsrecht; Rückübertragungsrecht; Sttrafrechtliche Rehabilitierung;

  • VG Gera, 29.05.2002 - 6 K 1437/98

    Ausgleichsleistungsrecht; Ausgleichsleistungsrecht; Enteignungsbegriff;

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