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   BVerwG, 24.09.2009 - 7 C 2.09   

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https://dejure.org/2009,1457
BVerwG, 24.09.2009 - 7 C 2.09 (https://dejure.org/2009,1457)
BVerwG, Entscheidung vom 24.09.2009 - 7 C 2.09 (https://dejure.org/2009,1457)
BVerwG, Entscheidung vom 24. September 2009 - 7 C 2.09 (https://dejure.org/2009,1457)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    UIG § 2 Abs. 3 Nr. 3, § 3 Abs. 1 Satz 1, § 3 Abs. 2 Satz 4, § 8 Abs. 2 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 9 Abs. 1 Satz 2; VwGO § 155 Abs. 1 Satz 1
    Emissionshandel; Emissionsberechtigung; Zuteilung; Zuteilungsbescheide; Umweltinformation; anspruchsberechtigte Person; missbräuchlich gestellter Antrag; gesetzesfremde Zwecke; Ausspähung von Konkurrenten; Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse; Zugänglichmachen; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    UIG § 2 Abs. 3 Nr. 3, § 3 Abs. 1 Satz 1, § 3 Abs. 2 Satz 4
    Anforderungen an die Darlegung; Art des Informationszugangs; Auskunftsanspruch; Ausspähung von Konkurrenten; Bescheidungsklage; Bescheidungsurteil; Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse; Betriebsgeheimnis; Emissionen; Emissionsberechtigung; Emissionsberechtigung; ...

  • Wolters Kluwer
  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zugang zu Umweltinformationen bei der Zuteilung von Emissionsberechtigungen

  • Judicialis

    UIG § 2 Abs. 3 Nr. 3; ; UIG § 3 Abs. 1 Satz 1; ; UIG § 3 Abs. 2 Satz 4; ; UIG § 8 Abs. 2 Nr. 1; ; UIG § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; ; UIG § 9 Abs. 1 Satz 2; ; VwGO § 155 Abs. 1 Satz 1

  • lda.brandenburg.de PDF

    Begriffsbestimmung, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Drittbetroffenheit, Interessenabwägung, Missbräuchliche Antragstellung, Prozessuales

  • fragdenstaat.de

    Missbräuchliche Antragstellung - Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - Drittbetroffenheit - Interessenabwägung - Begriffsbestimmung - Prozessuales

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umweltinformationsrecht - Emissionshandel; Emissionsberechtigung; Zuteilung; Zuteilungsbescheide; Umweltinformation; anspruchsberechtigte Person; missbräuchlich gestellter Antrag; gesetzesfremde Zwecke; Ausspähung von Konkurrenten; Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Bescheide über die Zuteilung von Emissionszertifikaten müssen der Öffentlichkeit nur eingeschränkt zugänglich gemacht werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Emissionszertifikate statt Umweltinformation

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Drittbetroffenheit, Prozessuales, Interessenabwägung, Missbräuchliche Antragstellung, Begriffsbestimmung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bescheide über die Zuteilung von Emissionszertifikaten müssen der Öffentlichkeit nur eingeschränkt zugänglich gemacht werden

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Umweltinformationsgesetz gibt keinen Anspruch auf unbeschränkten Zugang zu Bescheiden über Zuteilung von Emissionszertifikaten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 135, 34
  • NVwZ 2010, 189
  • DVBl 2009, 1576
  • DÖV 2010, 280
 
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Wird zitiert von ... (226)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 28.05.2009 - 7 C 18.08

    Umweltinformationsgesetz; Informationsfreiheitsgesetz; Betriebsgeheimnis;

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2009 - 7 C 2.09
    Betriebsgeheimnisse umfassen im Wesentlichen technisches Wissen; Geschäftsgeheimnisse betreffen vornehmlich kaufmännisches Wissen (Urteil vom 28. Mai 2009 - BVerwG 7 C 18.08 - NVwZ 2009, 1113, im Anschluss an Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087, 2011/03 - BVerfGE 115, 205, 230 f.).

    Ein solches Interesse besteht, wenn die Offenlegung der Information geeignet ist, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Marktkonkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen (Beschluss vom 19. Januar 2009 - BVerwG 20 F 23.07 - NVwZ 2009, 1114; Urteil vom 28. Mai 2009 - BVerwG 7 C 18.08 - a.a.O.).

  • BVerwG, 21.02.2008 - 4 C 13.07

    Flughafen Frankfurt/M; Planfeststellungsverfahren; Umweltinformation;

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2009 - 7 C 2.09
    Der Begriff der Person umfasst sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen (Urteil vom 21. Februar 2008 - BVerwG 4 C 13.07 - BVerwGE 130, 223 Rn. 20 ff. = Buchholz 451.91 EuropUmweltR Nr. 31).

    Das Kriterium der Unmittelbarkeit oder Mittelbarkeit des Umweltschutzes hat aber keinen Eingang in das Umweltinformationsgesetz gefunden und ist zur Abgrenzung einer Umweltinformation von anderen, einem Antragsteller nicht zustehenden Informationen in der Sache untauglich (Urteile vom 25. März 1999 - BVerwG 7 C 21.98 - BVerwGE 108, 369, 377 = Buchholz 406.252 § 3 UIG Nr. 1 und vom 21. Februar 2008 - BVerwG 4 C 13.07 - a.a.O. Rn. 13).

  • BVerwG, 30.04.2009 - 7 C 17.08

    Geltendmachen eines Anspruchs gegen das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2009 - 7 C 2.09
    Das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz und das Zuteilungsgesetz 2007 haben durch ihre ineinandergreifenden Regelungen ein geschlossenes System geschaffen, das in seiner Gesamtheit durch wirtschaftliche Anreize dazu beitragen soll, den Ausstoß von Kohlendioxid zu verringern und dadurch die Umweltbestandteile Luft und Atmosphäre zu schützen (so der Sache nach bereits: Beschluss vom 30. April 2009 - BVerwG 7 C 17.08 - Rn. 13, UPR 2009, 313).
  • BVerwG, 03.12.1981 - 7 C 30.80

    Neubewertung schriftlicher Prüfungsleistungen - Beschwer des Rechtsmittelführers

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2009 - 7 C 2.09
    In diesem Fall wird der Kläger durch das Urteil beschwert, weil es mit der für die erneute Entscheidung vorgegebenen Rechtsauffassung verbindlich wird, insoweit aber hinter dem Begehren des Klägers zurückbleibt (Urteil vom 3. Dezember 1981 - BVerwG 7 C 30.80 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 157).
  • BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 21.98

    Anspruch auf Informationen über die staatliche finanzielle Förderung eines

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2009 - 7 C 2.09
    Das Kriterium der Unmittelbarkeit oder Mittelbarkeit des Umweltschutzes hat aber keinen Eingang in das Umweltinformationsgesetz gefunden und ist zur Abgrenzung einer Umweltinformation von anderen, einem Antragsteller nicht zustehenden Informationen in der Sache untauglich (Urteile vom 25. März 1999 - BVerwG 7 C 21.98 - BVerwGE 108, 369, 377 = Buchholz 406.252 § 3 UIG Nr. 1 und vom 21. Februar 2008 - BVerwG 4 C 13.07 - a.a.O. Rn. 13).
  • BVerwG, 25.11.1981 - 1 WB 131.80

    Erledigung der Hauptsache - Sonderbeurteilung - Umfang der gerichtlichen Prüfung

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2009 - 7 C 2.09
    Die Hauptsache hat sich objektiv erledigt, wenn dem Klagebegehren rechtlich oder tatsächlich die Grundlage entzogen ist, wenn also das Rechtsschutzziel in dem Prozess nicht mehr zu erlangen ist, weil es entweder bereits außerhalb des Prozesses erreicht worden ist oder überhaupt nicht mehr erreicht werden kann (Beschlüsse vom 25. November 1981 - BVerwG 1 WB 131.80 - BVerwGE 73, 312 und vom 15. August 1988 - BVerwG 4 B 89.88 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 82).
  • BVerwG, 19.01.2009 - 20 F 23.07

    Verpflichtung von Behörden zur Vorlage von Urkunden oder Akten und zu Auskünften

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2009 - 7 C 2.09
    Ein solches Interesse besteht, wenn die Offenlegung der Information geeignet ist, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Marktkonkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen (Beschluss vom 19. Januar 2009 - BVerwG 20 F 23.07 - NVwZ 2009, 1114; Urteil vom 28. Mai 2009 - BVerwG 7 C 18.08 - a.a.O.).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2009 - 7 C 2.09
    Die richtige Anwendung des hier einschlägigen Gemeinschaftsrechts ist derart offenkundig, dass für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum bleibt (zu dieser Grenze der Vorlagepflicht vgl.: EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs. 283/81 - NJW 1983, 1257).
  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2009 - 7 C 2.09
    Betriebsgeheimnisse umfassen im Wesentlichen technisches Wissen; Geschäftsgeheimnisse betreffen vornehmlich kaufmännisches Wissen (Urteil vom 28. Mai 2009 - BVerwG 7 C 18.08 - NVwZ 2009, 1113, im Anschluss an Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087, 2011/03 - BVerfGE 115, 205, 230 f.).
  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 47.06

    Streitgegenstand der Bescheidungsklage; bei der Neubescheidung zugrunde zu

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2009 - 7 C 2.09
    Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 2006 - BVerwG 6 B 47.06 - (Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 1), auf den die Klägerin sich beruft, behandelt diese Frage nicht.
  • BVerwG, 15.08.1988 - 4 B 89.88

    Bauliche Anlage - Beseitigung - Nachbarklage - Erledigung - Bauaufsichtliche

  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2017 - 10 S 413/15

    Darlegungspflichten bei beabsichtigter Stattgabe eines Antrages auf

    Zum Zugang zu Umweltinformationen über Emissionen hat das Gericht erklärt, der Gesetzgeber habe mit § 9 Abs. 1 Satz 2 UIG (§ 29 Abs. 1 Satz 2 UVwG) selbst abgewogen und dem öffentlichen Interesse an Information stets den Vorrang gegenüber Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen eingeräumt (BVerwG, Urteil vom 24.09.2009 - 7 C 2.09 - BVerwGE 135, 34 Rn. 45).

    Der Begriff der "Person" umfasst insbesondere natürliche Personen (BVerwG, Urteil vom 24.09.2009 a. a. O. Rn. 26).

    Diese verfassungsgerichtliche Begriffsbestimmung gilt auch für § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UIG (BVerwG, Urteil vom 24.09.2009 a. a. O. Rn. 50) und für das identische neue Landesrecht (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UVwG).

    Das "berechtigte Interesse" des Unternehmens an der Nichtverbreitung der begehrten Information setzt voraus, dass die Offenlegung der Information geeignet ist, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Marktkonkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen (BVerwG, Urteil vom 24.09.2009 a. a. O. Rn. 50; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.08.2016 - OVG 12 N 20/15 - BeckRS 2016, 51156 Rn. 6; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.05.2011 - 8 B 1729/10 - NVwZ-RR 2011, 855, 857; VG Berlin, Urteil vom 05.11.2012 - 2 K 167/11 - LKV 2013, 279, 283).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in diesem Ansatz insoweit einen Indikator gesehen, als - mit Blick auf den Schornstein einer Anlage - darauf abgestellt werde, "dass ein Stoff aus der Anlage austritt" (BVerwG, Urteil vom 24.09.2009 a. a. O. Rn. 43).

    Der in Rede stehende Anwendungsbereich ist hier das Umweltinformationsrecht (und nicht etwa das Immissionsschutzrecht); innerhalb des Umweltinformationsrechts gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum UIG ein einheitlicher Begriff der Umweltinformationen über Emissionen, der nicht je nach Sachgebiet unterschiedlich bestimmt werden kann (BVerwG, Urteil vom 24.09.2009 a. a. O. Rn. 46).

    Die Regelung zur Zugänglichkeit von Informationen über Emissionen in die Umwelt (Art. 4 Abs. 2 UAbs. 2 Satz 3 RL 2003/4/EG, § 9 Abs. 1 Satz 2 UIG, § 29 Abs. 1 Satz 2 UVwG) trotz Vorliegens eines Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses normiert einen absoluten Vorrang des Informationszugangsrechts in jener Kollisionslage (EuG, Urteil vom 08.10.2013 a. a. O. Tz. 37 ff., 46; BVerwG, Urteil vom 24.09.2009 a. a. O. Rn. 45; Wegener, NVwZ 2015, 609, 614; Reidt/Schiller in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, UIG, § 9 Rn. 33 i. V. m. § 8 Rn. 45; Klein, Umweltinformation im Völker- und Europarecht, 2011, S. 364); dem Antrag auf Zugang zu den begehrten Informationen muss ungeachtet der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse stattgegeben werden (EuGH, Urteil vom 16.12.2010 - C-266/09 - Slg. 2010, I-13119 Tz. 53).

    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung zum Informationszugang bei Kohlendioxidemissionen an diese Bestimmung angeknüpft und erklärt, kennzeichnend sei nach dem Gesetzeswortlaut, dass ein Stoff in die Umwelt entlassen werde und damit die Anlage, in der er entstanden sei, verlasse (BVerwG, Urteil vom 24.09.2009 a. a. O. Rn. 42).

    Danach sollen - in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Unionsrechts und des Völkerrechts - der Öffentlichkeit Informationen über solche Vorgänge stets zugänglich gemacht werden (ohne Hinderung durch Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse), die die Öffentlichkeit unmittelbar berühren; was "aus der Anlage in die Umgebung gelangt, soll in keinem Fall vertraulich behandelt werden" (so BVerwG, Urteil vom 24.09.2009 a. a. O. Rn. 45).

    Dieser Ausgangspunkt beruht auf einer Verkennung des geltenden Umweltinformationsrechts und widerspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der dem UIG ein einheitlicher Begriff der Umweltinformationen über Emissionen und eben gerade kein am jeweiligen Sachgebiet orientiertes Begriffsverständnis zu Grunde liegt (BVerwG, Urteil vom 24.09.2009 a. a. O. Rn. 46).

    Die Zuordnung der Angaben zum Abgasvolumenstrom, zur Abgastemperatur, zum Sauerstoffgehalt und zur Abgasfeuchte (jeweils in Form von Tagesmittelwerten) zum Begriff der "Umweltinformationen über Emissionen" widerspricht auch nicht der Festlegung des Bundesverwaltungsgerichts, dass "Informationen über Vorgänge innerhalb der Anlage" bzw. "Angaben über die Vorgänge in der Anlage selbst" § 9 Abs. 1 Satz 2 UIG nicht zuzuordnen seien (BVerwG, Urteil vom 24.09.2009 a. a. O. Rn. 40, 45).

    Im Sinne des Bundesverwaltungsgerichts werden demnach mit Blick auf die von der Beigeladenen begehrten Angaben nur Informationen über solche Vorgänge zugänglich gemacht, die die Öffentlichkeit unmittelbar berühren (BVerwG, Urteil vom 24.09.2009 a. a. O. Rn. 45).

    Deshalb schützt die Bestimmung die informationspflichtige Stelle davor, dass die Arbeitszeit und Arbeitskraft der Bediensteten missbräuchlich in Anspruch genommen werden (BVerwG, Urteil vom 24.09.2009 a. a. O. Rn. 34; Reidt/Schiller a. a. O. § 8 Rn. 55; zur Unionsrechtskonformität einer solchen Deutung des Missbrauchstatbestands BVerwG, Urteil vom 28.07.2016 - 7 C 7.14 - NVwZ 2016, 1814 Tz. 18 ff.).

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht am Beispiel eines denkbaren Ausforschungsvorhabens in Betracht gezogen, wenn ein Informationsbegehren allein dem Versuch der Industriespionage diene und mit ihm ausschließlich zweckfremde, nicht umweltbezogene Eigeninteressen verfolgt würden (BVerwG, Urteil vom 24.09.2009 a. a. O. Rn. 37).

  • BVerwG, 29.08.2019 - 7 C 29.17

    Anspruch auf Zugang zu Information nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)

    Der Gesetzgeber hat daher mit § 3 Satz 5 Nr. 1 VIG die konfligierenden Interessen selbst abgewogen und dem öffentlichen Interesse an Information den Vorrang eingeräumt (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - 7 C 2.09 - BVerwGE 135, 34 Rn. 45 zu § 9 Abs. 1 Satz 2 UIG).
  • BVerwG, 09.01.2024 - 20 F 2.21

    Teilweise Rechtswidrigkeit einer Freigabeerklärung nach § 99 Abs. 1 Satz 3 VwGO

    Geschützt werden nicht nur Informationen, die als solche ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis darstellen, sondern auch Informationen, die ihrerseits Rückschlüsse auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zulassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - 7 C 2.09 - BVerwGE 135, 34 Rn. 55 f.).

    Inwieweit ein Wettbewerber aus ihm bekannt gewordenen Informationen über einen Konkurrenten Nutzen ziehen kann und umgekehrt das Bekanntwerden dieser Informationen für ein Unternehmen im Wettbewerb nachteilig sein kann, hängt von auf die Zukunft bezogenen Beurteilungen ab (BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - 7 C 2.09 - BVerwGE 135, 34 Rn. 59).

    Wie der Fachsenat des Verwaltungsgerichtshofs zutreffend ausgeführt hat, unterfallen Informationen über Emissionen in die Umwelt nicht dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnisschutz (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. September 2009 - 7 C 2.09 - BVerwGE 135, 34 Rn. 39 und 45, vom 26. April 2021 - 10 C 2.20 - BVerwGE 172, 232 Rn. 20 und 27 f. und vom 1. September 2022 - 10 C 5.21 - BVerwGE 176, 232 Rn. 17).

    Ebenfalls zu Recht angenommen hat der Fachsenat des Verwaltungsgerichtshofs, dass die Kapazität einer Anlage aufgrund der Wertungen des Gesetzgebers keinen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisschutz genießt, ohne dass es darauf ankommt, ob die Anlage in einem förmlichen oder vereinfachten Genehmigungsverfahren genehmigt wird (dazu ausführlich BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - 7 C 2.09 - BVerwGE 135, 34 Rn. 52 f.).

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