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   BVerwG, 10.06.1998 - 7 C 20.97   

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https://dejure.org/1998,3529
BVerwG, 10.06.1998 - 7 C 20.97 (https://dejure.org/1998,3529)
BVerwG, Entscheidung vom 10.06.1998 - 7 C 20.97 (https://dejure.org/1998,3529)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juni 1998 - 7 C 20.97 (https://dejure.org/1998,3529)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    PGH - Sozialistische Genossenschaft - Verstaatlichung - Rückübertragung - Berechtigter - Rechtswirksame Anmeldung - Quorum

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Unternehmensrückgabe; Unternehmensrestitution; Quorum

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 1 Buchst. d; ; VermG § 6 Abs. 1 a Satz 1, Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offene Vermögensfragen; PGH Genossenschaft, sozialistische; Verstaatlichung; Rückübertragung; Berechtigter; Anmeldung, rechtswirksame; Quorum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1998, 607
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.05.1996 - 7 C 10.95

    Offene Vermögensfragen: Rückübertragung vormaligen konsumgenossenschaftlichen

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1998 - 7 C 20.97
    Ob die vom Vermögensgesetz vorausgesetzte Schädigungsfähigkeit der Produktionsgenossenschaften des Handwerks gleichwohl deswegen zu verneinen ist, weil sie unter der Rechtsordnung der DDR nach ihrer Eigentumsform dem sozialistischen Sektor zugeordnet waren (vgl. Urteil vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 10.95 - BVerwGE 101, 143 - Konsumgenossenschaften), bedarf aus Anlaß des vorliegenden Falles keiner abschließenden Entscheidung; denn die von der Klägerin verlangte Berechtigung kann auch dann nicht festgestellt werden, wenn zu ihren Gunsten von einer Schädigungsfähigkeit der PGH ausgegangen wird.
  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 64.96

    Unternehmensrückgabe - Ausschlußfrist - Quorum als Anmeldevoraussetzung -

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1998 - 7 C 20.97
    Die Erfüllung dieses Quorums ist Voraussetzung für eine wirksame Anmeldung des Anspruchs auf Unternehmensrückgabe; denn das Erfordernis soll sicherstellen, daß das Rückgabeverfahren nur eingeleitet wird, wenn der Rückgabeantrag durch die notwendigen Mehrheiten gedeckt ist (Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 64.96 -, VIZ 1998, 31 ).
  • BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 28.95

    Offene Vermögensfragen: Rechtsnatur der Anmeldefrist des § 30a VermG,

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1998 - 7 C 20.97
    Abgesehen davon, daß das von der Klägerin beanstandete Handeln des Beklagten deren eigenverantwortliche Rechtswahrung nicht ausgeschlossen hat und daher nicht die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, unter denen die Versäumung der Ausschlußfrist des § 30 a VermG ausnahmsweise unbeachtlich sein könnte (vgl. Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 28.95 - Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 2), kann von einem Vertrauenstatbestand, wie ihn die Klägerin behauptet, keine Rede sein.
  • BVerwG, 29.10.2003 - 8 C 29.02

    Unternehmensrestitution; Unternehmensresterestitution; Quorum; Anmeldung,

    Da bereits die Anmeldung hinreichenden Aufschluss über die hinter ihr stehenden Personen geben soll, müssen die das Quorum erfüllenden Anmelder der Behörde spätestens bei Ablauf der Ausschlussfrist namentlich bekannt sein (vgl. Urteil vom 10. Juni 1998 - BVerwG 7 C 20.97 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 33 S. 75).
  • VG Weimar, 08.10.2002 - 1 K 280/01

    Recht der offenen Vermögensfragen; Rücknahme eines

    Dieser eröffnet den Anwendungsbereich des Gesetzes unterschiedslos für alle auf der Grundlage des Beschlusses des Präsidiums des Ministerrates vom 09.02.1972 verstaatlichten Unternehmen, zu denen auch die Produktionsgenossenschaften des Handwerks gehörten (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.06.1998 - 7 C 20/97 - VIZ 1999, 344, m.w.N).

    Der so gefasste Mehrheitsbeschluss muss deshalb bis zum Ablauf der Anmeldefrist für vermögensrechtliche Ansprüche nach § 30a VermG am 31.12.1992 vorgelegen haben (BVerwG, Urt. v. 28.08.1997 - 7 C 64/96 - VIZ 1998, 31; Urt. v. 17.04.1997 - 7 C 15/96 - VIZ 1997, 477; Urt. v. 10.06.1998 - 7 C 20/97 - VIZ 1999, 344; Säcker, zu § 6 VermG, Rdn. 60, 61).

  • VG Gera, 08.05.2018 - 6 K 1139/16
    Zu den auf der Grundlage dieses Beschlusses verstaatlichten Unternehmen gehörten neben den privaten Betrieben mit staatlicher Beteiligung auch diejenigen Produktionsgenossenschaften des Handwerks, die durch Aufnahme von Werktätigen aus der volkseigenen Wirtschaft oder Übergang zu industrieller Produktionsweise den Charakter einer Genossenschaft verloren hatten (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juni 1998 - 7 C 20/97 -, Rn. 9 f., juris).

    Übernahme der industriell produzierenden P..." (BA 3, Bl. 45) hatte die P... zum Schädigungszeitpunkt 36 stimmberechtigte Mitglieder und Kandidaten, so dass für die Herbeiführung des notwendigen Quorums in der Summe mindestens 18 Mitglieder einen Antrag auf Rückübertragung des Unternehmens bis zum Ablauf der Anmeldefrist für vermögensrechtliche Ansprüche nach § 30a VermG (31. Dezember 1992) gestellt haben müssten (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. August 1997 - 7 C 64/96 - Urteil vom 10. Juni 1998, a.a.O.; juris).

  • BVerwG, 16.07.2003 - 8 B 9.03

    Darlegungsanforderungen an ein Beschwerdeverfahren

    Die Beschwerde setzt sich auch nicht mit dem Urteil vom 10. Juni 1998 - BVerwG 7 C 20.97 - (Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 33) auseinander, in dem das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, dass eine PGH nur dann als in Auflösung befindlich fortbesteht, wenn die im Zeitpunkt der Schädigung vorhandenen Mitglieder oder deren Rechtsnachfolger, die mehr als 50 v.H. der Mitgliedschaftsrechte auf sich vereinen und namentlich bekannt sind, einen Rückgabeanspruch angemeldet haben.
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